Andreas Bühl
Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf
Verehrte Kollegen, ich will kurz auf die Genese dieses Antrags, der heute vorliegt, eingehen. Wir haben vor einiger Zeit hier im Plenum über einen Ursprungsantrag von Rot-Rot-Grün zur Einsetzung einer Expertenkommission gesprochen. Damals in der Diskussion habe ich für unsere Fraktion schon gesagt, dass wir uns dem Ziel einer solchen Kommission zum Vergleich der Abgeordnetenrechte zwischen den einzelnen Landtagen nicht verweigern wollen, sondern darin positive Aspekte sehen, um das Abgeordnetenrecht hier in Thüringen zu aktualisieren und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, allerdings – und das war auch die Maßgabe, mit der wir damals den Antrag in den entsprechenden Ausschuss überwiesen haben – mit der Maßgabe, dass der Antrag dort maßgeblich überarbeitet werden muss, weil der Ursprungsantrag, den ich hier auch noch mal mithabe, aus unserer Sicht eine ganze Reihe von Vorfestlegungen getroffen hätte, die die offene Arbeit einer solchen Kommission schon deutlich eingeschränkt hätten und zum Schluss das Ergebnis in dem Antrag mehr oder weniger schon vorweggenommen wurde. Deswegen hätten wir diesem Antrag in der Form nicht zustimmen können und haben uns die Mühe gemacht, im entsprechenden Ausschuss eine Änderung zu erarbeiten, zu der wir auch intensiv diskutiert haben. Diese Änderung liegt jetzt hier vor, sie ist im Ausschuss angenommen worden und ist jetzt Teil der Beschlussempfehlung zum Antrag, der hier beschlossen werden soll. Wir haben jetzt eine deutlich offenere Formulierung für die Arbeitsgruppe, auch mit einer längeren Frist, weil die Arbeit ja auch ein bisschen Zeit brauchen wird. Damit die Arbeit auch fundiert passieren kann, soll jetzt bis zum 30. Juni 2024 ein entsprechender Abschlussbericht vorliegen. Das macht deutlich, dass der jetzige Landtag höchstwahrscheinlich keine Änderung mehr beschließen wird, sondern ein kommender Landtag dann das Abgeordnetenrecht auch ändern wird und den Bericht der Expertenkommission als eine hoffentlich fundierte Grundlage dafür benutzen kann und Handlungsempfehlungen vorgelegt bekommt. Kollegin Henfling ist schon darauf eingegangen: Wir wollen verschiedene Punkte in diesem Bericht dann auch bewertet haben: die Leistungen an ehemalige Abgeordnete, Altersversorgungsthematiken, die Ausgestaltung und Höhe der Abgeordnetenentschädigung, auch darum geht es ja im Verfassungsgrundsatz, einer entsprechenden Angemessenheit gerecht zu werden. Dort gibt es auch zwischen den Ländern deutliche Unterschiede, die man bewerten sollte, genauso aber auch wie die Frage der Altersversorgung. Dort sind andere Länder ja schon einen anderen Weg gegangen, als es Thüringen bisher hat. Das gilt es abzuwägen und entsprechende Empfehlungen zu machen und ja auch sozialrechtliche bzw. sozialversicherungsrechtliche Einstufungen, die zu machen sind. Die Kommission soll offener zusammengestellt sein als das, was ursprünglich im Antrag stand, damit eine entsprechende Breite auch vorhanden ist. Die Fraktionen und Gruppen sollen dann entsprechend Mitglieder benennen. Das macht dann hoffentlich auch eine bunte Mischung für diese Arbeitsgruppe realistisch, damit dort zum Schluss auch alle Meinungen gehört werden können. Ein Arbeitsprogramm soll festgelegt werden, damit dann ja der Bericht dem Landtag auch zugeleitet werden kann. Ich denke, das ist eine gute Sache, um zu einem Bericht zu kommen, der uns dann Handlungsanleitungen gibt. Wir sind aufgerufen, das Abgeordnetenrecht immer am Puls der Zeit zu halten. Ich denke, da hat sich in den letzten Jahren auch Entwicklungsbedarf gezeigt und dem wollen wir jetzt hier gerecht werden, weshalb unsere Fraktion diesem geänderten Antrag jetzt auch zustimmen kann. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
