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Heike Werner

10.11.2022 Sitzungen 7/94

Fragestunde

Ich habe das eigentlich auch schon ausgeführt, dass wir davon nicht Abstand nehmen wollen. Ich will noch mal sagen: Die Zahl der Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens liegt bei 0,005 Prozent. Wir müssen hier eine Nutzenabwägung vornehmen. Das heißt: Der Nutzen der Impfung als Schutz vor Hospitalisierung, Tod oder schwerwiegender Erkrankung wiegt im Vergleich zu 0,005 Prozent Anträgen auf Anerkennung eines Impfschadens sehr, sehr gering. Deswegen gibt es keine Veranlassung, von der Impfkampagne Abstand zu nehmen. (Beifall DIE LINKE)

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