Dr. Bergner
Bericht zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes
Nein. Die Transparenz ist umso wichtiger, da sich jetzt zunehmend herausstellt, dass von der Regierung Fehlentscheidungen getroffen wurden, die es jetzt aufzuarbeiten gilt. Deshalb besteht hier nach wie vor Handlungsbedarf. Es stellt sich die Frage: Ist das Gesetz in diesen Punkten noch lückenhaft oder liegt hier ein klarer Gesetzesverstoß vor? Ich frage mich: Wie stellen wir sicher, dass dieses Gesetz auch eingehalten wird? Wie erfahren die Bürger und wir Abgeordneten davon, wenn dem nicht so ist? In Fällen der Landesgesetzgebung kann die Beteiligungsdokumentation helfen, verzerrte Einflüsse aufzuklären und schrittweise zu überwinden, so es konsequent angewendet wird. Wir Bürger für Thüringen ermutigen alle, die Dokumentation in diesem Sinn als Stachel zu mehr Demokratie zu nutzen.
(Beifall Gruppe der BfTh)
Denn das hier evaluierte Gesetz ist fortschrittlich, wird teils bundesweit als vorbildlich angesehen. Es ist mehr als ein Lobbyregister. Es werden nicht nur Akteure, Auftraggeber und Finanzierung etwa von Gutachtern offengelegt, sondern ein legislativer Fußabdruck soll dokumentiert werden, Einflüsse von Vertretern eigener oder fremder Interessen auf den Prozess der Entscheidung jedes einzelnen Gesetzes. Insgesamt denke ich, dass das Transparenzdokumentationsgesetz weiter in Kraft bleiben soll und es nach den hier aufgezeigten Lücken ggf. weiterentwickelt werden sollte. Danke.
(Beifall Gruppe der BfTh)
