Lutz Liebscher
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer und Gäste auf der Tribüne! Manchmal sind es die kleinen Schritte, die uns vorwärtsbringen, so auch bei der heute zur erneuten Abstimmung stehenden Änderung des Thüringer Straßengesetzes. Es geht heute nicht um den Unterhalt oder den Ausbau der Straßen im Freistaat, nein, heute wollen wir die Werkzeuge der Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums erweitern. Der frei nutzbare öffentliche Raum in den Siedlungen steht bekanntermaßen zunehmend unter Druck. Immer mehr Mobilität muss auf gleichbleibender Fläche realisiert werden. Zugleich wandelt sich das Mobilitätsverhalten mit den Bedürfnissen der Menschen. Hier unterscheiden sich Land und Stadt deutlich. Eine in beiden Räumen immer stärker gefragte individuelle Fortbewegungsmethode ist das Teilen von Fahrzeugen. Im ländlichen Raum kann dies eine Alternative zur Anschaffung des zweiten oder des dritten Autos sein, in der Stadt reduziert das Carsharing die Nutzung des eigenen Pkws erheblich. Mittelfristig ersetzt das gemeinsame Nutzen von Autos vier bis teilweise sogar mehr als zehn private Fahrzeuge. Das verringert die für private Pkws benötigten Stellplätze im öffentlichen Raum, so das Bundesumweltamt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Anfang dieses Jahres nutzten bereits über 3 Millionen Menschen Carsharing-Angebote. Im Vergleich zu einem durchschnittlich privaten genutzten Pkw stößt die Nutzung eines Carsharing-Autos 16 Prozent weniger Kohlenstoffdioxid aus. So kann auch der Individualverkehr einen Beitrag für eine umweltverträglichere Fortbewegung sein. Nach einer umfänglichen Beratung im Verkehrsausschuss unter Hinzuziehung der Fachwelt und selbstverständlich auch der Gemeinde- und Städtevertreter können wir heute eine abgerundete und funktionelle Modernisierung des Straßengesetzes auf den Weg bringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen den Kommunen mit der vorliegenden Gesetzesänderung die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, wie sie Carsharing-Angebote auf öffentlichen Stellplätzen unterstützen können. Zu guter Letzt möchte ich noch den Kostenaspekt benennen. Carsharing kann das Mobilitäts-Portemonnaie der Menschen deutlich entlasten. Fährt man das eigene private Fahrzeug weniger als 10.000 Kilometer im Jahr, kann sich ein Umstieg lohnen. Wer beispielsweise 5.000 Kilometer im Jahr zurücklegt, spart mit Carsharing gegenüber dem eigenen Auto zwischen 900 und 1.500 Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mobilitätswende muss Lösungen für die Bedürfnisse der Menschen finden – sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum. Wir als SPD-Fraktion unterstützen die vorgelegte Gesetzesänderung und werben für die Unterstützung durch das Hohe Haus. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
