Madeleine Henfling
Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf
Vielen herzlichen Dank. Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, nach nunmehr einem Jahr, denn eigentlich wurde unser Antrag bereits im Oktober 2021 eingebracht, behandeln wir heute nun öffentlich abschließend unsere parlamentarische Initiative, die eine echte Reform des Thüringer Abgeordnetengesetzes auf den Weg bringen soll.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Worum geht es? Unser Antrag sieht vor, dass die Landtagspräsidentin beauftragt wird, eine unabhängig und ehrenamtlich tätige Expertinnenkommission einzusetzen, die sich mit Möglichkeiten einer Reform des Thüringer Abgeordnetengesetzes befassen soll. Dabei sollen vor allem Themen erörtert werden, wie die steuerliche Bewertung und Einordnung von Abgeordnetenbezügen, sozialrechtliche bzw. sozialversicherungsrechtliche Einstufungen von Abgeordneten, eine angemessene und transparente Altersversorgung, also wie kann die Altersversorgung gestaltet werden, dass sie dem individuellen Mandat und zugleich den gesellschaftlichen Forderungen nach Gleichstellung mit der übrigen Bevölkerung und Transparenz gerecht werden kann. Die Frage nach gesetzlicher Altersvorsorge, die Einrichtung bzw. der Beitritt in ein bestehendes Versorgungswerk, wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und BadenWürttemberg, sind dabei auch Fragen, die wir uns stellen und die wir da auch diskutieren wollen. Weiterhin ist die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und der finanziellen Pauschalen für mandatsbedingte Aufwendungen eine Frage. Die bisherige Regelung bezüglich Kopplung der Diäten an die Entwicklung des Preisindexes ist immer wieder eine Diskussion, das wissen wir, gemäß Artikel 54 Abs. 2 Thüringer Verfassung. Das soll diskutiert werden. Es gibt dazu in diesem Haus ja sehr unterschiedliche Auffassungen. Auch das wollen wir da aufgreifen. Eine Regelung für Abgeordnete, die aus dem Landtag ausscheiden; zum Beispiel wollen wir auch darüber diskutieren, ob Karenzzeiten sinnvoll sind. Und auch auf unsere Initiative hin haben wir in der letzten Legislatur die Karenzzeiten für Ministerinnen geregelt mit einer sogenannten Abkühlphase von zwei Jahren zwischen dem Amtsaustritt und dem Beginn einer neuen Erwerbstätigkeit, um halt eben auch Lobbytätigkeiten an der Stelle zu reduzieren. Die Frage ist: Braucht es so etwas auch für Abgeordnete? Die Expertinnenkommission soll aus 13 Mitgliedern bestehen, die nach dem Rangmaßzahlverfahren von den Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen benannt werden. Sie soll sich zusammensetzen aus unterschiedlichen Vertreterinnen, zum Beispiel aus den Fachbereichen Steuerpolitik, Sozialpolitik, Rechts- und Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften. Die beratenden Mitglieder sind die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen oder jeweils von ihnen beauftragte Personen, einfach damit eine Anbindung, aber keine Stimmberechtigung in dem Sinne an dieses Gremium stattfindet. Wir wollen eine transparente Arbeitsweise, also mindestens einmal im Halbjahr einen Bericht über den Arbeitsstand an die Landtagspräsidentin und den Ältestenrat, und wir wollen einen Abschlussbericht bis zum Juni 2024 vorliegen haben. Mit unserem Antrag bringen wir eine breite und transparent angelegte Diskussion mit Expertinnen und Vertreterinnen aus der Zivilgesellschaft auf den Weg über die zukünftige Ausgestaltung des Thüringer Abgeordnetengesetzes insbesondere hinsichtlich der Regelung zum Steuerrecht, der Sozialversicherung, der Altersversorgung und der Abgeordnetenentschädigung. Für uns ist klar, wir wollen eine ernsthafte und echte Reform, statt irgendwelche Schaufensterpolitik zu machen. Das bringen wir mit diesem Antrag und mit der Beschlussempfehlung, denke ich, auch aus dem Justizausschuss auf den Weg. Wir wollen, dass die Abgeordneten für ihre Arbeit eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung erhalten, denn ein Abgeordnetenmandat sollte jeder ausüben können, und zwar unabhängig von seiner sehr individuellen Lebenssituation. Wir wollen eine Diskussion darüber, ob Abgeordnete in diese Sozialversicherung einbezogen werden, also die sogenannte Bürgerinnenversicherung. Vor allem wollen wir aber eine transparente und zukunftsorientiere Debatte, die eine starke Reform des Thüringer Abgeordnetengesetzes auf den Weg bringen soll.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Daher bitte ich Sie auch um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung und zu unserem Antrag. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
