Prof. Dr. Schönig
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Bund lässt gegenwärtig die Basisprognose erarbeiten. Diese ist die Grundlage für die Erstellung der Landesverkehrsprognose 2040 anhand des Verkehrsmodells Thüringen. Unter Berücksichtigung der notwendigen Datenlieferung des Bundes wird eingeschätzt, dass die Arbeiten für die Erstellung der Landesverkehrsprognose 2040 ab Mitte des Jahres 2023 beginnen können. Es ist nach jetzigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass Mitte 2024 die Ergebnisse der Prognose 2040 auf Landesebene vorliegen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird für die laufenden Planungen die bestehende Prognose 2030 weiterhin Gültigkeit besitzen. Zu Frage 2: Die Kosten der Machbarkeitsstudie belaufen sich auf ca. 49.000 Euro brutto, die Finanzierung erfolgt aus Kapitel 10 06 Titel 775 71. Die Fragen 3 und 4 beantworte ich wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam: Für die verkehrswirtschaftliche Untersuchung für Bundesstraßen im Raum zwischen der Bundesautobahn A 4 Eisenach-Kirchheimer Dreieck, Bundesautobahn A 7 Fulda und der Bundesstraße B 19 Meiningen-Eisenach in Thüringen und Hessen läuft zurzeit eine Leistungsabfrage. Die Kosten belaufen sich nach vorläufiger Kostenannahme auf insgesamt ca. 135.000 Euro brutto. Mit Schreiben des Bundes vom 08.12.2020 hat dieser der oben genannten beantragten verkehrswirtschaftlichen Untersuchung zugestimmt und mitgeteilt, sich bis in Höhe von maximal 50 Prozent an den Kosten der Untersuchung zu beteiligen. Die übrigen Kosten sind vom Freistaat Thüringen zu tragen. Die konkrete Höhe der Bundesbeteiligung an den Untersuchungskosten wird abhängig vom Bundesinteresse sowie den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln festgesetzt.
