thueringer-landtag.de ↗

Robert-Martin Montag

FDP 10.11.2022 Sitzungen 7/94

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe 10 Minuten Redezeit und ausgerechnet bei dem Thema wollte ich es etwas kürzer halten. Aber ich versuche mein Bestes, vielleicht die Redezeit substanziell zu führen, also nicht wirklich am Ende auszureizen. Denn zum Gesetz selber gibt es nichts Wirkliches zu sagen. Dahinter steht ja nur – das haben die Kolleginnen und Kollegen vor mir schon ausführlich beschrieben –, dass es eine Diskrepanz zwischen Bundesregelung und Landesregelung gibt. Das heißt, die etwas deutlich aufgewertete zukünftige Form und Berufsform des Sanitäterwesens ist befristet, sozusagen die Rettungssanitäter, dass sie eben dann ausfallen würden, wenn wir die Fristen nicht auf Bundesebene gleichziehen würden. Am Ende geht es um nicht viel mehr im Gesetzentwurf. Das finden wir richtig, denn eine Disparität oder Gleichzeitigkeit des Ungleichen bietet sich nicht an, wenn es darum geht, in Fragen des Rettungsdienstes eben auch genug Personal zur Verfügung zu haben. Insofern hat das auch keinerlei Auswirkungen auf die Qualität. Da wird es von uns Zustimmung geben, es wird unsererseits ebenfalls Zustimmung geben zu der Frage des Änderungsantrags zum Gesetz, zur Beschlussempfehlung, besser gesagt, auch da werden Sie eine Zustimmung bekommen. Beim Antrag der CDU sieht es etwas anders aus. Da will ich vielleicht nur ein, zwei Punkte rausnehmen. Es ist viel Richtiges gesagt worden und dass es auch nicht zu kritisieren ist, aber ein Punkt ist mir dann doch wichtig, und das sehen wir als Freie Demokraten als sehr problematisch an. Komplexität braucht Kooperation. (Beifall DIE LINKE) Das ist natürlich auch im Bereich des Rettungswesens so. Deswegen: Das Ausformulieren des dann dritten, vierten, fünften Sektors im Bereich des SGB V ist natürlich der falsche Weg. Denn gleichzeitig haben wir doch genau an den Versorgungsschnittstellen genau die Probleme. Wir haben es beim Entlassmanagement, weil wir stationär und ambulant nicht gut verzahnt haben. Und wir haben aktuell – das ist ja das Gute – die Vorgaben, die übergreifend sind. Hier andere Vorgaben zu machen, das auseinanderzureißen, bringt eigentlich gar nichts. Denn hinterher muss doch eine andere Frage geklärt werden: Wie erreicht der Patient dann tatsächlich das Haus, das zu seiner Versorgung nötig ist? (Beifall Gruppe der FDP) Da hatten wir im Übrigen einen Antrag gestellt, Ihnen hier eine technologische Lösung vorgelegt, damals auch im Innenausschuss durch das Ministerium nicht nur – vorsichtig formuliert – gelobt, sondern als richtig erachtet sowie im Übrigen die Bundesländer um uns herum auch, denn diese technologische, diese digitale Lösung sorgt ja dafür, dass aus dem RTW die Daten, Digitaldaten schon an die entsprechenden Rettungsstellen und Notfallzentren der Krankenhäuser geliefert werden können. Das heißt, dass man sich a) dort vorbereiten kann, dass man aber auch über die natürlich wieder zurückmelden kann, wenn die Kapazitäten in diesem Hause nicht vorhanden sind, also keine Fehlanfahrten passieren. Das ist eine klassische Lösung, wo Digitalisierung hilft: nämlich die Informationswege zu verbessern. Das fordern Sie jetzt hier auch, irgendwie. In Thüringen hat man sich aber schon längst entschieden, einen eigenen Weg zu gehen, also nicht das System zu nutzen, was in den Bundesländern um uns herum genutzt wird, sondern ein eigenes System zu entwickeln. Das muss nicht immer falsch sein. Ob es richtig ist, werden wir sehen, wenn das System tatsächlich in Betrieb geht. Aber ich habe da großes Vertrauen, auch in die Kolleginnen und Kollegen in den KV, die ja dafür zuständig sind. Aber ein Punkt – wie gesagt –, der sorgt dafür, dass wir uns zum Antrag enthalten werden. Und – das habe ich eben schon gesagt – wir brauchen eine Integration der Systeme und wir brauchen keine Segregation der Systeme. Das ist das Problem, das wir häufig genug haben, dass Menschen nicht in der Versorgungsebene landen, wo sie tatsächlich hinmüssen. Das gilt im Übrigen für die Krankenhauslandschaft: insbesondere, dass viele Patientinnen und Patienten ins Krankenhaus gehen, dort behandelt, untersucht werden, obwohl sie da als ambulante Fälle gar nichts zu suchen haben. Das liegt unter anderem an den noch problematischen Verzahnungen, die wir nicht haben. Also insofern dazu leider keine Zustimmung. Ansonsten Zustimmung zum Rettungsdienstgesetz in der geänderten Version. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

Alle Reden von Robert-Martin Montag Protokoll ↗