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Maik Kowalleck

CDU 10.11.2022 Sitzungen 7/94

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich einen ganz herzlichen Dank an unsere Beamtinnen und Beamten vorausstellen, denn Sie wissen alle, gerade die vergangenen beiden Jahre haben auch insbesondere die Landesverwaltung und die Kommunalverwaltung vor besondere Aufgaben gestellt, und jetzt auch mit den aktuellen Aufgaben des Ukraine-Krieges wird das natürlich nicht viel anders, sondern die Herausforderungen werden größer. Ich denke, es ist auch wichtig, hier an dieser Stelle aus Sicht des Landtags Danke zu sagen für die in den letzten Jahren geleistete Arbeit. Das ist auch ein Ansatz, den wir weiterverfolgen müssen, dass wir unsere Beamtinnen und Beamten entsprechend entlohnen. Wir befinden uns gerade mit der freien Wirtschaft in einem Wettbewerb. Ich hatte das auch in der Berichterstattung gesagt, da ist es insbesondere wichtig, dass auch die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse erfolgt. Die Landesregierung hat hier gehandelt und wir stimmen daher dem Vorgehen so zu. In den vergangenen Jahren bzw. in der Vergangenheit war das nicht immer selbstverständlich. Deshalb haben die Anzuhörenden die Vorgehensweise begrüßt, auch mit der Erhöhung der Ausbildungsentgelte. Das ist ein wichtiges Vorgehen, das uns auch in den nächsten Jahren begleiten wird. Ich habe ja vorhin gesagt, dass das Thema der amtsangemessenen Alimentation für die verschiedenen Anzuhörenden ein besonders wichtiges Thema war. Ich selbst habe als Abgeordneter verschiedene Anfragen an die Landesregierung in den vergangenen Monaten gestellt, weil es auch ein Thema ist, das uns zukünftig weiterhin beschäftigt. Das wurde auch an dieser Stelle bereits gesagt und die Finanzministerin hatte bei der Einbringung des Gesetzes schon gesagt, dass es da auch eine entsprechende Vorlage gibt. Die hat uns als Parlament erreicht. Gerade mit Blick auf die Alimentation sind das hohe Beiträge, die uns im Haushalt und in der Haushaltsberatung beschäftigen und das ist ein Thema, das uns gerade auch als Parlament in Zukunft beschäftigen wird. Ich möchte hier an dieser Stelle auch noch insbesondere auf die Entwicklung im Hinblick auf das Personal eingehen. Wir hatten in der vergangenen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses insbesondere die verschiedenen Personalfragen, von der Entwicklung der Personalkosten bis hin zu den Kosten der Pensionen, betrachtet. Das wird uns auch weiterhin beschäftigen und ich habe eben auch die Ergänzungsvorlage zum Haushalt angesprochen. Das sind natürlich auch Beträge, die weiterhin im Haushalt berücksichtigt werden müssen. Wir haben vor einigen Jahren, was die Personalkosten angeht, die 3-Milliarden-Grenze gerissen. Das zeigt schon, dass hier besondere Herausforderungen für uns als Land bestehen. Insbesondere darf man aber auch nicht nur die Personalkosten betrachten, sondern wir müssen eben auch sehen, wie wir zukünftig Nachwuchs für die Landesverwaltung anwerben. Dazu gehört ebenso ein Gesundheitsmanagement und die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Hier werden wir auch weiter dranbleiben. Wir als CDU haben insbesondere mit Blick auf ein Personalentwicklungskonzept unsere Vorstellungen dargelegt und werden da auch weiter in der Diskussion bleiben. An sich wurden schon viele Punkte genannt, die der vorliegende Gesetzentwurf enthält. Uns ist es, wie gesagt, wichtig, dass diese zeitund inhaltsgleiche Übertragung erfolgt und dass auch die Anregungen, die von den Anzuhörenden kamen, berücksichtigt werden. Das wird uns weiter beschäftigen. Wir werden dem Gesetzentwurf so zustimmen und werden natürlich auch weiterhin, was die Personalentwicklung im Land angeht, unsere Vorschläge einbringen. Danke schön. (Beifall CDU)

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