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Dr. Vogel

10.11.2022 Sitzungen 7/94

Fragestunde

Es gibt eine gesetzliche Vorschrift, die Entnahme vorzunehmen. Dafür sind die zuständigen Behörden zuständig. Das sind die zuständigen Naturschutzbehörden, und die überwachen die Maßnahme.

Protokoll ↗