Dorothea Marx
Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen die Sitzung wieder auf und kommen vereinbarungsgemäß zum Tagesordnungspunkt 13 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6628 Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/6628 vor. Vorgeschlagen ist der Abgeordnete Jens Cotta. Der zweite Wahlgang für heute ist TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6630 Wie Sie wissen, hat der Landtag bislang nur zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/6630 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter René Aust. Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden, um eine zweite Wahlwiederholung bzw. eventuell auch weitere zweite Wahlwiederholungen zu ermöglichen. Hierzu wäre eine Aussprache möglich. Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir bereits zu den Wahlvorgängen. Die Wahlvorschläge zu übrigen möglichen Wahlen waren nicht eingegangen, deswegen wurden dann auch die Tagesordnungspunkte 14, 15, 17, 18 und 19 von der Tagesordnung abgesetzt. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Enthält ein Stimmzettel mehr als ein Kreuz oder ist das Stimmverhalten nicht eindeutig festzustellen, ist der Stimmzettel als ungültig zu werten. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind eingesetzt: Herr Abgeordneter Weltzien, Herr Abgeordneter Urbach und Frau Abgeordnete Wahl. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
