Astrid Rothe-Beinlich
Bericht zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt hat Frau Dr. Bergner zu Beginn ihrer Rede ein Lob ausgesprochen in Richtung all derjenigen, die das Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz auf den Weg gebracht haben. Liebe Frau Bergner, dieses wäre nur halb so vergiftet, wenn Sie zumindest erfasst hätten, worum es in diesem Gesetz tatsächlich geht.
(Beifall DIE LINKE)
Denn, das muss ich Ihnen leider so sagen, dokumentationspflichtig sind schriftliche Äußerungen, wie beispielsweise Stellungnahmen und Anregungen, die sich auf ein konkretes Gesetzgebungsvorhaben des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung beziehen – leider nicht mehr und auch nicht weniger.
(Beifall DIE LINKE)
Genau deshalb werde ich am Ende meiner Rede auch noch mal zu dem Schluss kommen, warum es leider mitnichten ein Lobbyregister ist, warum wir dieses zusätzlich ergänzend einfordern und warum wir trotzdem in Thüringen in gewisser Weise stolz sein können, als erstes Bundesland ein solches Transparenzbeteiligungsdokumentationsgesetz auf den Weg gebracht zu haben – auch wenn es einen unaussprechlichen Titel hat; da sind wir uns einig, Frau Dr. Bergner. Erst mal will ich sagen: Auch wir freuen uns, dass die Bewertung des Berichts so positiv ausgefallen ist – es wird kein akuter Änderungsbedarf gesehen – und dass durch das Gesetz auch das von uns verfolgte Ziel erreicht worden ist: Transparenz bei Gesetzgebungsprozessen herzustellen und damit die Demokratie zu stärken. Ich will es noch mit ein paar Zahlen unterlegen: In der laufenden Legislatur wurden bis zum 31. Juli 2022 bereits 149 Gesetzentwürfe mit 1.249 Beteiligungsvorgängen im Register dokumentiert, was hauptsächlich – zu 86 Prozent – schriftliche Anhörungen waren. Erfreulich ist, dass der Transparenzwille der Einflussnehmenden hoch ist. Dass das nicht so ist, war eine große Befürchtung von einigen, die damals nicht zugestimmt haben. 69 Prozent haben ihr Einverständnis gegeben, dass ihr schriftlicher Beitrag im Register veröffentlicht wird, nur 24 Prozent sprachen sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Beiträge aus. Das waren übrigens spannenderweise überwiegend die kommunalen Spitzenverbände, die nicht wollten, dass das veröffentlicht wird. Das müssen die Spitzenverbände erklären, warum, das habe ich bis heute nicht verstanden. Erfreulich ist auch, dass immer mehr Bürgerinnen auf das Register zugreifen. Im Jahr 2020 waren es 2.677 unterschiedliche Besucherinnen bei insgesamt 6.024 Besuchen, im Jahr 2021 schon 3.338 unterschiedliche Besucherinnen bei insgesamt 14.037 Besuchen. Uns zeigt das: Da gibt es noch jede Menge Potenzial und auch – ich sage mal – Aufforderung an uns Abgeordnete, das Transparenzregister noch bekannter zu machen, denn wir haben mit der Einführung der Beteiligtendokumentation in Thüringen tatsächlich etwas Besonderes auf den Weg gebracht. Das allererste Mal – meine Kollegin Lehmann hat das gesagt – wurde in Deutschland das Modell des legislativen Fußabdrucks durch gesetzliche Regelungen festgeschrieben. Vergleichbares gibt es bisher nur in Berlin, in Kraft seit dem 4. November 2021. Transparency International hat unseren Vorstoß dann auch – Knut Korschewsky hat es schon erwähnt – mit Platz 1 im deutschlandweiten Lobbyranking quasi gekrönt. In diesem Jahr sind wir leider nur noch Platz 2, weil nämlich der Bundestag inzwischen auch ein Lobbyregister eingeführt hat. Das zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind, durch die Herstellung von Transparenz Akzeptanz für die politische Arbeit zu schaffen und unsere Demokratie nachträglich zu stärken. Aber – das will ich ganz deutlich sagen, da bin ich ganz bei Knut Korschewsky – wir sollten endlich einen weiteren Schritt gehen und ein verbindliches Lobbyregister auf den Weg bringen, denn das gibt es bisher nicht.
(Beifall DIE LINKE)
Rot-Rot-Grün hat dafür bereits im Mai 2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt und dieser befindet sich nach den erfolgten Anhörungen im zuständigen Justizausschuss. Mit unserem Vorschlag geht es uns darum, politische Einflussnahme auf staatliche Entscheidungen offenzulegen – in Ergänzung zum legislativen Fußabdruck. Unser Gesetzentwurf enthält – das fanden wir auch wichtig, wir erinnern uns alle an die Maskendebatten etc. – verschärfte Regelungen für Abgeordnete bezüglich Nebeneinkünften, Nebentätigkeiten und Spenden. Lassen Sie mich noch mal zusammenfassen: Die Evaluierung hat gezeigt – und da schaue ich auch in Richtung CDU und AfD, die es in der letzten Legislatur ganz falsch fanden, einen solchen Vorschlag auf den Weg zu bringen –, dass die anfänglichen Befürchtungen und die Skepsis gegenüber zu viel Transparenz haltlos waren; so habe ich auch die Rede von Herrn Schard verstanden. So hat beispielsweise die Dokumentationspflicht gerade nicht davor abgeschreckt, sich an gesetzgeberischen Vorhaben zu beteiligen, ganz im Gegenteil. Und nun hoffe ich, dass alle demokratischen Fraktionen und Gruppen in diesem Haus einen weiteren Schritt wagen und mit uns das Lobbyregister auf den Weg bringen. Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen einer Demokratie und das Lobbyregister würde es ermöglichen, Strukturen der Einflussnahme transparent zu machen und so Vertrauen in Politik und Demokratie zu stärken. Aber dahin ist es noch ein Stückchen Weg und ich hoffe, den gehen wir auch noch gemeinsam. Vielen herzlichen Dank, auch noch mal für den Bericht an die Landtagspräsidentin.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
