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Janine Merz

SPD 10.11.2022 Sitzungen 7/94

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer live und auch an den Bildschirmen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, mit dem vorliegenden Gesetz regeln wir heute die zugesicherte und verfassungsgemäß notwendige Übertragung der Tariferhöhung von 2,8 Prozent ab Dezember dieses Jahres auf die Beamtenbesoldung. Das betrifft sowohl die Grundgehälter als auch die Zulagen, und weiterhin werden damit auch kinderbezogene Familienzuschläge nach oben angepasst. Mit der Besoldungsanpassung entstehen dem Land ab 2023 zusätzliche Kosten im Landeshaushalt in Höhe von rund 60 Millionen Euro pro Jahr. Erneut stellt sich der Freistaat damit seiner Verantwortung für eine gerechte und faire Entlohnung seiner Bediensteten. Die regelmäßigen Besoldungsanpassungen sind entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Neben der Tarifentwicklung sind Nomina-Löhne, Verbraucherpreisindex, internes Abstandsgebot und der Bund-LänderVergleich der Besoldung maßgeblich. Gerne wird der fortwährende, vom Bundesverfassungsgericht implementierte Anpassungsbedarf zur verfassungsangemessenen Alimentation von Kritikern genutzt, um den Eindruck zu erwecken, dass das Besoldungsrecht nicht richtig durchdacht oder unzureichend wäre. Im Gegenteil, die Landesregierung ist in der Pflicht, die verfassungsgemäße Alimentation sicherzustellen, und dieser Aufgabe kommt sie auch nach. Auch wenn das bedeutet, dass wir zukünftig eventuell noch öfter über das Besoldungsgesetz beraten werden. Sehr geehrte Damen und Herren, neben den Besoldungsanpassungen finden sich viele kleine Verbesserungen und Anpassungen im Gesetzentwurf. Mit der neuen Zulage für Fachleiter für die Pädagogikausbildung an den Studienseminaren wird eine weitere Regelungslücke geschlossen, die Entschädigung der Gerichtsvollzieher wird überarbeitet und Beamten der Steuerfahndung soll das gleiche Kleidergeld gewährt werden wie ihren Kollegen bei der Kriminalpolizei. Der Gesetzentwurf liegt heute bis auf kleine redaktionelle Änderungen wie in der ersten Lesung vor. Das hat Herr Kowalleck schon vorgetragen. Wir werden natürlich der pünktlichen Tarifanpassung für unsere Beamtinnen und Beamten zustimmen. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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