Robert-Martin Montag
Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier in zweiter Beratung den Antrag zur Einsetzung einer Kommission, die zur Reform des Thüringer Abgeordnetenrechts Vorschläge erarbeiten soll. Dreh- und Angelpunkt beispielsweise bei der Abgeordnetenentschädigung – das war ja schon mal hier auch hitziges Debattenthema – ist natürlich die Thüringer Verfassung Artikel 53 Abs. 1: „Die Abgeordneten sind die Vertreter aller Bürger des Landes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.“ in Verbindung mit Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Auf den Anspruch kann nicht verzichtet werden.“ Möglichkeiten, sich in einer Volksvertretung zu engagieren, sollen eben nicht von einem vorhandenen beruflichen Einkommen oder einem vorhandenen persönlichen Vermögen abhängig sein. Abgeordnete sollen nicht von Außenstehenden finanziell abhängig sein und sich dadurch möglicherweise in ihrem Stimmverhalten beeinflussen lassen. Deswegen müssen Abgeordnete für ihre Tätigkeit Geld bekommen, das ist die sogenannte Diät. Und dass es bei der Ausformung, wie diese gezahlt, in welcher Höhe gezahlt werden soll, nicht allein richtige Sichtweisen gibt, zeigt ja schon der Blick in die sehr unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer. Ich glaube, eben ist das schon hier angeklungen. Wir finden es also richtig, zu schauen, ob man etwas besser machen kann, ob man die Thüringer Regelungen optimieren kann oder sogar optimieren muss. Wir hatten ja auch zunächst deutliche Kritik geäußert in der ersten Beratungsrunde, so will ich es mal nennen. Da war unter anderem: Die Regelung zur Besetzung der Kommission haben wir als recht vage verstanden bis hin zu potenziell ausufernd und haben das eben dann auch kritisiert. Das wurde ja jetzt im Ausschuss, sage ich mal, repariert und auf höchstens 13 Mitglieder beschränkt. Kritisch sehen wir nach wie vor die außerparlamentarische Befassung mit einem innerparlamentarischen Themenkreis. Trotzdem gilt: Nichts ist so gut, dass es nicht besser gemacht werden kann oder zumindest, dass man darüber nachdenkt. Dem wollen wir uns natürlich nicht versperren und werden also dem hier vorliegenden Antrag dann auch zustimmen, freuen uns auf Mitwirkung und natürlich auch auf einen guten Bericht der Kommission im Juni 2024. Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
