Stefan Schard
Bericht zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke erst einmal für die Vorlage des Berichts. Ich bin mir auch nahezu sicher, dass alle den Bericht aufmerksam gelesen und studiert haben. Wir haben es ja auch schon gehört, am 1. März 2019 ist das Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz in Kraft getreten. Ich danke an dieser Stelle auch schon einmal allen Mitarbeitern, die in den vergangenen drei Jahren mit der Umsetzung des Gesetzes befasst waren und die entsprechenden Dokumentationen auch vorgenommen haben. In der Beteiligtentransparenzdokumentation werden alle an einem Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags oder der Thüringer Landesregierung mitwirkenden natürlichen und juristischen Personen erfasst. Damit soll das Ziel verfolgt werden, im Bereich Gesetzgebung mehr Transparenz zu schaffen und unter anderem auch der Korruption entgegenzuwirken. Wenn es heute darum geht, die Wirkungsweise und die Ergebnisse zu bewerten, so sind insbesondere die Darstellung unter Punkt F, nämlich Bewertung, Handlungs- und Änderungsempfehlungen, von besonderem Interesse. Dabei kommt man zu dem Fazit, dass das Gesetz und die auf dessen Grundlage betriebene Dokumentation sich grundsätzlich bewährt haben, dass das Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz auf eine breite Akzeptanz seitens der dokumentationspflichtigen Beteiligten als auch der interessierten Öffentlichkeit innerhalb und außerhalb Thüringens stößt und dass kein Rückgang der Bereitschaft zur Beteiligung an schriftlichen Anhörungsverfahren zu erkennen ist. Anschließend wird auch noch erklärt, wie ausführlich das Interesse anderer Landtage und Wirtschaftsvertreter an dem Gesetz ist. Die Bewertung des Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes könnte letztlich nicht lobenswerter ausfallen. Daher wird auch im Moment kein Handlungs- und Änderungsbedarf – zumindest an dieser Stelle – gesehen. Was mir aber fehlt, ist natürlich ein Stück weit die intensivere kritische Blickrichtung, insbesondere, weil bereits in den Beratungen des Gesetzentwurfs im Jahr 2019 auf verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen wurde. Stattdessen wird lediglich darauf verwiesen, dass es diese Bedenken gab, die dann im Endeffekt auch wohl im Wesentlichen berücksichtigt wurden. Das ist so zum Ausdruck gebracht. Angesichts der geäußerten Bedenken im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens – und ich erinnere da an die verfassungsrechtlichen Ausführungen des vormaligen Abgeordneten Scherer – hätte ich mir dann doch ein bisschen eine intensivere Beschäftigung auch mit dieser Thematik zumindest in diesem Bericht gewünscht – aber sei es drum. Es findet auch in dem Bericht eine Auseinandersetzung mit datenschutzrechtlichen Belangen statt. Das ist dann zumindest auch Bestandteil dieses Berichts. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht wegleugnen lässt sich, und das gehört natürlich auch dazu, wenn wir allumfassend über den Bericht reden, dass festgestellt wird, dass die Pflege und die Verwaltung der Datenbank mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand ausgeführt wird. Am Ende kommt man auf eine dargestellte Wochenarbeitszeit von insgesamt 49 Wochenarbeitsstunden in den unterschiedlichsten Bereichen und Referaten. Hinzu kommt natürlich auch noch der erhebliche Mehraufwand in den Geschäftsstellen der Ausschüsse. Der Gesetzentwurf hat also wie erwartet eine Vielzahl von Verwaltungshandeln nach sich gezogen und zumindest, das muss man hier sagen, erfüllt er natürlich seinen Zweck, aber auf der anderen Seite wird dem immer wieder ausgerufenen Ziel des Abbaus der Demokratie damit dann wohl nicht entgegengewirkt. Aber sei es drum. Augenblicklich gibt es ja hinsichtlich parlamentarischer Transparenz weitere Gesetzesinitiativen, die bereits in die zuständigen Ausschüsse überwiesen worden sind. Herr Korschewsky hat darauf schon hingewiesen. Für die dortige Behandlung ist dieser Bericht natürlich nunmehr ebenso eine wichtige und auch aussagekräftige Grundlage, wenn es um die Frage geht, inwiefern weitere Regelungen erlassen werden sollen bzw. wie sich die Erfahrungen hinsichtlich der praktischen Umsetzung gestalten werden. Das soll es eigentlich gewesen sein. Ich bedanke mich natürlich nochmals für die Berichterstattung und für die Auswertung und danke für die geschätzte Aufmerksamkeit.
