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Marcus Malsch

CDU 10.11.2022 Sitzungen 7/94

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne, der vorliegende Gesetzentwurf wurde, wie sich vielleicht der eine oder andere erinnern kann, in meiner ersten Rede zur Einbringung etwas skeptisch gesehen, und zwar nicht skeptisch, ob Carsharing sinnvoll ist oder nicht – das würde mir auch nicht gut zu Gesicht stehen als Mitinitiator einer der ersten Carsharing-Projekte in Thüringen im ländlichen Raum, nämlich in Bad Liebenstein –, sondern uns ging es darum, skeptisch zu betrachten, ob es Nutzerkonflikte gibt, und zwar dahingehend – wie es auch im Regelungsbedürfnis des Gesetzentwurfs vorliegt –, ob marktgleicher Gegenwert bei Sondernutzungsgebühren im Carsharing-Bereich konträr zu denen steht, die auch von Sondernutzungsgebühren betroffen sind. Erfahrungsgemäß ist das im ländlichen Raum kein Problem, weil da ausreichend Platz ist und wenn eine Innovation kommt, findet man auch relativ schnell ohne entsprechende Sondernutzungsgebühren einen guten Konsens, weil da in der Regel die Gemeinden und die Betreiber zusammenarbeiten. Allerdings wird das in den verdichteten Räumen schwieriger. Meine Vorredner hatten das ja ausgeführt. Es geht jetzt tatsächlich nicht – wie zu Beginn der Begründung zum Gesetz ausgeführt – um Gemeinden, sondern es geht um die Kommunen, die einen stark verdichteten Raum haben, nämlich die Städte, wo der Parkraum schon eng ist. Uns war es wichtig, das auch noch mal zu beleuchten, gerade im Konflikt anderer Nutzer, zum Beispiel den Gastronomen, die für jedes rausgestellte Werbeschild, für jeden rausgestellten Stuhl oder für sonstige Aktivitäten im öffentlichen Raum Sondernutzungsgebühren zahlen müssen, für jeden Marktbetreiber etc. pp. Deswegen haben wir gesagt, wir geben das in den Ausschuss, wir machen eine Anhörung dazu. Wie auch von der Ausschussvorsitzenden ausgeführt worden ist, sind unsere Bedenken da nicht bestätigt worden, und von daher stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Allerdings müssen wir auch – und das ist, glaube ich, auch unsere Pflicht – erkennen, dass manchmal – so gut, wie wir das hier meinen – dann immer noch im Nachhinein Bedenken geäußert werden und dann gegebenenfalls auch gerade die Bescheide angegriffen werden, die von den Kommunen letztendlich herausgegeben werden. Somit werden wir den entsprechenden Entschließungsantrag der FDP unterstützen. Das tut uns, glaube ich, nicht weh, denn Rechtssicherheit gehört nun mal zu jedem Gesetz dazu. Und wenn wir da die entsprechenden Behörden mit bedienen können, damit die Kommunen auch die Möglichkeit haben, (Beifall Abg. Gröning, Gruppe der BfTh) auf einer rechtssicheren Basis zu arbeiten, dann sollte uns das hier nicht wehtun. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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