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Dr. Bergner

Gruppe der BfTh 10.11.2022 Sitzungen 7/94

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, den vorliegenden Gesetzentwurf haben wir ausführlich im Haushalts- und Finanzausschuss beraten und ihm zugestimmt. Das ganze Thema der Beamtenbesoldung hatte in der Vergangenheit auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt und ich erinnere auch an eine Anhörung im Petitionsausschuss. Wie schon mehrfach von mir dargelegt, ist eine angemessene und auskömmliche Beamtenbesoldung nicht nur eine gesetzlich abgesicherte Forderung, sondern auch eine wesentliche Grundlage für ein funktionierendes Staatswesen, bis hin in die Landkreise und Kommunen. Doch damit ist auch ein Kernproblem beschrieben, das auch im vorliegenden Gesetzentwurf nicht gelöst ist. Der Fokus dieses Gesetzes liegt in der den jeweiligen Besoldungsgruppen angemessenen Besoldung. Was unberücksichtigt bleibt, ist die Verteilung dieser Stellen auf Verwaltung und auf operativen Dienst. Was will ich damit sagen? Wir erleben seit Jahren einen stetigen Aufwuchs im administrativen Bereich. Die Zahl der unbesetzten Stellen im operativen Bereich wächst ebenfalls ständig an. Aber gerade diese Stellen sind es, die nah an den Menschen sind und die besonders wichtig sind. Ob es Polizisten, Lehrer, Richter oder Feuerwehrleute sind, hier wird ständig dem Anspruch hinterhergelaufen. Warum ist das so? Es liegt auch an der Besoldung, natürlich, denn im operativen Bereich werden durchweg die Stellen schlechter bezahlt als im administrativen, denn die höheren Besoldungsgruppen sind den Verwaltungen vorbehalten. Wer also ein entsprechendes Einkommen anstrebt, wird früher oder später auf einer solchen Stelle landen, auch wenn er vielleicht lieber mit den Menschen vor Ort arbeiten würde. Wenn ich das im Ausschuss anspreche, höre ich immer, dass es sicher nicht anders geht, weil es gesetzlich so geregelt ist. Aber Gesetze kann man ändern und auch Bundesgesetze sind nicht in Stein gemeißelt. Wir müssen neu denken, wir müssen innovativ sein und dazu gehört auch der Mut, alte Zöpfe mal abzuschneiden. (Beifall Gruppe der BfTh) Wir brauchen Kennzahlen, aus denen ablesbar ist, dass zum Beispiel drei Viertel der Menschen im operativen und ein Viertel der Menschen im administrativen Bereich arbeiten. Diese Verhältnisse sollten unter Einbeziehung der Betroffenen und von Fachleuten erarbeitet werden. Dafür braucht es aber den politischen Willen, ein gutes Konzept und entsprechende innovative Ideen. Nun wird die Landesregierung sicher sagen, dass sie mit der geplanten Klausurtagung zum Personalentwicklungskonzept die Weichen richtig gestellt hat. Das dem HuFA vorgestellte Konzept lässt allerdings daran zweifeln. Ich würde mich freuen, wenn meine ausgeführten Gedanken Sie inspirieren, gute, moderne Lösungen für die Zukunft zu finden. Wir Bürger für Thüringen stehen gern für konstruktive Gespräche zur Verfügung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der BfTh)

Protokoll ↗