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Christina Tasch

CDU 10.11.2022 Sitzungen 7/94

Fragestunde

Danke schön. Sachstand bei der Entnahme der Wolf-Hund-Hybriden um Zella/Rhön Im Revier der standorttreuen Wölfin um Zella/Rhön sind laut einer Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 12. August 2022 Wolf-Hund-Hybriden nachgewiesen worden. Laut dieser Medieninformation ist die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde im vorliegenden Fall verpflichtet, die Wolf-Hund-Hybriden aus der freien Natur zu entnehmen, § 45a Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz. Ebenfalls wird mitgeteilt, dass die letale Entnahme, das heißt der Abschuss, vorgesehen sei. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind eine naturschutzrechtliche Entnahmegenehmigung sowie eine Beauftragung zur Entnahme erteilt und falls ja, wann, falls noch nicht, aus welchen Gründen? 2. Sofern Entnahmegenehmigung und Beauftragung erteilt wurden, sind die Schützen freiwillig oder vertraglich gebunden zu welchen Kosten für die Entnahme beauftragt worden? 3. Wie ist der Sachstand/Erfolg bei der rechtlich verpflichtenden Entnahmeaktion der Wolf-Hund-Hybriden, zu dem die Landesregierung welche Auffassung vertritt? 4. Trifft es zu, dass ThüringenForst durch das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz gebeten wurde, bei der Entnahme der Wolf-Hund-Hybriden mitzuwirken und falls ja, wie hat sich ThüringenForst dazu verhalten?

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