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Robert Sesselmann

AfD 10.11.2022 Sitzungen 7/94

Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, Ziel dieser Reform oder einer möglichen Reform muss es sein, das Abgeordnetenrecht grundsätzlich und nicht nur punktuell zu reformieren. Aber, meine Damen und Herren, wir haben erhebliche Zweifel, ob dies gelingen wird, geht es doch um die eigenen Futtertröge und über Jahre gefestigte Privilegien für Abgeordnete. Und wer verzichtet schon gern als eben diese Abgeordnete auf seine mehr als auskömmliche Alimentation und die hervorragenden Rentenanwartschaften und Ansprüche, die der Steuerzahler zu tragen hat, welcher selbst immer länger arbeiten muss und dafür immer weniger Rente erhält? (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, es ist angesprochen worden: Wir haben Umlagesysteme im Rentenbereich, aber auch Kapitaldeckungsprinzipien wie bei einem Versorgungswert, dem muss nachgegangen werden. Dieser Frage stehen wir als AfD selbstverständlich sehr offen gegenüber. Meine Damen und Herren, die Kommission soll die Ergebnisse der Auswertung mit Regelungen des Abgeordnetenrechts aus anderen Bundesländern abgleichen – das haben wir gehört –, aber das Ergebnis erst – und das ist das Traurige eigentlich hieran – am 30.06.2024 vorlegen. Meine Damen und Herren, die Sommerpause schließt sich dem an und auch die heiße Phase des Wahlkampfes, wir haben das jetzt gerade von der CDU gehört. Wir kommen dann eben nicht mehr dieses Jahr in den Genuss, über die verschiedenen Punkte des Abgeordnetenrechts zu debattieren bzw. in dieser Legislatur, sondern erst in der nächsten Legislatur. Meine Damen und Herren, das ist leider zu spät und da war der Antrag der rot-rot-grünen Fraktionen besser, die hatten zum Jahresende auf 2023 votiert, das heißt, da bliebe noch Zeit, um einige Themenbereiche hier in das Parlament einzubringen und die Abgeordnetenentschädigungen zu ändern. Sie können jetzt durchaus sagen, ja, man klopft sich insofern auf die Schulter und kann den Menschen draußen mitteilen, dass man sich darum gekümmert hat und hat ein ruhigeres Gewissen. Meine Damen und Herren, es besteht die Befürchtung, dass eben genau diese Ergebnisse aus dem Abschlussbericht in der Schublade verschwinden und irgendwann, nachdem die neue Legislaturperiode begonnen hat und in einem zähen, monatelangen Verfahren eine Regierung gebildet werden konnte, man sich an diesen Bericht erinnert, aber nur, wenn es keine anderen Probleme gibt, wovon nach den derzeit auszustehenden Krisen nicht auszugehen sein wird. Und so entwickelt sich aus dem vernünftigen Ansatz eine gewollte Neverending–Story ohne konkrete Lösungsvorschläge. Ich erinnere hier an die großmutigen Versprechen der CDU-Fraktion Anfang des Jahres 2015, als schon einmal eine solche Kommission, ohne den großen Wurf zu landen, eingesetzt werden sollte. Und genau hier unterscheiden sich die Anträge inhaltlich voneinander. Die CDU fordert im Gegensatz zur Minderheitskoalition nicht, dass Handlungsempfehlungen und Vorschläge durch diese unterbreitet werden sollen. Das war im Antrag von Rot-RotGrün noch enthalten. Meine Damen und Herren, ich meine, Handlungsempfehlungen und Vorschläge zu unterbreiten, muss doch das Ziel der Arbeit einer einzusetzenden Kommission sein. Nur, wenn das einzusetzende Gremium Vorschläge und Handlungsvorschläge abgibt, dann lohnt sich die Ausgabe von Steuergeldern für die Reform des Abgeordnetenrechts. Dem CDU-Antrag fehlt es daher unserer Sicht an der nötigen Ernsthaftigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Zusammensetzung des Gremiums – wir haben es ja jetzt gehört – wird unter III. von beiden Anträgen geregelt. Hier ist im Einzelnen aufgeführt, welche Experten herangezogen werden sollen. Wichtig ist die Einbindung der Parlamentarischen Geschäftsführer als beratende Mitglieder. Während der Antrag der CDU eine Aufwandsentschädigung der Kommissionsmitglieder vorsieht, stellt der Antrag von Rot-Rot-Grün auf das eigentliche Ziel ab, nämlich – ich darf zitieren –, dass der „[…] Landtag bzw. seine Fachgremien auf Grundlage der Arbeitsergebnisse und Handlungsempfehlungen der Kommission die Diskussion zu einer grundlegenden Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf aufnehmen [wird] – insbesondere zu den Themenfeldern Abgeordnetenentschädigungen und ‑ versorgung. Dies schließt eine mögliche Novellierung des Thüringer Abgeordnetengesetzes ein.“ Und genau dieser letzte Satz, meine Damen und Herren, ist ein wichtiges Ziel, was wir als AfD auf jeden Fall unterstützen können. Nur, meine Damen und Herren, wir werden uns den Bestrebungen der Altfraktionen hier nicht widersetzen, aber genau beobachten, ob wir mit unserer anfänglich geschilderten Einschätzung falschliegen, wir vielleicht auch eines Besseren belehrt werden, es endlich zu einer Reform kommt und die Ergebnisse dieser Kommission tatsächlich zu einem umfassenden Reformpaket des Abgeordnetenrechts führen. Wie gesagt, wir haben hieran unsere berechtigten Zweifel. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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