Lutz Liebscher
Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 86. Plenarsitzung am 14. Juli dieses Jahres erstmals beraten und an die Ausschüsse für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft sowie Europa, Kultur und Medien überwiesen. Nach einem schriftlichen Anhörungsverfahren und der bereits dargelegten Debatte um einzelne Inhalte des Mantelgesetzes hat der Wissenschaftsausschuss in der vergangenen Woche eine Beschlussempfehlung gefasst, die wir heute beraten und die – so meine Hoffnung – Ihre Zustimmung findet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Debatte steht hier in erster Linie eine Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes. Diese ermöglicht es dem zuständigen Ministerium, die Zusammenarbeit der Hochschulen näher auszugestalten und mittels einer Rechtsverordnung noch in diesem Jahr dafür Sorge zu tragen, dass diese Zusammenarbeit auch über den 1. Januar 2023 hinaus umsatzsteuerfrei bleibt. Das Gleiche gilt für die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek in Jena und dafür ist eine entsprechende Änderung auch im Thüringer Bibliotheksgesetz notwendig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Hochschulen sind sehr interessiert an einer zügigen Umsetzung. Das zeigen die Stellungnahmen im Anhörungsverfahren einhellig. So fordert der Zusammenschluss der zehn staatlichen Thüringer Hochschulen, vertreten durch die Thüringer Landespräsidentenkonferenz, seit vielen Jahren – Zitat –: „Als staatlicher hoheitlicher Auftrag sollten hochschulübergreifende Kooperationen sowie Kooperationen mit staatlichen Stellen und mit überwiegend öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen in das Thüringer Hochschulgesetz aufgenommen werden mit dem Ziel, die Unsicherheiten hinsichtlich der Steuerfreiheit dieser Kooperationen zu beseitigen.“ Dem wollen wir nun endlich nachkommen. Schließlich geht es darum, finanzielle Zusatzbelastungen der Haushalte zu vermeiden – gerade in diesen Zeiten eine berechtigte Forderung. Das brauche ich sicherlich nicht weiter auszuführen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, von einer Umsatzsteuer wäre der Austausch von Leistungen der Hochschulen im Zuge von Kooperationen untereinander betroffen. Möglicherweise fragen Sie sich, welche Art von Kooperation gemeint ist und worauf die Kooperation abzielt. Unter dem Dach der Landespräsidentenkonferenz – übrigens selbst ein markantes Zeichen der Zusammenarbeit – werden derzeit 14 hochschulübergreifende Kooperationsprojekte durchgeführt. Die Themenbandbreite reicht dabei von beruflicher und familiärer Integration von Dual Career Paaren über Zusammenarbeit in den Bereichen Hochschulmarketing, Qualitätssicherung, Gleichstellung, Hochschulbibliotheken, Ingenieurwissenschaften bis hin zu einem Patentmanagement und dem Hochschulgründernetzwerk. In Weimar betreiben die Hochschule für Musik und die Bauhaus-Universität ein gemeinsames Liegenschaftsmanagement. Hinsichtlich der Thüringer Hochschul- und Studierendenwerkskarte „thoska“ kooperieren die Hochschulen mit dem Studierendenwerk und ermöglichen so eine Vielzahl attraktiver Anwendungen; nicht zu vergessen die bestehenden Kooperationen auf dem Feld der Verwaltung, beispielsweise bei der Innenrevision. Dort, wo spezialisiertes Fachpersonal nötig und oft schwer zu finden ist, teilen sich die Thüringer Hochschulen bereits jetzt Spezialisten für spezielle Aufgaben. Ein hervorragendes Beispiel dafür ist auch die Arbeit des gemeinsamen IT-Zentrums der Thüringer Hochschulen mit Sitz in Jena und Ilmenau. Erst im April dieses Jahres wurde die Zusammenarbeit mittels einer Kooperationsvereinbarung auf eine neue Stufe gehoben. Hier wird nicht nur Hardund Software zentral beschafft, sondern werden IT-Dienste für alle zehn staatlichen Thüringer Hochschulen bereitgestellt und gemeinsame IT-Architekturen entwickelt. Im Digitalisierungsprozess ist dieses IT-Zentrum Akteur wie Ansprechpartner für alle hochschulübergreifenden IT-Bedarfe. Im Grunde geht es bei all diesen Beispielen darum, dass die Thüringer Hochschulen Dienstleistungen austauschen, gemeinsam Lehre, Forschung und Verwaltung koordinieren, um das Know-how der Mitarbeitenden an verschiedenen Standorten anwenden zu können. So werden staatlich finanzierte personelle und sachliche Ressourcen effektiv und effizient genutzt und mit der Vernetzung ergeben sich zugleich Innovationspotenziale. Das muss das Ziel sein. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam die Kooperationen im Hochschulbereich unterstützen. Wir stärken damit die Hochschullandschaft in Thüringen. Meine Fraktion stimmt für die Änderungen im Hochschulgesetz und im Thüringer Bibliotheksgesetz, bitte tun Sie das auch. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
