Madeleine Henfling
b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Ich möchte die Plenarsitzung fortsetzen, auch wenn die Reihen noch sehr gelichtet sind. Ich bräuchte aber zumindest jemanden, der in der CDU entscheidungsfähig ist. Ich hoffe, wir machen das einfach mal. Und zwar liegt zum Tagesordnungspunkt 49, der heute auf jeden Fall aufgerufen wird, ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/6653 vor. Dieser wurde während der Lüftungspause an alle verteilt und bereitgestellt. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zulässig. Ich frage deshalb die Fraktion der CDU: Erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags in der Drucksache 7/6653 zu Ihrem Antrag?
(Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das habe
ich noch nicht gelesen!) Sie haben ihn noch nicht gelesen. „Nein“ heißt, Sie wollen ihn noch lesen und dann was sagen, oder? Wir können es auch nachher noch mal aufrufen nach dem Tagesordnungspunkt.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Dan-
ke!) Dann lesen Sie den erst mal – wundervoll – und dann rufe ich das nach dem anschließenden Tagesordnungspunkt noch mal auf. Dann würden wir jetzt in den Tagesordnungspunkt 27 einsteigen. Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5754 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/6625 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss zur Berichterstattung, bitte schön.
