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Dr. Bergner

Gruppe der BfTh 10.11.2022 Sitzungen 7/94

Bericht zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Heute möchte ich die Abgeordneten loben, die dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben. Es ebnet den Weg zu mehr Bürgernähe. Der Name „Thüringer Beteiligtentransparenzgesetz“ ist zwar unaussprechlich und auf das erste Hören hin unverständlich. Dabei geht es um eine einfache Sache. Wer die Gesetzgebung beeinflussen will oder beeinflusst, soll das nicht in Hinterzimmern machen, sondern im Licht der Öffentlichkeit. Einfach, aber keineswegs selbstverständlich. Natürlich sind mit dem zum 1. März 2019 eingeführten Transparenzdokumentationen nicht die Probleme ungleichgewichtiger Lobbyeinflüsse auf Regierung und Parlament gelöst – schon gar nicht die umgekehrte Richtung. Wem hören Regierung und Parteien zu? Wurden in der Coronakrise Stimmen von Wissenschaftlern oder kompetenten Bürgern, die die massiven Grundrechtseinschränkungen für nicht gerechtfertigt hielten, ausgeblendet oder gar diffamiert? (Beifall Gruppe der BfTh) Ich halte es für zwingend notwendig, dass ein solches Gesetz nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch gelebt wird. Warum ich das betone, möchte ich Ihnen erläutern. Die Landesregierung berief während der Coronakrise einen wissenschaftlichen Beirat, der nicht demokratisch gewählt wurde. Welche Lobbygruppen stecken hinter den Mitgliedern? Schauen wir jetzt auf die Veröffentlichungen der Landesregierung, so finden wir die Notiz, dass es einen Beirat gibt und welche Aufgaben er hat. Da fehlt schon die Transparenz, wer Mitglied des Beirats ist. Dann findet man Empfehlungen des Beirats, aber nicht, wer und mit welchen Argumenten sie ausgesprochen wurden, von Protokollen der Sitzungen ganz zu schweigen. Und es gibt Protokolle zu den Beratungstreffen, die unter dem Namen „Eulengremium“ liefen. Diese konnte ich nicht finden. Dann frage ich mich, wieso die Landesregierung gegen ihr noch in der letzten Legislatur erschaffenes Gesetz verstößt. Oder versteckt sie sich dahinter, dass mündliche Äußerungen nicht transparent gemacht werden müssen?

Protokoll ↗