Diana Lehmann
Bericht zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vielleicht zu Beginn noch einmal trotzdem ein kurzer historischer Abriss zu dem Gesetz. Als wir das 2019 erarbeitet und eingeführt haben, war es ein Novum in der Bundesrepublik. Es gab auch hier im Thüringer Landtag schlicht und ergreifend keinen legislativen Fußabdruck. Seitdem haben sich viele andere Bundesländer an unserem Gesetzentwurf und an unserem Gesetz ein Beispiel genommen und ähnliche Regelungen eingeführt. Trotzdem – und das kann man, glaube ich, auch mit Stolz sagen – hat Thüringen einen Spitzenplatz bei der Transparenz und das auch tatsächlich verbrieft zum Beispiel durch Transparency. Ich glaube, dass das etwas ist, womit wir hier als Thüringer Landtag sehr zufrieden sein können.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Trotzdem gibt es einige Evaluationsergebnisse, auf die würde ich gern noch mal eingehen. Sie zeigen, dass es ein gutes Gesetz ist, das sich grundsätzlich bewährt hat, dass der Abschreckungseffekt, der im Gesetzgebungsverfahren vermutet wurde, dass es also keine oder mangelnde Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren geben könnte, nicht besteht, dass sich auch die Befürchtung, die die CDU zum Beispiel in der Debatte noch eingebracht hat, dass es ein Bürokratiemonster werden könnte, nicht bewahrheitet hat und dass in der Praxis aufgetauchte Anwendungsprobleme unproblematisch gelöst werden konnten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Solche Anwendungsfragen sind auch nicht unüblich, gerade weil es eben ein neues Gesetz war ohne Vergleichsmöglichkeiten und bestimmte Vorgänge schlicht und ergreifend auch erst eine gewisse parlamentarische Praxis und parlamentarische Übung brauchen. Doch gibt es trotzdem ein recht großes Interesse auch von außerhalb. Zum Beispiel erlauben statistisch erhobene Zugriffszahlen zumindest einen groben Einblick in die Nutzung und zeigen auch, dass diese Zugriffszahlen stetig wachsen und auch von Beteiligten selbst gut angenommen werden, weil auch die damit gut dokumentieren können, wie sie sich in die parlamentarische Arbeit einbringen und das auch tatsächlich für sie selber ein Aushängeschild ist. Änderungsbedarf im engen Sinne wird daher am Gesetz nicht gesehen. Ich möchte an der Stelle trotzdem noch mal darauf hinweisen, dass wir hier im parlamentarischen Verfahren zwei Gesetzentwürfe haben, die sich auch noch mal mit Transparenzmaßnahmen in der Lobbyarbeit beschäftigen – einer auch von uns. Was ich mir wünschen würde, ist, dass wir die in den nächsten Wochen und Monaten beraten, sodass wir in Ergänzung oder quasi als Konglomerat zu diesem Gesetzentwurf eine gute Ergänzung finden, die unsere parlamentarische Arbeit weiter transparenter und damit auch nachvollziehbarer macht für die Menschen, für die wir die machen, nämlich für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
