Madeleine Henfling
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften
Von den Abgeordneten habe ich keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Ich gehe davon aus, dass Ministerin Taubert für die Landesregierung spricht. Bitte schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich will mich auch sehr kurzfassen. Wir haben mit den Gerichtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsgemäßen Alimentation natürlich auch eine gewisse Verkehrung dessen, was Herr Hande bisher beschrieben hat, dass eben aus Tarifergebnissen letztendlich die jeweilige Landesregierung oder der Bund ableiten muss, was für Beamtinnen und Beamte dann an Besoldungssteigerung stattfindet. Wir haben da auch meines Erachtens keinen Spielraum mehr, weil die Gerichte das so austituliert haben, dass wir diese Dinge immer eins zu eins übernehmen müssen. Am Anfang meiner Legislatur als Finanzministerin vor acht Jahren dachte ich, eine Enthaltung eröffnet mir Möglichkeiten, im Rahmen eines schwierigen Haushalts auch geringfügige Abweichungen zu treffen, aber es ist mir nicht gelungen und insofern kann man das auch lassen. Also alles, was bei Tarifverhandlungen rauskommt, wird letztendlich eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten übertragen, soweit das möglich ist und die Differenzen nicht aus den Besoldungs- bzw. Tarifzahlungen an sich hervorgehen. Wir werden mehrere weitere Verfahren haben zum Besoldungsgesetz. Es geht darum, dass wir auch den Versorgungsempfängern die Energiepauschale zukommen lassen wollen. Das haben wir ja versprochen, das wird dann auch noch gesetzlich umgesetzt. Da haben wir schon mal einen Antrag im Haushalt gehabt zur Ergänzung. Ich denke, der wird zeitnah auf eine Entscheidung treffen. Wir haben mit einem weiteren Gesetzentwurf natürlich auch für nächstes Jahr eine wesentliche Steigerung der Besoldung. Da kommen wir dann darauf, dass eben das, was das Verfassungsgericht beschrieben hat, für uns Schwierigkeiten bereiten wird, weil es zwar für die Beamtinnen und Beamten dann geregelt ist, aber ich das nicht einfach auf die Tarifbeschäftigen übernehmen kann, weil ich dort eben die Tarifautonomie habe und das nicht einfach übertragen kann. Also das sind noch Herausforderungen, die wir in den kommenden Jahren meistern müssen. Frau Bergner, was Sie gesagt haben, das würde bedeuten, dass ich den Facharbeiter besser bezahle als den Meister – ich will das mal runter auf den Handwerksbetrieb machen –, und das passiert doch auch nicht. Wir sind gehalten, und ich glaube, das ist auch sehr sinnvoll, für die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen und Ausbildungen eben auch eine bestimmte Besoldung oder Bezahlung anzubieten. Das ist meines Erachtens sachgerecht und das wird auch in Zukunft passieren, weil wir sonst natürlich an anderer Stelle keine Fachleute finden. Ich bedanke mich, dass alle Zustimmung signalisiert haben, und wir werden für die Beamtinnen und Beamten, denke ich, hier etwas Sinnvolles tun. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
