thueringer-landtag.de ↗

Prof. Dr. Hoff

10.11.2022 Sitzungen 7/94

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Wir haben uns über die Unterschiede im Verständnis derjenigen, die häufig in diesem Leistungsbezug sind und unverschuldet darin sind, schon verständigt. Ludwig Ehrhard fasste das, was Dieter Althaus mal thematisiert hatte, in den Begriff: Ich will das Risiko des Lebens selbst tragen, will für mein Schicksal selbst verantwortlich sein. Sorge du, Staat, dafür, dass ich dazu in der Lage bin. – Das, was jetzt als Bürgergeld diskutiert wird, ist – darüber haben wir gestern Abend schon gesprochen – tatsächlich keine Revolution im Sozialstaat, das ist die Umsetzung von Bundesverfassungsrecht. Aber es ist auch die Rückkehr zu dem, was von Ludwig Ehrhard formuliert wurde: Sorge du, Staat, dafür, dass ich dazu in der Lage bin! Das ist die Grundlage nicht nur unserer sozialen Marktwirtschaft, sondern auch des der sozialen Marktwirtschaft zugrundeliegenden Sozialstaatsprinzips. Insofern bringt das Bürgergeld nach Jahren – ich habe das gestern auch schon so gesagt – des Hartz-IV-Elends tatsächlich wieder ein Stück weit Respekt und soziale Absicherung in die Grundsicherung und in die Arbeitsaufnahme zurück. Vergegenwärtigen wir uns noch mal: Es gab und gibt – und die Debatte hat das heute hier in einzelnen Redebeiträgen, insbesondere einem, sehr stark gezeigt – eine soziale Diskriminierung von Hartz-IV-Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfängern. „Abhartzen“ ist als ein Synonym für arbeitsscheues Verhalten und für die Stigmatisierung vermeintlich Arbeitsscheuer verwendet worden. Ich habe den Begriff „arbeitsscheu“ deshalb hier in die Diskussion eingebracht, weil es eine Tradition dieses Nach-unten-Tretens gegenüber den Armen gibt und dies ist pervertiert worden auch in diesem Begriff der Arbeitsscheue. (Beifall DIE LINKE) Insofern ist die von Anfang an radikale Kritik an den Instrumenten der Sanktionen das Eingeständnis, dass diese Sanktionsmechanismen falsch und unwirksam waren – Dieter Althaus hat in dem Zitat, das ich verwendet habe, alles dazu gesagt –, sich bewiesen. Insofern sage ich auch: Natürlich geht uns als dem linken Teil der Landesregierung die Reduktion der Sanktionen nicht weit genug. Aber dass sie stattfindet, ist wichtig. Und es ist wichtig, dass das Recht auch der Ärmsten in diesem Land, beim Bundesverfassungsgericht Gehör zu finden und dort auch recht zu bekommen, Ausdruck unserer Demokratie ist. Auch dies gehört zu dem, was wir beim Bürgergeld diskutieren, dazu. Die CDU lehnt ab, dass sich Menschen, die in den Bürgergeldbezug eintreten, in den ersten zwei Jahren keine Sorge um ihr Erspartes machen müssen – und Herr Abgeordneter Dittes hat deutlich gemacht, worum es sich dabei handelt: selbstorganisierte private Altersvorsorge, das, wofür hier häufig eingetreten wird –, dass sie sich darum keine Gedanken müssen, sondern sich darauf konzentrieren, darum bemühen können, in die Erwerbsarbeit zu kommen, aus der sie voll umfänglich finanziert werden. Natürlich werden Anreize für Beschäftigungsaufnahme gesetzt. Der seit Oktober 2022 geltende Mindestlohn von 12 Euro führt bei 37,5 Stunden zu einem Bruttoeinkommen von rund 1.800 Euro, das sind ca. 1.350 Euro netto, damit spürbar über der Anhebung von Regelbedarf und Erwerbstätigenfreibeträgen. Ich weiß aber noch, wer hier im Thüringer Landtag vehement gegen die Einführung der Mindestlöhne diskutiert und gesagt hat, dass es dieses Instrument nicht geben soll, gegen die Erhöhung der Mindestlöhne argumentiert hat. Ich sage auch ganz deutlich, Mindestlohn ist eine Krücke. Was wir wollen, sind Tariflöhne, Flächentarif, starke Tarifpartner, darum geht es. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da sage ich natürlich auch, man kann gegen Zuwanderung – wie die AfD das macht – argumentieren. Es bleibt falsch, es war falsch, es wird auch in der Zukunft falsch sein. Aber kein einziges Wort zur Stärkung der Tarifparteien zu finden und darüber nichts zu sagen, das zeigt auch den Wert, den die Partei der AfD beispielsweise dem Instrument starker Gewerkschaften und der Tarifbindung gibt. Das halte ich für falsch. Falsch ist auch die Aussage im Antrag der CDU, dass nur Grundleistungsempfänger bzw. Bürgergeldempfänger von Kosten für Schulmaterialien, Verpflegung in Schule, Kindergartenbeiträgen etc. entlastet werden. Das erhalten alle, die Kinderzuschläge- und Wohngeldberechtigte sind ebenfalls. Ich will einen letzten Satz sagen, weil das auch – ich hatte das gestern schon gesagt – auf Anträge Bezug nimmt, die wir im Bundesrat gestellt haben. Wir wollen, dass die Jobcenter im Haushalt des Bundes nicht gekürzt werden. Die brauchen stattdessen mehr Geld, um die Aufgaben, die mit dem Bürgergeld verbunden sind, zu machen. Darin besteht eine wesentliche Aufgabe, da sehe ich eine Riesendiskrepanz und ich gehe davon aus, dass wir in der Bundesratsstellungnahme zum Haushalt auch noch einmal auf diesen Sachverhalt hinweisen werden. Herr Kollege Aust, auf der einen Seite der CDU zu erklären, warum ihr Antrag von vorn bis hinten falsch ist, um dann zu sagen, dass die einzige logische Konsequenz Ihres Redebeitrags sei, dem Antrag der CDU zuzustimmen, ist das, was Sie in Ihrem Sprech sonst „die Politspielchen der Altparteien“ nennen. Willkommen im Club! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗