Dr. Wolfgang Lauerwald
Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream! Herr Montag, Ihre Analyse war gut. Sie hatten viele gute Ideen und haben auch in vielen Dingen recht, aber der Dreh- und Angelpunkt der meisten Probleme im deutschen Gesundheitswesen, so auch in Thüringen, sind die Fragen der Finanzierung und der Personalausstattung. Das Thema wird regelmäßig von allen Beteiligten thematisiert. Solange diese essenziellen Voraussetzungen nicht von den Verantwortungsträgern in der Gesundheitspolitik – in der Gegenwart, aber auch für die Zukunft – geregelt werden, bewegen wir uns immer wieder im Kreis. Es wird versucht, aus dem planwirtschaftlich entstandenen Mangel mit kleinen Korrekturen die Versorgung zu verbessern. Das gelingt aber nicht, wenn die sprichwörtliche Decke, an der alle ziehen, zu kurz ist. Da helfen auch Modellprojekte wenig. In der ersten Lesung des Antrags der FDP habe ich dieses grundlegende Problem bereits thematisiert: Die Kliniken sind chronisch unterfinanziert. Das bestätigt auch die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V. in der Anhörung, Zitat: „Sollten sich allerdings die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser nicht nachhaltig verbessern, droht auch in Thüringen ein Krankenhaussterben mit einschneidenden Folgen für die wohnortnahe Versorgung, nicht nur im stationären Bereich.“ Auf Bundesebene wurden die Bundes-KV, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft durch den Gesetzgeber beauftragt, ein gemeinsames Gutachten zur Weiterentwicklung des ambulanten Leistungskatalogs in Auftrag zu geben. Die im FDP-Antrag unter II.3 geforderte Entwicklung eines ambulant-stationären Leistungskatalogs ist somit nicht parallel in Thüringen erforderlich, das meint zumindest die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen in der schriftlichen Anhörung. Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen weist ebenso darauf hin, dass trotz des hohen Innovationspotenzials der neuen Technologien die Telemedizin auf absehbare Zeit den direkten Arzt-Patienten-Kontakt nur in Einzelfällen ersetzen kann. Telemedizinische Angebote ersetzen nicht den Arzt vor Ort. Zu Recht vermutet die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen, dass strukturelle und digitale Veränderungsprozesse auch nur mit einer Investitionsbereitschaft und Zusage des Freistaats Thüringen gelingen können. Eine berechtigte Frage stellt sich obendrein: wie die langfristige Finanzierung der laufenden Betriebskosten nach Beendigung von Modellprojekten, wie beispielsweise das von der FDP vorgeschlagene, durch den Freistaat erfolgen soll. Schon jetzt kommt die Landesregierung nicht ihren grundlegenden finanziellen Verpflichtungen nach. Die Landesärztekammer Thüringen begrüßt eine sektorübergreifende Planung der Leistungserbringung. Das gemeinsame Landesgremium in Thüringen kann nach § 90a SGB V sektorübergreifende Ansätze planen und Empfehlungen an den Landeskrankenhausplanungsausschuss und den Zulassungsausschuss abgeben. Leider musste die Landesärztekammer konstatieren, dass diese Möglichkeit bisher nicht von der Landesregierung genutzt wurde. Aus Sicht der Landesärztekammer ist daher politische Aufgabe, ein Modell zu schaffen, wie notwendige ambulante Facharztleistungen, die zuvor im Krankenhaus erbracht wurden, geplant und neu finanziert werden. Die bloße Umwandlung eines kleinen Krankenhauses in ein ambulantes Facharztzentrum ist sonst weder finanzierbar noch vereinbar oder umsetzbar mit den bereits vor Ort tätigen ambulanten Fachärzten. Noch einmal auf die Situation der ambulanten Fachärzte eingehend wiederhole ich die Forderung, die leistungsfeindliche Budgetierung endlich abzuschaffen. Machen Sie sich im Bund dafür stark!
(Beifall AfD)
Durch diese Budgetierung werden insbesondere zum Schaden der medizinischen Versorgung der gesetzlich krankenversicherten Patienten 20 Prozent der erbrachten Leistungen nicht vergütet. Das ist leistungsfeindliche Planwirtschaft.
(Beifall AfD)
Damit wird politisch entgegen ständigen vollmundigen Absichtsbekundungen die ambulante Medizin anhaltend geschwächt. Die Abschaffung der Budgetierung wäre ein klares Signal an die Leistungserbringer, an die Ärzte sowie an das mittlere medizinische Personal. Damit würden die regulativen Mechanismen der sozialen Marktwirtschaft wiederhergestellt, Leistung sich wieder lohnen. Das Wichtigste aber wäre, dass sich die Personalsituation zunehmend verbessert. Verschärfend kamen nun noch die Abschaffung der Neupatientenregelung oder des Neupatientenzuschlags und die steigenden Energiekosten hinzu. Wir brauchen Grundlagenpolitik und keine Symptomdoktorei, dann bräuchte es auch keine Modellprojekte. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
