Schenk
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Seit Beginn des Jahres 2022 wurden insgesamt 2.412 Versammlungen polizeilich begleitet. Von diesen Versammlungen waren ca. 78 Prozent nicht angemeldet. Zu Frage 2: Im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen waren insgesamt 16 Angriffe bzw. Widerstandshandlungen zu verzeichnen. Zur Anzahl der dabei verletzten Polizeibeamtinnen und beamten können keine validen Aussagen getrof‑ fen werden. Lediglich aus den Einsatzdokumentationen zu den jeweiligen Versammlungslagen ist eine Anzahl von 34 verletzten Beamtinnen und Beamten recherchierbar. Ob es sich dabei letztendlich um Verletzungen handelte, welche in ihrer Art und Weise die Qualität eines Dienstunfalls aufweisen, geht aus diesen Dokumentationen nicht hervor. Das Vorliegen eines durch die nachgeordneten Behörden angezeigten Dienstunfalls bildet wiederum die Grundlage für eine valide Beantwortung der aufgeworfenen Fragen. Ein Zusammenhang, ob die den Verletzungen zugrundeliegenden Handlungen den in Rede stehenden Versammlungslagen jeweils zuzuordnen ist, ist jedoch auf Grundlage dieser Erfassung nicht herzustellen. Zu Frage 3: Hierzu liegen keine gesonderten statistischen Erfassungen vor. Weiterhin gilt, dass diesbezügliche Vorfälle grundsätzlich Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen sind. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen, Grundrechten der informellen Selbstbestimmung und des Weiteren vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung von weiteren nachstehenden Angaben abgesehen. Ich komme zu Frage 4: Die Landespolizeiinspektionen werden hinsichtlich der aktuellen Entwicklung fortwährend sensibilisiert. Weiterhin wird ein enger und kontinuierlicher Austausch mit den Versammlungsbehörden sichergestellt. Die Sicherstellung ist nach wie vor, unangemeldete Versammlungen durch Anmeldung bei den zuständigen Behörden planbar zu machen und dadurch in formalisierte Abläufe zu bringen. Die Einsatztaktik der Polizei in Versammlungseinsätzen im Allgemeinen und bei Coronaprotesten im Besonderen war und ist immer auf Deeskalation gerichtet. Zur Umsetzung dieser Einsatzleitlinie sind Polizistinnen und Polizisten angehalten, polizeiliche Maßnahmen wie stets ruhig und besonnen, aber mit der notwendigen Konsequenz durchzuführen. Die Beachtung der Einsatzgrundsätze dient der Erhöhung der Akzeptanz des polizeilichen Handelns, insbesondere natürlich in Stress- und Paniksituationen. Dennoch ist es natürlich weiterhin notwendig, dass Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Entschlossenheit zu verhindern sind und im besten Fall frühzeitig unterbunden werden. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden dabei offensiv, konsequent und beweiserheblich sowie niedrigschwellig verfolgt. Diese Vorgehensweise entspricht einem abgestuften Stufenkonzept der Landespolizeidirektion, das eigens aus Deeskalationsgründen und zur versammlungsfreundlichen Gestaltung erstellt wurde. Abschließend ist festzuhalten, dass für die Thüringer Polizeibeamtinnen und –beamten durch die ungewöhnlich hohe Anzahl an zu bewältigende Versammlungslagen – ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1 – die Einsatzbelastung in den letzten eineinhalb Jahren enorm angestiegen ist. Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass den Beamtinnen und Beamten dafür unser Dank gilt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
