Prof. Dr. Speitkamp
Fragestunde
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrgott beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das dienstaufsichtsführende Schulamt Südthüringen erhielt Ende August 2017 Kenntnis von einem entsprechenden Sachverhalt und informierte daraufhin das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Ende August 2017. Zu Frage 2: Die Person wurde im Jahr 2011 von der Stadt Saalfeld als Erzieher eingestellt, die Stadt nahm seinerzeit am Erprobungsmodell zur Kommunalisierung der Horte teil und beschäftigte sie an einem örtlichen Grundschulhort. Diese Tätigkeit wurde bis Anfang September 2017 ausgeübt. Zu Frage 3: Die Person wurde nicht in den Landesdienst eingestellt, sondern gelangte nach der Beendigung des Erprobungsmodells im Wege des Betriebsübergangs in den Landesdienst. Das mit der Stadt Saalfeld begründete Arbeitsverhältnis wurde mit dem Freistaat Thüringen fortgesetzt, Bestandteil der Personalakte ist ein im Zusammenhang mit der Einstellung bei der Stadt Saalfeld angefordertes erweitertes Führungszeugnis aus dem Jahr 2011, das keine Eintragung enthielt. Zu Frage 4: Aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist der Freistaat Thüringen verpflichtet, die Person tarifgerecht zu beschäftigen. Nach Bekanntwerden des Sachverhalts wurde sie nicht mehr als Erzieher eingesetzt. Die Verwendung erfolgte seitdem als Sachbearbeiter in der Schulaufsicht am Staatlichen Schulamt Ostthüringen. Die Tätigkeit ist nicht mit Führungsverantwortung verbunden. Danke.
