Holter
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich habe seit Jahren, seitdem ich in Thüringen arbeite, ein großes Ziel vor Augen, dass jede Schule eine Schulsozialarbeiterin bzw. einen Schulsozialarbeiter hat
(Beifall DIE LINKE)
und dass wir so viele Jugendsozialarbeiterinnen und Jugendsozialarbeiter haben, dass überall in Jugendklubs, in der örtlichen Jugendförderung generell so gearbeitet werden kann, dass all die Bedürfnisse und all die Anliegen, die junge Leute haben, auch erfüllt werden können. Das ist – ich darf an die Rede von Torsten Wolf anknüpfen – nicht nur ein Beitrag für die Zukunft des Landes, es ist auch ein Beitrag zur Stärkung der Demokratie. Das ist ein Beitrag, Sie zu schwächen, meine Damen und Herren von der AfD.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist, glaube ich, wichtig, hier noch mal zu sagen, dass es darum geht, tatsächlich das demokratische Staatswesen in Deutschland zu verteidigen. Und das, was wir hier machen, mit dem, was jetzt die Koalitionsfraktionen vorgetragen haben, ist ein Beitrag dazu. Das ist eine große politische Einordnung und mehr als Millionen, über die jetzt hier entschieden wird, sondern das ist wirklich eine Frage der Zukunft des Freistaats und auch der Bundesrepublik. Was die Koalitionsfraktionen vorschlagen, ist aus meiner Sicht und aus Sicht der Landesregierung ein guter Weg, die Mindestsummen gesetzlich festzuschreiben. Da haben wir schon gemeinsame Erfahrungen in der Vergangenheit gemacht. Wir gehen den Weg jetzt ganz konkret weiter. Das ist auf der einen Seite klar eine auskömmliche Finanzierung, damit wird Planungssicherheit geschaffen. Es geht auf der anderen Seite auch darum, für die 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Bereich, den ich vertrete – das sind also die Schulsozialarbeiter, darüber haben wir gesprochen, der Landesjugendförderplan, die örtliche Jugendförderung – hier die verlässliche Förderung zu garantieren, aber auch Tarifsteigerungen und Stufenaufstiege zu ermöglichen. Für den Bereich von Kollegin Heike Werner, dem Sozialministerium, geht es um das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“. Auch hier soll der jährliche Mindestförderansatz erhöht werden. Auch das ist gut so. Auch hier brauchen die Betreffenden und gerade auch die antragstellenden Landkreise und Städte sowie die geförderten Projekte Planungssicherheit und Handlungsfähigkeit. Es geht hier darum, das auf solche stabilen Füße zu stellen, damit niemand sich Sorgen machen muss, was im nächsten oder übernächsten Jahr sein wird. Das ist genau der Weg, der jetzt im Einzelnen gegangen wird. Der Freistaat Thüringen kommt hier wirklich einen großen Schritt weiter, und das mit ausdrücklicher Unterstützung der Landesregierung. Es ist eben kein Entwurf der Landesregierung, sondern es ist ein Entwurf der Koalitionsfraktionen, der hier eingebracht wird. Ich möchte abschließend zu bedenken geben, ob es der richtige Weg ist, auf der einen Seite über die Haushaltsberatung – das ist richtig und wichtig –, aber immer wieder die Mindestbeträge im Gesetz anpassen zu müssen, oder ob wir nicht einen anderen Weg finden können. Über diesen anderen Weg sollten wir dann auch im Ausschuss sprechen. Ich denke, das ist wichtig. Denn am Ende sind wir uns hier zumindest in dem Kreis einig, wir brauchen Planungssicherheit, wir brauchen finanzielle Stabilität für die Betreffenden, über die ich gerade gesprochen habe. Da müssen wir nicht jedes Mal das Gesetz ändern, sondern da sollte man eine Perspektive im Gesetz eröffnen. Welche Initiative wir ergreifen oder welchen Weg wir im Einzelnen gehen, das sollten wir im Ausschuss besprechen und dann auch zu einem Konsens kommen. Ich denke, das ist auch leistbar. Danke für die Initiative und ich wünsche mir eine gute Beratung in den genannten Ausschüssen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
