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Christian Herrgott

CDU 10.11.2022 Sitzungen 7/94

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Beschäftigung eines zu gemeinschaftlichen Mordes verurteilten Straftäters in verantwortlicher Stellung in der Schulverwaltung Thüringen Laut dem Bericht der „Bild Zeitung“ vom 1. November 2022 beschäftigt das Land einen verurteilten Straftäter in seiner Schulverwaltung. Dieser wurde wegen Mordes Mitte der 1990er-Jahre zu einer Jugendstrafe von mehreren Jahren Haft verurteilt. Laut dem Zeitungsbericht arbeitete der verurteilte Straftäter ursprünglich als Horterzieher in einer Grundschule. Nach dem Bekanntwerden der Vergangenheit des Mannes soll er durch das zuständige Schulamt nicht entlassen, sondern versetzt und im Folgenden befördert worden sein. Er arbeitet heute in verantwortlicher Stellung in der Schulverwaltung. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann ist der Landesregierung dieser Sachverhalt bekannt? 2. Wann und wo war der verurteilte Straftäter als Erzieher in Thüringen tätig? 3. Wurde zur Kenntnisnahme von begangenen Straftaten im Vorfeld der Einstellung in den Landesdienst entsprechend der wohl üblichen Verfahrenspraxis ein erweitertes Führungszeugnis mit welchem Ergebnis in diesem Fall angefordert? 4. Warum wurde und wird der verurteilte Straftäter trotz seiner Vorgeschichte in eine Position mit Außenwirkung und Führungsverantwortung innerhalb der Schulverwaltung eingesetzt?

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