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Maik Kowalleck

CDU 10.11.2022 Sitzungen 7/94

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße zunächst ganz herzlich die Studentinnen und Studenten von der FriedrichSchiller-Universität Jena und besonders Bruno Pelz aus meiner Heimatstadt Saalfeld. Herzlich willkommen hier im Thüringer Landtag! (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, es wurde ja schon einiges gesagt zum vorliegenden Gesetzentwurf und auch für uns als CDU-Fraktion steht außer Frage, wie wichtig die Förderung der Jugendsozialarbeit vor Ort ist. Gerade die Debatten in den vergangenen Jahren zur Schulsozialarbeit haben immer wieder gezeigt, dass es wichtig ist, hier auch vor Ort zu unterstützen und konkret zu unterstützen, eben an den Brennpunkten, an den Schulen, wo es ganz besonders wichtig ist. Sie wissen ja alle, wir befinden uns momentan in der Debatte zum Thüringer Landeshaushalt 2023. Eben dort müssen wir diesen Gesetzentwurf einbinden. Unser Anliegen ist es, intensiv zu diskutieren, insbesondere die finanziellen Mittel und wie sie bereitgestellt werden, das ist ja die Intention dieses Gesetzentwurfs, aber wir müssen das eben auch insbesondere in die aktuelle Debatte einbinden. Ich möchte deshalb auch noch mal auf die Zahlen eingehen. Denn das eine ist, sich für die verschiedenen Punkte zu engagieren, aber das andere ist eben auch, das Geld zur Verfügung zu stellen. Und, meine Damen und Herren, Sie wissen alle, wir befinden uns in schwierigen Zeiten. Auch wenn momentan die Steuereinnahmen noch gut sind, das hat die Novembersteuerschätzung gezeigt, wissen wir alle, dass wir uns in schwierigen Zeiten befinden, dass sich die Wirtschaft in unserem Land in schwierigen Zeiten befindet, und da werden wir natürlich eine ganz andere Entwicklung des Steueraufkommens in den nächsten Jahren haben. Das wird sich auch auf die zukünftigen Haushalte auswirken und da müssen wir immer überlegen und sehen, wie entwickelt sich das dann auch in den verschiedenen Bereichen und welche Auswirkungen hat das auch in den verschiedenen Bereichen. Ich möchte hier noch mal die Zahlen darlegen, die hier im Gesetzentwurf angegeben sind: Für die örtliche Jugendförderung ist im Landeshaushalt 2023 eine Summe in Höhe von 17.472.000 Euro vorgesehen, für die Schulsozialarbeit eine Summe von über 26 Millionen Euro und für überörtliche Maßnahmen der Jugendarbeit im Rahmen des Landesjugendförderplans 4,8 Millionen Euro. Das zeigt, dass das Land hier große Mengen an finanziellen Mitteln aufwendet. Das ist eine Aufgabe, die uns natürlich auch in den nächsten Jahren beschäftigt. Ich habe das eingangs gesagt: Wir erreichen ja gerade auch beispielsweise im Bereich der Schulsozialarbeit wichtige Punkte. Darüber müssen wir auch weiter diskutieren. Deswegen ist auch unser Ansatz zu sagen, wir wollen intensiv in den Beratungen hineinschauen: Wie ist die Berechnungsgrundlage des Ansatzes der geplanten Mindesthöhe in den einzelnen Titeln? Das ist aus diesem Gesetzentwurf noch nicht ersichtlich, aber das müssen wir unbedingt beleuchten. Dann geht es natürlich um die Abstimmung über die Mindesthöhe. Ich habe das gesagt: Noch vor Verabschiedung des Haushalts 2023 ist das wenig zielführend. Wir müssen das in die Debatte mit einbeziehen – gerade auch, was diesen Punkt der eingeforderten Planungssicherheit für die Träger angeht. Das ist natürlich ein wichtiger Punkt. Das wurde auch hier erwähnt, aber wir müssen eben auch immer schauen, welche Möglichkeiten es da für das Land gibt. Dann hatten wir den Punkt, dass es eine große Unsicherheit bei der örtlichen Jugendförderung gab. Da war es die geplante Kürzung des Bildungsministers in diesem Bereich von 1,5 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2022. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Globale Minderausgabe!) Das konnte durch einen Änderungsantrag von uns verhindert werden. Da müssen wir weiter im Gespräch bleiben. Das hat auch immer mit Verbindlichkeit zu tun, welche Zusagen es am Ende gibt und was in den Bereichen der Förderung möglich ist. Meine Damen und Herren, ich habe das gesagt: Wichtig ist für uns, dass wir diesen Gesetzentwurf im Kontext mit der aktuellen Beratung des Haushalts 2023 sehen. Hier bitte ich Sie um entsprechende Diskussion in den zuständigen Fachausschüssen. Wir beantragen die Überweisung einerseits an den Bildungsausschuss, ebenso an den Sozialausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss. Meine Damen und Herren, dort wird es die Möglichkeit geben, mit einer entsprechenden Anhörung an die Betroffenen heranzugehen, weitere Hinweise zu bekommen und dadurch eine Lösung in dem Bereich zu finden. Ich bedanke mich an dieser Stelle für eine konstruktive Beratung dieses Themas, denn das ist wichtig. Gerade auch bei uns vor Ort in den Kommunen muss das Geld zielgerichtet ankommen und angewandt werden. Vielen Dank an dieser Stelle. (Beifall CDU)

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