Dr. Thadäus Rudolf König
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergarten gesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, die Thüringer Kindergärten, aber auch die Kindertagespflege stehen gegenwärtig vor vielfältigen Problemlagen und Herausforderungen. Wir als CDU-Fraktion haben bereits im Frühsommer 2022 mit rund 80 Erzieherinnen und Erziehern, Einrichtungsleitern, Trägern und Verbandsvertretern genau diese Herausforderungen diskutiert. Zu nennen sind hierbei unter anderem die Situation in unseren Kindergärten während der Coronapandemie, in der sie sich in vielen Fällen von der Landesregierung – im Speziellen vom Bildungsministerium – im Stich gelassen gefühlt haben. Oder nennen wir den Fachkräftemangel, ohne dessen Bewältigung eine Verbesserung der Betreuungsqualität schlichtweg nicht möglich ist, ohne dass es Einschränkungen bei den Öffnungszeiten gibt, gerade im ländlichen Raum, wie wir aktuell ohne Verbesserung des Betreuungsschlüssels mit Teilschließungen und Reduzierung von Öffnungszeiten schon zu beklagen haben. Des Weiteren bürokratische Belastungen der Einrichtungen, zum Beispiel durch für jedes Lebensjahr unterschiedliche Betreuungsschlüssel, oder steigende Kosten bei der Essensversorgung in den Einrichtungen, die die Eltern belasten. Das sind alles Herausforderungen, die uns gerade im Bereich der Kindergärten begegnet sind. Außerdem wurde sehr deutlich, dass die Kindertagespflege unter einem hohen finanziellen, ja sogar existenzgefährdenden Druck steht. Seit Jahren ist hier die Landesregierung untätig geblieben. Durch die fortwährende Untätigkeit hat sich die Anzahl der in Thüringen tätigen Kindertagespflegerinnen und Kindertagespfleger binnen vier Jahren um mehr als 20 Prozent reduziert – von 306 im Jahr 2018 auf 242 im Jahr 2022. Eine kostendeckende Arbeit ist für sie aktuell kaum mehr möglich, denn die letzte Anpassung der Sätze hier im Gesetz – das wir jetzt gerade aufmachen, geregelt in § 23 Thüringer Kindergartengesetz – fand im Jahr 2017 statt. Ich kann nur davor warnen, dass wir ohne eine inflationsbedingte Anpassung der Sätze in § 23 in absehbarer Zeit keine Kindertagespfleger in dem Ausmaß in Thüringen haben werden, wie wir es jetzt haben und wie es wichtig ist. Deshalb ist es höchste Zeit, mit dieser Änderung des Kindergartengesetzes auch diesen Missstand zu beheben.
(Beifall CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, es ist deutlich geworden, vor welchen Herausforderungen wir im Bereich der Kindergärten und der Kindertagespflege stehen. Dann betrachten wir hier den vorliegenden Gesetzentwurf von Rot-RotGrün, der aus unserer Sicht mit heißer Nadel gestrickt wurde und uns erst vor Kurzem erreicht hat. Wir haben den 2. November 2022 als Datum. Kurz vor Jahresende wird das hier umgesetzt, obwohl eigentlich eine viel größere Gesetzesinitiative notwendig gewesen wäre und aus unserer Sicht auch angekündigt wurde. Hier wird das umgesetzt, was umgesetzt werden muss. Wir haben schon die tariflichen Anpassungen vom Kollegen Wolf gehört, die Anpassung von 40 auf 39 Stunden im TVöD. Aber uns fehlen wichtige Punkte angesichts der Herausforderungen, die ich gerade genannt habe: gerade im Bereich der Kindertagespflege, weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und weitere Themen, die angesprochen wurden. In den vergangenen Tagen sind insbesondere die Kindertagespflegerinnen und Kindertagespfleger auf uns zugekommen und haben gesagt, wie enttäuscht sie davon sind, dass wir sie nicht berücksichtigen in dieser Gesetzesänderung. Deswegen ist der vorliegende Gesetzentwurf von RotRot-Grün zum Thüringer Kindergartengesetz enttäuschend und dazu muss man auch sagen, wir hätten eigentlich erwartet, dass auch Reformbemühungen aufseiten des Ministeriums kommen – hier musste aber wieder der Gesetzgeber tätig werden. Aber kommen wir nun zum Inhalt des Gesetzentwurfs. Wie gesagt, wir hätten uns den umfangreicher gewünscht, aber ich will auch die positiven Dinge hervorstreichen. So findet die Integration von PiA, die praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher in Thüringen, in das Kindergartengesetz in Thüringen statt, was aus unserer Sicht richtig ist, weil das Modellprojekt damit verstetigt wird. Wir haben jetzt die ersten Erfahrungen mit dem Modellprojekt PiA und PiA ist ein Element, um dem Fachkräftemangel in Thüringen im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher zu begegnen. Die Möglichkeit, auch die Ausbildungskosten der PiA-Ausbildung im Rahmen der Betriebskosten geltend zu machen, ist natürlich auch ein Vorteil für Träger, die außerhalb des Modellprojekts der PiA selbst PiA-Auszubildende aufgenommen haben und wo Kommunen oder freie Träger diese Ausbildungsvergütung bezahlt haben. Die bekommen so auch die Möglichkeit, die entstandenen Kosten über die Betriebskosten mit abzusetzen. Das befürworten wir und deswegen ist es richtig, dies zu integrieren. Wo wir natürlich Fragen haben, ist, wie die finanzielle Untersetzung stattfindet. Hier soll § 25 ersetzt werden in Absatz 1 Satz 1 Nummer 5; dort sind Sätze vorgestellt worden, wo für uns die Anhörung ganz, ganz wichtig ist, ob diese Sätze auch wirklich zielführend sind, ob die pauschal ausgegeben werden an alle, auch an die, die keine PiA-Auszubildenden in ihren Einrichtungen haben. Denn wir befürchten natürlich – wir haben den Personalmangel gerade im ländlichen Raum, wo sich verstärkt dafür entschieden wird, PiA-Auszubildende aufzunehmen; in den Städten kann in vielen Fällen der Fachkräftebedarf noch besser gedeckt werden –, dass die finanziellen Mittel, um die PiA-Auszubildenden zu bezahlen, nicht ausreichen, sodass dort gegebenenfalls auch eine Umverteilung stattfinden müsste. Des Weiteren, das wurde auch schon angesprochen, die Reduzierung von 40 auf 39 Stunden; das ist eine tarifliche Umsetzung, da gibt es noch weitere kleinere Anpassungen im Rahmen des Gesetzentwurfs. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist deutlich geworden, dass wir als CDUFraktion sagen, dass dieser Gesetzentwurf zu kurz greift. Wir sind der Auffassung, dass weitere Gesetzesänderungen zwingend notwendig sind und weitere Bereiche des Kindergartengesetzes anzufassen sind. Exemplarisch möchte ich hier noch einmal die Kindertagespflege nennen. Wir müssen die Sachkostenpauschalen, die Anerkennungsbeträge und die festgelegten Mindestpauschalen dringend anpassen, sonst werden wir ein massives Problem im Bereich der Kindertagespflege bekommen. Wir haben das Gesetz jetzt angefasst, wir haben es geöffnet und den Punkt sollten wir mit beraten. Aus unserer Sicht ist gerade vor dem Hintergrund, den ich geschildert habe, der aktuelle Gesetzentwurf noch nicht zustimmungsfähig. Deswegen freuen wir uns auf die Beratung im Ausschuss, wo wir sicherlich Lösungen finden werden, um eine hochwertige und bedarfsgerechte Kinderbetreuung in Thüringen sowohl im Bereich der Kindergärten als auch im Bereich der Kindertagespflege zu ermöglichen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
