Laura Wahl
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes
Frau Präsidentin, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch an die Gäste auf der Tribüne und die, die uns vor dem Livestream folgen. Heute beraten wir die Änderung zum Thüringer Straßengesetz in der zweiten Lesung. Es geht darum, den Kommunen die Etablierung und die Ausweitung von Carsharing-Angeboten zu erleichtern, denn im bisherigen Straßengesetz steht ein Passus, der von den Gemeinden und Städten erfordert, die Preisgestaltung am sogenannten marktgleichen Gegenwert zu orientieren. In der Praxis der letzten Jahre hat sich aber deutlich gezeigt, dass dieser Halbsatz „Erhebung von Gebühren“ die Sondernutzung des Carsharings unnötig verkompliziert hat. Wir wollen heute also mit dem Gesetzentwurf von Rot-RotGrün den Satz streichen. Damit wird im neuen Straßengesetz von den Kommunen lediglich verlangt, dass sie eine Gebühr erheben. Diese Regelung gibt den Kommunen daher größtmögliche Freiheit und mehr Rechtssicherheit. In der ersten Plenarberatung hatten wir bereits eine lebhafte Debatte zu diesem Gesetz und eigentlich wurden von allen Rednerinnen die vielen Vorteile des Carsharings betont. Dazu zählt, dass eben ein Carsharing-Auto im Schnitt rund zehn private Pkw zu ersetzen vermag und damit den in vielen Städten existierenden Parkdruck entscheidend lindern kann. Autos stehen im Schnitt statistisch gesehen durchschnittlich 23 Stunden pro Tag ungenutzt herum. Teilt man sich diese Autos, steigt damit dann eben auch deren Auslastung. Und ganz klar ist, dass Carsharing eben auch eine Topergänzung für ÖPNV-Nutzerinnen ist, die sonst täglich mit Bus und Bahn unterwegs sind, aber eben doch ab und zu auch mal was transportieren müssen und dafür dann das Carsharing-Auto nutzen können. In dieser ersten Plenarberatung bezog sich die einzige kleine Auseinandersetzung – muss man sagen – eigentlich nur darauf, ob die neue Regelung mit dem EU-Beihilferecht konform sei oder ob es hier gegebenenfalls noch eine Beachtung dieser beihilferechtlichen Regelungen benötigt. Bemerkenswert deutlich – muss man sagen – war da die Anhörung. Der Bundesverband CarSharing e. V. etwa teilte mit, dass überhaupt beihilferechtliche Bedenken zur damaligen Aufnahme der Regelung in das Gesetz führten. Das überrascht deswegen, weil das bereits zwei Jahre zuvor verabschiedete Carsharing-Gesetz des Bundes eine Prüfung der EU-Kommission durchlaufen hatte. Die Kommission hatte keine beihilferechtlichen Bedenken gegenüber § 5 Carsharing-Gesetz des Bundes, der ohne konkrete Vorschrift zur Höhe der Gebühren auskommt. Außerdem ist zu betonen, dass die festgelegte Sondernutzungsgebühr ja auch für alle Anbieterinnen dann gilt und damit auch aus diesem Grund die beihilferechtlichen Fragen eigentlich keine Rolle spielen. Die Kommunen erhalten also mit dem neuen Passus lediglich mehr Spielraum. Im Vergleich zu anderen Sondernutzungsgebühren, die ja alle Kommunen als eine wichtige Einnahme erheben, unterscheidet sich die für Carsharing-Stellplätze auch nicht besonders. Den Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP halten wir auch aus diesem Grund tatsächlich für entbehrlich. Der Gemeinde- und Städtebund etwa hat in seiner Stellungnahme sehr deutlich gemacht, dass er in der neuen Regelung einen Gewinn für die Gemeinden sieht und keinerlei Bedenken hat. Dank dieser durchweg positiven Stellungnahmen verlief die Ausschussberatung auch entsprechend kurz und einfach, wenn man überhaupt von Beratung sprechen darf, denn die Ausschussvorsitzende Tasch hat den Tagesordnungspunkt damals eröffnet, festgestellt, dass die Zuschriften einhellig positiv ausfielen, es keine Bedenken und Verbesserungsbedarf am Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün gibt und ihn damit auch wieder geschlossen. In diesem Sinne können wir heute von breiter Zustimmung ausgehen und meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt ausdrücklich, dass die Gesetzesberatung so konstruktiv verlaufen ist, wir heute diese neue Regelung auf den Weg bringen und damit hoffentlich dafür sorgen, dass sich in den Kommunen das Carsharing weiter etablieren und ausbreiten kann. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
