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Plenarprotokoll 18/89

12.06.2025 · 246 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (28)SPD (26)CDU (21)FDP (15)GRÜNE (12)fraktionslos (8)

Hendrik Hering

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zur 89. Plenarsitzung begrüßen. Für die heutige Plenarsitzung haben sich Kollege Horst Gies sowie Kollegin Cornelia Willius-Senzer entschuldigt. Seitens der Regierung gibt es folgende Entschuldigungen: der Ministerpräsident ab 15.30 Uhr, Staatsministerin Doris Ahnen, Staatsministerin Katharina Binz ab 12.30 Uhr, Staatsministerin Katrin Eder ab 14 Uhr, Staatsminister Clemens Hoch und Staatsminister Sven Teuber von 10.30 bis 13.30 Uhr sowie Staatssekretär Dr. Stephan Weinberg bis ca. 11 Uhr. Wir beginnen mit Punkt 14 a) der Tagesordnung, wobei die AfD-Fraktion von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht hat: Für die Stärkung von Heimat, Volk und Identität: Flagge zeigen! Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/12279 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Schwarz-Rot-Gold – die Fahne, die 1832 auf dem Hambacher Schloss wehte – dort hinter mir steht sie –, erinnert uns daran, dass die Bundesrepublik und insbesondere auch RheinlandPfalz bewusst an den Vormärz, den Deutschen Mai und die Revolution von 1848 anknüpfte; „[d]enn vor der Tyrannen Angesicht Beugt […] der freie Deutsche [sich] nicht.“ Jakob Siebenpfeiffer hat das im Mai 1832 gedichtet. Ich sehe jetzt genau auf sein Konterfei, das im Foyer völlig richtig verewigt worden ist. Heute wissen leider zu wenige, dass es diese Geschichte hinter der Geschichte gibt, und Schwarz-Rot-Gold – damals war man sich übrigens gar nicht einig, wie die Farben angeordnet werden sollten; das Rot war manchmal blutrot, manchmal weinrot – vor allem eines ist: ein Symbol der Volkssouveränität, der Einheit des deutschen Volkes in freier Selbstbestimmung. Das ist jetzt sieben Generationen her. Man könnte auch sagen, nur sieben Generationen. Diese Geschichte hinter der Geschichte ist also nah und fern zugleich. Die Aufgabe bleibt, diese Geschichte jungen Menschen und Schülern darzustellen, zu erklären und sie wissen und vor allen Dingen auch fühlen zu lassen: Sie ist Teil von Dir. Sie ist Deine Geschichte. Du gehörst dazu. Das geht am besten durch Bilder, Symbole oder, wie der Kulturwissenschaftler Jan Assmann gesagt hat, durch Anschauungen und stetige Wiederholungen, die so zu einem Bild, zu einem stimmigen Bild gehärtet werden, das der junge Mensch stetig vor Augen hat. Mir fällt da vor allen Dingen eine Lithografie aus einem Schulbuch ein, die meine Schüler besonders bewegt hat: 1848, Barrikadenkämpfe in Berlin. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Auf der Barrikade weht Schwarz-Rot-Gold. Bürger, Arbeiter, Frauen, Kinder – sie alle tragen zum Freiheitskampf bei. Es ist sogar so, dass die Schüler immer gefragt haben: Was machen die mit den Fenstern? Die brechen das Blei aus den Fenstern, um es zu Kugeln zu gießen und sich gegen die preußischen Soldaten zur Wehr zu setzen. Von diesen Freiheitskämpfern – auch das sollte man wissen – war ein Viertel unter 25 Jahre alt. Sie wollten die Freiheit und Einheit des deutschen Volkes erstreiten und haben ihr Leben dafür aufs Spiel gesetzt. Der Historiker Kuczynski hat die Herkünfte dieser Freiheitskämpfer aufgeschlüsselt: interessanterweise 15 Bürger, 13 Handwerksmeister, 115 Gesellen, 29 Arbeiter und vier Adlige, also tatsächlich ein Aufstand des gesamten deutschen Volkes. Das lehrt uns, dass die Freiheit nicht auf dem Silbertablett serviert wird, sondern sie auch in unserer Geschichte erstritten werden musste. Freiheit heißt insbesondere Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, Meinungsfreiheit. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Damit kennen Sie sich aus!) – Ja, damit kenne ich mich aus. Das ist eine Geschichte, auf die man tatsächlich stolz sein kann. Wenn unsere Mütter und Väter der Verfassung aufgegeben haben, die Schüler zur Liebe zu Volk und Heimat zu erziehen, hatten sie genau das im Sinn. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Sie meinten allerdings nicht damit, dass das unter Zwang geschehen soll; denn es ist auch Schwarz-Rot-Gold, sich kritisch damit auseinanderzusetzen. Auch diese Freiheit muss es geben, sich kritisch mit der schwarz-rot-goldenen Revolution und mit dem Staat und der Geschichte auseinanderzusetzen – auch das ist Schwarz-Rot-Gold –, aber sie ist vor allen Dingen ein Identifikationsangebot, das heute besonders wichtig ist; denn gerade durch die Zuwanderung, die wir haben, kann diese Rückbesinnung auf Schwarz-Rot-Gold, auf unsere Nationalfarben, ein Identifikationsangebot an die zugewanderten jungen Menschen sein; (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) denn tatsächlich ist es so – ich glaube, das können viele bejahen –: Wer will einer Nation beitreten, die zerknirscht ist, die nicht mit sich selbst im Reinen ist, die sich als historisch gescheitert ansieht? Richtig, niemand. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bei Ihnen liegt keiner im Reinen!) Genau das ist das Identifikationsangebot, das mit unserem Antrag verbunden werden soll, übrigens auch wie die Nationalhymne. Es gibt sogar einige Schüler, die mir fälschlicherweise gesagt haben, dass die erste Strophe verboten sei. Ist sie allerdings nicht, sondern wir haben uns entschieden, dass eine andere Strophe die Nationalhymne sein soll, aus guten Gründen. Auch sie, unsere Nationalhymne, das Lied der Deutschen, ist ein Kind dieser Zeit der schwarz-rot-goldenen Revolution; Gedichte von Hoffmann von Fallersleben, wenige Jahre vor der Revolution in Berlin, Wien und andernorts auf Helgoland 1841 gedichtet. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Ich muss einmal die Landesregierung loben, dass sie Hambach zu einem Gedenkort ausgebaut hat. Wir maßen uns nicht an zu entscheiden oder zu beurteilen, wer zu dieser Tradition dazugehört, wer sich auf diese Tradition berufen kann. Sie gehört uns allen, sie gehört uns allen. (Abg. Martin Haller, SPD: Verfassungsfeinden nicht!) Sie ist Teil unserer Landesgeschichte, und es ist wichtig, dass wir uns das heute noch einmal vor Augen führen. Unser Antrag ist durch die Kollegen in Hessen inspiriert worden, interessanterweise insbesondere von einem Burschenschafter und von einer zugewanderten, stolzen Patriotin, deren Eltern aus Vietnam in die Bundesrepublik eingewandert sind, verfasst. Das verkörpert meines Erachtens den besonderen Rang dieses Antrags. Ich glaube, wir sollten den Schülern die Möglichkeit geben, sich aus eigener Anschauung immer wieder auf diese Geschichte zurückzubesinnen. Deswegen bitten wir um Zustimmung zu diesem Antrag, zu unserem schwarz-rotgoldenen Antrag. (Beifall bei der AfD –

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Hendrik Hering

Für die Koalitionsfraktionen spricht Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Wer gestern im Plenum gut aufgepasst hat, hat schon zwei interessante Erzählungen miterlebt. Zuerst haben wir gehört, die AfD sei der Anwalt der Homosexuellen in Rheinland-Pfalz. Danach hörten wir, sie retten die Minderheiten, und heute sind wir bei der Märchenstunde im dritten Akt: Heute retten wir die deutsche Identität. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Heiterkeit des Abg. Martin Haller, SPD) Im Antrag heißt es so schön als Begründung, es wird in der Schule zur Liebe zu Volk und Vaterland erzogen. Das Erste, das ich als Lehrer meinen Schülern immer gesagt habe: Lest den Text erst einmal zu Ende, bevor Ihr euch dazu äußert. Das macht den Kontext eher klar. Schauen wir einmal in Artikel 33 hinein. Mit Erlaubnis des Präsidenten würde ich daraus jetzt gerne zitieren: „Die Schule hat die Jugend“ zu ganz vielen verschiedenen Dingen, die dort aufgeführt werden, unter anderem „zur Liebe zu Volk und [Vaterland] […] in freier, demokratischer Gesinnung im Geiste der Völkerversöhnung zu erziehen.“ (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schau an!) Beim besten Willen, das hat mit Nationalismus und Nationalbekenntnis nicht so viel zu tun, ganz im Gegenteil. Wir sind eher im Bereich dessen, dass wir offen für das Nichtnationale sind. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Nicht zu Ende gelesen!) Zum Glück gibt es noch andere rheinland-pfälzische Schriftstücke, die das Ganze näher beleuchten können. Wir könnten zum Beispiel in das Schulgesetz schauen. Da muss man gar nicht so weit schauen, nämlich direkt im ersten Paragrafen in den allerersten Satz. Auch hier möchte ich gerne zitieren, selektiv, weil ganz viel aufgezählt wird: „In Erfüllung ihres Auftrags erzieht die Schule zur Selbstbestimmung, […] zur Achtung vor der Überzeugung anderer, […] zur verpflichtenden Idee der Völkergemeinschaft. Sie führt zu selbständigem Urteil, zu eigenverantwortlichem Handeln.“ (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja!) Was wir hier im Gesetzesvorschlag hören, ist nichts anderes als die Idee eines Fahnenappells, wenn man das zu Ende denkt. Es heißt so schön in dem Ganzen, man möge zu feierlichen Anlässen die Nationalhymne singen. Wir haben übrigens ebenso schön gehört „das Lied der Deutschen“. Das ist übrigens nicht die Nationalhymne, sondern ein Lied, aus dem man einen Teil der Nationalhymne entlehnt hat. Deswegen will ich es noch einmal ganz klar deutlichstellen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das habe ich eben gesagt! Dann passen Sie Ihre Rede einfach ein bisschen an! – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD – Glocke des Präsidenten) Wir kennen dieses Verhalten aus anderen Ländern, meistens Ländern, die – ich will es einmal vorsichtig formulieren – ein schwieriges Verhältnis zum Nationalismus haben, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) in denen man sich gerne morgens zum Fahnenappell trifft und dann noch mal ganz klar und deutlich macht, wer hier der Herr im Hause ist. Wir haben so schön hier in Bezug auf Hambach gehört, dass das doch eine der Hauptmotivationen ist, das Ganze voranzubringen. Schauen wir uns das Hambacher Fest noch einmal etwas genauer an. Das Hambacher Fest ist nicht das deutsche Einigungsfest, auch wenn es der Startschuss des Ganzen war. Das Hambacher Fest war vor allem eine Demonstration, angemeldet als Fest, weil man es anders nicht durfte, weil die Obrigkeit es sonst verboten hätte, für Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und die Freiheit von Wissenschaft und Lehre. (Abg. Martin Haller, SPD: So ist das! –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Wurde eben auch gesagt!) Wenn ich gerade so an den Begriff „Pressefreiheit“ denke, dann fällt mir auch noch etwas Interessantes dazu ein. Von allen Parteien, die hier sitzen – wir kennen das, die Presse ist manchmal kritisch mit uns; wir hören das ungern, das kommt schon mal vor, und manchmal wünschte man sich, sie würde etwas anderes schreiben –, schmeißt aber, soweit mir bekannt ist, keine Partei Pressevertreter aus Parteitagen raus. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Das habt Ihr auch schon gemacht, Pressevertreter ausgeschlossen! Das haben die Grünen auch schon gemacht!) Wir haben beste Beispiele dafür. Wenn man das einfach mal in die GoogleSuche eingibt – Rauswurf Presse –, dann findet man ganz viele Einträge, und komischerweise steht dort immer irgendetwas von der AfD dabei. Der letzte Eintrag war zugegeben nicht die rheinland-pfälzische, sondern in dem Fall in Bayern ein Kreisverband. Ich glaube, vor zwei Wochen war es in Osnabrück irgendwo, aber das heißt, das haben wir als Muster enthalten. Es ist interessant, dass gerade von der Ebene das Fest der Pressefreiheit sozusagen hier hervorgehoben wird. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Ebenfalls interessant ist, wie man das Hambacher Fest interpretiert; denn wir haben leider auch eine Tradition in Deutschland, dass gerade die obrigkeitshörigen und staatlich unterdrückenden Systeme – Kaiserreich, Nazis und die DDR – immer wieder das Hambacher Fest bemüht haben, und zwar immer wieder sehr selektiv, um damit zu sagen: Na ja, für unseren Teil der Geschichtserzählung finden wir dort Brocken. Wir picken ein paar Rosinen heraus, und sagen dann, die waren genauso, wie wir uns das vorgestellt haben. Das gesamte Hambacher Fest wird dann aber ignoriert, zum Beispiel, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Leute, die dort waren, gar keine Deutschen gewesen sind, sondern zum Beispiel Polen, die für diese Freiheitsbewegung dort waren und, wie gesagt, das Deutsche insgesamt als Startschuss sahen. Wir als Koalition sind uns einig. Es ist nicht akzeptabel, einen solchen Ansatz in die Schulen zu bringen. Die Schulen müssen ein Ort der Freiheit bleiben. Die Schulen müssen ein Ort der Unabhängigkeit bleiben. Nationalismus hat an der Stelle nichts zu suchen, sondern die Versöhnung unter der Völkergemeinschaft. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

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Hendrik Hering

Zu einer Kurzintervention hat Abgeordneter Paul das Wort.

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Joachim Paul AfD

Man muss wirklich sagen, von dem liberalen Kern ist nicht mehr viel übrig geblieben. Sie hören sich wirklich an wie jemand, der seit gefühlt 1.000 Jahren bei den Grünen ist, aber Gott sei Dank ist das Schauspiel bald vorbei. Dazu zwei Anmerkungen: Wenn Sie von Polen sprechen – ich habe überhaupt gar keinen Grund, das zu unterschlagen. Historisch ist aber das Hambacher Fest in der Tradition des Wartburgfestes zu sehen. Das war also schon ein Ruf zur nationalen Einheit. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, falsch!) Genau das habe ich in meiner Rede dargestellt. Das ist Konsens in der gesamten Geschichtswissenschaft. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie wollen ja nicht wissenschaftsfeindlich sein. Sie müssten das eigentlich anerkennen. Wenn Sie schon von Polen sprechen: Was Sie als nationalistisch e mpfinden, ist gerade in der Republik Polen völlig normale Alltagskultur. Ich würde gern sehen, wie Sie das zusammenbringen. Das ist nur hier nationalistisch. In allen anderen europäischen Staaten – Ungarn, die vor allem an die Revolution oder an den Aufstand von 1956 anknüpfen – ist das völlig normal. Es wird als normal angesehen, weil es nämlich wichtig für den Zusammenhalt der Gesellschaft ist. Mit Ihrer Meinung wären Sie in den baltischen Staaten, in Ungarn, in Polen, in Kroatien, in der Slowakei und anderen Staaten ein totaler Linksaußen-Außenseiter. Das wären Sie mit dieser Einstellung. (Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten – Zuruf von der SPD: Wir sind aber in Deutschland!) Das heißt, wir vertreten mit diesem Antrag die politische Mitte. Wir vertreten einen richtigen, wichtigen Patriotismus. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechtsradikal!) Ich möchte noch einmal auf zwei Sachen eingehen. Ich habe in meiner Rede ganz bewusst gesagt, dass Schwarz-Rot-Gold auch die Freiheit umfasst, sich kritisch mit der Geschichte auseinanderzusetzen. Die Mütter und Väter unserer Verfassung haben das nach unserer Auffassung nicht als Zwang gesehen, sondern als Identifikationsangebot. Das bedeutet, man kann auch dieses Angebot ablehnen. Genau das habe ich gesagt. Ich habe nicht von einem Fahnenappell gesprochen, ich habe meines Erachtens nicht von Nationalismus gesprochen, sondern ich habe von Patriotismus, von Zusammenhalt gesprochen. Ich habe mich auch mit der Nationalhymne differenziert auseinandergesetzt. Was Sie mir als Fehler vorgeworfen haben, war gar kein Fehler. (Glocke des Präsidenten) Es war hundertprozentig korrekt. Es ist traurig, was aus der FDP geworden ist. Wie gesagt, ich bin froh, dass das Trauerspiel bald vorbei ist. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Zur Erwiderung spricht Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Wenn wir uns anschauen, was das Hambacher Fest ist, dann können wir relativ deutlich sagen, dass das natürlich ein Startschuss für das Ganze gewesen ist. Was das aber vor allem nicht gewesen ist, ist eine Einigungsfeier der Deutschen. Das muss man schon ganz klar und deutlich sagen. Wie ich schon sagte, es wird ganz gerne in verschiedenster Art und Weise missbräuchlich interpretiert. Weil wir über die Flaggenfarben sprachen: Die Flaggenfarben waren immer ein Zeichen des Widerstands, gerade gegen Obrigkeitensysteme, beispielsweise bei den Nazis, die einen richtigen Fahnenfetischismus bemüht haben. (Zurufe von der AfD) Wenn wir im Antrag schauen, was Sie hier haben wollten, steht darin sogar, dass extra Einrichtungen wie Flaggenmasten für den Fall zu installieren seien, dass man sie nicht habe, damit man das entsprechend machen kann. Da ist das Thema Freiwilligkeit sicherlich nicht drin; denn das haben wir schon. Jede Schule kann heute Flaggen zeigen. Das ist gar kein Problem. Wer sich gern als Europäer oder als Rheinland-Pfälzer oder als, was weiß ich, von der Stadt identifizieren will, hat die Möglichkeit, das entsprechend aufzuhängen. Das ist gar nicht das Problem, aber dieser verordnete Nationalismus, dieses Sich-um-die-Flagge-Versammeln und dann eventuell noch zu singen – das ist das, was ich eben zum Thema Fahnenappell sagte –, ist der logische nächste Schritt, den man sich eigentlich nur weiterdenken kann. Daher: Thema verfehlt. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Groß.

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Jennifer Groß CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Der Antrag der AfD mit dem Titel „Für die Stärkung von Heimat, Volk und Identität: Flagge zeigen!“: Was sich auf den ersten Blick patriotisch anhört, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Versuch, unsere rheinland-pfälzischen Schulen zu einer ideologischen Bühne, einer nationalistischen Erziehungsagenda zu machen. Dieser Versuch wird von uns entschieden zurückgewiesen. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER) Dass wir überhaupt über diesen Antrag sprechen und Sie ihn noch als Aktuelle Debatte nutzen, zeigt, wie Sie ticken, nämlich trennend, spaltend, fernab unserer Lebensrealität an unseren Schulen. Sie haben kein gesundes Verhältnis zu Heimat, Volk und Identität. Sie grenzen aus, Sie diskriminieren und zeigen dies auch mit diesem Antrag. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Die AfD fordert eine tägliche Beflaggung aller öffentlichen Schulen und das institutionalisierte Singen der Nationalhymne bei schulischen Anlässen. Meine Damen und Herren, unsere Schulen in Rheinland-Pfalz sind Orte der Bildung, der Demokratieerziehung, der Wertevermittlung. Sie leben diese Werte bereits heute. Wir wissen um die historische Bedeutung von Schwarz-Rot-Gold. Wir wissen um die Hambacher Fahne. Das Fest jährte sich zum 200. Mal. Unsere Schülerinnen und Schüler setzen sich mit unserer Geschichte, mit dem Land auseinander – altersgerecht, reflektiert und im Geist einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Bundesflagge ist bereits heute Bestandteil in unseren Schulen. Sie wird zu feierlichen Anlässen gehisst, zum Tag der Deutschen Einheit oder zu Schulentlassungsfeiern, zum Verfassungstag. Auch die Nationalhymne kann gesungen werden. Es braucht keinen Erlass für unsere Schulen. Es braucht keine tägliche Beflaggung und die Verpflichtung dazu. Unsere Schulen sind selbst verantwortlich, werden ihrer Verantwortung gerecht und brauchen dafür garantiert keinen Antrag der AfD. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Was uns die AfD in ihrem Antrag als Stärkung von Identität versucht glaubhaft zu machen, ist in Wahrheit ein autoritäres Denken in patriotischem Gewand. Es geht Ihnen nicht um Wertevermittlung, sondern es geht um eine Instrumentalisierung nationaler Symbole zur Verbreitung eines rückwärtsgewandten Weltbilds. Doch die Erziehung zu Demokratie bedeutet nicht, nationale Symbole täglich zur Schau zu stellen, sondern jungen Menschen beizubringen, kritisch zu denken, Verantwortung zu übernehmen und ihren Mitmenschen in einer pluralen Gesellschaft, in der wir leben, mit Respekt und mit Toleranz zu begegnen. Das ist in Wahrheit das, was wir wollen und was Sie mit Ihrem Antrag versuchen zu unterwandern. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Unsere Schulen geben ein ganz klares Bekenntnis zu Schwarz-Rot-Gold, Demokratie und Meinungsvielfalt. Sie sind gegen Spaltung, gegen Extremismus und gegen Antisemitismus. Unsere Schülerinnen und Schüler besuchen Gedenkstätten und arbeiten mit ihren Lehrerinnen und Lehrern die Geschichte auf. Sie bekommen Werte vermittelt. Sie leben Demokratie. Zudem schlägt das Herz unserer Schulen auch für Europa. Egal, wie oft ich Ihren Antrag gelesen habe, das Hissen der Europafahne kommt in Ihrem Antrag nicht vor – auch ein Zeichen, welch Geistes Kind hierhintersteckt. Die Landesverfassung von Rheinland-Pfalz – der Kollege hat es schon zitiert – verpflichtet die Schulen „zur Liebe zu Volk und Heimat“, aber – wenn man weiterliest – indem man Schülerinnen und Schülern das Ganze weltoffen, mit Vielfalt lehrt und beibringt, und nicht mit Flaggehissen und Nationalhymnesingen. Ihr Antrag ist von A bis Z in einem völkischen Ton geschrieben. Sie schreiben von Heimat, Sie schreiben von Volk, Sie meinen aber Fremdenfeindlichkeit. Es geht Ihnen nur darum. Das ist etwas, das mit uns Demokratinnen und Demokraten nicht zu machen ist. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Zwei, drei Punkte noch zum Ende: Für das Kaufen von Flaggenmasten haben die Schulen eine Trägerschaft. Ich habe bisher noch keine Schule erlebt, die es bisher je verweigert bekommen hat, als sie einen Mast haben wollte. Und die AfD? Sie präsentiert heute nichts Neues. Bereits 2016 haben Sie einen Antrag gestellt, um Flaggen zu hissen. Auch dieser wurde von diesem Hohen Haus mit Nein goutiert – völlig zu Recht. Sie haben auf Hessen verwiesen. Auch dort haben SPD, CDU, FDP und Grüne gegen Ihren Antrag gestimmt. Womit? Mit Recht. Wir stehen für demokratische Grundwerte, setzen uns auch für diese ein. Unsere Schulen können das. Daher stimmen wir entschieden mit Nein. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen. Das sind Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe der St. Franziskus-Schule Koblenz. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Es sind zudem Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe des Theodor-Heuss-Gymnasiums aus Ludwigshafen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt hat zu einer Kurzintervention Abgeordneter Dr. Bollinger das Wort.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Groß, diese Entgegnung ist ein Beispiel für den traurigen Zustand der CDU, die offensichtlich gar nichts mehr mit Heimat, Volk und unseren Nationalfarben anfangen kann. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Glücklicherweise ist das nicht überall der Fall. Sie können den Blick gen Osten wenden. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: (Zuruf von der SPD: Aus welcher Quelle?) „Mir ist wichtig, dass alle verstehen, woher unsere Nationalfarben kommen, welche Geschichte damit verbunden ist und dass die Farben für demokratische Gesinnung, ein freiheitliches Staatssystem und ebenso für Zusammenhalt stehen.“ (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Aber nicht für Sie!) Das ist Landrat Götz Ulrich von der CDU des Burgenlandkreises. Er hat begriffen, wofür diese Farben stehen. Leider muss ich feststellen, Sie haben sich hier dem noch links wehenden Zeitgeist angebiedert und sind nicht bereit, dafür einzutreten, dass wirklich auch Farbe gezeigt und unseren Schülern eine Identifikationsmöglichkeit geboten wird. Ich glaube, das zeigt noch einmal, wer dafür eintritt, dass diese Farben hochgehalten werden, hat jetzt eine Alternative bei der Landtagswahl, und das ist die AfD. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Unruhe bei der SPD)

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Hendrik Hering

Zur Erwiderung spricht Abgeordnete Groß. (Fortgesetzt Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt spricht bitte Abgeordnete Groß.

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Jennifer Groß CDU

Für was die Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus stehen, ist eine freiheitlich-demokratische Grundordnung. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Für was wir mitnichten stimmen, ist eine nationalistisch gewandte Partei, die bei unseren Schulen versucht, das Ganze zu unterwandern, die versucht, uns hier etwas glaubhaft zu machen, was eine Lüge ist, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Schwarz-Rot-Gold ist eine Lüge?) die in einer Welt lebt, in der wir nicht leben. Wir stehen für Freiheit, wir stehen für Demokratie, wir stehen für Vielfalt und ja, für Schwarz-Rot-Gold. Worauf fußt denn Schwarz-Rot-Gold? Worauf fußt das Hambacher Fest? Auf Freiheit und auf Demokratie. Das ist genau das, was Sie unterwandern wollen. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Beim Durchlesen des Antrags habe ich spontan gedacht: Haben wir wirklich keine anderen Probleme? Man könnte aber auch sagen, gerade in diesen krisen- und konfliktreichen Zeiten brauchen wir vielleicht identitätsstiftende Symbole. Vielleicht ist es deshalb sogar sinnvoll, heute sachlich über die Beflaggung zu sprechen. Aus unserer Sicht bedarf es allerdings keiner zusätzlichen Vorschriften. Wir haben die Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude. Diese ist ausreichend. Hätten sich andere Gruppierungen in jüngerer Vergangenheit immer an diese gehalten, wäre dieser Antrag vielleicht gar nicht erst auf die heutige Tagesordnung gekommen, wer weiß. Zurück zur Landesverordnung. Diese gilt auch für unsere öffentlichen Schulen, die ausdrücklich genannt werden. Die Verordnung führt derzeit in § 2 zehn Tage auf, an denen die Beflaggung Pflicht ist, darunter der 18. Mai, der Tag des Inkrafttretens der Landesverfassung, und der 23. Mai, der Tag der Verkündung unseres Grundgesetzes. Weitere Möglichkeiten bietet § 3. Wir in der Gruppe FREIE WÄHLER denken, dass dieser gegebene Rahmen völlig ausreichend ist, zumal bei besonderen Anlässen weitere Beflaggungstage möglich sind. Ein Erlass über die tägliche Beflaggung von Schulen ist deshalb aus unserer Sicht nicht nur überflüssig, sondern womöglich sogar kontraproduktiv; denn wenn eine tägliche Beflaggung unserer öffentlichen Schulen Pflicht wäre, würde sich vor allem ein Effekt einstellen: der Gewöhnungseffekt. Wir glauben daher nicht, dass eine Dauerbeflaggung die von Befürwortern erhoffte Wirkung entfalten würde. Die Beflaggung zu besonderen Anlässen hingegen regt zum Nachdenken an. Das gilt analog auch für das würdevolle Singen unserer Nationalhymne. Das eigentliche Problem ist diesbezüglich für uns die zunehmende Missachtung klar formulierter Vorgaben, was sich zum Beispiel im inflationären Gebrauch der Regenbogenflaggen an öffentlichen Gebäuden, auch an den Schulen, zeigt. Wir haben eine Deutschlandfahne, die gern auch mit der Europaflagg e kombiniert werden kann. Ideologisch motivierte Beflaggung von öffentlichen Gebäuden lehnen wir grundsätzlich ab. Wir erinnern an das Neutralitätsgebot. Was könnte dies besser symbolisieren als unsere Deutschlandflagge? Natürlich zu den besonderen, klar definierten Anlässen und bitte nicht inflationär. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Jetzt hat fraktionsloser Abgeordneter Schmidt das Wort.

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Martin Louis Schmidt fraktionslos

Herr Präsident, liebe Mitglieder dieses Hohen Hauses! Ein würdevoller Umgang mit unseren nationalen Symbolen als selbstverständlicher Ausdruck von Patriotismus sollte in unser aller Interesse liegen, ebenso die passende Sichtbarmachung der uns kulturgeschichtlich wie staatspolitisch verbindenden Farben Schwarz, Rot und Gold, und das gerade im Demokratieland Rheinland-Pfalz, wo man zu Recht immer wieder auf das unter freiheitlichpatriotischen Vorzeichen stattgefundene Hambacher Fest von 1832 verweist. Insofern beinhaltet dieser vor allem den eigenen Ostverbänden folgende Antrag der rheinland-pfälzischen AfD-Fraktion Wichtiges und Richtiges. Jenseits dieser Feststellung möchte ich mit meinem Redebeitrag skizzieren, welche Art von Patriotismus mir persönlich angemessen erscheint und den Traditionen unseres Raumes entspricht. Als besonders sympathisch empfinde ich beispielsweise die Praxis in den nordischen Staaten, in denen die Beflaggung von Privathäusern einen freundlichen, einladenden und alles andere als aggressiven Charakter hat, oder das mit der eigenen Kultur und Sprache eng verwobene stolze Zeigen der Nationalfarben in Estland und Lettland, insbesondere anlässlich der großen Sängerfeste, die zugleich Demonstration von Gemeinsamkeit, staatlicher Souveränität und Abwehrbereitschaft gegenüber äußeren Aggressoren sind, namentlich dem großrussischen Imperialismus. Unser Patriotismus hier in Deutschland sollte in ähnlicher Weise freundliche und sympathische Ausdrucksformen finden und den Respekt vor der eigenen Geschichte und Kultur ausdrücken, dies selbstverständlich so, dass anderen Ländern ein entsprechender Stolz auf das Eigene nicht abgesprochen wird oder man sich sogar als höher stehend oder besser als diese dünkt. Gleichzeitig muss die mit den Nationalfarben symbolisch verbundene gemeinschaftliche Identifikation vom Bewusstsein getragen werden, dass die Geschichte des eigenen Volkes von Höhen, aber eben auch von Tiefen geprägt ist, also von guten wie von schlechten Zeiten. Wem Nationalbewusstsein wirklich wichtig ist, der muss die ganze Geschichte annehmen und diese zumindest in großen Zügen im allgemeinen Bewusstsein zu verankern versuchen. Das schließt den Stolz auf die weltweit ausstrahlenden Leistungen des Landes der Dichter, Denker und Musiker ebenso ein wie die Scham angesichts der im deutschen Namen angerichteten Massenverbrechen der nationalsozialistischen Diktatur. Was ich keinesfalls möchte – da darf ich sicherlich auch für meine Kollegen der nach der Trikolore Schwarz-Rot-Gold benannten „Drei Farben“ sprechen –, ist ein chauvinistischer Hurrapatriotismus, der das Zeigen der eigenen Flagge zur Demonstration aggressiv-autoritärer, fremdenfeindlicher Absichten gegen andere Gruppen oder den politischen Gegner instrumentalisiert. Ein solches vorgebliches Nationalbewusstsein wäre ebenso völlig unangemessen, stillos und verwerflich wie ein bierseliger, vulgärer Patriotismuskitsch, wie er leider in der AfD häufiger zu finden ist. Hier unterscheiden wir uns als heutige Deutsche nun einmal kulturell und in puncto kollektivem Geschmack wesentlich von den USA, wo fast kein großes gesellschaftliches Ereignis und erst recht kein Wahlkampf ohne die oft theatralisch anmutende Huldigung an das Sternenbanner auskommt. Das Zeigen unserer eigenen Nationalfahne sollte deshalb gemäß bewährter bundesdeutscher Tradition staatlichen Feiertagen oder wichtigen Gedenk- und Trauertagen vorbehalten bleiben und gern auch an unseren Schulen oder bedeutenden Fußball- und anderen Sportereignissen gängige Praxis sein. Es sollte aber keinesfalls an allen öffentlichen Gebäuden und das ganze Jahr hindurch stattfinden; denn eine solche Dauerbeflaggung, wie sie zum Beispiel die AfD in Sachsen-Anhalt anstrebt, würde in gewisser Weise zu einer Entwertung unserer Flagge führen. Ähnliches gilt übrigens für das Singen des Deutschlandlieds, also unserer Hymne mit dem Plädoyer für Einigkeit und Recht und Freiheit. Danke sehr. (Beifall des Abg. Michael Frisch, fraktionslos, bei der SPD, bei der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Teuber.

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Sven Teuber

Anne ist fünf Jahre alt, als sie aus dem Leben gerissen und gezwungen wurde, mit ihren Eltern, mit ihrer Familie Deutschland zu verlassen. Mit 13 war sie gezwungen, sich zwei Jahre zu verstecken, um nicht Opfer des Nationalsozialismus zu werden. Hier oben, heute, gestern, aber auch in jeder Plenarsitzung sitzen 13, 14 , 15Jährige, die sich wie selbstverständlich frei in einem demokratischen Land, in Rheinland-Pfalz bewegen können. Darauf können wir stolz sein, wenn wir die Geschichte unseres Landes beschauen, und müssen daran denken, wenn Anne Frank heute eigentlich 96 Jahre alt geworden wäre, aber mit 15 grausam von den Nazis ermordet wurde. In diesem Sinne ist es unsere Verpflichtung, einen gesunden Patriotismus, ein gesundes Verständnis von unserem Land, den Nationalfarben und den Werten, die dahinter stehen, zu vermitteln. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schülern, die das täglich in unseren Schulen in Rheinland-Pfalz, aber auch in allen anderen Bundesländern in dieser Republik tun. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Ja, Anne Frank hätte heute ihren 96. Geburtstag. Dass man heute solch einen Antrag stellt, nachdem man, wie Kollegin Groß zu Recht gesagt hat, schon 2016 erfolgreich damit scheiterte – – – Übrigens sprach damals Kollege Schmidt noch ganz andere Worte für die AfD-Fraktion. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos: Nein, nein! Genauso, ähnlich! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) – Ja, offensichtlich sind Lernprozesse bei einigen Menschen vorhanden. Das ist doch wunderbar. In dem Zusammenhang muss man klar sagen, ein gesunder Patriotismus kann identitätsstiftend sein, und er kann Menschen zu einer gemeinsamen Bewegung machen, genauso wie es damals am Hambacher Schloss war. (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: So ist es!) Ich als Lehrer habe eine ganz besondere Beziehung zu diesem Hambacher Schloss. Ich habe an meiner ehemaligen Schule in Kusel, damals noch das Gymnasium Kusel, mit dazu beigetragen, dass dieses heute SiebenpfeifferGymnasium Kusel heißt. Das war ein Prozess, auf den sich Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern gemeinsam begeben haben, um zu überlegen: Welche Werte wollen wir vermitteln? Ja, Jakob Siebenpfeiffer war damals ein, wie wir heute sagen würden, Journalist. Er hat dafür gekämpft, Pressefreiheit, Meinungsfreiheit gegen die Obrigkeit durchsetzen zu können, und das als Vorkämpfer für unsere heutige selbstverständliche – vielleicht auch gar nicht so selbstverständliche – Situation und Lebensweise des Miteinanders in unserem Land. Jakob Siebenpfeiffer war also immer Gegenstand des täglichen Geschehens in der Schule, als wir uns über die Namensgebung in der Schule unterhalten haben. Dazu gehörte die Befassung mit der Fahne. Dazu gehörte die Befassung mit den Farben. Dazu gehörte die Befassung mit den Werten, die dahinter stehen. Dazu gehörte die Befassung damit, wie es in anderen Ländern – – – Übrigens haben sich gegenüber der damaligen Zeit – ich rede jetzt von vor ungefähr zehn Jahren – heute einige Länder in dieser Welt eher von diesen Werten abgekehrt als ihnen zugewandt. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) In diesem Sinne erlebe ich eine Partei, die diesen Antrag stellt, die ebenso dazu beitragen möchte, sich eher mehr von den Werten abzukehren als sich ihnen hinzuwenden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Demokratinnen und Demokraten, genau das müssen wir im Sinne der Kinder, im Sinne der Instrumentalisierung dieser Kinder, was hiermit versucht wird, gemeinsam verhindern. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Das ist aber ziemlich unsinnig!) Ich habe Ihnen beschrieben, wie wir es an der Schule in Kusel gemacht haben, und so könnten wir ganz viele andere Beispiele bringen – Kollege Thoma hat dankenswerterweise darauf hingewiesen –, wie wir in der Schule täglich demokratische Grundwerte, auch die Besprechung unserer nationalen Vorstellungen, im Fremdsprachenunterricht, im Deutschunterricht, im Sozialkundeunterricht, im Geschichtsunterricht, in vielen Bereichen des Demokratietags thematisieren. Wir machen viele, viele Aktionen, wir machen Gedenkstättenfahrten, wir machen Fahrten, liebe Kolleginnen und Kollegen – auch diejenigen, die heute zu Gast sind und darüber hinaus –, hier in den Landtag, um genau über diese Themen zu diskutieren. Es ist aber nicht damit getan, eine Fahne aufzuhängen, sondern ich muss über diese Fragen diskutieren und ein reflektiertes, identitätsstiftendes und persönlichkeitsstiftendes Bewusstsein für das schaffen, was hinter der Fahne steckt. In diesem Sinne darf ich ganz eindeutig feststellen, Sie sind nicht an Einigkeit interessiert. Sie sind an Spaltung und Polarisierung interessiert, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) wenn ich mir immer wieder Ihre Diktionen und Anträge in diesem Parlament anschaue. Sie sind nicht am Recht interessiert. Sie sind nicht an Freiheit und Gleichheit des Menschen interessiert. Dafür aber sind Menschen auf das Hambacher Schloss gezogen. Dafür kämpfen heute Menschen mit dieser Fahne, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Und zwar wir!) mit gemeinsamen Aktionen. Dafür stehen wir als Beamtinnen und Beamte, der übrigens auch Sie sind, Herr Paul, und wozu Sie als Lehrerkollege verpflichtet sind. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Dafür stehen wir hier ein. Wir haben diese freiheitlich-demokratische Grundordnung gemeinsam zu verteidigen, sie zu stärken; denn das Verteidigen ist immer am besten möglich, indem wir die Menschen davon überzeugen, dass die demokratische Lebensweise, wie wir sie miteinander pflegen, die richtige ist und wir uns nicht Menschen anschließen sollten, die dazu beitragen, Ungleichheit, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Spaltung und Unfreiheit zu stiften. In diesem Sinne danken wir als Landesregierung allen Schülerinnen und Schülern, allen Schulen und allen Beteiligten dafür, dass dort Grundlagen geschaffen werden. Wir wünschen uns, dass diese Schülerinnen und Schüler und die Arbeit in den Schulen vorbildlich für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens gesehen werden, es ihnen jeden Tag in jeder Lebenslage gleichzutun. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU, bei der FDP und bei der Gruppe FREIE WÄHLER – Abg. Joachim Paul, AfD, meldet sich zu einer Kurzintervention)

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Hendrik Hering

Herr Kollege Paul, ich betrachte den Tagesordnungspunkt als erschöpfend diskutiert. Deswegen lehne ich die zweite Kurzintervention von Ihnen ab. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion – Drucksache 18/12279 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? Der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 14 b) der Tagesordnung: AKTUELLE DEBATTE Zeitenwende braucht starke Verteidigungsindustrie – Rheinland-pfälzische Wirtschaft liefert Sicherheit auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/12308 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir die Begriffe, die Worte Zeitenwende, Verteidigungsindustrie und Sicherheit hören, dann sind das Begrifflichkeiten, die ich mir, ganz ehrlich, vor neun Jahren, als ich in den rheinland-pfälzischen Landtag eingezogen bin mit der Fraktion – Herr Paul das wird auch 2026 der Fall sein – in diesem Kontext so in einer Aktuellen Debatte nicht hätte vorstellen können. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Begriff Zeitenwende um Bundeswehr und Sicherheit hat in den letzten Jahren immens an Brisanz und Aktualität hinzugewonnen. Wir erleben in Europa einen Krieg, bzw. wir erleben auch eine Art der Kriegsführung über Europa hinaus mit neuen Techniken, mit Instrumentarien, die vor 20 Jahren noch unvorstellbar gewesen sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir auf der Bundesebene in Sicherheit investieren, wenn wir in die Bundeswehr investieren – auch hier müssen wir uns ehrlich machen, dass dies in der Vergangenheit vielleicht nicht so im Fokus gewesen ist, aber die Wichtigkeit erkannt worden ist, dass bei der Bundeswehr massiv investiert werden muss –, und wenn wir über diese Investitionen reden, dann reden wir auch über Standorte der Bundeswehr in Rheinland-Pfalz. Wir reden dann aber auch über Wirtschaftspolitik. Unser Anspruch in Rheinland-Pfalz und in Deutschland muss sein, dass wir unsere Unternehmen mitnehmen, dass wir unsere Forschung mitnehmen, dass wir uns aber auch politisch im Konsens bewegen, unsere Möglichkeiten in Rheinland-Pfalz so zu bündeln, dass wir Verknüpfungspunkte und Synergieeffekte gerade in der technischen Nutzung sowie in der Nutzung unserer wirtschaftlichen Kraft, der wirtschaftlichen Kapazität der rheinlandpfälzischen Wirtschaft als Know-how zusammenführen können. Ich bin dankbar dafür, dass Rheinland-Pfalz diese Woche deutschlandweit als erstes Bundesland mit einer Veranstaltung im rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium vorangegangen ist mit über 200 Teilnehmern aus den Bereichen, die ich soeben genannt habe. Man kann vieles schlechtreden. Ich habe eine gewisse Erwartungshaltung an diese Aktuelle Debatte heute. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass ein Wirtschaftsministerium, dass eine Landesregierung versucht, in diesen Zeiten die wirtschaftlichen Potenziale in einem Bundesland zu heben, zusammenzuführen, mit der Forschung zusammenzuführen, die sehr vielfältig ist, das ist eine Aufgabe, die nicht nur mit einer Veranstaltung erledigt sein wird, sondern federführend in weiteren Veranstaltungen die Player zur Stärkung unserer Technik, zur Stärkung unserer Ausrüstung zusammenführen muss. (Beifall bei der SPD) Wenn wir über die Bundeswehr bzw. neue Technik reden, so nenne ich nur die Begriffe Drohnen, KI, Software bzw. Sensorik, Lagebilder und autonome Systeme. Wir haben in Rheinland-Pfalz viele Firmen, die diese Technik schon bereithalten. Wir haben viele Forschungseinrichtungen, die diese Technik mit entwickeln. Ich nenne beispielhaft das Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI), welches maßgeblich mit dazu beitragen kann. Wenn wir aber über Cybersicherheit sprechen, dann reden wir nicht über die klassische Militärkriegsführung, sondern wir reden auch über Technik, die uns im Alltag, in den Verwaltungen betreffen kann. Wir erleben es auch im kommunalen Bereich, bei den Firmen. Wir hatten in der Region Trier kürzlich die Insolvenz einer Firma, die durch Cyberangriffe in ihrer Computertechnik lahmgelegt worden ist. Das sind ganz neue Mittel, ein neuer Stil einer Kriegsführung bzw. Möglichkeiten, die wir in Rheinland-Pfalz besprechen müssen. Dazu müssen wir Synergien mit den Partnern bündeln, die uns in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann das nicht in Euro ausdrücken. Man kann auch nicht sagen, was gestern oder vorgestern schlussendlich eigentlich passiert ist. Das ist ein Weg der Zusammenführung der Wirtschaftspartner, die in dieser Veranstaltung unter Federführung des Wirtschaftsministeriums zusammengebracht worden sind, auch im Hinblick darauf, resilienter zu werden, in der Landwirtschaft und in der Nahrungsmittelproduktion, aber auch resilienter zu werden, wenn wir über Gesundheit, Krankenhäuser und Software im Gesundheitsbereich reden. Anhand dieser Themen erleben wir eine Vielfältigkeit bei unserer Aktuellen Debatte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass wir alle nicht erleben werden, was aktuell in Europa, in der Ukraine passiert, aber wir müssen Vorsorge treffen, und wir müssen die Kolleginnen und Kollegen sensibilisieren und zusammenführen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Dr. Köbberling.

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Dr. Anna Köbberling SPD

Guten Morgen, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zeitenwende – Es gibt sicher keinen treffenderen Begriff für das, was seit dem 24. Februar 2022 in Europa, in Deutschland passiert ist: Putins blutiger, rücksichtsloser, völkerrechtswidriger Angriffskrieg auf die Ukraine. An dieser Haltung hat sich bis heute bei Putin leider überhaupt noch nichts verändert. Die Zeitenwende hat unsere Außenpolitik, unser gesamtes politisches Koordinatensystem verändert: die Außenpolitik, die Wirtschaftspolitik, die Energiepolitik, die Verteidigungspolitik, die Staatsfinanzen und eben auch unser gesellschaftliches Bewusstsein. Dass zur Sicherung von Frieden und Freiheit in Deutschland und in Europa größere Verteidigungsanstrengungen und mehr Geld in die Verteidigungsindustrie notwendig sind, ist eine Art Common Sense geworden, und zwar auch für Menschen, die sich bis dato als Pazifist oder Pazifistin bezeichnet haben. Selbst im gestern veröffentlichten Manifest einiger altgedienter SPD-Genossen findet sich der Satz – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Eine verteidigungsfähige Bundeswehr und eine Stärkung der sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit Europas sind notwendig.“ Beim NATO-Außenministertreffen in der Türkei hat Außenminister Wadephul angedeutet, dass er die von Präsident Trump ins Spiel gebrachte Marge von 5 % unserer Wirtschaftsleistung für Ausgaben in die Verteidigung im Rahmen der NATO für gar nicht so unrealistisch hält. 3,5 % unseres BIP sollten dafür unmittelbar in die militärische Infrastruktur fließen, 1,5 % in verteidigungsrelevante Infrastruktur wie Straßen und Brücken. 3,5 % unserer Wirtschaftsleistung – das sind mehr als 150 Milliarden Euro, und das jedes Jahr bei einem Bundeshaushalt von 466 Milliarden Euro. (Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Und wer hat’s kaputtgespart? Wer war’s? – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Unabhängig davon, wie realistisch und umsetzbar solche Summen sind, liegt in der unstrittigen Notwendigkeit der Stärkung und der Einsatzbereitschaft unserer Bundeswehr auch eine Chance für viele rheinland-pfälzische Unternehmen. In Rheinland-Pfalz sind keine großen oder gar internationalen Rüstungsunternehmen angesiedelt, aber es gibt mit Daimler Truck mindestens ein Großunternehmen, das Dual-Use-Güter herstellt – das sind Kraftfahrzeuge, die sowohl militärisch als auch zivil einsetzbar sind –, und es gibt eine große Zahl mittelständischer Produzenten und Dienstleister, die militärisch genutzte Güter schon produzieren oder Anschluss an diesen Markt suchen. Insgesamt befindet sich in Rheinland-Pfalz eine sehr hohe Problemlösungskompetenz für eine Vielzahl militärischer Herausforderungen auch im Bereich der Cybersicherheit. In Rheinland-Pfalz werden zum Beispiel flexible Brückenbauteile produziert. Es werden wasserstoffbetriebene Generatoren, Drohnen und Kommunikationsmittel, Funktionskleidung oder hochpräzise optische Instrumente produziert. Es werden Datenanalysen mit KI vorgenommen, zum Beispiel Bewegungsanalysen an Flughäfen, um die Flugsicherheit zu verbessern. Es werden digitale Zwillinge erstellt und Cyberangriffe abgewehrt. Also: Rheinland-pfälzische Unternehmen leisten schon jetzt Sicherheit und können in Zukunft sicher noch mehr dazu beitragen. Allerdings gelten bei der Beschaffung militärischer Ausrüstungsgegenstände spezielle Verfahrensregeln, zum Beispiel bei der Lagerung und bei der Logistik. Wenn unsere Unternehmen sich auf dem Rüstungsmarkt noch stärker einbringen wollen, müssen sie wissen, wie man sich an Ausschreibungen und Vergaben des dafür zuständigen Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) beteiligen kann und wie man Auftragnehmer der Bundeswehr wird. Genau aus diesem Grund hat unser Wirtschaftsministerium diese Woche zu einer hochinteressanten Veranstaltung eingeladen – wir haben es schon gehört –, an der ich teilgenommen habe und die auf großes Interesse stieß – ein Forum zur Vernetzung, zum Kompetenzaufbau und zur Wertschöpfung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Hilfreich war dabei vermutlich auch, dass sich das BAAINBw nur eine gute Autostunde von Mainz entfernt in Koblenz befindet und die Präsidentin, Frau Annette Lehnigk-Emden, persönlich anwesend sein konnte. Als erstes Bundesland hat Rheinland-Pfalz damit dem BAAINBw quasi eine intensive Marktsichtung ermöglicht, und diese Chance wurde auch intensiv genutzt: über 200 Teilnehmende aus Verwaltung, Unternehmen, aber auch aus Angewandter Forschung und Wissenschaft, über 20 Ausstellerinnen und Aussteller, die sich mit Roll-ups und Pitches präsentiert haben. Das war wirklich eine interessante und beeindruckende Leistungsschau. Zusammenfassend lässt sich sagen, unsere Unternehmen sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und ihren Beitrag zur Lösung der Probleme der Gegenwart zu leisten. Sie sehen aber auch die Chancen (Glocke des Präsidenten) und sind entschlossen, sie zu nutzen. Sie erhalten dabei zielgerichtete Unterstützung durch die Landesregierung. Gut, dass man sich aufeinander verlassen kann. Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Martin.

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Dr. Helmut Martin CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem die beiden Kollegen – Vorredner bzw. Vorrednerin – sich auf den ersten Teil des Debattentitels konzentriert haben, will ich einmal den zweiten zitieren: „Rheinland-pfälzische Wirtschaft liefert Sicherheit“. Meine Damen und Herren, es ist wie immer: Wenn die AfD eine Aktuelle Debatte formuliert, dann muss man erst einmal den Schönsprech beiseiterücken und sich anschauen, wie die Faktenlage ist. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das waren aber gar nicht wir!) – Die FDP. Wie immer, wenn die FDP das macht. (Zurufe von der AfD: Gut! – Heiterkeit bei der AfD) – Die FDP. Das habe ich schon mehrfach erwähnt. Wie immer, wenn die FDP das macht. Ich nehme zur Kenntnis, dass das noch einmal besonders beleuchtet wird. Wenn die FDP so etwas macht, dann muss man sich anschauen, wie die Faktenlage ist. (Abg. Joachim Paul, AfD: Wir möchten nicht mit der FDP in irgendeinen Zusammenhang gebracht werden!) Es wäre natürlich schön, wenn die rheinland-pfälzische Wirtschaft Sicherheit schon liefern würde. Aber wie sieht es denn aus bei der rheinland-pfälzischen Wirtschaft? Dazu muss man erst einmal feststellen, die Ausgangssituation, um das zu erreichen, sieht wie folgt aus: beim Bruttoinlandsprodukt im letzten Jahr preisbereinigt ein Rückgang von 1,1 %, bundesweit mit am schlechtesten abgeschnitten, und das besonders Bedenkliche ist, dass gerade das verarbeitende Gewerbe – das brauchen wir, wenn es um Sicherheit und Sicherheitstechnik geht – mit einem Minus von 6,3 % besonders schlecht abgeschnitten hat. Das ist nicht nur schlimm und bedrohlich, weil es ein deutliches Zeichen für die schon längst begonnene Deindustrialisierung ist, die dazu führt, dass die guten Löhne auch in den ländlichen Räumen nicht mehr mit gleicher Sicherheit bezahlt werden können, sondern es zeigt auch, wie schwierig es sein wird, sicherheits- und verteidigungstechnische Industrien in RheinlandPfalz aufzubauen oder auch Investitionen hierherzuholen, meine Damen und Herren. Da ist noch viel zu tun, und wir müssen insgesamt erst einmal schauen, wie wir den Standort Rheinland-Pfalz für solche großen Investitionen, die es dafür braucht, attraktiver machen. Es gibt ein breites Spektrum an Aufgaben, die zu bewältigen sind. Wir sprechen immer wieder die Verkehrsinfrastruktur, die digitale Infrastruktur an. Wir sprechen aber auch den Bürokratieabbau an. Darum geht es heute Nachmittag. Es ist ein breites Spektrum, um unsere rheinland-pfälzische Wirtschaft in die Lage zu versetzen, genau dieses Ziel zu erreichen, welches gerade eben schon als gegeben proklamiert wird. Das ist noch ein weiter Weg, meine Damen, meine Herren. (Beifall der CDU) Es gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass man sich das zuerst einmal klarmacht; denn sonst kommt man ganz schnell in eine falsche Spur und denkt, es sei schon gemacht. Eine kluge Wirtschaftspolitik muss aber natürlich genauso die Chancen nutzen, die sich aus politischen Entwicklungen auch außerhalb des Landes ergeben. Das heißt selbstverständlich nicht – das möchte ich betonen –, dass solche Entwicklungen immer positiv sind – überhaupt nicht. Corona wollte zum Beispiel niemand; trotzdem war es gut, dass von Rheinland-Pfalz aus ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie geleistet werden konnte und das Land infolge der unglaublich hohen Gewinne auch massiv finanziell und wirtschaftlich profitiert hat, meine Damen und Herren. Auch die aggressive kriegerische Politik Russlands kann kein vernünftiger Mensch gutheißen. Genau diese rücksichtslose unmenschliche Politik verlangt aber – wir haben es eben gehört – eine massive und nachhaltige Stärkung der deutschen Verteidigungsmöglichkeiten. (Beifall der CDU) Zur Abwehrbereitschaft gehört auch eine starke Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Rheinland-Pfalz ist bisher in diesen Bereichen nicht besonders profiliert, aber es ist trotzdem – oder gerade deswegen – gut und richtig – ich will es ausdrücklich betonen –, dass Wirtschaftsministerin Schmitt vor zwei Tagen eine Vielzahl von großen und kleinen etablierten und jungen Unternehmen zu einem Netzwerktreffen eingeladen hatte; denn gar nicht wenige dieser rheinland-pfälzischen Unternehmen, kleine wie große, sind durch die Expertise im Bereich der Dual-Use-Güter durchaus in der Lage, einen wesentlichen Beitrag zu einer Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft zu leisten. Es ist gut, sie zu vernetzen; denn wir werden es nur schaffen, wenn die einzelnen Unternehmen die Kompetenzen austauschen, passende Partner finden und damit passgenaue Lösungen sowohl für die Streitkräfte als auch für die Katastrophenschutzorganisationen anbieten können. Wenn man sich dann noch klarmacht, dass im letzten Jahr gerade im Bereich der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen mit minus 25 % und im Maschinenbau besonders starke Rückgänge zu verzeichnen waren, dann zeigt das schon, die Chance, die wir haben, wäre auch eine Perspektive für all die Menschen, die um ihre Jobs bangen; denn hier könnte substituiert werden, und das wäre wichtig. Das dient dem Land. Das dient der Wirtschaft. Rheinland-Pfalz kann davon profitieren, und genau das muss die Aufgabe kluger Wirtschaftspolitik sein. Insofern begleiten wir das sehr positiv. Danke schön. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich in den letzten Jahren fundamental verändert. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat uns in aller Deutlichkeit vor Augen geführt, dass Frieden keine Selbstverständlichkeit ist. Freiheit muss geschützt werden. Demokratie muss verteidigt werden mit Haltung, mit Verantwortung und auch mit wehrhafter Sicherheitspolitik. Die Zeitenwende ist keine bloße Formel. Sie ist Realität mit Auswirkungen auf internationale Ordnungen, auf Bündnisse, auf unsere Wirtschaft und auf unsere Gesellschaft. Sicherheit heute bedeutet Schutz vor militärischer Gewalt, aber auch vor hybriden Bedrohungen, vor Desinformationen, Cyberangriffen bis hin zu Angriffen auf unsere demokratische Infrastruktur und auch – wir haben es gestern debattiert – vor Naturkatastrophen. Rheinland-Pfalz ist von all diesen Bedrohungen unmittelbar betroffen als Standort zentraler NATO- und Bundeswehrinfrastruktur, als Teil internationaler Versorgungsketten, aber auch als Heimat engagierter Bürgerinnen und Bürger, die sich für Demokratie, Frieden und Stabilität einsetzen. Sicherheit darf aber nicht zu eng gedacht werden. Wir stehen für einen erweiterten Sicherheitsbegriff: militärisch, ja, aber ebenso zivil, sozial, ökologisch. Es reicht nicht, nur über Waffensysteme zu sprechen. Wir müssen auch über widerstandsfähige Infrastrukturen, funktionierende Kommunen, stabile Energienetze und handlungsfähige demokratische Institutionen sprechen. Das Sondervermögen für die Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro ist ein historisches Instrument. Es ist aber auch eine Verpflichtung. Jeder Euro muss zielgerichtet, effizient und zukunftsorientiert eingesetzt werden. Unsere Erwartung ist klar: Dieses Geld darf nicht in überholte Strukturen fließen, sondern muss zur Modernisierung und Stärkung der gesamtgesellschaftlichen Sicherheitsarchitektur beitragen. Wir setzen uns dafür ein, dass mit dem Sondervermögen auch in neuere Fähigkeiten investiert wird: in Cybersicherheit, in digitale Kommunikation, in resiliente Lieferketten und klimaneutrale Technologie. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Bei diesem Aufbau spielt Rheinland-Pfalz eine wichtige Rolle. Mit der Ramstein Air Base in der Pfalz kommt Rheinland-Pfalz eine überregionale, ja internationale Bedeutung als wichtiger Standort für die sicherheitspolitische Zusammenarbeit der USA, der Europäischen Union und der NATO zu. Auch der Norden des Landes spielt eine herausragende Rolle. In Koblenz ist mit dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr eine Schlüsselinstitution der deutschen Verteidigungsinfrastruktur angesiedelt. Hinzu kommen – wir haben es schon gehört – zahlreiche mittelständische Unternehmen und spezialisierte Zulieferbetriebe, die moderne sicherheitsrelevante Technologien entwickeln, Arbeitsplätze sichern und in globale Lieferketten eingebunden sind. Es ist gut, dass auch in Rheinland-Pfalz viele dieser Unternehmen an der Gestaltung einer zeitgemäßen Sicherheitsarchitektur für Deutschland und Europa mitwirken. Deshalb ist es auch gut, dass das Wirtschaftsministerium hier zur Vernetzung beiträgt. Dabei gilt: Sicherheit ist mehr als eine Frage militärischer Fähigkeiten. Sie ist und war immer eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb müssen neben militärischen Akteuren auch zivile Kräfte einbezogen werden. Kommunen, Unternehmen, zivilgesellschaftliche Organisationen – sie alle tragen Verantwortung für Resilienz, Vorsorge und gesellschaftlichen Zusammenhalt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Uns ist bewusst, militärische Fähigkeiten sind ein notwendiger Bestandteil umfassender Sicherheitspolitik. Sie erfordern moderne Ausrüstung, qualifiziertes Personal und eine leistungsfähige industrielle Basis. Gleichzeitig sagen wir klar: Verteidigung darf nicht losgelöst gedacht werden, nicht als Selbstzweck, nicht als industriepolitische Ersatzstrategie. Verteidigungspolitik muss stets eingebettet sein in eine Politik der Diplomatie, der internationalen Zusammenarbeit und der klugen Krisenprävention. Rüstung kann politische Gestaltung nicht ersetzen, sie kann sie nur ergänzen. Nur wenn militärische Mittel Teil eines größeren, auf Frieden ausgerichteten sicherheitspolitischen Ansatzes sind, entsteht nachhaltige Sicherheit nicht nur für Staaten, sondern auch für die Menschen, die in ihnen leben. Gerade jetzt, wenn rechtsextreme Kräfte unsere demokratische Ordnung untergraben wollen, müssen wir noch entschlossener für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft eintreten. Sicherheit entsteht nicht nur auf Übungsplätzen, sondern auch in Klassenzimmern, in Begegnungsorten, in der politischen Bildung und überall dort, wo Menschen füreinander einstehen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Laut FDP braucht Deutschland eine starke Verteidigungsindustrie, wobei unklar bleibt, was genau mit dem Begriff „Verteidigungsindustrie“ gemeint ist. Üblich ist hier der Begriff „Rüstungsindustrie“. Richtig ist, Deutschland braucht eine starke Rüstungsindustrie. Die rheinland-pfälzische Rüstungsindustrie ist allerdings eher überschaubar. Wir haben Daimler Truck in Wörth, die sehr aktuell einen Großauftrag von der Bundeswehr für geländegängige Lkw bekommen haben. Dann haben wir noch die General-Dynamics-Tochter GDLS, die in Kaiserslautern mobile Brücken herstellt. Weiter finden wir den Munitionshersteller MEN Metallwerk Elisenhütte in Nassau, und auch NOLTE Services ist als Dienstleister im Militärbereich unterwegs, etwa für die Instandhaltung oder die Kampfmittelräumung. Natürlich haben die genannten Betriebe in Deutschland und in RheinlandPfalz weitere Zulieferer, und auch die US-Militärbasis Ramstein vergibt viele Aufträge an Zulieferer. Meine Damen und Herren, ein Bäcker, der Brot backt, bleibt aber Bäcker und wird dadurch nicht zum Teil einer Verteidigungs- und Rüstungsindustrie. Das Beispiel des Bäckers macht nur deutlich, dass zur Verteidigungsfähigkeit mehr gehört als Rüstungsindustrie. Die rheinland-pfälzische Chemieindustrie, die viele Grundstoffe herstellt, können wir da hervorheben. Dies zeigt, auch im Sinne der Verteidigungsfähigkeit können wir uns eine weitere Deindustrialisierung unseres Landes nicht erlauben. Meine Damen und Herren, früher gab es diesbezüglich mehr Firmen in Rheinland-Pfalz, etwa Mainz Industries Panzerwerke, die ein Instandsetzungswerk betrieben. 1994 wurde es geschlossen, und das kam nicht von ungefähr. Seit den 1990erJahren wird die Verteidigung in Deutschland vernachlässigt. Gab man 1990 für die Verteidigung noch in etwa 2,5 % des Bruttoinlandsprodukts aus, so waren es 2016 nur noch 1,1 %, und erst seit 2023 geht der Anteil wieder nennenswert in die Höhe. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Unter Angela Merkel gab es nicht nur kein Geld für die Rüstung, die Rüstungsindustrie wurde damals auch dem allgemeinen linksradikalen gesellschaftlichen Klima entsprechend in vielen Bereichen benachteiligt, nicht zuletzt bei der Unternehmensfinanzierung. Die Rüstungsbranche galt nämlich bei vielen als nicht nachhaltig genug. Die AfD hat in dieser schwierigen Zeit als einzige politische Kraft auf die Versäumnisse bei Verteidigung und Rüstung hingewiesen. (Zuruf der Abg. Dr. Anna Köbberling, SPD) Doch aufgrund der langen Blockade der Altparteien sind die deutschen Streitkräfte bis heute nicht verteidigungsfähig. Es wird auch noch einige Jahre dauern, bis wir die Versäumnisse der Merkelzeit wieder aufgeholt haben. (Unruhe im Hause) Meine Damen und Herren, aktuell ist es sicher nicht falsch, wenn die rheinland-pfälzische Politik ein Auge darauf hat, dass rheinland-pfälzische Unternehmen von dem zu erwartenden Rüstungsboom auch profitieren. Daher begrüßen wir es, dass das Wirtschaftsministerium die Initiative ergriffen hat und am Dienstag ein Forum der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stattfand. Allerdings müssen wir hier realistisch bleiben. Der Anteil der Militärfahrzeuge bei Daimler Truck liegt bisher im niedrigen einstelligen Prozentbereich, und vier oder fünf Rüstungsunternehmen in Rheinland-Pfalz machen noch kein Cluster aus. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Clusterbildung gilt aber allgemein als Voraussetzung, um eine regionale Wettbewerbsfähigkeit in einer Branche zu erreichen. Gemeint ist damit eine geografische Konzentration von Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die in einer bestimmten Branche oder in verwandten Branchen tätig sind. Die Vorteile eines solchen Clusters sind etwa ein vereinfachter Wissens- und Technologietransfer, Vorteile durch spezialisierte Infrastruktur, Logistiker und Dienstleister, ein gemeinsamer Fachkräftepool und vieles mehr. Wie gesagt, ein Rüstungsindustriecluster in Rheinland-Pfalz ist nicht in Sicht. Von der schuldenfinanzierten Aufrüstung wird Rheinland-Pfalz darum wohl wirtschaftlich kaum profitieren. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Zeitenwende braucht starke Verteidigungsindustrie“ – als ich den Titel gelesen habe, dachte ich eigentlich, das sei Konsens. Dann wabert dieses Manifest der SPD durch die Reihen (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja!) vor ihrem Parteitag, und in diesem Manifest wird eigentlich die Abkehr von der aktuellen Aufrüstungspolitik gefordert. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: So ist es!) Insofern war ich eigentlich recht froh, heute Morgen dann die Aussage von unserem Ministerpräsidenten Herrn Schweitzer zu lesen, der sich nicht direkt zum Manifest geäußert hat, aber dann doch sagte, dass er Putin schon als jemanden identifiziert hätte, der nicht das Interesse daran habe, den Krieg zu beenden. Insofern hoffe ich, dass sich bei der SPD – Herr Schweitzer, ich wünsche da gutes Gelingen – (Abg. Joachim Paul, AfD: Merkwürdig defensiv!) die Linie durchsetzt und dieses Manifest irgendwo in der Schublade verschwindet. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER) Wenn man sich den zweiten Teil anschaut, „Rheinland-pfälzische Wirtschaft liefert Sicherheit“, dann sieht es eigentlich ein wenig düsterer aus. Dr. Martin hatte zu Recht auf die rückläufigen Zahlen hingewiesen. Ich erinnere daran, dass ich es war, der kurz nach dem Angriff der PutinArmeen auf die Ukraine im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr einen Berichtsantrag gestellt hatte, in dem ich genau wissen wollte, welche Auswirkungen die geplante EU-Taxonomie auf Rüstungs- und Sicherheitsunternehmen in Rheinland-Pfalz hat. Wir haben es heute schon mal gehört. Es war ein Problem zumindest zu diesem Zeitpunkt gewesen, weil dort Pläne vorlagen, dass sozusagen alles, was Banken an Krediten an Rüstungsindustrie vergeben, toxisch ist. Das hat reale Probleme nach sich gezogen. Wir haben gehört, dass wir in Rheinland-Pfalz zwar keine Vollsortimenter haben, aber dann doch in der Zulieferindustrie Bereiche im Sortiment besitzen. Das wirkt sich dann sozusagen auf die Refinanzierung auch dieser Unternehmen aus. Mit Erlaubnis des Präsidenten darf ich noch mal aus dem Sprechvermerk zitieren. Dort heißt es: „In unserem Bundesland sind uns zum aktuellen Zeitpunkt dabei keine Unternehmen bekannt, die komplette Rüstungssysteme herstellen. […] Aufgrund der zurzeit noch nicht vorliegenden EU-Verordnungen zur sozialen Taxonomie kann die Landesregierung keine Bewertungen zu den Auswirkungen auf die Rüstungs- und Sicherheitsunternehmen sowie die hiermit verbundenen Behörden treffen. Eine Einschätzung kann erst erfolgen, sobald die sozialen Aspekte durch die Europäische Kommission festgelegt wurden.“ Das ist aus dem Jahr 2022. Das zog sich dann hin, man kann fast sagen bis zur Europawahl, bis letztlich Klarheit war, dass das irgendwo dann wieder verschwindet und man auch bei den Grünen anerkannt hat, dass man letztlich aufrüsten muss, wenn man die Sicherheit Europas verteidigen will. In der Konsequenz bedeutet das, wir haben auch in Rheinland-Pfalz Jahre verloren. Frau Ministerin, so begrüßenswert Ihre Initiative ist – dazu komme ich gleich auch noch mal; meine Redezeit ist leider vorbei; das Thema ist sehr spannend und ich würde an der Stelle mehr reden wollen –, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) kann man auch sagen, es ist auf den letzten Drücker. Abschließend dazu: Ich wünsche Ihnen viel Glück bei dem Vorhaben, diese Unternehmen hier weiter anzusiedeln und zu halten. Die Refinanzierung ist ein großes Problem. Ich glaube, darauf müssen Sie auch ein Augenmerk richten. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Hartenfels.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, da ist sie wieder, die Zeitenwende. Auch die FDP ist der Ansicht, dass Rheinland-Pfalz jetzt natürlich mit zu den Gewinnern gehören soll. Rüstung ist die Wachstumsbranche Nr. 1 geworden, und die Aktien sind in der Branche durch die Decke gegangen. Das soll in den nächsten Jahren noch ausgeweitet werden. Das sind goldene Zeiten, und Rheinland-Pfalz soll mit dabei sein. Die Ministerin hat auch explizit gesagt: Ja, super Sache, große Wachstumschancen für die rheinland-pfälzische Industrie. Gleichzeitig – ich möchte hier bewusst daran erinnern – verbluten nach wie vor im dritten Jahr junge Männer, ukrainische und russische Soldaten in den Schützengräben. Mehr Waffen – das haben die letzten drei Jahre gezeigt – werden es nicht richten. Sie werden es auch nicht lösen. Die Zahlen liegen auf dem Tisch, und die sind zum Beispiel auch in dem SPD-Papier beschrieben. Zum einen haben wir in den letzten zehn Jahren eine Aufrüstung in Deutschland, die beispiellos ist: 2015 Rüstungsetat bei knapp 40 Milliarden Euro, letztes Jahr aktuell bei fast 90 Milliarden Euro, und es soll weiter draufgesattelt werden, bis zu 150 Milliarden Euro kann man sich da vorstellen. So sind die Rahmenbedingungen leider aktuell. Man muss auch wissen – die Zahlen liegen eigentlich auch auf dem Tisch –, die NATO ist Russland in fast allen Waffengattungen um das Drei- bis Vierfache überlegen. Nach wie vor will Europa trotzdem noch viele Schippen drauflegen. Wenn man einmal den Meinungskorridor für sich selbst ein bisschen öffnen will, empfehle ich das Interview von Frau Maischberger mit Klaus von Dohnanyi. Herr Dohnanyi ist inzwischen 96 Jahre alt und verfügt über individuell deutlich mehr Lebenserfahrung als wir alle hier im Parlament. Er ist nach wie vor sehr klug und scharfsinnig unterwegs und geht zum Beispiel mit dem Putin-Freund-Vorwurf relativ gelassen um – den muss ich mir in diesem Parlament auch immer anhören –, indem er sagt, er fi ndet das überhaupt nicht beschämend, weil er begriffen hat, dass Diplomatie natürlich davon lebt, sich in die Gedankenwelt des politischen Gegners hineinzuversetzen. Anders wird man nicht zu Lösungen kommen. Wenn man in die Friedensforschung hineinschaut – ich war vor Kurzem bei der Friedensakademie Rheinland-Pfalz –, dann weiß man, dass Waffen nie zu Lösungen von Kriegen geführt haben, sondern es war immer die Diplomatie, und das sollte natürlich im Fokus sein. Deswegen möchte ich gerne aus dem SPD-Papier zitieren, das ich als sehr wohltuend empfinde. Meine SPD-Kollegin Frau Köbberling hat nur einen kleinen Teil eines Aspektes zitiert. Dieses Papier versucht, den Blick ein wenig zu öffnen, Stichwort Verteidigungsfähigkeit. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Diese Verteidigungsfähigkeit muss aber in eine Strategie der Deeskalation und schrittweisen Vertrauensbildung eingebettet sein, – nicht in einen neuen Rüstungswettlauf. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Tatsächlich sind allein die europäischen Mitgliedstaaten der NATO, selbst ohne die US-Streitkräfte, Russland konventionell militärisch deutlich überlegen. Militärische Alarmrhetorik und riesige Aufrüstungsprogramme schaffen nicht mehr Sicherheit für Deutschland und Europa, sondern führen zur Destabilisierung und zur Verstärkung der wechselseitigen Bedrohungswahrnehmung zwischen NATO und Russland.“ Es ist ein wohltuendes Papier gegen Schwarz-Weiß-Denken und dafür, sich mehr mit den Grautönen in diesem Bereich zu beschäftigen. Vielen Dank.

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Hendrik Hering

Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Frisch.

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Michael Frisch fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine markiert in der Tat eine Zeitenwende. Der nach dem Ende des Kalten Krieges erhoffte ewige Friede ist ausgeblieben. Die Friedensrendite über viele Jahre hinweg in Form zurückgehender Rüstungsausgaben und eines massiven Abbaus unserer Wehrfähigkeit gerne mitgenommen, kommt uns jetzt teuer zu stehen. Die volatile Politik der USA und die geopolitischen Veränderungen in der Welt sorgen für zusätzliche Verunsicherung. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, die deutsche Verteidigungsfähigkeit wieder zu stärken und im Bündnis mit unseren europäischen Partnern eine ernst zu nehmende militärische Rolle auf der internationalen Bühne anzustreben – noch besser: so, dass auch die rheinland-pfälzische Wirtschaft davon profitieren soll. Wenn du den Frieden willst, bereite den Krieg vor – diese uralte Erkenntnis ist leider immer noch richtig. Wer in Freiheit und Demokratie leben will, darf nicht pazifistischen Illusionen nachhängen, sondern muss willens und in der Lage sein, diese notfalls auch mit der Waffe in der Hand zu verteidigen. Eines ist klar: Militärische Infrastruktur allein gewinnt keinen Krieg. Mindestens genauso wichtig ist der Wille, einem Aggressor mutig und mit letzter Entschlossenheit entgegenzutreten. Das tut nur jemand, der seine Heimat mehr liebt als sein eigenes Leben. Genau jene Heimatliebe jedoch hat man den Deutschen in der Vergangenheit gründlich ausgetrieben. Sie wurde gerade von der politischen Linken unter den Generalverdacht des Nationalistischen, wenn nicht gar des Völkischen gestellt. Die Folgen sind nicht zu übersehen. Viele junge Menschen verstehen sich mittlerweile eher als Kosmopoliten denn als Deutsche. Hinzu kommen erhebliche Zweifel, ob sich die Mehrheit der Zuwanderer so weit mit unserem Land identifiziert, dass sie es im Ernstfall verteidigen würde. Wer die Wehrfähigkeit Deutschlands wiederherstellen will, muss deshalb für einen grundlegenden Mentalitätswandel eintreten. Wir brauchen wieder ein Bewusstsein für den Wert unserer Heimat, eine neu gewonnene Identifik ation mit unserer Kultur und, trotz aller dunklen Seiten, auch unserer Geschichte. Verfassungspatriotismus allein kann keine Identität herstellen, die stark genug ist, das Eigene bis zum Äußersten zu verteidigen. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Ob eine solche Zeitenwende kommt, bleibt abzuwarten. Die Aktuellen Debatten in der SPD erwecken den Eindruck, dass es nicht einmal in der Regierungskoalition Einigkeit hierüber gibt. Es ist schon bemerkenswert, liebe Genossen, wenn Sie hier den Ausbau der Verteidigungsindustrie in RheinlandPfalz bejubeln, während maßgebliche Teile Ihrer Partei einen Kurswechsel in der Außen- und Sicherheitspolitik und eine Normalisierung der Beziehungen zu Russland fordern. Nicht nur das BSW spendet solchen Forderungen Beifall. Auch AfD-Chef Tino Chrupalla zeigte sich gestern erfreut über den Friedenskurs einiger SPD-Politiker und bezeichnete diesen gar als Vorboten einer rot-blauen Koalition. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) Hufeisen vom Feinsten und keine guten Aussichten für unser Land. (Glocke des Präsidenten) Danke schön. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Schmidt.

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Martin Louis Schmidt fraktionslos

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Ich habe nur zwei kurze Anmerkungen, möchte aber vorwegschicken, dass ich, als ich 2016 in den Landtag eingezogen bin, mir nicht hätte vorstellen können, dass eine Debatte zu diesem Thema knapp zehn Jahre später jetzt so läuft, wie ich es heute hier gehört habe. Ich persönlich kann fast allen Redebeiträgen zustimmen. Es wurde sehr viel Wichtiges über die Notwendigkeit von Verteidigungsfähigkeit gesagt und dass man das ganzheitlich sehen muss und dort vieles hineinspielt. Das wäre 2 016 in der Form unmöglich gewesen, weil da sozusagen das Image der Bundeswehr, die Einsicht der Notwendigkeit einer starken, wehrfähigen Armee nicht einmal ansatzweise gegeben war. So ändern sich die Zeiten, und manchmal freut man sich darüber auch. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Ich habe mich in der Debatte heute gefreut, so wie ich mich darüber gefreut habe, dass Patriotismus in diesem Hause positiv konnotiert ist. Das haben wir in der ersten Aktuellen Debatte erlebt. Das war 2016 auch anders. Konkret möchte ich sagen, dass bei den vielen Bereichen, in denen wir sozusagen unsere Verteidigungsfähigkeit stärken müssen, ein Bereich heute nicht genannt wurde, den ich aber auch für wichtig halte. Ich hatte mal eine Kleine Anfrage dazu gestellt. Das sind die Schutzräume. Das ist zwar eine Bundesangelegenheit, aber natürlich haben die Länder eine Mitverantwortung, dass im Extremfall von kriegerischen Angriffen Schutzräume, Bunker usw. in ausreichender Zahl vertreten sind. Wir haben unsere Bunker, die im Kalten Krieg bestanden, in den letzten Jahrzehnten fast alle dichtgemacht. Ich sehe da wirklich einen sehr empfindlichen Bereich, bei dem man dringend handeln muss. Als Letztes noch ein Hinweis – auch solche symbolischen Dinge gehören zu einer umfassenden Verteidigungsfähigkeit –: Am 15. Juni, also am kommenden Wochenende, findet der Nationale Veteranentag statt, veranstaltet vom Reservistenverband, auch mit einer größeren Veranstaltung in Koblenz. Auch das sollte seitens der Politik die angemessene Aufmerksamkeit erfahren. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auch auf weitere Debatten in diesem Sinne. Danke schön. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Matthias Joa, fraktionslos)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht Wirtschaftsministerin Schmitt.

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Daniela Schmitt

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in der Tat in einer Zeit tiefgreifender Umbrüche. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat Europa in eine neue sicherheitspolitische Realität versetzt. Hinzu kommt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die transatlantische Partnerschaft sicherlich weiterhin Bestandteil unserer Außen- und Sicherheitspolitik ist, diese Partnerschaft aber zugleich nicht mehr die Selbstverständlichkeit und Belastbarkeit aufweist, welche wir in der Vergangenheit kannten. Friede, Freiheit und Stabilität müssen von uns daher aktiver, sie müssen anders verteidigt werden, als dies in den vergangenen 30 Jahren erforderlich war. Der hierzu notwendige Hochlauf der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ist wirtschafts- und gesellschaftspolitisch eine große Herausforderung, aber ich will auch sagen, gleichzeitig auch eine große Chance für die Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir benötigen für diesen Hochlauf die gesamte Breite und Tiefe unserer industriellen Wertschöpfungskette. Genau hier bringen wir, wie ich finde, hervorragende Voraussetzungen mit, um in diesem Bereich Verantwortung zu tragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Bundesland ist ein leistungsfähiger, innovativer Industriestandort. Zahlreiche Unternehmen aus Rheinland-Pfalz sind heute bereits in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie engagiert – als Anbieter von Vorprodukten, als Anbieter von Systemen, als Anbieter von Komponenten, aber auch Teillösungen für die Bundeswehr oder die Partner. Dazu kommt, wir haben sehr engagierte, tüchtige Handwerksbetriebe mit einer Neigung zu innovativen Herangehensweisen und Methoden. Auch das ist ein wichtiger Punkt. Als Drittes will ich sagen, Rheinland-Pfalz verfügt über eine exzellente Forschungs- und Wissenschaftslandschaft. Institutionen wie das DFKI, die Fraunhofer-Institute, das FGK, das TIME, aber auch unsere Hochschulen und Universitäten bilden eine ganz starke Basis für Innovation und Technologietransfer, gerade im Hinblick auf die Kompetenzen, die gebraucht werden. Ich will noch einmal aufgreifen, was Kollege Weber gesagt hat. Es geht nicht nur um Material, es geht auch um IT-Kompetenzen und IT-Lösungen. Genau das wird entsprechend mitgebracht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Potenzial haben wir in dieser Woche in Mainz bei dem ersten landesweiten Fachforum zusammengeführt. Ich will die Aussage, es wäre auf den letzten Drücker, ganz klar zurückweisen. Ich bin dankbar, dass die Präsidentin des Beschaffungsamtes hier war und einen starken Impuls gehalten und gesagt hat, wir sind das erste Bundesland, das sich auf den Weg macht, um die Player an einen Tisch zu holen. Die Resonanz – es wurde angesprochen – sind 200 Teilnehmer aus der Wirtschaft, aus den Forschungseinrichtungen. Die haben wir zusammengebracht. Ich will auch betonen, es war nicht eine einmalige Veranstaltung. Es war der Auftakt. Jetzt geht es darum, die Dinge zu vertiefen und weiter zu begleiten. Da geht es um Fragen des Vergaberechts, es geht um Ausfuhrgenehmigungen, es geht um Fragen der Lagerhaltung – viele Dinge, die noch einmal entsprechend beleuchtet werden müssen, damit die Unternehmen Rechtssicherheit und Klarheit haben und wissen, was von ihnen in Zukunft erwartet wird, wenn sie sich diesem stellen und hier ihren Beitrag leisten wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für das Bundesland will ich sagen, unser Mittelstand ist hoch flexibel, er ist anpassungsfähig. Viele von ihnen sind heute bereits Anbieter der Bundeswehr, zum Beispiel bei der Wartung. Andere stehen bereit, sich neuen Anforderungen zu stellen. Lieber Herr Martin, natürlich müssen wir die Situation der Industrie beleuchten. Genau deswegen ist es mir ein Anliegen gewesen, zu schauen, wie wir frei gewordene, frei werdende Kapazitäten stärker nutzen können und hier letztendlich auch den Mittelstand, die Industrie, aber auch kleinere Unternehmen davon profitieren lassen können. Ich will zuletzt sagen, wir werden im Rahmen meines Ministeriums alles dafür tun, diese Situation ganzheitlich zu begleiten – es wurden viele Themen eben noch einmal angesprochen –, und im Rahmen unserer Wirtschafts- und Innovationsförderung genau schauen, was brauchen die Unternehmen, wie können wir sie stark machen, wie können wir aber auch frei werdende und frei gewordene Kapazitäten, sei es beim Personal, aber auch beim Inhaltlichen, für diese Situation nutzen. Daher bin ich dankbar, dass wir als Wirtschaftsund Innovationsstandort Rheinland-Pfalz in dieser Zeit unseren Beitrag leisten. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion hat sich Abgeordneter Marco Weber für die zweite Runde zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Spannbreite der Auffassung der Überschrift unserer Aktuellen Debatte fand ich schon sehr bemerkenswert: von einer grundsätzlichen Weltpolitik, Anschauung und Ausrichtung, vielleicht auch Ausrichtung einer bundespolitischen Positionierung, bis hin zur Aussage von Herrn Dr. Martin – ich nehme das wertschätzend zur Kenntnis, dass Sie das gesagt haben –, dass der Ansatz, den die Ministerin verfolgt, der richtige ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte ein Beispiel nennen. Der eine oder andere kann dann auch mal im Internet googeln. (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt einen kleinen Ort in der Eifel, im Eifelkreis Bitburg-Prüm, eine kleine Ansammlung von Häusern. Da ist eine Firma, die ganz unbemerkt ist. Die sieht man so gar nicht. Die nimmt man auch gar nicht so zur Kenntnis, wenn sie nicht zufälligerweise auf der Grenzlandschau gewesen wäre, um wirklich Fachpersonal zu suchen, die in der Rüstungswelt mittlerweile – sage ich mal – europa-, wenn nicht weltweit Spitzentechnologie entwickelt und zur Verfügung stellt. Diese Firma Aaronia sitzt in der Eifel in einem kleinen Ort von fünf Häusern. Diese Firma – das kann man sich schön auf der Internetseite anschauen – stellt Spitzentechnologie in den letzten Jahren her, die weltweit zur Sicherheit beiträgt, nicht nur bei dem Prinzip – das war ein Teil der Debatte –, Stahl im Kanonenrohr zu produzieren, sondern bei den neuen Herausforderungen durch – ich sage einfach mal – KI und durch Digitalisierung. Wir reden bei Digitalisierung über Eisenbahnen, wir reden über Flugverkehr, wir reden über Stromnetze. Alles ist mittlerweile auf dem Weg der Digitalisierung, (Glocke der Präsidentin) aber diese kleine Firma ist in Rheinland-Pfalz beheimatet und sucht Netzwerke, die das Ministerium aufbaut und zur Verfügung stellt. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Abgeordnete Dr. Köbberling für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Dr. Anna Köbberling SPD

Danke, Frau Präsidentin. – Drei Dinge will ich noch kurz erwähnen. Erstens: Niemand ist hier gegen Diplomatie. Wie könnte das auch sein? Der Wunsch nach Normalisierung der Beziehungen zu Russland ist natürlich nicht illegitim, der Wunsch nach mehr diplomatischen Initiativen auch nicht. Problematisch wird es dann, wenn daraus ein Vorwurf formuliert wird, als fi nde das nicht schon in ganz großem Maße statt. Da gehe ich dann einfach nicht mehr mit, wenn so getan wird, als gäbe es ein „entweder Rüsten, entweder Verteidigung oder Diplomatie“. Wir brauchen natürlich beides. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist der Satz, der hier im Plenum gefallen ist: „Waffen haben nie zum Frieden beigetragen.“ Der ist historisch falsch. Waffen haben immer zum Frieden beigetragen. Sie haben den Zweiten Weltkrieg beendet. Sie haben den Kalten Krieg im Zaum gehalten. Diplomatie ist ohne Waffen leider ein zahnloser Tiger. Deswegen ist Diplomatie nicht unwichtig, aber wir brauchen eben auch die entsprechenden Waffen. Dritter Punkt: Rüstung ist einfach kein Markt wie jeder andere. Wir haben da keine marktwirtschaftlichen Player, die auf Augenhöhe miteinander agieren. Deswegen ist auch diese ganze Forderung nach Clustern in Rheinland-Pfalz usw. Unsinn. (Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Was?) Rüstung ist ein ganz stark regulierter Markt. Da werden Fähigkeiten definiert , es gibt Ausschreibungen. Was wir hier in Rheinland-Pfalz tun müssen und was eben stattfindet – und deswegen war das wichtig, heute darauf hinzuweisen –, ist, unsere Unternehmen dazu zu befähigen, sich an diesen Ausschreibungen zu beteiligen, sich auf die Anforderungen, die nun einmal vom BAAINBw definiert werden, einzustellen und mithalten zu können. Das können Sie zum ganz großen Teil. Einige können das schon. Wir haben es gezeigt. Es gibt ganz super Beispiele, die sind eben ein bisschen im Verborgenen. Das hat auch alles Gründe. (Glocke der Präsidentin) Diese Wege zu öffnen, zu zeigen, wie man da zusammenkommt, das ist Sinn der Sache. Das wird sehr gut gemacht. Darauf hinzuweisen, dazu diente die heutige Debatte. Danke sehr. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Martin.

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Dr. Helmut Martin CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe zu, der Beitrag vom Kollegen Hartenfels hatte mich ein bisschen in die 80erJahre zurückgeworfen. Umso dankbarer bin ich, dass Frau Dr. Köbberling alles, was dazu zu sagen war, eigentlich treffend formuliert hat. Ich kann mich dem vollumfänglich anschließen. (Beifall der CDU) Ich bin wirklich froh darüber, dass wir hier unter den demokratischen Fraktionen einen solch breiten Konsens in der zentralen Frage der Rolle von Diplomatie und starker Verteidigungsbereitschaft und dazu, was das eine zum anderen beitragen kann, haben. Ich will zwei, drei Aspekte noch ergänzen, weil wir zugesagt haben, konstruktiv zu begleiten, was hier als zartes Pflänzlein vor zwei Tagen präsentiert wurde. Das eine ist – ich hatte es gesagt – gerade der Automobil- und Maschinenbaubereich ist besonders dramatisch zurückgegangen. Das gilt nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern zum Beispiel auch im Saarland. Wir haben als CDU-Fraktion schon verschiedene Initiativen präsentiert, um insbesondere die gravierenden Auswirkungen dieser Industrieprobleme im Saarland auch auf die Westpfalz und die vielen Pendler, die dort wohnen und ihr Einkommen im Saarland verdienen, zu beleuchten. Deswegen wäre mir und uns wichtig, dass wir – erst recht, wenn sich das etwas verfestigt hat – mit dem Vernetzen nicht an den Landesgrenzen Schluss machen, sondern schauen, was man auch an Synergien mit den benachbarten Bundesländern heben kann. Das wäre der eine Punkt. (Beifall der CDU) Das Zweite ist: Mir sagen die Unternehmen – wir haben gehört, das ist ein besonders regulierter Markt mit den Ausschreibungen –, dass es schon ganz, ganz, ganz wichtig ist, dass man an höchster Stelle Einfluss darauf nimmt, dass bei den Ausschreibungen – ich formuliere es mal vorsichtig – die besonderen Stärken unserer rheinland-pfälzischen Unternehmen angemessen berücksichtigt werden. Deswegen bin ich zuversichtlich – Herr Ministerpräsident hat sicherlich auch einen ganz engen Draht ins Verteidigungsministerium –, dass das kommt. (Glocke der Präsidentin) Dann wären schon zwei wichtige Bausteine erfüllt. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir spät dran sind, dazu hatte ich in der ersten Runde bereits ausgeführt. Es ist aber gut, zu erkennen, dass es letztlich auch bei der Landesregierung und bei der Wirtschaftsministerin angekommen ist, dass man jetzt auch landesseitig unterstützend tätig werden muss. Ich begrüße Ihre Initiative sehr. Ich finde, das ist der erste richtige Schritt auf einem Weg, der meines Erachtens noch zu gehen ist. Der SWR hatte auch über Ihre Initiative berichtet und – das kann man online nachlesen – noch einmal den Rüstungsindustriestandort Koblenz betont. Das ist auch kein Wunder, wenn das BAAINBw eben seinen Sitz in meiner Heimatstadt hat, dass sich rund um das BAAINBw logischerweise die Büros großer Rüstungsunternehmen ansiedeln, aber tatsächlich auch Unternehmen wie Thales. Das hat richtig viele Angestellte mittlerweile, die dort vor Ort in Koblenz mittlerweile im Securitybereich innovativ tätig sind. Frau Ministerin, wenn ich mir dann ansehe, welche Zielsetzung Sie letztlich verfolgt haben mit Ihrem Zusammenführen von Industrie und Politik, dann hat mich das an etwas erinnert, das hier in Mainz praktiziert wurde, nämlich die Plattform BioVation Rheinland-Pfalz. Danach ist es so, dass hier das Life Science Zentrum Mainz, das ehemalige TZK Mainz, den Auftrag von Ihrem Ministerium bekommen hatte, diese Plattform BioVation Rheinland-Pfalz aufzubauen, die letztlich, wenn man sich die Zielsetzung einer solchen Plattform anschaut, in die gleiche Richtung wie das geht, was die Zielsetzung dieses Zusammentreffens auf Ihre Initiative hin war. Meine Damen und Herren, in Koblenz sitzt nicht nur das BAAINBw. Wir haben auch ein Technologiezentrum. Im Gegensatz zu Mainz haben wir jetzt sogar ein weiteres Gebäude, wo Platz besteht, um innovative Unternehmen ansiedeln zu können. Die Frage, die ich an Sie habe – das kann man aber auch gerne später im Ausschuss vertiefen –, ist, ob nicht die Idee aus Ihrem Pflänzchen erwachsen kann, eine Analogie zur Plattformen BioVation Rheinland-Pfalz mit dem TZK in Koblenz zu installieren, einen Auftrag zu erteilen, eine Plattform – ich nenne sie mal – „IT, Security und Defence“ ins Leben zu rufen, weil eben die Unternehmen letztlich schon um das BAAINBw angesiedelt sind. Ein konkreter Vorschlag, den ich hiermit in die Runde einbringe. Ich werde das auch noch einmal im Ausschuss vertiefen, aber ich glaube, es liegt auf der Hand, die Strukturen zu nutzen, die wir haben, um den nächsten Schritt zu gehen und das, was Sie auf den Weg gebracht haben, dann letztlich weiterzuführen und ein Stück weit mit Personal zu unterfüttern, damit man dort nachhaltig diese Strukturen betreiben kann. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion hat sich Abgeordneter Schönborn gemeldet. Bitte schön.

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Ralf Schönborn AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Weber, Sie haben in der ersten Runde etwas angesprochen, das in der Tat wichtig ist, nämlich die Cyberkriminalität oder Cybersicherheit. Jetzt forciert die Landesregierung den Ausbau der Windkraft ganz enorm. Windkraft zählt zur kritischen Infrastruktur, (Zuruf der Abg. Dr. Anna Köbberling, SPD) und umso verwunderter bin ich, (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wenn ich in der Vergangenheit Medienberichte höre und auch vor ein paar Wochen noch einmal höre, (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) dass diese Windkraftwerke, was die IT-Sicherheit betrifft, nach außen oftmals nicht oder mangelhaft geschützt sind. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Die können also angegriffen, gegebenenfalls sogar abgeschaltet werden. Da muss ich schon sagen, das ist ein starkes Stück. (Zuruf der Abg. Dr. Anna Köbberling, SPD) Ich habe der Landesregierung dazu eine Anfrage gestellt, und Minister Schweitzer hat mir damals in etwa so geantwortet: Das ist Sache der Betreiberfirma und nicht der Landesregierung. – Da sollte mal nachgebessert werden. (Beifall des Abg. Damian Lohr, AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Werte Kolleginnen und Kollegen! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der heutigen Aktuellen Debatte. Das ist eine gute Möglichkeit, Gäste im Landtag zu begrüßen. Das tun wir sehr gerne. Das sind Gäste, die über das Schulklassenprogramm zu uns gekommen sind, und zwar Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe der St. Franziskus-Schule Koblenz. Willkommen im Plenum! (Beifall im Hause) Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung: Landesgesetz zu dem Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12246 – Zweite Beratung Gemäß der Absprache im Ältestenrat findet die Behandlung ohne Aussprache statt. Die Abstimmungsfolge ist die unmittelbare Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/12246 – in zweiter Beratung. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. (Abg. Martin Haller, SPD: Auch interessant!) Meine Damen und Herren, wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben kann, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Dann ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Enthaltung der AfD angenommen. Vielen Dank. Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung des Absatzförderungsgesetzes Wein (AbföG Wein) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12171 – Erste Beratung Eingebracht wird das Gesetz natürlich durch Ministerin Daniela Schmitt. Bitte schön.

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Daniela Schmitt

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die rheinlandpfälzische Weinwirtschaft und die deutsche Weinwirtschaft insgesamt leiden unter einer erheblichen Absatzkrise. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellen wir sicher, dass den regionalen Weinwerbungen in diesen schweren Zeiten mehr Mittel zur Verfügung stehen, um die Vermarktung von Wein aus Rheinland-Pfalz noch besser fördern zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich kurz einen Blick zurückwerfen. Aufgrund der kleinen und mittelständischen Struktur der Erzeuger in der deutschen Weinwirtschaft ist in § 43 Nr. 1 und 2 des Deutschen Weingesetzes die Finanzierung einer gemeinschaftlichen deutschen Weinwerbung eröffnet. Darüber hinaus räumt das Bundesrecht in § 46 Weingesetz den Bundesländern die Möglichkeit ein, zur besonderen Förderung des in ihrem Gebiet erzeugten Weins eine Abgabe zu erheben. Das Land Rheinland-Pfalz hat mit seinem Absatzförderungsgesetz Wein, kurz AbföG Wein, vom 28. Juni 1 976 hiervon Gebrauch gemacht. Die Abgabe nach dem AbföG Wein unterliegt als sogenannte Sonderabgabe mit Finanzierungszweck strengen finanzverfassungsrechtlichen Anforderungen. Gleiches gilt für die Abgabe an den Deutschen Weinfonds. Liebe Kolleginnen und Kollegen, derzeit beträgt die Höhe der Abgabe zur besonderen Förderung des in Rheinland-Pfalz erzeugten Weins pro Jahr für die bestimmten Anbaugebiete Ahr, Mittelrhein, Nahe, Pfalz und Rheinhessen 77 ct/Ar und im bestimmten Anbaugebiet Mosel 87 ct/Ar. Die Abgabe nach dem AbföG Wein wird bisher von den Gemeinden ab einer Weinbergsfläche von mehr als 5 Ar erhoben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Abgaben auf einheitlich 1 Euro/Ar für alle rheinland-pfälzischen Anbaugebiete vor. Die jetzt vorgeschlagene Erhöhung der Abgabe ist das Ergebnis des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens und insbesondere auf gemeinsamen Wunsch der rheinland-pfälzischen Weinbauverbände hin geschehen. Daneben wird für die Erhebung der Abgabe die maßgebliche Größe der Weinbergsfläche von 5 auf 10 Ar erhöht, sodass es zu einer Abgabenentlastung kleinerer Weinbaubetriebe sowie zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die entsprechenden Gemeinden kommt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss sagen, die Weinwirtschaft befindet sich in einer schwierigen Lage. Wir haben hohe Lagerbestände, wir haben fallende Preise, wir haben gestiegene Kosten, wir haben ein verändertes Konsumverhalten, wir haben eine Verunsicherung der Verbraucher durch Verzehrwarnungen, wir haben Zollankündigungen. Deswegen müssen wir gemeinsam etwas tun, gemeinsam mit der Branche, und uns noch einmal klarmachen: Wein ist ein Kulturgut, Wein ist ein Genussmittel, und der Weinanbau ist für uns in Rheinland-Pfalz identitätsstiftend. Setzen wir uns deswegen gemeinsam dafür ein. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Nach der Einbringung spricht die größte Fraktion. Herr Abgeordneter Wolf von der CDU-Fraktion, bitte schön. (Abg. Marco Weber, FDP: Was? – Zuruf aus dem Hause: Größte Oppositionsfraktion!)

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Markus Wolf CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir reden heute über die Anpassung des Absatzförderungsgesetzes. Ich glaube, der Titel sagt schon ganz deutlich, um was es geht, und das ist gut so; denn das ist genau das, was wir im Moment brauchen: Absatzförderung. Die Ministerin hat richtigerweise gesagt, das ist bitter notwendig. Die Weinbranche hat größte Probleme im Absatz von Flaschenwein, aber insbesondere auch im Fassweinbereich. Wir haben dort viele Betriebe, die Existenzängste haben. Wir sehen erste Betriebsaufgaben und Insolvenzen. Ich will es in dieser Deutlichkeit sagen: Ich glaube, die Krise ist tiefgreifender, als viele hier oder auch viele draußen im Land glauben wollen. Worüber reden wir heute? Wir reden über die Anpassung der Beiträge für die regionalen Marketingkampagnen und eine Festlegung der Verwaltungskostenpauschalen. Ich kann Ihnen heute schon zusagen, das werden wir positiv begleiten, weil wir dort natürlich neue Impulse brauchen. Ich will aber die Chance nutzen, um noch einmal darüber zu sprechen: Ist es das, was am Ende des Tages ausreicht, um die Probleme, die wir haben, zu lösen? Ich kann ganz klar sagen, nein, das wird nicht ausreichen. Wir brauchen weitere Maßnahmen, wir brauchen weitere Bausteine, um die Branche wieder wettbewerbsfähig zu bekommen. Wir hatten einige Vorschläge ins Plenum eingebracht. Wir müssen nachhaltig daran arbeiten, dass wir diese auch in die Realität umsetzen. Das ist die Frage der Rotationsbrache. Sie wird nicht alle Probleme lösen, würde aber Druck aus dem Markt nehmen, weil wir den Betrieben, die nicht wissen, wie sie die Neuanlage finanzieren sollen und die nicht wissen, ob sie die Mengen dort produzieren können, in die Lage versetzen, ein Stück weit zuzuwarten mit der Neuanlage, und gleichzeitig parken wir die Flächen und entlasten so den Weinmarkt durch nicht erzeugte Mengen. Wir brauchen auf Bundesebene eine Diskussion – die läuft gerade – über die Anpassung des Wirtschaftsjahrs auf den 30. Juni. Auch das ist eine Diskussion, die am Laufen ist. Wir brauchen eine Diskussion über die Frage des Mindestlohns, über das Sozialversicherungsrecht in der Landwirtschaft, (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) weil wir gerade dort in diesem Bereich die Wettbewerbsfähigkeit auch im europäischen Sektor erhalten müssen. Auch daran müssen wir arbeiten. Wir brauchen – das darf kein Lippenbekenntnis sein – auch einen Bürokratieabbau in Europa, über die nationale Ebene bis nach Rheinland-Pfalz. Zurück zum Weinabsatz: Wir haben im vergangenen Jahr 1 % Marktanteil des deutschen Weins im Verbrauch in Deutschland verloren. Es muss unser Anspruch sein, genau dieses Prozent oder vielleicht auch ein bisschen mehr wieder zurückzuholen, weil auch das natürlich wieder Mengen vom Markt nehmen und die Keller ein Stück weit leeren würde und Zukunftsperspektiven für die Betriebe eröffnet. Deswegen brauchen wir dafür geeignete Werbe- und Marketingkampagnen. Daher rufe ich uns, aber auch Sie, Frau Ministerin, und die gesamte Landesregierung auf: Arbeiten wir gemeinsam dort, wo wir es gemeinsam können, daran, dass wir weitere Verbesserungen für die Branche bekommen, weil wir nur so wieder Zukunftsoptimismus bei den Winzerinnen und Winzern erzeugen können, und der ist bitter notwendig. Die tiefe Krise des Weinbaus wird leider auch in den nächsten Jahren anhalten. Wir sollten alles dafür tun, dass wir Maßnahmen ergreifen, die die Branche stützen und wieder in ein gutes Fahrwasser führen. Wie gesagt, das Gesetzgebungsverfahren werden wir positiv begleiten, und wir werden uns in den weiteren Beratungen entsprechend beteiligen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Florian Maier.

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Florian Maier SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele von uns kommen aus Wahlkreisen, die vom Weinbau geprägt sind. Damit wissen die meisten von uns, dass die wirtschaftliche Situation, die wirtschaftliche Existenz von vielen Weinbaubetrieben in Rheinland-Pfalz momentan auf dem Spiel steht. Wir haben schon vieles über die Gründe dafür gehört, wir haben es auch recht ausführlich im November-Plenum miteinander diskutiert. Es ist so, der Weinabsatz in Deutschland sinkt, und das seit einigen Jahren, und wir beobachten einen klaren Rückgang im Absatz, ganz besonders bei der jüngeren Zielgruppe. Dafür gibt es mehrere Ursachen: Der demografische Wandel macht sich bemerkbar, ein verändertes Konsumverhalten macht sich bemerkbar, und nicht zuletzt macht sich auch eine starke internationale Konkurrenz immer mehr bemerkbar. Momentan wird viel diskutiert, wie man dem Weinbau kurzfristig helfen könnte. Auch dazu haben wir schon das eine oder andere gehört. Das ist auch absolut richtig so. Das Land Rheinland-Pfalz hat Maßnahmen ergriffen. Ich möchte das Antragsverfahren für Rebpflanzungen, das neu aufgesetzt wurde, erwähnen, was konkret heißt: weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung, eindeutige Fristen, aber vor allem eine deutliche Erhöhung der Fördersätze. Wenn wir aber wollen, dass unsere vielfältige, hochwertige Wein- und Kulturlandschaft weiter erhalten bleibt, dann müssen wir auch mittel- und langfristig denken und mittel- und langfristig handeln. Ein entscheidender Hebel ist dabei der Ausbau von Werbe- und Marketingmaßnahmen. Ob das am Ende komplett ausreicht, um alle Probleme zu lösen, Kollege Wolf, steht außer Frage, aber wir sollten den Hebel alles andere als unterschätzen. Wir brauchen jetzt mehr gezielte und wirkungsvolle Werbung. Die Branche muss die Möglichkeit haben, Aufmerksamkeit zu schaffen, Vertrauen zu stärken und neue Märkte zu erschließen. Deshalb ist es absolut richtig, dass wir die Abgabe für Weinwerbung als Investition in die Zukunftsfähigkeit des deutschen und rheinland-pfälzischen Weinbaus moderat erhöhen, weil in der aktuellen Situation die Weinwerbung eine zentrale Rolle spielen kann. Es muss gelingen, dass der rheinland-pfälzische Weinbau jetzt damit beginnt, neue Zielgruppen anzusprechen und zu gewinnen, übrigens auch mit ganz, ganz tollen alkoholreduzierten und alkoholfreien Produkten, die immer wichtiger und – davon konnte ich mich gerade wieder selbst überzeugen – immer, immer besser werden. So können wir vielleicht auch die jüngere Generation erreichen, die eher über Medien-, Gastro-, Social-Media- oder andere Events ansprechbar ist. Der Weinbau kann und soll zu Recht stolz und selbstbewusst zeigen, wie nachhaltig er in Rheinland-Pfalz heute schon ist und wie hochklassig die heimischen Weine sind. Vor allem im Ausland haben wir bei der Erschließung neuer Märkte noch einen erheblichen Nachholbedarf. Das gilt leider auch für das Inland. Rheinland-pfälzische Weine sind absolute Spitzenklasse, und trotzdem werden bei uns im Land immer noch mehr ausländische als deutsche Weine konsumiert. Werbung kann helfen, das Vertrauen der Konsumenten in heimische Weine zu fördern, indem Herkunft, Nachhaltigkeit und Qualität betont werden. Auch hier gilt aber, die beste Werbung für unsere Weine machen tagtäglich überzeugte und aufgeklärte Kunden, machen Familien im Freundes- und Bekanntenkreis. Hierzu können wir alle unseren Beitrag leisten. Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Marcus Klein, CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Jutta Blatzheim-Roegler.

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn der US-Präsident öffentlich mit Strafzöllen von bis zu 200 % auf europäischen Wein, auf Sekt, auf andere alkoholische Getränke droht, zeigt uns das, wie fragil und instabil die internationalen Märkte in den letzten Jahren geworden sind, vor allen Dingen im letzten halben Jahr. Handelsbeziehungen können von heute auf morgen politisch instrumentalisiert werden. Deshalb ist es unsere Aufgabe, den Weinbau in Rheinland-Pfalz krisenfest aufzustellen. Wir müssen die Vermarktung im In- und Ausland stärken, die Sichtbarkeit unserer Weine erhöhen und unseren Winzerinnen und Winzern stabile Rahmenbedingungen ermöglichen, damit sie unabhängig von geopolitischen Turbulenzen erfolgreich wirtschaften können. Mit den Änderungen im Absatzförderungsgesetz Wein gehen wir diesen Schritt. Wir stellen die Weinwerbung in Rheinland-Pfalz auf einen besseren finanziellen Sockel. Für unsere Winzerinnen und Winzer bedeutet das mehr Sichtbarkeit ihrer Weine, bessere Vermarktungschancen und die Erschließung neuer Absatzmärkte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns allen ist bewusst, der Weinbau verändert sich. Die Klimakrise macht auch Winzerinnen und Winzern zu schaffen. Die Betriebe sind in den letzten Jahren größer geworden. Der Markt insgesamt wird härter. Der Absatz stagniert bzw. sinkt. Dazu hat eben schon Kollege Florian Maier gesprochen. Nur mit modernen Kampagnen und neuen Ideen können wir sicherstellen, dass unser Riesling, unser Dornfelder, unsere Scheurebe nicht im Regal stehen bleiben, sondern im Glas landen, und das weltweit. Wir sorgen mit den Änderungen im Absatzförderungsgesetz auch für mehr Effizienz und Fairness. Mit der Anpassung der Erhebungsgrenze von 5 auf 10 Ar reagieren wir auf den Strukturwandel, und mit der Anhebung des Verwaltungskostenbeitrags entlasten wir die Gemeinden, die diese Aufgaben schultern. Wir wollen als Land den Weinbau zukunftsfest aufstellen: als Wirtschaftszweig, Kulturgut, Hotspot der Artenvielfalt – darauf verweise ich immer wieder gerne, Stichwort Mosellandschaften – und Aushängeschild unseres Landes. Wir stehen zu den Menschen, die mit viel Wissen, viel Handarbeit – nach wie vor, auch wenn es natürlich technische Unterstützung gibt und weiter geben wird, es wird auch vom Land gefördert, trotzdem ist die Handarbeit immer noch ein Kern dieser Arbeit im Weinberg und am Wein – und viel Leidenschaft dafür sorgen, dass unsere Weinlandschaften, unsere Kulturlandschaften erhalten bleiben und wir im In- und Ausland auch in Zukunft sagen können: Der beste Wein kommt von hier. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Zusammenfassend möchte ich betonen, dass dieses Absatzförderungsgesetz seinen Grund im Strukturwandel des Weinbaus, in den Absatzproblemen im Weinmarkt hat. Auch diese veraltete Beitragshöhe – Frau Ministerin hat es dargestellt; sie ist von 1990 – muss dringend angepasst werden. Zuletzt – wir sind immer auch mit den Weinbauverbänden im Gespräch –: Die Anhebung der Abgabe auf 1 Euro/Ar wurde ausdrücklich von den Weinbauverbänden gefordert, um die Sichtbarkeit und Vermarktung heimischer Weine zu verbessern. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Ziegler.

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Eugen Ziegler AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Weinwerbung, ob international, national oder regional, kommt allen Winzern zugute. Daher lässt es sich rechtfertigen, dass sich im Grundsatz alle Winzer an der Finanzierung beteiligen müssen. Das Absatzförderungsgesetz verhindert somit Trittbrettfahrer. Richtig ist, kleine Winzer nicht mit diesen Kosten zu belasten. Insofern begrüßen wir es, dass die Schwelle, ab der die Abgabe erhoben werden soll, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf angehoben wird, nämlich von 5 auf 10 Ar. Diese Anhebung trägt damit auch dem allgemeinen Konzentrationsprozess im Weinbau Rechnung. Zwischen 2010 und 2020 wuchs in Rheinland-Pfalz die durchschnittliche Rebfläche je Betrieb von 6,8 auf 9,8 ha. Entsprechend sank leider die Zahl der Winzerbetriebe im gleichen Zeitraum um 31 %. Nachvollziehbar erscheint uns, den Betrag, den die Gemeinden als Erstattung für ihre Erhebungskosten einbehalten dürfen, zu erhöhen. Seit 1990 lag dieser Betrag bei 61 Cent für jeden Winzer. Nun soll auf 2,50 Euro angehoben werden. Das erscheint uns etwa im Vergleich zu den 37 Euro, die jeder Bürger für einen neuen Personalausweis bezahlen muss, moderat. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen über das Landesgesetz zur Änderung des Absatzförderungsgesetzes Wein, abgekürzt AbföG Wein. Mit dem Absatzförderungsgesetz wird die Vermarktung des rheinland-pfälzischen Weines unterstützt. Ich habe in der Historie ein bisschen recherchiert. In der Vergangenheit sind schon viele Dinge im rheinland-pfälzischen Landtag auf den Weg gebracht worden, die zur Unterstützung der Weinwerbung unseren rheinland-pfälzischen Winzer und Winzerinnen zugutegekommen sind. Aufgrund eines Umlage- bzw. Beitragssystems, das aus der Vergangenheit den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht, ist diese Änderung des Gesetzes notwendig geworden. Die Vorredner haben eindrucksvoll die Situation in der Weinwirtschaft und unserer rheinland-pfälzischen Winzerinnen und Winzer beschrieben. Wir haben schon seit mehreren Jahren große Herausforderungen beim Wein und der Vermarktung, vor denen nicht nur Rheinland-Pfalz, sondern auch Europa steht. Die Dinge, die dazu führen, sind beschrieben worden: weniger und anderer Weinkonsum, aber auch die Ausweitung in Europa und weltweit. Immer mehr Wein wird auf dem Markt angeboten. Das stellt gerade die rheinland-pfälzischen Weinbauern vor große Herausforderungen. Wir können gerade in den Steillagen an Ahr, der Mosel, am Mittelrhein nicht mit den Gunstlagen in Frankreich, Spanien oder Rheinhessen konkurrieren. Gerade in diesen Gebieten ist Weinanbau geprägt von Handarbeit und großen Herausforderungen der Geologie, aber dadurch auch durch eine einzigartige Schmackhaftigkeit dieses Genussmittels aus diesem Steillagenweinbau. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist beschrieben worden, welche Finanzierungsmittel bzw. welche Parameter in der Vergangenheit angewendet wurden, mit welchen Centbeträgen bzw. mit welchen Ar-Größenordnungen. Ich gehe davon aus, dass grundsätzlich jeder hier im Saal weiß, dass 100 Ar dazu führen können, 1 ha zu werden. Daher glaube ich, diese Grundthematik ist jedem bewusst. Ich komme ein bisschen zur Ernsthaftigkeit zurück. Der Weinanbau ist eines der prägenden Kulturlandschaftselemente in Rheinland-Pfalz, der dazu beiträgt, dass Rheinland-Pfalz nicht nur Wirtschafts- und Arbeitsplatzqualität bietet, sondern auch für unseren Tourismus die Qualität bietet, um unsere Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz so einzigartig zu machen. Deshalb ist das Thema Weinwerbung und Finanzierung eines der Elemente, die wir von Rheinland-Pfalz aus unterstützen können. Ich sage, der Ansatz ist, nach Jahrzehnten Änderungen herbeizuführen, um unseren Winzerinnen und Winzern aufzuzeigen, dass die Landesregierung, das Ministerium und wir im Parlament diese Weinwerbung mit einem neuen Finanzierungsparameter neu aufstellen wollen, um damit die Weinwirtschaft bezüglich der Weinwerbung gut in die Zukunft zu führen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die Ausschussberatung bzw. den weiteren Verlauf dieser Initiative und die Diskussionen mit den Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER ist der nächste Redner Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es sind die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die in besonderem Maße von Kostensteigerungen und den Auswirkungen schwieriger Rahmenbedingungen betroffen sind – Stichworte Energiekosten, Versicherungen, Mindestlohn, Grundsteuer. Das gilt insbesondere für unsere Bauern und Winzer. Bei Letzteren kommt noch ein sinkender Weinabsatz hinzu. Aus meiner Sicht ist es deshalb unglücklich, ausgerechnet jetzt eine monetäre Änderung des Absatzförderungsgesetzes Wein und damit eine weitere, wenn auch im konkreten Fall nur moderate Gebührenerhöhungen vorzunehmen, selbst wenn es die erste Gebührenerhöhung seit 1995 ist und die Verbände damit einhergehend einen massiven Ausbau der Marketingmaßnahmen für Wein aus Rheinland-Pfalz fordern und bekommen sollen. Wenn man die Kostenstrukturen in unseren Weinbaubetrieben ins Auge fasst, macht die Abgabe natürlich nur einen verschwindend kleinen Teil der tatsächlichen Betriebskosten aus. Gestatten Sie mir aber dennoch folgende Überschlagsrechnung: Laut Statistischem Landesamt – die Zahlen sind von 2021 – haben wir etwa 6.500 Weinbetriebe im Land, die insgesamt 63.600 ha bewirtschaften. Die durchschnittliche Anbaufläche pro Betrieb liegt somit bei rund 9,8 ha, also 980 Ar. Zum Vergleich: Der Bundesdurchschnitt liegt bei 660 Ar. Lassen wir der Einfachheit halber die von der Abgabe befreiten Fläche unter 5 Ar außen vor, liegt die durchschnittliche Abgabe bei Betrieben pro Jahr bei geschätzt 745 Euro, an der Mosel und an der Saar bei rund 852 Euro. Jetzt ist geplant, die Abgabe von 77 bzw. von 87 Cent auf 1 Euro anzuheben. Künftig werden einheitlich 1 Euro/Ar fällig. Wir FREIE WÄHLER begrüßen ausdrücklich die Gleichbehandlung aller Anbaugebiete. Der Wermutstropfen: Die durchschnittliche Abgabe pro Betrieb wird auf 980 Euro steigen. Nicht zu vergessen ist, auch für den Deutschen Weinfonds muss eine Abgabe bezahlt werden, 67 Cent/Ar. Hier gilt ebenfalls eine Freifläche von 5 Ar. Sie werden meine Berechnung wahrscheinlich als kleinlich bezeichnen, zumal die Kosten für die Gemeinden, die diese Abgabe erheben, gestiegen sind. Das Problem ist doch, dass die vermeintlich verträglichen Erhöhungen für Betriebe an allen Fronten gemeldet werden. Irgendwann werden Inhaber von Kleinstbetrieben – das hat Kollege Wolf eindrücklich beschrieben – oder Nebenerwerbswinzer die Lust verlieren. Ist dies angesichts eines Überangebots auf den internationalen Weinmärkten gewollt? Auf jeden Fall ist die Erhöhung der Freifläche auf 10 Ar nur ein schwacher Trost. Wer bei diversen Weinbautagen genauer hinhört, wird erkennen, dass es gegen die Beiträge noch immer leises Murren gibt, (Glocke der Präsidentin) auch wenn die Winzerverbände mit am Tisch saßen. Offener Widerstand ist zwecklos, denn schon im Juli 2014 hat das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen die Abgabe zur Finanzierung des Deutschen Weinfonds und gegen eine landesrechtliche Abgabe zur Förderung des rheinland-pfälzischen Weins zurückgewiesen. (Glocke der Präsidentin) – Letzter Satz. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir die Erhöhung und die Abgaben und Gebühren mit viel Fingerspitzengefühl angehen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12171 – an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf: Landesgesetz zu dem Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12172 – Erste Beratung Einbringen wird den Gesetzentwurf unsere Staatsministerin Binz.

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Katharina Binz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit ihren insgesamt 25 Einrichtungen gehört die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu den bedeutendsten Kultureinrichtungen der ganzen Welt. Damit sie dieser Bedeutung gerecht werden kann, haben die Länder gemeinsam mit dem Bund einen umfangreichen Reformprozess angestoßen, in dessen Folge die Finanzierung der Stiftung neu geregelt werden muss. Obwohl alle Häuser der Stiftung in Berlin sind, hat die Stiftung eine gesamtstaatliche Bedeutung. Daher wird sie gemeinsam vom Bund und den Ländern getragen. Dafür ursächlich sind nicht nur die außergewöhnlichen und national bedeutsamen Kunstschätze, die immer wieder als Leihgaben in Museen oder Ausstellungen bei uns in Rheinland-Pfalz zu sehen sind, sondern die Stiftung wirkt deutschlandweit, zum Beispiel mit der Koordinierungsstelle für den Erhalt schriftlichen Kulturguts, der Deutschen Digitalen Bibliothek oder bei der Erforschung und Dokumentation des Museumswesens. Warum ist jetzt eine Reform der Finanzierung der Stiftung notwendig? Die Ansprüche von Besucherinnen und Besuchern, Museen, Bibliotheken und Archiven haben sich im Laufe der Jahre gewandelt. Heute stehen die Einrichtungen der SPK in einem globalen Wettbewerb mit Einrichtungen wie dem Louvre oder dem British Museum. Für diese Herausforderungen, so hat es das Gutachten des Wissenschaftsrates belegt, ist die Stiftung strukturell und finanziell noch nicht richtig aufgestellt. Der Stiftungsrat hat daher Eckpunkte für eine Reform verabschiedet, mit denen die Einrichtungen attraktiver, das Management effizienter und die internationale Vernetzung der Stiftung gestärkt werden sollen. Für die Umsetzung dieser Strukturreform, die bis zum Jahr 2030 abgeschlossen sein soll, wurde vom Deutschen Bundestag ein neues Stiftungsgesetz beschlossen, das zum 1. Januar 2026 in Kraft treten wird. Vor dem Hintergrund dieser notwendigen strukturellen Veränderungen und eines gestiegenen Finanzbedarfs haben sich Bund und Länder parallel auf ein neues Abkommen zur Finanzierung der Stiftung geeinigt. Es sieht vor, dass die jährlichen Beträge, im Übrigen erstmals seit 1996, ab dem kommenden Jahr steigen, und zwar um insgesamt 12 Millionen Euro. Der Bund übernimmt davon schon 9 Millionen Euro. Die Länder werden ihre Beiträge somit um 10 % anheben, was in der Summe zu einer Anhebung von jetzt rund 30 Millionen auf dann 33,7 Millionen Euro führt. Für das Land Rheinland-Pfalz heruntergebrochen bedeutet dies einen Aufwuchs von 117.000 Euro auf dann insgesamt 1,2936 Millionen Euro. Dieser Betrag ist im Haushalt für das Jahr 2026 schon berücksichtigt worden. Mit dem neuen Finanzierungsabkommen senden die Länder ein ganz wichtiges Signal. Trotz schwieriger Haushaltslage handeln wir gemeinsam. Wir wirken aktiv daran mit, dass sich die größte und bedeutsamste Kultureinrichtung Deutschlands erfolgreich weiterentwickeln kann. Ich freue mich, dass nach vielen Jahren der Diskussion der Reformprozess der Stiftung Preußischer Kulturbesitz unter der aktiven Mitwirkung unseres Bundeslands erfolgreich auf den Weg gebracht werden konnte. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Manuel Liguori.

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Manuel Liguori SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir über die Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit Sitz in Berlin. Der Gesetzesentwurf wirkt ein wenig technisch, aber er betrifft unsere kulturelle Verantwortung, unser kulturelles Erbe und unsere nationale Gemeinschaft. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz – wir haben es eben von Ministerin Binz gehört – ist weltweit bedeutend. Sie übernimmt gesamtstaatliche Aufgaben. Wir gemeinsam finanzieren die Stiftung. Bund, Länder und Rheinland-Pfalz tragen schon seit vielen Jahren Verantwortung mit. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz macht Wissen zugänglich. Es gibt – auch das haben wir schon gehört – 25 Museen, Archive, Bibliotheken, Forschungseinrichtungen. Die Stiftung trägt zur Digitalisierung, zum Kulturerhalt und zur internationalen Forschung bei. Sie hat vergleichbare Bedeutung mit dem Louvre und dem British Museum. Ihr Sitz ist in Berlin, aber sie wirkt für ganz Deutschland und hat Relevanz für unser ganzes Land. Damit ist es nicht nur ein Berliner Thema, sondern auch eine Aufgabe für uns hier in Rheinland-Pfalz. Die Stiftung möchte und muss sich modernisieren. Sie muss effizienter, eigenverantwortlicher und internationaler werden. Dafür braucht sie unsere Unterstützung. Das bisherige Finanzierungsmodell von 1996 ist veraltet. Es gibt eine finanzielle Unterversorgung. Die bremst die Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb hat der Bund am 31. Januar dieses Jahres ein Reformgesetz verabschiedet, und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzler haben dies am 12. März 2025 unterzeichnet, vorbehaltlich unserer Zustimmung auch hier im Parlament. Es geht darum, die Stiftung zukunftsfähig zu machen – finanziell, organisatorisch und kulturell. Deshalb möchten wir unseren Länderanteil um 10 % erhöhen. Dieser ist bereits im Haushalt eingeplant und hat eine Gültigkeit bis mindestens 2030. Der Bund trägt auch Verantwortung und erhöht ebenfalls seinen Betrag, und zwar um 9 Millionen Euro. Wir in Rheinland-Pfalz können also mit der Zustimmung zu diesem Gesetz Mitverantwortung und Verlässlichkeit in der Kulturpolitik zeigen. Wir bekennen uns zu einer gemeinsamen kulturellen Identität über die Landesgrenzen hinweg. In Zeiten, in denen Demokratie unter Druck gerät, brauchen wir Kultur – eine Kultur, die einordnet, verbindet und offen für alle ist. Unsere Zustimmung sichert Planbarkeit und Zukunftsfähigkeit der Stiftung. Damit komme ich zum Ende. Kulturelle Verantwortung braucht nicht nur Worte, sie braucht auch Finanzierung. Mit unserer Zustimmung senden wir ein klares Signal für Kultur, Gemeinschaft und Zukunft. Ich werbe dafür ausdrücklich um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Bevor wir in der Debatte fortfahren, lassen sie uns gemeinsam Gäste begrüßen, die heute im Plenum bei uns sind. Es ist der Männerkreis Regulshausen-Göttschied, die Alters- und Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Idar-Oberstein, begleitet von ehemaligen Feuerwehrführungskräften der Verbandsgemeinde Birkenfeld. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Genauso freuen wir uns darüber, dass Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 4, das ist Neuwied, sowie der Neuwieder Wassersportverein heute im Plenum sind. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall im Hause) In der Debatte fahren wir mit dem Redner der CDU-Fraktion fort. Abgeordneter Wagner, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Michael Wagner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich für einen Moment eine Welt ohne Musik, ohne Bücher, ohne Malerei vor – kein Theater, keine Museen, keine Geschichten, die uns berühren, keine Gedanken, die uns herausfordern. Es wäre eine stille, kalte Welt, eine Welt ohne Seele. Die Schriftstellerin Elke Heidenreich hat es einmal so formuliert: „Ohne Kunst und Kultur wären wir Barbaren. Die Literatur, die Malerei und vor allem die Musik, die unsere Seele erreicht, sind das, was uns erst zu Menschen macht und unsere Füße auf dem Boden hält, damit wir nicht völlig verkommen.“ Kultur, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ist weit mehr als Unterhaltung. Kultur ist das Gedächtnis unserer Gesellschaft. Sie erzählt uns, wer wir waren, wer wir sind und oft auch, wer wir sein könnten. Kultur schafft Identität, verbindet Generationen und eröffnet Räume für Dialog und Erkenntnis. Gerade wir in Deutschland sollten uns dessen besonders bewusst sein; denn Deutschland war lange Zeit keine politische Nation, sondern vor allem eine Kulturnation. Unsere gemeinsame Sprache, unsere Philosophie, unsere Musik und Literatur haben unser Selbstverständnis geprägt, noch bevor es einen Nationalstaat gab. Ein herausragendes Beispiel für unsere Verantwortung gegenüber diesem kulturellen Erbe ist das Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Dieses Abkommen ist kein reiner Verwaltungsakt. Er ist ein Bekenntnis – ein Bekenntnis, dass Kultur nicht Privatsache ist, sondern öffentliche Aufgabe. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz gehört zu den bedeutendsten Kultureinrichtungen der Welt. Sie vereint unter ihrem Dach die Museen der Berliner Museumsinsel, die Staatsbibliothek in Berlin, das Geheime Staatsarchiv und viele weitere Einrichtungen. Ihre Sammlungen reichen von der Antike bis zur zeitgenössischen Kunst. Sie spiegeln unsere gesamte kulturelle Vielfalt wider. Dass Bund und Länder gemeinsam für ihre Finanzierung sorgen, ist ein starkes Zeichen für föderale Zusammenarbeit über Parteigrenzen und Landesinteressen hinweg. Das ist gelebte Solidarität in der Kulturpolitik und zeigt, Kultur ist nicht die Aufgabe einzelner Städte oder Regionen, sie ist unsere gemeinsame Verantwortung für uns heute und für kommende Generationen. (Beifall der CDU, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Gleichzeitig – ich habe nur 5 Minuten – dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren, dass es auch innerhalb der Länder noch Luft nach oben gibt. RheinlandPfalz beispielsweise belegt im Vergleich der Bundesländer seit Jahren den letzten Platz bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Kultur. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sollte uns Ansporn sein, unseren Beitrag zum kulturellen Erbe und zur kulturellen Teilhabe spürbar zu stärken, nicht nur aus Verantwortung gegenüber der Geschichte, sondern vor allem auch gegenüber den Menschen, die heute und morgen hier leben. Durch diese langfristige Absicherung der Stiftung können bedeutende Projekte wie das Humboldt Forum oder die Sanierung der Staatsbibliothek geplant und umgesetzt werden. Ebenso wichtig sind Investitionen in Bildung, kulturelle Vermittlung und Digitalisierung – alles Aufgaben, die Zeit, Expertise und verlässliche Mittel brauchen. Darüber hinaus trägt die Stiftung zur internationalen Verständigung bei. Ihre Ausstellungen, Forschungskooperationen und Leihgaben fördern den weltweiten kulturellen Austausch. So stärkt sie das Ansehen Deutschlands als Kulturnation und baut Brücken in einer oft zerrissenen Welt. Gerade in einer Zeit, in der viele Debatten von Spaltung, Misstrauen und kurzfristigem Denken geprägt sind, ist dieses Abkommen ein Gegenmodell. Es steht für Kontinuität, für gemeinsames Handeln und kulturelle Verantwortung. Der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker hat es auf den Punkt gebracht. Er sagte: „Kultur ist kein Luxus, den wir uns leisten oder nach Belieben streichen können, sondern der geistige Boden, der unsere innere Überlebensfähigkeit sichert“, und er fügte mit einem klaren Gedanken, den wir ernst nehmen sollten, hinzu: „Es ist grotesk, dass wir Ausgaben […] [für Kultur] ‚Subventionen‘ nennen, während kein Mensch auf die Idee käme, die […] [Kosten für einen Bahnhof] oder einen Spielplatz […] [so] zu bezeichnen.“ Kultur ist keine Subvention, sie ist eine staatliche Pflichtaufgabe. (Glocke der Präsidentin) – Ich bin gleich fertig. Sie gehört zur Daseinsfürsorge wie Bildung, Gesundheit und Infrastruktur. Der letzte Satz: Kultur – das ist wichtig – ist das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dieses Fundament zu stärken, zu pflegen und weiterzuentwickeln, ist eine Investition in unsere Zukunft. Deswegen stimmen wir zu. Danke. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir fahren fort. Kollege Winkler vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der nächste Redner.

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Josef Winkler GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was haben der Pergamonaltar, die Büste der Nofretete und das Bildnis einer jungen Venezianerin von Dürer gemeinsam? Ganz einfach: Sie sind weltberühmt und gehören alle zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz und können hier natürlich nur pars pro toto gelten. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz – es wurde bereits gesagt – ist eine der wichtigsten Kultureinrichtungen der Welt. Sie bewahrt, erforscht und zeigt Kunst und Geschichte aus vielen Jahrhunderten, aus vielen Kulturen. Das ist ein Schatz, den Bund und Länder gemeinsam hüten. Die Stiftung steht für kulturelle Vielfalt, für den Austausch über Grenzen hinweg, für das, was uns verbindet, uns untereinander, aber auch mit dem Rest der Welt. Ihre Museen zeigen, wie sich unsere Gesellschaft entwickelt hat und wohin sie sich entwickeln kann. Diese Arbeit kostet natürlich Geld, und deswegen gibt es das begrüßenswerte neue Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Die Zahlen wurden nun wirklich oft genug genannt. Die muss ich nicht wiederholen. Es ist aber richtig und angemessen, dass wir unseren Anteil leisten, und zwar nicht nur aus Solidarität, sondern aus Überzeugung. Kultur ist aus meiner Sicht und aus der meiner Fraktion keine nette Zugabe, sie ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – da treffen wir uns, Herr Kollege Wagner –, sie ist eben kein Sahnehäubchen, sondern ein Grundnahrungsmittel. Dass das Abkommen die Finanzierung bis voraussichtlich mindestens 2034 sichert, ist ein Lichtblick. Der Zeitpunkt für die neue Finanzierungsgrundlage kommt nicht von ungefähr. Seit einigen Jahren befindet sich die Stiftung in einem grundlegenden Reformprozess, den man so oder so beurteilen mag. Sie wird moderner, transparenter und besser für die Zukunft aufgestellt. Das begrüßen wir ausdrücklich; denn wir wollen Kultur nicht nur erhalten, wir wollen, dass sie sich weiterentwickelt, dass sie offen bleibt und sich dem Wandel der Zeit stellt. Insofern können auch wir diesem Gesetz zustimmen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Steven Wink, FDP, und Thomas Barth, CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Ich erteile Abgeordnetem Stuhlfauth von der AfD-Fraktion das Wort.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist ohne die Berliner Museumsinsel nicht denkbar. Die Museumsinsel mit ihren fünf Kulturhäusern ist Welterbestätte. Insgesamt verfügt die Stiftung Preußischer Kulturbesitz neben Bibliotheken, Archiven und Forschungseinrichtungen über 21 Museen, in denen über 5 Millionen Objekte aus Kunst, Archäologie und Ethnologie bewahrt werden. Wie der offiziellen Internetseite zu entnehmen ist, verzeichnete die Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahr 2024 in den Staatlichen Museen zu Berlin und dem Musikinstrumentenmuseum insgesamt rund 3,7 Millionen Besucher. Die Sammlungen genießen weltweite Anziehungskraft. Die AfD-Fraktion hatte für den Kulturausschuss am 6. März 2025 einen Antrag zur Strukturreform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz eingebracht. Für die Landesregierung stellte damals Staatssekretär Hardeck klar – ich zitiere aus dem Protokoll –: „Obwohl alle Einrichtungen in Berlin beheimatet seien, werde die Stiftung vom Bund und allen Ländern gemeinsam getragen. Dies unterstreiche ihre gesamtstaatliche Bedeutung.“ Diese gesamtstaatliche Aufgabe sehen wir als AfD-Fraktion in der Tat, zumal auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz zeitweilig eine sehr enge historische Verbindung zum damaligen Königreich Preußen bestand. Mit der Unterzeichnung der Wiener Kongressakte am 9. Juni 1815, also vor ziemlich genau 210 Jahren, wurde die Zuordnung des Rheinlands zu Preußen völkerrechtlich besiegelt. Der Oberpräsident und die staatliche Verwaltungsbehörde der Rheinprovinz hatten übrigens ihren Sitz in Koblenz. Der große Historiker Thomas Nipperdey, dessen dreibändiges Werk „Deutsche Geschichte 1800–1918“ als Standardwerk gilt, ordnete die Übertragung des Rheinlands an Preußen so ein – ich zitiere –: „Die Versetzung Preußens an den Rhein ist eine der fundamentalen Tatsachen der deutschen Geschichte, (Beifall des Abg. Joachim Paul, AfD) eine der Grundlagen der Reichsgründung von 1866/1871.“ Preußen musste nun bestrebt sein, entweder Deutschland zu einigen oder die zwischen den preußischen Gebietsteilen liegenden Länder zu annektieren, oder beides, wie es dann auch kam. Wenige Monate vor der Reichsgründung weilte der preußische König, der spätere Kaiser Wilhelm I., im Rahmen des Deutsch-Französischen Krieges mit seinem Hauptquartier hier im Mainzer Deutschhaus. Der preußische Kanzler Otto von Bismarck bezog das Haus Kupferberg in Mainz. Bereits nach der Rheinkrise 1840 war die Stellung Preußens im Westen zunehmend als Wacht am Rhein wahrgenommen worden. (Zuruf des Abg. Stefan Thoma, FDP) Nach diesen Ausführungen ist es verständlich, warum sich der neue jährliche Festbetrag von Rheinland-Pfalz für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz auf fast 1,3 Millionen Euro beläuft, während Bayern nicht einmal 200.000 Euro beisteuert. Staatssekretär Hardeck hat das in der Ausschusssitzung so erklärt – ich zitiere aus dem Protokoll –: „Bayern identifiziere sich nicht in dem Maße wie beispielsweise Rheinland-Pfalz mit der Stiftung, das mit den preußischen Rheinlanden einen viel engeren Bezug zu Preußen habe.“ Fazit: Das Landesgesetz zu dem Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist unspektakulär. Die entsprechenden Anpassungen bzw. Veränderungen halten wir für absolut richtig und sinnvoll. Deshalb wird die AfD-Fraktion dem Landesgesetz zustimmen. Danke. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Freien Demokraten spricht Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Eigentlich wollte ich gerne mit einem Zitat starten, aber ich darf Dank an die CDU aussprechen. Das Zitat von Herrn von Weizsäcker haben wir gerade schon gehört. Daher verzichte ich darauf, ihn noch einmal zu zitieren. Wir haben bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ein Haus mit insgesamt 25 Einrichtungen verschiedenster Art, darunter Museen, Bibliotheken, Archive und Forschungsinstitute. Gerade bei der Diskussion heute fiel es mir noch einmal auf und gerade bei dem, was wir gerade gehört haben, wie wichtig die Arbeit dieser Kulturstätten ist, damit wir Geschichte wahrnehmen und damit wir sie nicht nur einfach als altes Ding, das irgendwo mal war, sehen, sondern wir uns immer wieder und wieder damit beschäftigen und Geschichte erleben, Geschichte verstehen, damit Geschichte nicht falsch interpretiert werden kann von denen, die sie missbrauchen wollen. Geschichte muss deswegen erforscht werden. Sie muss aktiv erforscht werden. Das Ganze hat nun leider Kosten. Das ist im Kulturbereich so, und sie steigen nun mal wie in allen anderen Bereichen der Welt auch. Deswegen muss es uns das wert sein, dass es teurer wird; denn die Gefahr, es nicht zu zahlen – hier kommen wir auf Herrn von Weizsäcker zurück –, wäre viel größer, wenn wir das verfallen lassen würden. Wir sind also ideell dazu verpflichtet, unseren Beitrag dazu zu leisten. Ich denke, es ist ein faires Angebot mit dem Modell, das jetzt erarbeitet worden ist. Das ist schon im Haushalt für 2026 mit eingepreist, sodass wir als Freie Demokraten selbstverständlich dem Ganzen zustimmen und das intensiv unterstützen wollen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Michael Wagner, CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER ist die nächste Rednerin Abgeordnete Jeckel. Bitte schön. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Kultur ist das Herz unserer Gesellschaft. Sie verbindet Menschen, bewahrt unsere Geschichte und schafft Identität. Ohne Kultur verlieren wir nicht nur Theater und Museen, sondern auch Zusammenhalt, Kreativität und Zukunft. Mit dem heute besprochenen Gesetzentwurf bekennen wir uns in RheinlandPfalz erneut zur gemeinsamen Verantwortung für das kulturelle Erbe unseres Landes. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz bewahrt und vermittelt nicht nur Kunstschätze und Wissensbestände von Weltrang. Sie tut das auch im Auftrag aller im Sinne eines gesamtstaatlichen föderalen Kulturverständnisses. Dass wir als Land unseren Beitrag dazu leisten, ist für uns Freie Wähler ein selbstverständlicher Teil gelebter Kulturverantwortung. Mit dem neuen Finanzierungsabkommen erhöhen alle Länder, auch Rheinland-Pfalz, ihren jährlichen Beitrag um 10 %. Dieser Beitrag ist gut investiert; denn Kultur ist keine Nebensache. Kultur ist Fundament. Sie stiftet Identität, schafft Verständigung und lebt davon, dass wir sie gemeinsam tragen. Gleichzeitig wissen wir, die Stiftung steht vor tiefgreifenden Reformen. Die Erwartungen sind hoch, der Veränderungsdruck ist da und auch berechtigt. Verwaltung, Strukturen, Prozesse – vieles muss effizienter, zeitgemäßer und durchlässiger werden, aber wir warnen davor, diesen notwendigen Wandel mit der Kettensäge zu betreiben. Wer reformiert, sollte das mit Verstand, Maß und Respekt vor dem Gewachsenen tun; denn auch die Vergangenheit verdient Achtung. Unsere Geschichte ist nicht perfekt, aber sie ist Teil von uns. Es ist unser kultureller Auftrag, sie nicht vorschnell zu deuten, sondern differenziert zu vermitteln. Als FREIE WÄHLER sagen wir deshalb Ja zur Reform, aber mit Augenmaß, Ja zur Erneuerung, aber nicht um jeden Preis, und Ja zur Zukunft, aber mit dem Blick für das, was bewahrenswert ist. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das neue Abkommen den Ländern weiterhin Möglichkeiten zur Mitgestaltung eröffnet. Diese sollten wir in Rheinland-Pfalz aktiv nutzen. Ob bei wissenschaftlichen Kooperationen, Leihgaben, Vermittlungsprogrammen oder über den Stiftungsrat – wir können und sollten uns einbringen; denn Mitfinanzierung verlangt auch Mitsprache. Sehr geehrte Damen und Herren, das neue Finanzierungsabkommen ist ein guter und tragfähiger Kompromiss. Es sichert den Fortbestand der Stiftung und ermöglicht gleichzeitig notwendige Modernisierungen. Wir verbinden unsere Zustimmung mit einem klaren Appell: Lassen Sie uns diese Stiftung nicht nur finanzieren, sondern auch gemeinsam mitgestalten – mit Verantwortung, Respekt und dem Bewusstsein, dass kulturelles Erbe nicht nur aus der Vergangenheit besteht, sondern immer auch eine Brücke in die Zukunft ist. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12172 – an den Kulturausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Vielen Dank. Wir kommen zu Punkt 18 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12249 – Erste Beratung Staatsministerin Eder bringt den Gesetzentwurf ein. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Katrin Eder

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Vorab möchte ich kurz klarstellen, dass wir heute nicht die länger angekündigte Novelle des Landeswassergesetzes zur Verbesserung der Hochwasservorsorge einbringen. Wir ziehen mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf lediglich eine EU-rechtlich gebotene Rechtsanpassung vor. Diese ist zeitlich drängend, da aktuell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland läuft, das die Umsetzung der Richtlinie über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes des Europäischen Parlaments und des Rates, die sogenannte Streamlining-Richtlinie, einfordert. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, bei bestimmten Vorhaben des transeuropäischen Verkehrsnetzes eine beschleunigte Umsetzung sicherzustellen. Dies gilt auch für Projekte in Binnenhäfen, soweit diese dem sogenannten Kernnetz zugeordnet sind und eine bestimmte finanzielle Größenordnung überschreiten. Bei diesen Projekten muss ein Planfeststellungsverfahren innerhalb von vier Jahren abgeschlossen sein. Das ist ein Kraftakt, aber das ist auch das, was wir möchten – Planungsbeschleunigung. Maßgebliche materielle Vorgaben beinhaltet auf Bundesebene das Wasserhaushaltsgesetz. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich wurde die Richtlinie durch Einfügung eines neuen § 70 a WHG bereits umgesetzt. Rheinland-Pfalz gehört aber zu den Ländern, die im Landeswassergesetz eine eigene Regelung für Planfeststellungsverfahren für Schifffahrtsanlagen aufgenommen haben. Dazu gehören die wasserseitigen Verkehrsinfrastrukturen in den Binnenhäfen. Die bundesrechtlichen Vorschriften, die sich auf den reinen Gewässerausbau beziehen, decken im Gegensatz zu unseren Regelungen zu Schifffahrtsanlagen in räumlicher Hinsicht den Hafenbereich nicht in vollem Umfang ab. Daher besteht auch landesrechtlich jetzt Umsetzungsbedarf. Wir schließen eine bestehende landesrechtliche Regelungslücke, indem wir die neuen Verfahrensvorschriften des § 70 a Wasserhaushaltsgesetz, welche die Anforderungen der Richtlinie bundesgesetzlich umsetzen, auch auf die einschlägigen Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren für Schifffahrtsanlagen in Rheinland-Pfalz anwenden. Die Anpassung von § 43 Landeswassergesetz betrifft aktuell nur die Binnenhäfen in Koblenz und Mainz, die nach der maßgeblichen Klassifizierung auf EU-Ebene im Kernnetz der Binnenhäfen eingestuft sind. In der Praxis dürfte das Ganze aus heutiger Sicht geringe Relevanz haben. Es sind nämlich derzeit keine Projekte absehbar, die den in der Richtlinie maßgeblichen Schwellenwert von Kosten über 300 Millionen Euro erreichen. Gleichwohl gilt es aber, den Regelungsauftrag der Richtlinie im Landesrecht förmlich umzusetzen. Daher bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Abgeordneter Nico Steinbach von der SPD-Fraktion ist der nächste Redner in der Debatte.

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Nico Steinbach SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat den Gesetzentwurf gerade durch Ministerin Eder ausführlich vorgestellt und begründet. Es geht um die Änderung des Landeswassergesetzes. Hier geht es ausschließlich um die Anpassung eines Artikels des Wassergesetzes an eine europäische Richtlinie. Es geht nämlich um eine Straffung von Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung zur Erweiterung von Binnenhäfen im Kernnetz des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Für die SPD-Fraktion kann ich Zustimmung signalisieren, Frau Ministerin. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Gerd Schreiner. Bitte schön.

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Gerd Schreiner CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hören Kollegin Umweltministerin und Klimaschutzministerin hier häufiger am Pult reden. Ich habe selten mitbekommen, dass sie eine Rede mit solchen langen Sätzen, mit Worten mit so vielen Silben hält, liebe Katrin Eder. Ich kann das verstehen. Ich kann gleich vorwegnehmen, wir stimmen natürlich zu. Da ist Gefahr im Verzug. Wir werden darüber noch im Ausschuss beraten, aber die Gefahr ist im Verzug in Form einer Strafe, die aus Brüssel dräut. Sie haben es ganz offen und ehrlich zugegeben. Ein Vertragsverletzungsverfahren ist am Laufen. Das heißt, die Bundesrepublik Deutschland hätte bis 2021 etwas umsetzen müssen, hat es aber nicht umgesetzt. Deshalb gibt es jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren. Ein Vertragsverletzungsverfahren ist übrigens genau das Gegenteil von Planungsbeschleunigung. Ich bin sofort bei Ihnen, Frau Ministerin, wir brauchen Planungsbeschleunigung. Wenn man aber Regeln, die die Planung beschleunigen, nicht umsetzt, dann ist das keine Planungsbeschleunigung. (Beifall der CDU) Irgendjemand hat da geschlafen – geschenkt. Entweder hat die Ampel in Berlin geschlafen oder die Ampel hat in Mainz geschlafen. Wir schauen uns das noch mal ganz genau an, weil uns das wichtig ist; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, das sei bei der Gelegenheit schon auch gesagt: Wenn es eine Fraktion in diesem Haus braucht, die dafür eintritt, dass wir die Binnenschifffahrt in Rheinland-Pfalz stärken wollen, die dafür eintritt, dass der Rhein als Bundeswasserstraße, der Main, die Mosel und all diese großen Transportwege fit gemacht werden sollen und auch als dieser Verkehrsweg gestärkt werden müssen, wenn es eine Fraktion gibt, die sagt, auch an den Gewässern muss der Spaten in den Boden, dann ist es die CDU-Fraktion. (Beifall der CDU) Es wäre einfach schön, wenn nicht nur die Opposition notwendigen Gesetzen aus Ihrem Haus, liebe Frau Eder, zustimmen würde, sondern es wäre einfach auch mal schön, wenn die regierungstragenden Fraktionen guten Ideen der CDU-Fraktion zustimmen würden. Wir werden das weiter im Ausschuss begleiten. Ich freue mich auf die Beratungen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Dr. Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schreiner, ich kann Ihnen versichern, wir sind hellwach. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Jetzt!) Hier schläft niemand. Deshalb machen wir diese Änderung im Landeswassergesetz nach den EU-Vorgaben, bei denen es um die Entwicklung der TENVerkehrsachsen geht. Es geht darum, die Planungsbeschleunigung auch im Landeswassergesetz bei den internationalen Häfen, was bei uns die Binnengewässer betrifft, zu verankern. Ich hoffe, wir gehen hier nicht mit einem Spaten ans Werk, sondern eher mit Baggern. Ich glaube, mit Spaten bräuchten wir sehr lange für eine solche Umsetzung. Die Hintergründe sind ausgeführt worden. Die Änderungen sind sinnvoll. Die Änderungen sind notwendig. Wir stimmen zu. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Landeswassergesetz, inhaltlicher Schwerpunkt Hochwasserschutz: Es wurden hier weitreichende Regelungen vorgeschlagen. Wir sind nicht mit allem einverstanden. Wir können aber gerne im Ausschuss diskutieren. Deshalb empfehlen auch wir die Überweisung an den Ausschuss. (Beifall des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Marco Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin hat inhaltlich perfektioniert den Sachverhalt wiedergegeben, aber Kollege Schreiner verleitet mich doch zu einer Anmerkung zum Thema Vertragsverletzungsverfahren. Ich kann mich an ein Vertragsverletzungsverfahren erinnern, das die Landwirtschaft bis zum heutigen Tage bitter-, bitter-, bitterböse bezahlen muss. Sich dann als jemand von einer christlichen Partei hier hinzustellen, der dies mitzuverantworten hat, und sich darüber lustig zu machen, halte ich schon für ein starkes Stück, muss ich ganz ehrlich sagen, weil Sie mit Ihrer Arbeitsgruppe, als Chef Ihrer Arbeitsgruppe auch das Thema Landwirtschaft intensiv bearbeiten. Da können wir gerne mal im Nachgang über die Auswirkungen reden, die Ihre Minister in der Vergangenheit auf Bundesebene zu verantworten hatten, inklusive Ihrer ehemaligen Landesvorsitzenden und Fraktionschefin hier in diesem Parlament, und darüber, welche Auswirkungen ein Vertragsverletzungsverfahren hat. Wie gesagt, man kann das hier bei solch einem Thema so machen, Herr Schreiner, bei dem ich meiner Meinung nach – – – Das haben die Vorredner glaube ich ganz gut über die Rampe gebracht. Ich bin nur froh, dass wir keinen weiteren Inhalt des Landeswassergesetzes heute mitzuentscheiden und zu beraten haben und dass es nur um den Punkt geht. Sich aber über solche Dinge lustig zu machen, halte ich für ein bisschen grenzwertig. Vielen Dank. (Beifall der FDP und bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER ist der nächste Redner in der Debatte Herr Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Ideal des freien Warenverkehrs und einer Zollunion ist sehr alt. Im Fall von Deutschland reicht die Vorgeschichte bis zum 1. Januar 1834 zurück. An jenem Tag trat der Zollvereinigungsvertrag in Kraft. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde dieser Ansatz weiterentwickelt. Der freie Warenverkehr ist heute eine der Säulen, auf denen die Europäische Union ruht. Es versteht sich von selbst, dass im Laufe der Zeit die Grundlagen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit immer weiter optimiert wurden. Der Ausbau von transeuropäischen Netzen gehört selbstverständlich dazu. Exemplarisch seien hier Infrastrukturen für Energie, Telekommunikation und eben auch die Verkehrswege genannt. Dass zur Optimierung immer wieder Verbesserungen und Vereinheitlichungen erforderlich sind, versteht sich quasi von selbst. Genau deshalb müssen auch auf Länderebene immer wieder Gesetze angepasst werden. Das erscheint kompliziert, ja oft sogar lästig. Wir können es uns aber nicht leisten, durch unnötige Verzögerungen hausgemachte Probleme zu konstruieren. Das gilt im Besonderen auch für unsere Wasserwege und Binnenhäfen, in die schon allein vor dem Hintergrund der Veränderungen in der Energieversorgung investiert werden muss – Stichwort Wasserstoff. Konkret geht es um Harmonisierungen bis auf Landesebene, die im Zuge des Kernnetzes des Transeuropäischen Verkehrsnetzes vorgenommen werden müssen. Dieses soll bekanntlich schon 2030 vollendet werden. Das ist nicht viel Zeit. Die Grundlagen müssen also stimmen, gerade auch bei Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren. Mit den Anpassungen werden auch die Weichen für die Zukunft gestellt; denn das grenzüberschreitende Netz, das Kernnetz an den Schnittstellen von Straße, Schiene und Wasser, soll bis 2050 zu einem Gesamtnetz aufgebaut werden. Das Fazit: Wir müssen für die weitere Umsetzung der ambitionierten Ziele schon gerade mit Blick auf die globale gesamtwirtschaftliche Lage die Voraussetzungen schaffen, und Zuständigkeiten müssen klar geregelt werden. Wir FREIE WÄHLER werden den weiteren Gesetzgebungsprozess selbstverständlich positiv begleiten, zumal dem Land keine nennenswerten Kosten entstehen werden und das Konnexitätsprinzip nicht beeinträchtigt wird. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12249 – an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 19 der Tagesordnung: Landesgesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk (Zweiter SWR-Staatsvertrag) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12219 – Erste Beratung Es spricht Ministerpräsident Alexander Schweitzer.

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Alexander Schweitzer

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank für die Möglichkeit, für die Landesregierung das Landesgesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk einzubringen. Es ist das Landesgesetz zum Zweiten SWR-Änderungsstaatsvertrag. Ich möchte zunächst einmal, weil das heute die Debatten bisher schon so bestimmt hat, auch in dieser Debatte mit einem Blick in die Geschichte beginnen. Tatsächlich muss ich aber gar nicht bis in die Zeit der Preußen zurückschauen, sondern ich kann bis in die 90erJahre des 20. Jahrhunderts zurückschauen. Damals hat Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sehr stark die Veränderung der Medienlandschaft mit der Fusion von SDR und SWF zu einem gemeinsamen Sender SWR beschäftigt. Ich glaube, ich darf für uns, die wir in Rheinland-Pfalz die Medienpolitik natürlich mit einem besonders wachen Auge betrachten, aber natürlich auch für uns als Landesregierung, sicherlich schon auch ein wenig für den Landtag insgesamt, aber sicherlich auch für uns als Mediennutzerinnen und Mediennutzer feststellen, das ist eine gelungene Fusion, und wir können froh darüber sein, dass wir eine der stärksten öffentlich-rechtlichen Anstalten in unserem Land, in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf von der SPD: So sieht’s aus! Freie Medien!) Tatsächlich wurden damals die Voraussetzungen geschaffen, einen gemeinsamen Landessender zu initiieren und auf den Weg zu bringen. Ich finde, er hat sich in dieser Zeit als starker Landessender bewiesen. Nichtsdestotrotz – es sind dann doch wieder ein paar Jahre ins Land gegangen –, die Digitalisierung, die sich daraus ergebende Konvergenz von Medien, das veränderte Mediennutzungsverhalten, aber auch Anforderungen insgesamt an ein modernes Medienhaus erfordern natürlich, dass man darauf schaut und überlegt, ob man in diesen Rahmenbedingungen die eine oder andere Stellschraube noch einmal neu justieren muss. Letztendlich geht es gerade auch im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als einer wichtigen, ja tragenden Säule unserer Medienvielfalt immer auch darum, Akzeptanz und Vertrauen in die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hochzuhalten. Unser Ziel ist, dass wir den SWR auch in Zukunft als modernes, als leistungsfähiges Medienhaus aufstellen. Es geht darum, dass wir in der permanenten Abwägung zwischen der Quantität der Angebote und der Qualität immer auch sagen, natürlich muss Klasse vor Masse gehen. Es geht uns darum, dass wir auch den gemeinsamen Medienstandort stärken. Lassen Sie mich hinzufügen, weil wir hier in Rheinland-Pfalz sind, habe ich kein Problem damit, deutlich zu machen, dass wir den Medienstandort Rheinland-Pfalz stärken – auch das ist uns wichtig bei all diesen Gesprächen – und dass wir das auf den Weg bringen. Das war uns auch wichtig, als wir die Gespräche zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz geführt haben. Kollege Kretschmann und ich hatten unlängst Gelegenheit, diesen Änderungsstaatsvertrag gemeinsam zu unterzeichnen, um damit dann als jeweilige Landesregierung das Beteiligungsverfahren in die Parlamente zu bringen. Es gab eine Beteiligung über die Parlamente hinaus, wie sich das gehört. Es gab eine öffentliche Anhörung. Diese hat gezeigt, es gibt ein großes Interesse am öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt, an den Angeboten, aber natürlich auch an den Änderungen des SWR. Diese Anregungen sind aufgenommen worden. Sie sind auch in die weiteren Beratungen eingeflossen. Lassen Sie mich mit einem sehr pauschalen Blick auf diese Anregungen sagen, es ist positiv beeindruckend, wie viele sich sehr, sehr positiv zu ihrem Landessender äußern und deutlich machen, dass ihnen daran gelegen ist, dass dieser Landessender eine starke regionale Identität hat. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Zudem geht es uns darum, den Auftrag zu schärfen, immer wieder neu zu akzentuieren und dabei die regionale Verwurzelung nicht zu verlieren. Ich kann mich an das eine oder andere anwesende Rundfunkgremienmitglied erinnern, als ich noch selbst in SWR-Rundfunkgremien war, (Abg. Martin Haller, SPD: Legendäre Zeit!) das mit Fug und Recht darauf hingewiesen hat, dass man es auch sprachlich merken darf, wenn Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die jeweiligen Landesidentitäten zum Vorschein bringen. Das anwesende Rundfunkgremienmitglied weiß, dass ich ihn damit gerade anspreche. Ich fand den Beitrag damals beeindruckend. Ich will ihn in aller Anonymität auch heute noch einmal positiv zitieren, meine Damen und Herren. Ich will sagen, dass es wichtig ist, dass wir den Auftrag, den wir ebenfalls im Bereich des Hörfunkangebots an den SWR geben, auch mit dem klaren Ziel und der Absicht der Modernisierung mit der Überschrift „Klasse statt Masse“ versehen. Das bedeutet, dass wir in Zukunft maximal sechs terrestrische Hörfunkprogramme und zwei reine Onlineprogramme haben werden. Wir haben die Gelegenheit genutzt, uns die Strukturen anzuschauen. Es gibt auch hier eine Modernisierung und Straffung. Es gibt ein gemeinsames Direktorium. Die Gremienstruktur: Ich habe schon über die Relevanz der Gremien an dem Beispiel eben verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass wir starke Gremien haben, aber auch diese Gremien können noch konzentrierter arbeiten. So war unser gemeinsamer Vorschlag, und so ist es auch Teil des Vorschlags geworden, den wir heute einbringen. Es geht um Verkleinerung, aber es geht auch um eine Verjüngung des Rundfunkrats, und es geht um die Verkleinerung und Professionalisierung des Verwaltungsrats. Dann haben wir die medienpolitischen Debatten, die wir zurzeit in Deutschland insgesamt führen, auch mit dieser medienpolitischen Debatte verschränkt und deshalb die Vorgaben des Vierten Medienänderungsstaatsvertrags mit aufgenommen, zum Beispiel die Regeln zu den Themen Transparenz und Compliance, aber auch zum Thema Interessenskollisionen. All das wird dazu führen, so meine Auffassung und die Auffassung der Landesregierung, dass wir Ihnen mit diesem Landesgesetz einen guten Vorschlag unterbreiten. Ich freue mich auf die Debatte, und ich freue mich auf den weiteren Verlauf der Diskussion und der weiteren Abstimmungen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Daniel Schäffner.

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Daniel Schäffner SPD

Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute und in der nächsten Plenarsitzung stellen wir im Landtag Rheinland-Pfalz die Weichen für unseren SWR, sodass er sich modern und fit für die Zukunft machen kann. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD – Heiterkeit des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) – Richtig zuhören. Dann versteht man es auch besser. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Ich will mit einer klaren politischen Forderung und einem klaren politischen Bekenntnis beginnen. Zunächst das Bekenntnis: Medienfreiheit ist wichtig für unsere Demokratie und für uns selbstverständlich. Dazu braucht es private Verlage und Sender genauso wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir bekennen uns deswegen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zu unserem dualen Mediensystem. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die deutliche Forderung: Der SWR muss das Schaufenster in unsere schöne Heimat bleiben, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Sehr gut!) stark in den Regionen verankert, so wie es der Ministerpräsident eben ausgeführt hat, mit guter, objektiver und schneller Berichterstattung darüber, was bei uns vor Ort in der Stadt und auf dem Land los ist. Sparen und optimieren ist richtig, dann aber an Strukturen und bürokratischen Prozessen, nicht am Programm oder den Angeboten im Internet. Ganz im Gegenteil, hier erwarten wir beim Streaming noch weitere Entwicklungen und Verbesserungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beschäftigen uns als SPD-Fraktion schon lange und intensiv mit den Inhalten des SWR-Änderungsstaatsvertrags, zuletzt bei der Anhörung im Medienausschuss. Dabei wurde klar, mit dem, was wir dem SWR hier an die Hand geben, wird der Sender gut zurechtkommen. Manches wird sogar bereits proaktiv umgesetzt. Als Rundfunkrat bekomme ich live mit, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intern eingebunden sind und aktiv auf diesem Weg zu einem starken, modernen und zukunftsfähigen Rundfunk mitgenommen werden. Der Prozess ist bereits im Gange und geht absolut in die richtige Richtung. Ein paar Aspekte will ich herausgreifen. Stärkung der gesellschaftlichen Vielfalt: Der SWR soll auch weiterhin eine Plattform für alle Stimmen unserer Gesellschaft bleiben, unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht oder Einkommen. Besonders hervorheben möchte ich, die regionale Berichterstattung muss gefördert und die Zuschauerinnen und Zuschauer weiterhin eng eingebunden werden. Digitalisierung und Zukunftsfähigkeit: Die Änderungen, die wir mit dem neuen Staatsvertrag auf den Weg bringen, sind ein klares Zeichen, dass wir diese Herausforderungen nicht nur anerkennen, sondern aktiv gestalten wollen. Mit der Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen gibt es die Möglichkeit, die digitalen Angebote auszubauen und innovative Formate zu entwickeln. Das ist essenziell, um junge Menschen zu erreichen und für alle Generationen relevant zu bleiben. Transparenz und Effizienz: Der Staatsvertrag legt besonderen Wert auf die verantwortungsvolle Verwendung der finanziellen Mittel und die Offenlegung von Prozessen. Diese Transparenz stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rundfunk und unterstreicht dessen Rolle als für die Allgemeinheit arbeitende Institution. Die geplanten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung stellen sicher, dass der SWR seine Aufgaben auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten optimal erfüllen kann. Das gilt selbstverständlich auch für die Reduktion der Mitglieder in Verwaltung und Rundfunkrat. Für uns als Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ist die regionale Identität und kulturelle Vielfalt sehr wichtig, der SWR als bedeutender Akteur, der unsere Regionen sichtbar macht und die kulturellen Besonderheiten unseres Landes fördert. Die Änderungen im neuen Staatsvertrag gewährleisten, dass diese Aufgabe weiterhin mit höchster Priorität verfolgt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein letzter Punkt, der in der Anhörung ganz deutlich geworden ist: Für den Medienstandort Rheinland-Pfalz ist der Staatsvertrag ein absoluter Gewinn. Deshalb mein ausdrücklicher Dank und Respekt an die Verhandler aus der Landesregierung, allen voran Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Staatssekretärin Heike Raab mit ihrem kompletten Team. (Beifall der SPD) Das möchte ich herausheben. Neben der gemeinsamen Mediathek von ARD und ZDF, für die der SWR federführend ist, werden noch weitere Zukunftsfelder in Mainz gebündelt. Das ist gut für uns, das ist gut für Rheinland-Pfalz, und das ist richtig stark verhandelt. Die SPD-Fraktion unterstützt die Änderungen im Zweiten SWR-Änderungsstaatsvertrag aus voller Überzeugung. Sie sind der richtige Schritt, um die Herausforderungen unserer Zeit zu meistern und unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk als unverzichtbaren Bestandteil unserer Demokratie zu stärken. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass der SWR nicht nur ein Spiegel unserer Gesellschaft bleibt, sondern auch ein Wegweiser für die Zukunft wird. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Steigert Euch noch ein bisschen hinein! Das ist gut für die AfD-Seele!)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Peter Moskopp.

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Peter Moskopp CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Landesgesetz setzen wir eine wichtige Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg um. Der Staatsvertrag wurde zuletzt 2015 novelliert. Seither haben sich die Medienlandschaft und die Erwartungen unserer Bürgerinnen und Bürger verändert. Sie verlangen, den SWR für die heutigen und zukünftigen Anforderungen modern, flexibel und fit zu machen, die Regionalität zu stärken und, ganz wichtig, Transparenz zu schaffen. (Beifall der CDU und bei der SPD) Natürlich bleibt auch Raum für Kritik. Ich möchte diesbezüglich auf die Anhörung vom 9. Mai 2025 verweisen. Dort haben Sachverständige und Vertreter der anderen Fraktionen unsere Forderung nach einer stärkeren Transparenz, sei es bei Entscheidungsprozessen, bei der Beitragsverwendung, bei organisatorischen Strukturen, bei der Auswahl von Personal oder bei der Vergütung von Führungskräften im SWR, bestätigt und bekräftigt, dass diese aufgeführten Forderungen im vorliegenden Änderungsstaatsvertrag nicht abgebildet wurden. Sehr positiv ist zu bewerten, dass unsere Forderung nach einer Stärkung der Transparenzpflicht in die Begründung zum Landesgesetz aufgenommen wurde. (Beifall der CDU) Das ist ein wichtiger Schritt, um verloren gegangenes Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern zurückzugewinnen und die Legitimation des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu sichern. Allerdings bleiben einige Punkte aus unserer Sicht nach wie vor kritisch. Dazu zählt insbesondere die Formulierung des § 3 a, der ein Verbot flächendeckender lokaler Berichterstattung vorsieht. Wie mehrere Sachverständige schilderten, ist diese Formulierung unklar und könnte auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen, da sie die Rundfunkfreiheit gefährdet und im Widerspruch zur geforderten Regionalität steht. Wir erwarten daher, bei der nächsten Überarbeitung des Staatsvertrags darauf hinzuwirken, dass dieser anscheinend handwerkliche Fehler noch einmal überprüft wird, um letztendlich Rechtssicherheit zu gewährleisten. (Beifall der CDU – Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Darüber hinaus überzeugt uns die vorliegende Wildcard-Regelung nicht, da auch hier die Transparenz der Auswahl nicht klar definiert wird. Die Fraktion begrüßt grundsätzlich das Ziel, jüngere Menschen stärker in die Entscheidungsstrukturen des SWR einzubinden. Jedoch halten wir die Regelung, junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren auch ohne Fachkenntnisse in den Rundfunkrat zu berufen, für unzureichend und sehr kritisch. Stattdessen sollte bei der Auswahl der Mitglieder die Leistung im Vordergrund stehen und nur die klügsten Köpfe in den Rundfunkrat berufen werden. Dabei soll auf eine gerechte Altersstruktur geachtet werden, um ein breites Spektrum an Perspektiven zu gewährleisten und die gesellschaftliche Relevanz des Gremiums zu stärken. Trotz dieser Bedenken erkennen wir an, dass der Änderungsstaatsvertrag viele sehr wichtige Reformen enthält, die der Modernisierung des SWR dienen. Die Fraktion wird dem Staatsvertrag daher zustimmen, jedoch mit der klaren Erwartung, dass die genannten Punkte in künftigen Novellierungen präzisiert und rechtssicher geklärt werden. (Beifall der CDU) Wir wollen einen starken, modernen und bürgernahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen und mitarbeiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Dr. Bernhard Braun.

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man könnte sagen „Hurra, wir haben’s geschafft“, und ich hoffe, wir schaffen es dann heute auch, die Abstimmung entsprechend zu gestalten. Von unserer Seite bestehen keine Bedenken, sondern wir freuen uns, und ich freue mich natürlich auch, dass es an dem Tag passiert – ich weiß nicht, ob es Zufall oder gut geplant ist –, an dem der Ministerpräsident in meiner Lokalzeitung, der RHEINPFALZ, vorkommt (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Alles geplant!) und ein klares Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ablegt – alles gut durchdacht, alles geplant, und alles auf den Punkt gebracht, genau. Wir sagen nämlich, wir brauchen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerade in dieser Zeit. Ich war eben in einer Schülergruppe, und wir haben darüber diskutiert, was man dem glauben kann, was in den Handys steht, und worauf man sich verlassen kann. Deswegen ist es wichtig, dass wir zumindest eine Quelle haben, die gut gegenrecherchiert ist. Ich sage jetzt nicht, dass im öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch nie ein Fehler passiert ist. Ich habe mich selbst schon oft genug beschwert. Die Frage ist aber natürlich, wie gut ist es gegenrecherchiert? Wie kann man es verfolgen, und wie transparent ist die Sache? Darum ist für uns als Demokraten ganz klar, ein Teil der Demokratie ist der private Rundfunk, der private Journalismus, und ein anderer, wichtiger Teil der Demokratie ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Deswegen freue ich mich, dass wir ihn heute so weit voranbringen können, dass er weitermachen kann. (Beifall bei der SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich greife einmal das für mich wichtigste Thema aus den Änderungen heraus. Das wichtigste Thema ist für mich, dass wir junge Leute dazu bekommen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin zu verwenden. Ich sage jetzt nicht, dass sie um 19.30 Uhr vor dem Fernseher sitzen und SWR-Nachrichten schauen müssen. Das werden sie auch nicht machen, das ist klar. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau! Das ist so! Das haben schon meine Schüler im Jahr 2016 nicht getan!) – Herr Paul, ich kann sehr gut auf Ihre Kommentare verzichten. Die bringen mir nichts, und sie bringen Ihnen nichts. Lassen Sie es einfach. Daher ist die Frage, wie bekommen wir denn die jungen Leute dazu, dass sie an die richtigen Nachrichten kommen? Das heißt, wir müssen übers Internet gehen, wir müssen über andere Medien gehen. Wir müssen die Verfügbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eben nicht nur über die Glotze haben, sondern wir müssen die Verfügbarkeit auch in anderen Endgeräten haben. Das ist wichtig. Weiterhin ist es wichtig, dass junge Leute bei Programmen mitmachen können. Es können nicht alte Leute für junge Leute ein Programm machen, das geht nun einmal nicht. Deswegen ist es wichtig, dass in den Aufsichtsräten und den entsprechenden Gremien mehr junge Menschen sind. Dass jetzt einer in den Rundfunkrat hineinkommt, scheint mir noch nicht das Ende des Weges zu sein. Ich glaube, da ist noch Luft nach oben und – vor allem im Alter – noch Luft nach unten. Von daher können wir, glaube ich, darin einen ersten Schritt sehen, aber noch nicht die vollständige Erledigung des Auftrags. Meine Damen und Herren, die Beteiligung junger Menschen ist insofern auch wichtig, weil wir effektivere Strukturen haben wollen. Deswegen verringern wir die Anzahl der Verwaltungsräte und der Rundfunkräte. Wir haben einen der größten Rundfunkräte, und das kommt daher, dass wir eine Fusion hatten, und jeder wollte natürlich seine Leute mitnehmen. Das ist verständlich, aber nach 20 oder 25 Jahren sind die guten Leute von damals vielleicht nicht mehr aktiv. Deswegen kann man sagen, die guten Leute sind nicht weniger geworden, aber wir können sie neu aussuchen. Von daher ist es richtig, dass wir die Anzahl in den Räten verringern. Es ist aber genauso wichtig, dass wir die Transparenz hochhalten. Ich habe gerade mit unserer Vertreterin, Frau Blatzheim-Roegler, darüber gesprochen, die gesagt hat, es ist doch ohnehin schon alles öffentlich. Die Tagungen und die Sitzungen sind öffentlich. Wir haben in der Anhörung auch darüber gesprochen: Was bekommen die Vorsitzenden, und was bekommen die Leute? Was wird für Pensionsrückstellungen angegeben usw.? Manche Organisationen machen das schon. Wir scheinen es noch nicht hinbekommen zu haben. Da liegt noch ein bisschen Weg vor uns. Worauf wir im Landtag natürlich sehr stolz sind, ist, dass der Medienstandort Rheinland-Pfalz gestärkt wird. In einer Zeit, in der man hart ums Geld kämpft – das ist dann der nächste Staatsvertrag –, ist es wichtig, dass gerade der Zukunftsstandort Rheinland-Pfalz gestärkt wird. Das heißt, die neuen Medien, also nicht nur das Fernsehen, sondern die neuen Medien, die digitalen Medien, werden in Rheinland-Pfalz beheimatet sein. Was will man mehr? Was will man mehr für die Zukunft, als gut aufgestellt zu sein, was Arbeitsplätze schafft, was Qualität schafft und was dann, glaube ich, auch in Mainz eine gute Stimmung machen wird? Daher vielen Dank dafür. Wir stimmen gern zu. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Ich habe gut zugehört: Unser SWR, unsere Leute mitnehmen usw. usf. Also, eine gute Gelegenheit, in die Runde der Fernseh-Amigos mal ein bisschen Wasser in den Wein zu kippen. Ich beginne meine Ausführungen mit einem Zitat des Journalisten Alexander Kissler, das meines Erachtens hervorragend in die Debatte passt: „Die Reformen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk retten könnten, sind für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Denkunmöglichkeiten. Beton kann man nur sprengen, nicht düngen.“ Ich finde, das ist ein bisschen hart, aber es trifft den Kern der Sache. Wir halten trotz der ganzen Änderungsstaatsverträge und Reformprojekte die Richtung für falsch. Sie sind nicht in der Lage, eine richtige Strukturreform zu machen. Der Rundfunkbeitrag wird, wenn er nicht gleich bleibt, eher steigen, statt gesenkt werden. Die Transparenz ist nur hergestellt worden – mehr Transparenz, nicht vollständige Transparenz –, nachdem wir die Korruptionsskandale im rbb hatten, aus der Not geboren. Im Prinzip standen die Sendeleitung und der Gesetzgeber mit dem Rücken zur Wand. Dann die Relevanz – die Relevanz nimmt immer weiter ab. Immer noch wird viel zu viel Geld ins analoge System gesteckt. Wenn man Social Media macht, dann muss man sagen, mit dem Beitragsgeld werden im Prinzip Plattformen finanziert und das Geschäftsmodell von Plattformen befördert. Ob das im Sinne aller Beitragszahler ist, dahinter mache ich ein großes Fragezeichen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk – Sie wollen das nicht wahrhaben – ist in einer Vertrauenskrise. Der WDR hat vor Kurzem, im Mai 2025, eine Umfrage in Auftrag gegeben. Es war eine repräsentative Umfrage. Nur noch 55 % der Befragten vertrauen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, das ist ein Minus von 15 % zum letzten Umfragezeitraum. Das ist ein gravierender Vertrauensverlust, der keine 10 Milliarden Euro mehr rechtfertigen kann. Daher können wir als einzige Fraktion, die das kritisch sieht, die eine Strukturreform will – – – Wir haben das Grundfunkmodell vorgelegt. Übrigens, die Finanzierung des AfD-Grundfunkmodells über eine Kulturabgabe ist genau die Finanzierung, die Kulturstaatsminister Weimer vorgeschlagen hat. (Zurufe von der SPD) – Doch, sie ist sinnvoll. Auch dort sind wir meines Erachtens in unserem Finanzierungsmodell bestätigt worden, minus 70 %, minus 90 % der Rundfunkbeiträge verschwinden zu lassen, den Bürger zu entlasten. Die Finanzierung steht, die Strukturreform steht. Sie wollen das alles nicht. Sie wollen Kosmetik machen, und Sie wollen sich diese Bühne, auf der Sie natürlich groß aufspielen können, erhalten. (Zurufe von der SPD) Das ist politisch nachvollziehbar, es dient aber nicht der Allgemeinheit und nicht dem Allgemeinwohl. Wir haben in diesem Hohen Haus und in den verschiedenen Gremien auch erlebt, was passiert, wenn der SWR nicht so spurt, wie Sie das für richtig halten. Dann gibt es Drohbriefe aus der Staatskanzlei. Das haben wir hier auch aufgearbeitet. Wir haben es eben nicht. Wir wollten es eigentlich aufarbeiten, aber wir haben dann doch keinen Untersuchungsausschuss gemacht, weil die CDU weiche Knie bekommen hat und weil sie natürlich auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als etwas kleinere Bühne schätzt. Das ist der Status quo. Diesem Status quo können wir nicht einfach so zustimmen. Wir lehnen das alles natürlich ab, das ist ganz klar, und wir bewähren oder bestätigen damit unser Alleinstellungsmerkmal auch auf dem Gebiet der Rundfunkpolitik. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist aus der Zeit gefallen. Er ist teuer, er ist tendenziös, und er erreicht die Jugendlichen nicht mehr. Er erreicht die Jugendlichen nicht mehr, und viel zu wenige Menschen vertrauen ihm. Das ist der Status quo. Ihre Reformen und Reförmchen werden daran nichts ändern. Deswegen unser klares Nein. Es bleibt bei unserem Alleinstellungsmerkmal als medienpolitische Reformkraft. Vielen Dank. (Beifall der AfD –

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David Guthier SPD

Euer Problem ist doch die Unabhängigkeit! Das ist halt nicht Russia Today oder AfD-TV!)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Ich muss mich entschuldigen, ich erspare mir jetzt jeglichen Kommentar zur fortgesetzten Märchenstunde. Das hatten wir heute schon oft genug. Lassen Sie uns deswegen lieber über das Gesetz reden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Stellen wir uns mal vor, der SWR wäre so etwas wie ein Betriebssystem. Dann ist dieser Staatsvertrag nichts Geringeres als ein dringendes Systemupdate, das wir brauchen – eines, das nicht nur als kleiner Patch Fehler behebt, sondern als großes Systemupdate ganz neue Funktionen einführt und verbessert. Klares Ziel des Updates ist die Modernisierung des Betriebssystems; denn wir wollen einen SWR, der nicht nur sendet, sondern auch bei den Menschen, in der digitalen Welt und damit auch in der Zukunft ankommt. Der vorliegende Gesetzentwurf bietet eine gute Grundlage dafür, den SWR strukturell, technologisch und inhaltlich neu aufzustellen, damit er der digitalen und vielfältigen dynamischen Medienwelt der heutigen Zeit gerecht werden kann; denn er stärkt, was uns besonders am Herzen liegt und die Menschen zu Recht von ihm erwarten: mehr Flexibilität, mehr Effizienz, mehr regionale Vielfalt und die Digitalisierung, die nun endlich auch ernst genommen wird. Der SWR erhält mehr Freiheiten bei der Gestaltung seiner Angebote im Netz. Zwei reine Onlinehörfunkangebote sind künftig möglich, und der Einsatz Künstlicher Intelligenz wird ausdrücklich erlaubt. Diese KI kann helfen, Inhalte barrierefrei aufzuarbeiten, zu verbessern, zu gestalten, redaktionelle Prozesse zu vereinfachen und zu unterstützen und neue Formate zu entwickeln. Für den SWR bedeutet das viel Kreativ- aber auch Einsparpotenzial, was die Bürger auch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarten; denn sie können noch mehr erwarten, nämlich dass dieser öffentlich-rechtliche Rundfunk innovativ ist, dass sie gestalten können und er sich den Bedürfnissen und Ansprüchen der Menschen anpasst. Zudem ist die Abschaffung der starren Gliederung in Landessender längst überfällig. Sie schafft Raum für moderne mediale Strukturen. Gleichzeitig wird die regionale Identität nicht geschwächt, sondern gestärkt durch ein klares Bekenntnis zur Abbildung der Landesidentitäten und zur Berücksichtigung regionaler Produzenten. Das ist ein starkes Update für den ländlichen Raum; denn seine kulturelle Vielfalt und die Kreativwirtschaft in RheinlandPfalz werden dadurch sichtbarer. Nicht zuletzt profitieren auch die rheinlandpfälzischen Bürger, die sich in der Berichterstattung in einem entsprechenden Lokalprogramm wiederfinden wollen. Meine Damen und Herren, für die Freien Demokraten besonders hervorheben möchte ich die neue Offenheit für die Kooperation mit privaten Medienunternehmen. Das ist ein wichtiger Schritt zu einem freien und wettbewerbsfähigen Medienmarkt. Der SWR soll nicht nur alles selbst machen, er soll flexibel sein, teilen, kooperieren und sich für Synergien, Innovationen und gemeinsame Verantwortung im digitalen Raum öffnen. Ein letzter Punkt: Ein Betriebssystem, in dem so viele Module ähnliche Aufgaben übernehmen, arbeitet nicht nur ineffektiv, sondern verbraucht enorm viele Ressourcen. Deshalb sind die Reform der Gremien sowie der Umbau der Sender- und Direktionsstrukturen ein wichtiger Fortschritt in der Effizienzgestaltung des SWR. Weniger Doppelstrukturen, mehr fachliche Kompetenz, mehr Transparenz und die Konzentration auf den Kernauftrag – das ist der richtige Weg, um das Betriebssystem SWR endlich effizienter zu machen. Unser Ziel muss es sein, einen leistungsfähigen, technologisch fortschrittlichen und verantwortungsvollen SWR zu haben, der im Sinne der Beitragszahler und im Sinne des Medienstandorts Rheinland-Pfalz gestaltet. Daran arbeiten wir Freien Demokraten gerne mit. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist Abgeordnete Lisa-Marie Jeckel von der Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der SWR steht – wie der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk – unter steigendem Erwartungsdruck. Die Bürgerinnen und Bürger verlangen zu Recht ein System, das transparent, effizient, staatsfern und bürgernah arbeitet. Genau hier setzt der Änderungsstaatsvertrag an. Wir FREIE WÄHLER begrüßen ausdrücklich die Absicht, Doppelstrukturen abzubauen, die Gremien zu verschlanken und ein kollegiales Direktorium einzuführen. Gleichzeitig sehen wir aber auch, wo wir wachsam bleiben müssen. Die geplante Flexibilisierung bei der Programmbeauftragung, also weniger staatsvertraglich fixierte Inhalte und mehr Spielraum für den SWR, darf nicht zu einem Verlust regionaler Vielfalt führen. Die Reduktion auf sechs Hörfunkangebote birgt die Gefahr, dass gerade regionale Stimmen, die unser Land so lebendig machen, leiser werden. Es ist wichtig, dass die Landesidentität nicht als bloße Floskel im Vertrag bleibt, sondern gelebte Realität im Programm wird. Die neue Verankerung der Regionalität in § 3 a ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt muss der SWR liefern. Ein weiterer Punkt, der uns Freien Wählern wichtig ist, ist die Beteiligung junger Menschen. Die Öffnung des Rundfunkrats für Vertreter der Altersgruppe 18 bis 29 ist begrüßenswert. Auch hier gilt, es reicht nicht, diese Möglichkeit nur zu schaffen. Wir müssen junge Menschen ermutigen, diese Plätze auch zu nutzen, und ihnen aktiv die Tür öffnen. Transparenz und finanzielle Verantwortung sind zentrale Pfeiler dieses Reformvertrags. Die künftig verpflichtende Veröffentlichung der Vergütungssysteme sowie die Einführung eines Compliance Managements sind richtige und notwendige Schritte, auch wenn uns die Transparenz insgesamt noch nicht weit genug geht. Der SWR arbeitet mit dem Geld der Bürger, also muss er mit größter Sorgfalt und Transparenz arbeiten. Wir Freien Wähler sagen klar: Keine Geheimverträge, keine Vetternwirtschaft, sondern ein Rundfunk, der sich Vertrauen verdient. (Abg. Martin Haller, SPD: Das sagen wir auch!) Auch daran wird gearbeitet. Die neuen Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten stärken die Unabhängigkeit der Kontrollgremien. Politische Einflussnahme und wirtschaftliche Verflechtungen dürfen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk keinen Platz haben. Wir Freien Wähler stehen für einen Rundfunk, der frei von parteipolitischer Instrumentalisierung ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk lebt vom Vertrauen der Bürger. Dieses Vertrauen verdient er sich durch Transparenz, Effizienz und Nähe zur Lebensrealität der Menschen. Der Reformvertrag geht in vielen Punkten den richtigen Weg. Wir werden aber genau hinschauen, ob Worten auch Taten folgen; denn Vertrauen entsteht nicht durch Ankündigungen, sondern durch gelebte Verantwortung. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und bei der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist fraktionsloser Abgeordneter Hartenfels.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, in der Tat, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist essenziell für unsere Demokratie, gar keine Frage. Gerade eine starke Demokratie lebt ganz stark von dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wenn er denn so funktioniert, wie er eigentlich funktionieren sollte. Da gibt es schon seit Längerem zum einen eine Abstimmung mit den Füßen. Dass sich die Menschen anders informieren, hat seine Gründe. Leider werden die wesentlichen heißen Eisen durch diesen Medienstaatsvertrag nicht angepackt. Das ist meine Einschätzung, und interessanterweise spricht auch die FDP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg von Kosmetik, (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, ich auch!) und die wesentlichen Punkte würden nicht angesprochen. Das finde ich interessant, dass es aus dieser Richtung kommt. Ich will das aber kurz begründen. Zum einen – die Zahl ist schon angesprochen worden –: 55 %, das ist ein erheblicher Vertrauensverlust. Das kann einem nicht gefallen, aber man muss es zur Kenntnis nehmen. In Ostdeutschland ist es noch schlimmer, da liegt dieser Wert bei 41 %. Dort sind also die Menschen, die sagen, wir haben noch ein Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sogar schon in einer Minderheit. Was wären die heißen Eisen, die wir eigentlich ansprechen und die wir angehen müssten? Wir beklagen in unserer Gesellschaft, dass sich zunehmend Blasen bilden, die nicht mehr miteinander kommunizieren. Das hat natürlich auch viel damit zu tun, dass sich die Menschen vom ÖRR abwenden, weil der eigentlich ein ganz zentrales Ziel abbilden müsste. Das wäre auch das Fundament von einer Demokratie, die Blasen zusammenzuführen. Wie führt man Blasen zusammen? Indem man wirklich Raum für diese unterschiedlichen Meinungen gibt, sie möglichst sachlich darstellt und den Bürger als mündigen Bürger ernst nimmt. Davon sind wir ein Stück weit aber wirklich weit entfernt. Ich nehme gerne diese Brot-und-Spiele-Veranstaltungen als Beispiel, diese Talkshows, ob man Herrn Lanz oder andere nimmt. Ich empfinde es langsam als Zumutung und Beleidigung für einen politisch denkenden Menschen, wie das aufbereitet wird, wie wichtige Themen aufbereitet werden, wenn man denkt, am Anfang der Sendung steht schon fest, was hinten rauskommen soll, und der Moderator tut alles dafür, dass das dann auch so abläuft und so funktioniert. Vier Contra und ein Pro, oder ein Pro und vier Contra. Das ist so offensichtlich, und das schadet natürlich der Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und das schadet massiv der Demokratie. Je länger sich das hinzieht, umso dramatischer werden die Folgen sein. Deswegen müsste man darüber reden. Man müsste wirklich mal ganz nüchtern darüber reden, was uns da eigentlich droht. Das andere Beispiel, die andere Baustelle ist natürlich: Parteiferne der Gremien. Auch davon sind wir aus meiner Sicht weit entfernt. Da gibt es auch kein Problembewusstsein bei der Landesregierung. Ich habe mehrere Kleine Anfragen zu dem Thema gestellt und habe immer wieder den Eindruck, die Landesregierung versteht das gar nicht. Die meint, das läuft doch alles prima mit diesen Rundfunkräten, da gibt es doch keine Parteinähe usw. Doch, die gibt es. Die lässt sich auch belegen. Wir haben da den Drehtüreffekt, dass politisch aktive Menschen dann nach einem Job in der Politik auf einmal Intendant beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden. Es lässt sich natürlich dann auch schlecht argumentieren, dass es dort keine Verflechtungen gibt. (Abg. Daniel Schäffner, SPD: Nenn doch mal ein Beispiel!) – Die Pressesprecherin vom Bundesministerium der Familie ist jetzt unsere Intendantin beim SWR. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD –

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Martin Haller SPD

Die ist Journalistin! Meine Güte! – Weitere Zurufe aus dem Hause) – Ja, das ist so, aber wir haben mit Sicherheit auch gute Journalistinnen jenseits des Farbenspiels und der Politik. (Abg. Martin Haller, SPD: Meine Güte!) Darum geht es. Das ist das fehlende Problemverständnis. Das ist das Problem. (Zurufe der Abg. Martin Haller, Michael Hüttner und Dr. Oliver Kusch, SPD) Ich verstehe auch nicht, warum zum Beispiel so viele Landtagsabgeordnete in diesem Gremium platziert werden müssen. Auch hier haben wir – – – (Abg. Martin Haller, SPD: Weil es die gesetzliche Grundlage nun mal ist!) Das erschließt sich mir nicht, und das verstehen auch die Menschen nicht. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD – Weitere Zurufe von der SPD) Wir müssten also schon anfangen, über die Gremien und die Parteiferne der Gremien nachzudenken. Ein zweiter Punkt ist das Stichwort Transparenz. Auch das, was dort angeboten wird, ist sehr verstaubt. Im digitalen Zeitalter könnte man wesentlich mehr (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) die Transparenz und die Einsehbarkeit in die Programmverfolgung und Programmgestaltung, die Gremienarbeit sicherstellen. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Zu sagen, die Sitzungen sind öffentlich: Wie weltfremd ist man denn? Ist das wirklich der Zugang zur Transparenz im digitalen Zeitalter? Da stelle ich mir ganz andere Instrumente vor. Letzter Punkt – der ist heute noch relativ wenig angesprochen worden –: Das ist alles gebührenfinanziert. Wir müssen dringendst auch bestimmte Gehälter und Privatverträge nach oben deckeln. Da werden Unsummen verbraten, die man einem Normalbürger nicht mehr erklären kann, und zwar sowohl intern beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber auch was nach Verträgen nach außen gegeben wird. Wenn man den Leuten erzählt, was Herr Böhmermann für seine Show bekommt, (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja eben! – Zuruf des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) oder ein Herr Lanz, dann würden den Menschen wirklich die Tränen in die Augen treten, wenn sie wissen, das wird von ihrem hart erarbeiteten Geld finanziert. (Beifall des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen zwei Kurzinterventionen vor. Ich würde sagen, wir nehmen die beide, und dann kann Kollege Hartenfels einmal kurz erwidern. Zunächst die Kurzintervention von Abgeordnetem Paul. Sie haben 2 Minuten. Wie gesagt, Sie müssen sich bitte auf den Redebeitrag beziehen.

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Joachim Paul AfD

Ja, mache ich. – Herr Kollege Hartenfels, Sie haben drei Sachen angesprochen, die meines Erachtens richtig sind. Was mir auffällt, ist, dass diese Einschätzung, die Sie eben hier kundgetan haben, offenkundig nach dem Ausscheiden bei den Grünen erfolgt ist. (Abg. Martin Haller, SPD: Das muss diese Querfront sein, von der immer alle reden!) Erster Punkt: Natürlich gibt es diese Verfilzung, natürlich gibt es eine Drehtür zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der Politik. Da haben Sie schon ein Beispiel genannt. Es ist eine Drehtür, und das ist auch ein großes Problem. Eigentlich müsste man eine Karenzzeit einbauen, damit diese Filzeffekte minimiert werden; denn ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand, der für eine Regierungsorganisation oder für eine Partei arbeitet, sich dann auf einmal das Journalistenmäntelchen anziehen kann und etwas völlig anderes erzählt. Da ist meines Erachtens eine Unschärfe, die behoben werden muss. Einen zweiten Punkt haben Sie angesprochen, das waren die Gehälter. Auch dort haben wir mit unserem Grundfunk-Reformmodell vorgelegt. Wir wollen eine Orientierung am öffentlichen Dienst. Die Intendantengehälter sind, muss man sagen, obszön hoch in dieser Zeit. Sie sind nicht mehr zu rechtfertigen, gerade in dieser Lage. Also: Wir wollen eine Orientierung am öffentlichen Dienst. Dort verdient man auch schon viel. Das heißt also, ich denke, damit kann man über die Runden kommen. Punkt 3 haben Sie angesprochen: In Zeiten von Böhmermann, im Prinzip eines Multimillionärs durch das ZDF – das gehört auch zur öffentlich-rechtlichen Debatte dazu; denn wir schauen immer auf den Gesamtkomplex –, muss man ganz einfach sagen, dieser Mann – ich muss es so deutlich sagen – ist ein vom ZDF bezahlter Lügner. Das muss ich so deutlich sagen. Er hat zwei Karrieren vernichtet. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Böhmermann hat die Karriere von Schönbohm durch Falschbehauptungen vernichtet, die nicht richtiggestellt worden sind. Er ist jetzt in einem Prozess gefangen, in dem sich ein Bundespolizist beschwert, weil er wieder Falschbehauptungen aufgestellt hat, die die Karriere des Bundespolizisten, eines Experten auf dem Gebiet der Einwanderung und der Inneren Sicherheit, zu zerstören drohen. Es gibt zahlreiche weitere Beispiele, wo er ad hominem Attacken führt in seinem – – – (Glocke des Präsidenten) Das muss abgestellt werden. Das ist fatal. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Es gibt eine weitere Kurzintervention des Abgeordneten Schäffner von der SPD-Fraktion.

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Daniel Schäffner SPD

Herr Präsident, vielen Dank. – Es muss doch hier wirklich auch einmal klargestellt werden, wenn Sachen gesagt werden, die nicht stimmen. Andreas Hartenfels, der Intendant des SWR heißt Kai Gniffke und ist nicht irgendeine ehemalige Pressesprecherin der Bundesregierung. So etwas muss einfach mal hier ausgesprochen werden; denn das wird hier von dort hinten, von dort rechts geschwurbelt. Es ist mittlerweile so, man spielt sich Bälle zu, und man weiß, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist der erklärte Feind. Wenn ich vorhin sagte, das ist unser SWR, dann sage ich das genauso hier in der Runde. Es ist unser aller Landessender, ohne dass dort irgendwelche politische Färbung drin ist. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Genauso wie es unser Bundeskanzler ist, selbst wenn er vielleicht nicht von jeder Partei hier der entsprechende ist. (Beifall der SPD, der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Wenn man das Ganze dann noch so diskreditiert, indem man von Journalistenmäntelchen spricht – – – Für uns ist es richtig, dass es einen objektiven Qualitätsjournalismus gibt. Den gibt es im Privaten, den gibt es im Öffentlich-Rechtlichen. Mit diesem SWR-Staatsvertrag schauen wir wirklich – und da spreche ich von wir –, dass wir als Politik Rahmen schaffen, damit objektiv berichtet werden kann. Dann bringt es auch nichts, wenn man das hier versucht schlechtzureden. Wir sollten einfach schauen, dass wir der Bevölkerung aufzeigen, wo es guten Journalismus gibt. Andreas Hartenfels, das ist ganz stark von dem gefärbt, woran man sich jetzt politisch anschließt. Ich finde das einfach unredlich, und man sollte bei den Fakten bleiben. (Abg. Martin Haller, SPD: Traurig ist es auch! Traurig ist es auch!) – Herr Haller, das ist richtig so. Man sollte bei den Fakten bleiben, und man sollte auch einmal lesen, was in einem solchen Reformstaatsvertrag, (Glocke des Präsidenten) in einem solchen SWR-Staatsvertrag steht, der viel, viel Gutes beinhaltet. Vielen Dank. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Zur Erwiderung spricht fraktionsloser Abgeordneter Hartenfels.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Es ist immer wieder bemerkenswert, dass es unredlich ist, dem BSW anzugehören, einer Partei, die nicht Ihren Parteifarben entspricht. Das lässt aber tief blicken, wie Sie das Parlament und überhaupt diese Demokratie verstehen. Das ist immer wieder – – – (Abg. Martin Haller, SPD: Wer klatscht denn bei Dir? – Zuruf des Abg. Daniel Schäffner, SPD) – Dieses Niveau. Ich muss es immer wieder betonen. Bitte inhaltlich reden. Ich will das noch einmal präzisieren. Frau Fiebig ist in der Tat 2021 zur Landessenderdirektorin beim SWR gewählt worden, und sie war vorher Pressesprecherin beim Bundesministerium für Familie. (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist doch nix Verwerfliches! – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) – Ja, aber ich habe nichts Unredliches oder Falsches behauptet. Sie schätzen das anders ein als ich. Für mich ist das dieser viel beschriebene Drehtüreffekt, und ich finde es unredlich und auch nicht klug, alles, was über Ihre Reformbestrebungen hinausgeht, als etwas wie eine Majestätsbeleidigung zu empfinden. Die Zahlen sind doch genannt worden. Wir haben einen massiven Vertrauensverlust der Bevölkerung in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das muss uns doch umtreiben, weil er so zentral für unsere Demokratie ist. (Beifall und Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) Wir sehen doch an den Wahlergebnissen, dass Sie, gerade die SPD, viel, viel weniger Wertschätzung genießen als noch vor zehn oder 15 Jahren. Das ist Ihnen unangenehm, und deswegen hetzen Sie gerne über das BSW und sagen, dass ich hier keinen Applaus bekomme. Klar. Ich bin Einzelabgeordneter. Das bin ich. Das ist so. (Abg. Martin Haller, SPD: Selbst gewähltes Schicksal!) Auch die SPD bekommt manchmal Applaus von der AfD. Und? Das ist so. Das war allein gestern schon wieder der Fall oder auch beim letzten Plenum. (Vereinzelt Unruhe im Hause) Bitte setzen Sie sich also inhaltlich damit auseinander, wenn Ihnen die Demokratie nicht nur in den Sonntagsreden so wichtig ist, sondern wenn Sie verstehen, dass wir in dem Bereich wirklich den Finger in die Wunde legen müssen und dass es dort Reformbedarf gibt. Sonst werden die Zahlen weiter nach unten gehen. Wir werden weiter noch stärkere Blasen bekommen, und dann wird sich diese Demokratie in eine Richtung entwickeln, die Ihnen nicht gefallen wird und die mir nicht gefallen wird. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann sind wir am Ende des Tagesordnungspunktes 19. Das ist die erste Beratung. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12219 – an den Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Gibt es Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 20 der Tagesordnung: Landesgesetz zu dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12221 – Erste Beratung Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Auch hier wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12221 – an den Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Gibt es Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen dann zu Punkt 21 der Tagesordnung: Landesgesetz zu dem Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12220 – Erste Beratung Auch hier erfolgt die Behandlung gemäß Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache, und auch hier wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12220 – an den Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Gibt es Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Dann ist auch das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 22 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12234 – Erste Beratung Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Die AfD hat eine Zusatzminute, also insgesamt 6 Minuten. Für die einbringenden Fraktionen spricht Abgeordneter Martin Haller.

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Martin Haller SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der die wehrhafte Demokratie in Rheinland-Pfalz ganz konkret stärkt. Es geht darum, die staatliche Finanzierung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen auszuschließen, wenn diese aktiv gegen unsere Verfassungsordnung arbeiten. Der Anlass, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ernst. Recherchen und Behördenberichte zeigen, dass im Umfeld von Landtagen und im Bundestag immer wieder Personen beschäftigt werden, die in Organisationen aktiv sind, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, an der Stelle müssen und können wir natürlich Klartext reden. Die AfD ist, selbst wenn sie einstweilen wieder als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt wird, vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden. Das ist keine Randnotiz. Das ist ein deutliches Alarmsignal. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Partei, auch in Parlamenten, stammen eben aus diesem Milieu. Die Alternative für Deutschland blieb auch im vergangenen Jahr im Fokus des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutzbericht Rheinland-Pfalz 2024 – wir haben es in der Aktuellen Debatte gestern ausführlich gehört – spricht eine ganz eindeutige Sprache. Die AfD hat in unserem Bundesland enge personelle und organisatorische Verbindungen zur extremistischen Szene. Es ist so, Sie geben es mittlerweile selbst zu, wenn Sie in Ihren Pressemitteilungen schreiben, dass wir hier ein Gesetz gegen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen. Dann spricht das für sich selbst. Kollegin Schellhammer hat es gestern schön auf den Punkt gebracht. (Zurufe der Abg. Joachim Paul und Damian Lohr, AfD) Was soll man dazu noch sagen? Sie scheinen das für sich selbst irgendwo ein Stück weit angenommen und akzeptiert zu haben. Wir tun das nicht, sondern wir wehren uns, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir lassen es nicht zu, dass ein direkter Angriff auf unsere Demokratie aus ihrem Inneren heraus geführt wird. (Abg. Damian Lohr, AfD: Sie sind der Angriff auf die Demokratie!) Wir können und dürfen nicht zulassen, dass Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen, die unsere Verfassung ablehnen – nichts anderes ist es –, ausgerechnet mit öffentlichen Geldern bezahlt werden. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Das ist mit unserem Demokratieverständnis nicht vereinbar. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) Ich möchte an dieser Stelle noch einmal sagen: Unser Demokratieverständnis ist natürlich ein freiheitliches. (Heiterkeit des Abg. Damian Lohr, AfD) Das geht so weit, dass man in diesem Staat, in diesem Land – das unterscheidet uns von so vielen anderen Systemen auf der Welt – sogar aktiv bis zu einem gewissen Punkt gegen diesen Staat arbeiten kann. Das lässt sich diese Demokratie bis zu einem gewissen Zeitpunkt gefallen und hält sie aus, aber was die AfD macht, überschreitet diese Grenze. Deswegen gibt es den vorliegenden Gesetzentwurf. Er schafft dafür eine rechtssichere Grundlage. Künftig dürfen Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur erstattet werden, wenn diese im Rahmen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung keine verfassungsfeindliche Nähe erkennen lassen. Diese Überprüfung erfolgt selbstverständlich immer einzelfallbezogen (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) mit der Möglichkeit zur Stellungnahme und unter Achtung rechtsstaatlicher Prinzipien. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) Wer die Überprüfung verweigert, hat eben keinen Anspruch auf öffentliche Finanzierung, ganz gleich ob als Einzelperson oder innerhalb einer Fraktion. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sehr gute Regelung!) An die Herren der AfD: Herr Paul, das ist natürlich keine unzulässige Einschränkung des Parteienprivilegs. (Abg. Joachim Paul, AfD: Nein!) Das ist kein Kaltstellen, das ist kein Drangsalieren. Das ist Selbstschutz in einer wehrhaften Demokratie. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Das Parlament ist ein sensibler Ort. Wer hier arbeitet, hat Zugang zu Informationen, Netzwerken und Strukturen. Diese Nähe darf nicht ausgenutzt werden, sei es für Sabotage, Spionage, politische Unterwanderung. Kann ich alles in Ihre Richtung – – – (Abg. Joachim Paul, AfD: Sabotage und Spionage!) – Das ist alles schon vorgekommen bei Ihnen und Ihren Truppen, sei es für die Russen oder sonst irgendjemanden. Deswegen sagen wir ganz klar, wer unsere demokratische Grundordnung verachtet, darf nicht länger mit Mitteln dieser Demokratie finanziert werden. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen für ein Parlament, das sich nicht ausnutzen lässt, für eine Demokratie, die nicht wehrlos ist, und für einen Rechtsstaat, der wachsam bleibt. (Glocke des Präsidenten) Vielen Dank. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den nächsten Redner aufrufe, darf ich weitere Gäste bei uns im Haus begrüßen, und zwar Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 17, Bad Kreuznach. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Zudem begrüße ich Mitglieder des Sozialverbands VdK, Kreisverband Wittlich-Daun. Ebenfalls herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Jetzt fahren wir in der Debatte fort. Es spricht für die CDU-Fraktion Abgeordneter Marcus Klein.

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Marcus Klein CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf, den wir hier einbringen, verfolgen wir ein Ziel, und das ist ebenso grundsätzlich wie für überzeugte Demokraten selbstverständlich. Es sollte selbstverständlich sein. Wir gehen einen Schritt zum Schutz unseres Parlaments gegen verfassungsfeindliche Kräfte, gegen diejenigen, die, aus welchen Motiven auch immer, gegen das arbeiten, wofür genau dieses Hohe Haus und das Verfassungsorgan, das sich hier trifft, stehen. Es geht um den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zu deren Verteidigung alle Verfassungsorgane aufgerufen sind; (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) denn es geht um nicht weniger als um den Wesenskern unseres politischen Systems und der Grundlagen und Wertaussagen unseres Staates. Dafür achten uns viele in der Welt. Manche beneiden uns vielleicht dafür. Für den Schutz dieses Systems zu kämpfen und dafür einzustehen, ist etwas, das sich wirklich lohnt. (Beifall der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Was wir vorschlagen, ist kein Beschäftigungsverbot. Es ist ein Finanzierungsausschluss, der sich allein darauf richtet, staatliche Ressourcen nicht solchen Personen und Bestrebungen zugutekommen zu lassen, die nachgewiesenermaßen unsere verfassungsmäßige Ordnung ablehnen und sogar bekämpfen. Nach unserer Verfassung stehen Abgeordnete – sehr zu Recht – in einem besonderen Freiheitsstatus. Unser freies Mandat schützt unsere Entscheidungsfreiheit auch in der Personalauswahl. Fraktionen genießen auch ein hohes Maß an Autonomie, doch diese Rechte sind nicht schrankenlos. Eingriffe in die Ausstattung der Abgeordneten und Fraktionen sind zulässig, wenn sie zum Schutz insbesondere der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, aber auch der Funktionsfähigkeit und Integrität des Parlaments selbst notwendig sind. Diese Schutzgüter sind nicht abstrakt. Sie konkretisieren sich in der täglichen Arbeitsfähigkeit von uns allen, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) des Parlaments und seiner besonderen Rolle als Herzkammer der Demokratie. Sie können bedroht sein, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit engen Verbindungen zu extremistischen Organisationen Zugang zu vertraulichen Informationen, internen Abläufen und den Gebäuden des Landtags haben, wenn sie hier aktiv Einfluss auf das nehmen, was wir hier verhandeln, und solche verfassungsfeindlichen Bestrebungen hier sogar durch Unterwanderung Eingang finden. (Heiterkeit bei der AfD) Der Kollege hat das dargestellt. Das gibt es alles schon. Das gibt es alles schon, und das unterstützen wir nicht länger mit staatlichen Mitteln. Diese Grundentscheidung ist absolut richtig. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei der FDP sowie der Abg. Dr. Lea Heidbreder, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Der Finanzierungsausschluss ist geeignet, erforderlich und ein verhältnismäßiges Mittel zum Schutz genau davor. Er ist geeignet, weil er Anreize setzt, verfassungsfeindliche Personen erst gar nicht zu beschäftigen. Er ist erforderlich, weil – wie auch im Gesetzentwurf richtig ausgeführt – andere denkbare Mittel, zum Beispiel alleine den Zutritt zu verweigern oder mit IT-Systemen andere Zugangsmöglichkeiten zu schaffen oder nicht zu geben, nicht ausreichend sind, weil die Einflussnahme auf die tägliche Arbeit alleine dadurch möglich ist, dass man bei jemandem beschäftigt ist. Es ist trotzdem angemessen, weil es trotzdem möglich ist, die Person weiter zu beschäftigen. Es bleibt dem Abgeordneten der Fraktion selbst überlassen, wenn er die Person beschäftigen will, aber eben nicht mit staatlichen Mitteln. Das ist die Kernaussage. (Beifall der CDU, der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

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Martin Haller SPD

So sieht es doch aus!) Es wird auch kein Generalverdacht ausgesprochen, (Abg. Damian Lohr, AfD: Nein! – Abg. Joachim Paul, AfD; Nein, gar nicht!) weil manche, die sich hier in die Opferrolle, wie Sie es jetzt gerade machen, wie Sie sich da selbst reinbringen – – – Das ist einfach falsch. (Unruhe bei der AfD) – Anscheinend wissen Sie schon mehr als wir, aber dann ist es gut, wenn wir es bald auch wissen. (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD – Unruhe bei der SPD –

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Benedikt Oster SPD

Fühlt Euch direkt ertappt, was?) Der Gesetzentwurf konkretisiert genau, was unter dieser Unzuverlässigkeit zu verstehen ist, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Wenn er verstehen kann!) um die es hier geht. Es werden Regelbeispiele angeführt, und die sind ganz klar umrissen. Es geht um Personen, die wegen Staatsschutzdelikten schon rechtskräftig verurteilt sind, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Genau! – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) die Mitglied in einem verbotenen Verein oder einer durch das Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) sind oder bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie staatsfeindliche Bestrebungen im engsten dargelegten Rechtssinn verfolgen oder unterstützen. Noch einmal: Die Personen nicht mit staatlichen Mitteln zu unterstützen, erklärt sich eigentlich von selbst. Zentraler Mechanismus ist die Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die basiert auf Anfragen beim Bundeszentralregister, beim Landeskriminalamt und der Verfassungsschutzbehörde. Der Kollege hat es gesagt: Die Prüfung erfolgt selbstverständlich einzelfallbezogen. Es gibt stets eine Gesamtwürdigung aller Umstände. Der Rechtsweg steht offen. Es gibt eine Anhörung. (Glocke des Präsidenten) Es wird begründet, und auch die Arbeitgeber – Abgeordnete und Fraktionen – haben die Möglichkeit, Rechtsmittel zu erheben. Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Das Gesetz, wie es hier vorliegt, geht in die weitere Beratung. Da wird es natürlich noch weitere Begründungen geben. Ich halte es für einen angemessenen Baustein zum Schutz unserer Demokratie und unseres Parlaments. Unsere Verfassung ist bewusst nicht wehrlos ausgestattet worden. In dieser Ausgestaltung durch unsere Verfassungsväter und -mütter liegt auch ein Auftrag für uns, für unser Handeln und Tun im Jetzt. Vielen Dank. (Beifall der CDU, der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Carl-Bernhard von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir erleben heute nicht nur die erste Beratung eines normalen Gesetzentwurfs. Wir setzen heute ein klares Zeichen für die Wehrhaftigkeit unserer parlamentarischen Demokratie. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP – Zuruf von der AfD) Viele Menschen setzen sich mit großem Engagement für unsere Demokratie ein. Sie gehen auf die Straße. Sie zeigen Flagge, schreiben Texte, diskutieren auf Podien, teilen Inhalte in den sozialen Medien, und sie setzen damit wichtige Zeichen. All das ist Ausdruck lebendiger Zivilgesellschaft, und ich habe größten Respekt vor diesen mutigen Bürgerinnen und Bürgern, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen. Wir dürfen dabei aber nicht stehen bleiben; denn wir als demokratische Abgeordnete tragen politische Verantwortung, und wir müssen konkrete Konsequenzen ziehen. Dazu gehört, Gesetze zu entwickeln, die unsere Institutionen schützen und stärken, gerade in Zeiten, in denen demokratische Prinzipien offen angegriffen werden. Deshalb ist es richtig, dass wir mit diesem Gesetzentwurf handeln. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und bei der CDU) Eine wehrhafte Demokratie braucht mehr als gute Absichten. Sie braucht klare Regeln, Verlässlichkeit und den Mut, Grenzen zu setzen. Der heute vorliegende Entwurf zur Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes ist genau das: ein Ausdruck demokratischer Wachsamkeit und politischer Verantwortung. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Dass wir diesen Gesetzentwurf heute gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen vorlegen, ist mehr als ein formaler Akt, wie ich finde. Es ist ein starkes, parteiübergreifendes Bekenntnis zur Verteidigung unserer demokratischen Institution. In einer Zeit wachsender Angriffe auf Parlamente, auf die Pressefreiheit und auf den Rechtsstaat ist unser Schulterschluss hier in Rheinland-Pfalz keine Selbstverständlichkeit. Es ist ein Signal. Wir übernehmen gemeinsam Verantwortung für die Sicherheit dieses Hauses, für die Integrität unserer Arbeit und für das Vertrauen, das Bürgerinnen und Bürger zu Recht in die demokratischen Institutionen dieses Landes setzen. Sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf folgt einem klaren Prinzip. Die Kollegen Haller und Klein haben es schon erläutert. Beschäftigte von Mitgliedern dieses Hohen Hauses und von den Fraktionen müssen sich einer regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Dies erfolgt zum Schutz und zur Sicherheit des Landtags. Es darf nicht sein, dass ehemalige Mitglieder der Identitären Bewegung, der JA oder sonstiger extremistischer Vereine das Herzstück unserer Demokratie unterwandern. Es ist daher konsequent und notwendig, dass öffentliche Mittel nicht an Personen oder Organisationen gehen dürfen, die aktiv gegen unsere Verfassung arbeiten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und bei der CDU) Wer die Instrumente der Demokratie nutzt, um sie zu schwächen, kann nicht gleichzeitig von ihren Ressourcen profitieren. (Abg. Benedikt Oster, SPD: So ist es!) Wenn Fraktionen oder Abgeordnete Personen beschäftigen, die von den zuständigen Behörden als verfassungsfeindlich eingestuft werden, muss das klare finanzielle Konsequenzen haben. Unsere Demokratie ist offen und frei, aber nicht schutzlos. Sie ist tolerant, aber nicht gegenüber Verfassungsfeinden, sehr geehrte Damen und Herren. Genau deshalb braucht es eine klare Linie, eine klare Haltung und ein Parlament, das nicht nur redet, sondern tut das. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der CDU –

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Benedikt Oster SPD

Sehr gut!) Mit diesem Gesetz setzen wir als Landesparlament erstmals verbindliche Regelungen im Abgeordneten- und Fraktionsgesetz zum Schutz unseres Hauses und damit zum Schutz unserer Demokratie. Wir hoffen natürlich, dieser Ansatz findet Nachahmung in anderen Ländern, in anderen Parlamenten, in denen dieselben Fragen längst gestellt werden; denn wer das Herz unserer Demokratie, ihre Parlamente, schützen will, muss den Mut haben, klare Regeln zu setzen – nicht später, sondern jetzt. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Marcus Klein, CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Damian Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es wird in dieser Debatte viel über Demokratie gesprochen, und die Vorredner haben versucht, sich als vermeintliche Verteidiger der Demokratie zu inszenieren. Wenn Sie jedoch von Demokratie sprechen, geht es Ihnen nicht um die Herrschaft des Volks. Es geht Ihnen um den Machterhalt Ihres politischen Kartells. (Beifall der AfD – Heiterkeit des Abg. Michael Hüttner, SPD) Bei der vergangenen Bundestagswahl haben über 10 Millionen Menschen in diesem Land für einen Kurswechsel gestimmt und der AfD die Stimme gegeben. Das mag zwar nicht die Mehrheit sein, aber es war immerhin die zweitgrößte Wählergruppe. Was ist Ihre Antwort auf dieses Resultat? Richtig, Sie wollen den politischen Wettbewerb einfach abschaffen, indem Sie ein Instrument schaffen, um der größten Opposition die Mittel wegnehmen zu können. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, interessant!) Weniger als ein Jahr vor der Landtagswahl steht Ihnen aufgrund der Umfragewerte die Panik ins Gesicht geschrieben. Jetzt fahren Sie sämtliche Geschütze auf, um uns kleinzukriegen, Verfassungsschutz und antirechtsstaatliche Gesetze, die sich ausschließlich gegen die AfD richten. Das hat Kollege Haller ausdrücklich erwähnt. (Beifall der AfD) Deshalb sollte die vorliegende Änderung zum Abgeordneten- und Fraktionsgesetz richtigerweise Anti-AfD-Gesetz des Landtagspräsidenten Hering heißen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) Mit diesem Gesetz wird der Landtagspräsident im Ergebnis ermächtigt, auf Grundlage fragwürdiger Quellen (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) und nach eigenem Ermessen die einzige Opposition in diesem Landtag finanziell kaltzustellen. Wer diesem Gesetz zustimmt, zeigt offen, dass er die Gewaltenteilung unseres Staates ablehnt und bescheinigt sich selbst eine verfassungsfeindliche Haltung. (Beifall der AfD – Unruhe der SPD) Durch dieses Gesetz entscheidet am Ende die politische Konkurrenz (Anhaltend Unruhe der SPD – Glocke des Präsidenten) über die Finanzmittel des politischen Wettbewerbers. (Abg. Marcus Klein, CDU: Genau das ist nicht der Fall!) Noch offensichtlicher könnte Ihr bevorstehender Rechtsbruch kaum sein. (Anhaltend Unruhe der SPD – Glocke des Präsidenten –

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Marcus Klein CDU

Sagen Sie doch mal was dazu, wen Sie beschäftigen!) Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zwingen Sie faktisch sämtliche Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen zu einer Gesinnungsprüfung; (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) denn um Sicherheit geht es hier schon lange nicht mehr, oder gab es in den letzten Jahren irgendeinen Sicherheitsvorfall, der von Landtagsbeschäftigten ausging? Nein. (Zurufe von der SPD) Unsere Mitarbeiter haben nichts zu verbergen, und jeder ist ein lupenreiner Demokrat. (Beifall der AfD – Heiterkeit und Unruhe im Hause) Ihre eigentliche Intention ist es, unbescholtene Mitarbeiter am Ende pauschal als Verfassungsfeinde zu bezeichnen und anschließend die Mittel zu streichen. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Wir sind wachsam!) Passend dazu sollen die Informationen des rheinland-pfälzischen Amts für Verfassungsschutz als Hauptquelle zur Bewertung herangezogen werden, also einer Regierungsbehörde, die unmittelbar dem SPD-geführten Innenministerium untersteht und seit Jahren politisch gegen die AfD instrumentalisiert wird. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau! – Zuruf von der SPD: Ah!) Was dabei herauskommt, zeigen der aktuelle Bericht des Landesamts und das schäbige Gutachten des Bundesamts sowie dessen peinliches Zurückrudern vor Gericht. Wir brauchen keinen Verfassungsschutz, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) der die demokratische Opposition in diesem Land bespitzelt, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Wie viel dummes Zeug kann man eigentlich erzählen?) und wir brauchen auch keinen Landtagspräsidenten, der wie ein Großinquisitor über die Verfassungstreue unbescholtener Angestellter urteilt. (Beifall des Abg. Joachim Paul, AfD) Wer so agiert und so etwas unterstützt, hat von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nichts verstanden und legt die Axt an die Verfassung unseres Landes. (Zurufe von der SPD) 1793 ließ die französische Revolutionsregierung mit einem Gesetz über die Verdächtigen Personen verfolgen, die sich als Feinde der Freiheit erwiesen hätten. Damit begann der große Terror gegen Oppositionelle und Regierungskritiker, dem Tausende zum Opfer fielen. Heute bestimmen andere, wer ein Feind der Demokratie ist, wer als zuverlässig gilt, wem staatliche Finanzierung zusteht und wem nicht. Der Gesinnungsterror tarnt sich immer als Tugendwächter. (Zuruf des Abg. Claus-René Schick, SPD) Damals wie heute sind seine Kampfbegriffe dieselben. Der renommierte Freiburger Staats- und Verwaltungsrechtler Dietrich Murswiek hat diesen Übergriff der Altparteien rechtlich eingeordnet. Damit würde, so Murswiek, das grundgesetzliche System, das die Freiheit und Chancengleichheit der politischen Parteien gegen eine missbräuchliche Verwendung der Instrumente der wehrhaften Demokratie schützen soll, ausgehebelt. Das Gesetz greife auf zynische und höhnische Weise schwerwiegend in die Statusrechte der Partei und der Abgeordneten ein, so Murswiek weiter. (Abg. Martin Haller, SPD: Partei ist bei Euch ja dasselbe wie Fraktion!) Aus Sicht der AfD-Fraktion ist das vorliegende Gesetz klar rechtswidrig. Es soll unsere Mitarbeiter einschüchtern und langfristig die AfD-Opposition in diesem Landtag kaltstellen. (Heiterkeit des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wir werden mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen Ihren Angriff auf die Demokratie in Rheinland-Pfalz vorgehen. Eines kann ich Ihnen versprechen: In weniger als einem Jahr werden hier so viele Demokraten in diesem Hohen Hause sitzen wie schon lange nicht mehr. (Beifall des Abg. Joachim Paul, AfD – Heiterkeit bei der SPD) Mögen die kommenden Landtagswahlen dafür sorgen, dass in diesem Hohen Haus ein neuer Landtagspräsident gewählt wird, der den Rechtsstaat stärkt und ihn nicht bekämpft. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Kritik am Präsidenten ist nicht erlaubt!) Bei Ihren ganzen Zwischenrufen haben Sie sich wieder einmal selbst entlarvt. Sie haben von Gewaltenteilung überhaupt nichts verstanden. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Sie haben von ganz viel nichts verstanden! –

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Michael Hüttner SPD

So viel dummes Zeug ist auch selten gesprochen worden!) Sie haben überhaupt nichts verstanden von der Demokratie. Ihnen geht es nicht darum, die Demokratie zu schützen. Sie wollen Ihre eigenen Pöstchen und Ämter setzen, und dafür sind Sie sogar bereit, rechtswidrige Gesetze zu fassen. Die nächsten Landtagswahlen werden kommen, und Sie werden dann das Urteil vom Souverän des Staates, der Demokratie, den Bürgern dieses Landes, erhalten. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Was machen wir denn da, wenn für Sie kein Job mehr da ist?) Wir werden dieses Gesetz ablehnen, und wir werden jeden rechtlichen Schritt dafür gehen, um gegen Ihre verfassungsfeindlichen Machenschaften vorzugehen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) Danke schön. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Es gibt eine Kurzintervention des Abgeordneten Martin Haller von der SPDFraktion.

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Martin Haller SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Lohr, ich möchte damit beginnen, dass ich Ihre wiederholten verbalen Ausfälle (Zuruf von der AfD: Ach!) gegenüber dem Landtagspräsidenten zurückweise, ich denke auch im Namen aller demokratischen Fraktionen in diesem Hohen Haus. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER) Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass wir ganz klare Regeln haben, was die Kritik an der Sitzungsleitung und am Landtagspräsidenten angeht. (Abg. Damian Lohr, AfD: Es ging nicht um die Sitzungsleitung!) Dass Sie natürlich, wie es bei Ihnen die schrittweise Strategie ist, auch diesen gemeinsamen Konsens, auf den wir uns verständigt haben, verlassen, überrascht wenig. Bitte unterlassen Sie das aber künftig. Wir haben hier ganz klare Regeln. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) – Herr Lohr, ich muss Ihnen einfach sagen, ich werde aus dem, was Sie hier erzählen, nicht so richtig schlau. (Abg. Damian Lohr, AfD: Das glaube ich! – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Wenn Sie sich noch einmal durchlesen, was Sie selbst aufgeschrieben haben auf Ihrem iPad, merken Sie vielleicht, Sie gehen hier nach vorne und sagen, das ist ein Gesetz gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AfD. (Abg. Damian Lohr, AfD: Das haben Sie doch selbst gesagt!) Dann sagen Sie gleichzeitig, es gilt aber irgendwie für alle. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Das ist der wahre Kern. Es gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für Abgeordnete, für Fraktionen arbeiten. Ich sage es in aller Deutlichkeit: Sollte dabei ein dreckiger Nazi sein, der da arbeitet, oder ein Linksextremist, dann fliegt er genauso raus bei einer SPD, bei einer CDU oder eben bei einer AfD. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER) Wenn Sie sich aber hier hinstellen und für sich selbst erklären, es geht nur gegen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, (Abg. Damian Lohr, AfD: Meiner Rede nicht zugehört!) dann habe ich doch die eine oder andere Nachfrage. Sie erklären dann selbst, dass solche Leute bei Ihnen arbeiten. (Zurufe von der SPD) Ganz ehrlich, überraschen würde es hier doch keinen. Allein die Bilder, die in diesen Tagen wieder durch die Presse gehen, mit wem Sie gemeinsam in der Vergangenheit marschiert sind. Herr Lohr, Sie reden davon, dass wir uns dann vor Gericht sehen. Wir sind uns schon einmal vor Gericht begegnet. Damals waren Sie mit der Identitären Bewegung unterwegs. Es gibt diese Bilder mit dem White-Power-Gruß. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Aha! – Glocke des Präsidenten) Dann sollen wir das einfach alles so akzeptieren? Mit Verlaub, lassen Sie es mal gut sein. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf von der SPD: Ja!)

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Matthias Lammert

Zur Erwiderung spricht Abgeordneter Lohr von der AfD-Fraktion. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ihnen sollte man auch das Geld entziehen!)

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Damian Lohr AfD

Der Zwischenruf ist wieder bezeichnend, von Herrn Oster: „Ihnen sollte man auch das Geld entziehen!“ (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ja!) Das zeigt ganz klar, Herr Oster ist gegen das freie Mandat. Er möchte, dass frei gewählte Mandatsträger kein Geld haben. Was kommt als Nächstes, Herr Oster? Wollen Sie uns einsperren? (Unruhe der SPD) So weit sind wir in dieser freiheitlichen Demokratie hoffentlich noch nicht. (Zuruf aus dem Hause: Sie dürfen sich doch hier hinstellen und reden!) Herr Haller hat meine Rede – – – (Anhaltend Unruhe der SPD – Glocke des Präsidenten) – Sie können mich natürlich niederschreien. (Zuruf von der SPD: Ja!) Ich stehe hier aber stellvertretend – – –

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Matthias Lammert

Lieber Herr Kollege Lohr, Sie müssten in Ihrer Erwiderung schon ein Stück weit auf den Kollegen Haller eingehen.

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Damian Lohr AfD

Sie können mich jetzt natürlich niederschreien. Herr Haller hat gerade wieder gezeigt, dass er meiner Rede gar nicht zugehört hat. (Zurufe von der SPD: Doch! –

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Leider! – Unruhe bei der SPD) Er ist ihr gar nicht gefolgt. Ich habe explizit gesagt, dass wir einwandfreie Mitarbeiter haben. Das sind lupenreine Demokraten, (Zurufe von der SPD) viel mehr als auf dieser Seite hier in diesem Hause, das ist völlig klar. (Zurufe von der SPD) – Ja, das haben Sie doch selbst gesagt. (Glocke des Präsidenten) Herr Präsident, ich komme nicht zum Reden. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt hat zunächst Kollege Lohr, auch wenn es vielleicht etwas schwieriger ist von der Lautstärke her, das Wort. Herr Lohr, bitte. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD)

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Damian Lohr AfD

Sie haben nicht zugehört. Unsere Mitarbeiter sind einwandfreie Demokraten, im Gegensatz zu Ihnen. Das möchte ich an dieser Stelle so festhalten. Sie haben in Ihrer Rede doch selbst gesagt, dass sich das Gesetz gegen die AfD richtet. Bei uns hat niemand etwas zu verbergen. (Zurufe von der SPD sowie der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht doch um die Instrumentalisierung, dass Ihre Partei festlegt, wer Verfassungsfeind ist. Keine wissenschaftlichen Leute legen das fest, keine Gerichte, sondern Sie entscheiden das am Ende. Sie schaffen ein Missbrauchsinstrument (Beifall bei der AfD) und haben ganz klar aufgezeigt, dass es sich gegen uns richtet. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) – Und Sie? Sie machen ohnehin alles, was die machen. Sie haben im Bund schon alle Positionen aufgegeben, da brauchen Sie sich gar nicht zu verstecken. Sie sind Mitläufer von linken Gesinnungsmenschen. (Heiterkeit bei der SPD –

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Gordon Schnieder CDU

Sagt der ehemalige Vorsitzende der JA!) Das ist so. Sie sägen mit diesem Gesetzesvorhaben an der Demokratie. Das versuchen sie jetzt durchzudrücken, aber ich kann Ihnen sagen, wir werden uns mit allen juristischen Mitteln dagegen wehren. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Sie können mich zwar niederschreien, aber im nächsten Landtag wird es mehr AfDler geben, dann ist die Lautstärke auf dieser Seite nicht mehr so hoch. (Zurufe von der SPD: Doch!) Den demokratischen Konsens haben Sie als Erstes gebrochen. Sie haben unsere Leute nicht mehr in Funktionen gewählt. Dann zu sagen, wir hätten den Konsens aufgekündigt in diesem Hohen Haus: (Glocke des Präsidenten) Das waren ganz klar Sie selbst. (Abg. Martin Haller, SPD: Aha!) Danke schön. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es nur noch einmal zur Klarstellung – – – (Unruhe der SPD) – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, das ist jetzt natürlich turbulent, aber trotzdem, wir wollen die Debatte weiter ordnungsgemäß durchführen. Ich will nur zur Klarstellung noch einmal allgemein sagen, hier wird keiner durch dieses Gesetz in irgendeine Ecke gestellt oder diskreditiert, (Abg. Joachim Paul, AfD: Nein, gar nicht!) sondern es wird grundsätzlich neutral geprüft. Das will ich nur deutlich sagen, weil die Rede Anschuldigungen enthielt, bei der einen Fraktion oder der anderen gäbe es Verdachtsfälle. Das will ich nur noch einmal in aller Neutralität sagen, ohne jetzt eine Fraktion explizit zu nennen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ne, ne, ne! Rote Socken!) Ich darf fortfahren und für die FDP-Fraktion Abgeordneten Weber aufrufen.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Parlamentarischer Geschäftsführer Lohr, auch ich muss auf Ihre Ausführungen eingehen. (Abg. Damian Lohr, AfD: Gern!) Mir ist bewusst geworden bei Ihrer Rede, in der Sie Partei und Fraktion vermischt haben, (Abg. Martin Haller, SPD: Ja!) wieso der Rechnungshofbericht so ist, wie er ist, weil ich Ihrem Vorgänger genau diese Naivität zutraue, wie Sie sie in Ihrer Rede dargelegt haben. Wir reden hier über ein Abgeordnetengesetz, das die Fraktionen betrifft. Wir reden nicht über ein Gesetz, das Mitarbeiter der Partei betrifft. Von daher sage ich Ihnen, das, was der Rechnungshofbericht nur für einen kurzen Zeitraum, in dem Ihr Kollege Fraktionsvorsitzender Bollinger die Verantwortung hatte, offengelegt hat, ist ein Steuerskandal, und Sie sind Betrüger. Sie sind Betrüger vor dem Steuerzahler und vor diesem Parlament. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Damian Lohr AfD

Das ist unparlamentarisch, Herr Präsident!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wir als FDP werden mit diesem Gesetz die wehrhafte Demokratie und unser Parlament zum Schutz seiner Funktions- und Arbeitsfähigkeit (Abg. Damian Lohr, AfD: Betrug ist eine Straftat!) als Verfassungsorgan insgesamt besser vor potenziellen Verfassungsfeinden schützen. wendiges gesetzliches Reglementarium schaffen. Das Ziel ist, Beschäftigte von Abgeordneten und Fraktionen von der staatlichen Finanzierung auszuschließen, wenn sie erwiesenermaßen verfassungsfeindlich sind. Das ist nach unserer Meinung ein guter Ansatz; denn es steht offensichtlich zu vermuten, dass eine Zahl von Mitarbeitern der Abgeordneten und Fraktionen auch auf Landesebene über einen extremistischen Hintergrund verfügen könnte. Um über jeden Verdacht erhaben zu sein, wollen wir künftig Menschen auf ihre Verfassungstreue hin überprüfen, die ein spezifisches Näheverhältnis zum Parlament haben. Die Beschäftigten von Abgeordneten und Fraktionen stehen in diesem Näheverhältnis. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Genau! –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

So ist das!) Sie stehen in diesem Näheverhältnis. In den einen oder anderen Ausschüssen – ich sage nur Rechtsausschuss oder diese Dinge – werden auch Dinge nicht öffentlich transportiert, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) die innerhalb der Mitarbeiterschaft bearbeitet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist keine abstrakte Gruppe. Das sind vielmehr die vertrauten Gesichter, die uns tagtäglich umgeben und uns in unserer Arbeit unterstützen. Wir alle wissen nur zu genau, wie viele schützenswerte Informationen zwischen diesen Menschen und uns immer und immer wieder ausgetauscht werden. Wir vertrauen unserem Umfeld. Wir werden ihm noch beruhigter vertrauen können, wenn gesichert ist, dass unsere Beschäftigten mit uns gemeinsam das klare Ziel verfolgen, stets für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat einzustehen. Sehr geehrter Herr Lohr, es wäre doch ein Leichtes gewesen, sowohl in den letzten Tagen wie auch heute, frei von jeglicher Schuld bzw. frei aufspielen zu können, wenn Sie solche lupenreinen Demokraten in Ihrer Mitarbeiterschaft haben, und zu sagen, das ist der Weg, den wir gehen. Wenn Sie ein reines Gewissen haben mit Blick auf Ihre Mitarbeiter, können Sie dieser Gesetzesinitiative auch zustimmen. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN –

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

So ist das!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber anscheinend haben Sie kein Vertrauen in alle Ihre Mitarbeiter, (Abg. Damian Lohr, AfD: Doch!) für die Sie als Parlamentarischer Geschäftsführer zuständig sind. Ich bin wirklich auf das eine oder andere Ergebnis gespannt. (Abg. Damian Lohr, AfD: Ja, ja!) Sie als Parlamentarischer Geschäftsführer wissen, was in den Arbeitsverträgen steht und woher das Personal kommt. Es gilt nicht nur, irgendwelche Beträge zurückzuzahlen, sondern Rechenschaft darüber abzulegen, welche Mitarbeiter Sie in Ihrer Fraktion beschäftigt haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen im öffentlichen Bereich gibt es schon seit Langem. Wir in Rheinland-Pfalz unterziehen seit Jahrzehnten Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen, einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist das!) Ich weiß überhaupt nicht, wo da das Problem sein soll. Ich persönlich finde, auch die Beschäftigten von Abgeordneten und Fraktionen üben sicherheitsempfindliche Tätigkeiten aus. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Deshalb halte ich es für folgerichtig, dass deren Beschäftigung künftig bei begründeten Zweifeln an ihrer Verfassungstreue nicht mehr durch den Staat finanziert werden soll. Noch einmal zur Klarstellung: Die Mitarbeiter, die unten am Eingang vom Landtag sind, durchlaufen diese Sicherheitsvorkehrungen, (Glocke des Präsidenten) aber wir sollen unsere Mitarbeiter diesen Vorkehrungen, dieser Sicherheitsüberprüfung nicht unterziehen? Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihre Mitarbeiter laufen genauso wie die anderen Fraktionsmitarbeiter hier durchs Haus, durchs Abgeordnetenhaus. Auch die Mitarbeiter des Landtags laufen hier durchs Haus. Von daher, geltendes Recht für alle. Super Initiative, können wir nur unterstützen. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Lohr das Wort.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Weber, Sie haben uns gerade eine Straftat vorgeworfen. Das weise ich ausdrücklich zurück. Sie haben gesagt: „Sie sind Betrüger.“ Betrug, § 263 StGB. Das ist unredlich, und das kann ich an dieser Stelle zurückweisen. Sie haben das Grundproblem nicht verstanden. Ich habe jetzt schon mindestens drei Mal gesagt, dass wir unbescholtene demokratische Mitarbeiter haben. (Zurufe von der SPD) Es geht im Endeffekt darum, dass dieses Instrument missbraucht werden kann und ausgelegt werden wird. Das haben Sie alle durch die Reihe gesagt: Ja, bei der AfD ist sicher etwas, da findet man etwas. – Das ist absolut Quatsch. (Zurufe der Abg. Gordon Schnieder, CDU, und Sabine BätzingLichtenthäler, SPD) Da wird man gar nichts finden. Die Sache ist – – – (Zurufe von der SPD) – Aber Sie legen das aus. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Nein!) Ein SPD-Innenminister setzt natürlich bei den eigenen Leuten andere Maßstäbe an. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau! – Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Ich meine, gut, Sie von den Grünen können auch sagen, das ist alles Quatsch, während Ihre Bundesvorsitzende mit ACAB-Pullover in den Deutschen Bundestag geht, das hat natürlich nichts mit Extremismus zu tun. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Dann habt doch keine Angst!) Es ist einfach klar, dieses Gesetz öffnet dem Missbrauch komplett die Tür, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Nein, es schützt die Demokratie!) und deshalb ist es abzulehnen. Nicht, weil wir Angst haben, dass bei unseren Mitarbeitern etwas ist. Die sind alle demokratisch. (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Es ist auch bei Ihnen vermutlich so – das ist überall so –, dass für die Fraktionen oft auch Parteimitglieder arbeiten, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Das ist auch nicht das Problem!) weil eine ideologische Nähe besteht. Sie werden wahrscheinlich nicht bestreiten, dass Mitglieder der FDP auch Angestellte der FDP-Fraktion sind (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Das ist auch nicht das Problem! Aber das haben Sie immer noch nicht verstanden!) oder bei den Genossen ein paar andere Genossen. Die haben natürlich noch mehr Möglichkeiten, die können die auch beim Rundfunk parken. (Zurufe der Abg. Gordon Schnieder, CDU, und Sabine BätzingLichtenthäler, SPD) Aber grundsätzlich ist es so, dass Fraktionen oft Leute anstellen, die Mitglieder ihrer Parteien sind. (Zurufe von der SPD) Wenn Sie dann natürlich in toto sagen, ja, die AfD – das machen Sie ja sowieso schon die ganze Zeit – (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja, Sie sind so eingestuft worden! – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) ist rechtsextrem, und deswegen dann sagen, okay, alle AfD-Mitglieder sind Verfassungsfeinde, und dementsprechend streichen wir die Mittel: (Abg. Marcus Klein, CDU: Das passiert ja genau nicht!) Sie wollen das Instrument missbrauchen. Sie wollen das Instrument missbrauchen, weil Sie sich der politischen Debatte mit uns (Glocke des Präsidenten) nicht stellen wollen. Danke schön. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Wir fahren in der Debatte fort. Zur Erwiderung erteile ich Abgeordnetem Weber von der FDP-Fraktion das Wort.

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Marco Weber FDP

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Lohr, wen Sie in Ihrer Fraktion und in der Partei anstellen, geht mich grundsätzlich nichts an. Grundsätzlich geht mich das nichts an. Ich habe als Parlamentarischer Geschäftsführer für meine Fraktion mit dem Fraktionsvorsitzenden die Verantwortung für die FDP-Fraktion. Sie haben in Ihrer Ausgangsrede aber einen Satz geprägt – darauf habe ich mich bezogen –, der die Entlohnung von Parteimitgliedern und Fraktionsmitarbeitern beinhaltete. Darauf habe ich mich in meiner Rede bezogen. Ob Sie Parteimitglieder oder Nicht-Parteimitglieder in Ihrer Fraktion beschäftigen oder nicht, ist mir, Entschuldigung, so egal, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage noch einmal, Sie hätten heute die Möglichkeit gehabt. Die Weigerung und die Nicht-Zustimmung, die Sie in Aussicht gestellt haben, ist für mich ein Beleg, dass Sie tolerieren würden, Personal in Ihrer Fraktion zu beschäftigen, das den Kriterien dieses Gesetzes nicht entspricht. (Zurufe der Abg. Peter Stuhlfauth und Joachim Paul, AfD) Allein dieser Sachverhalt ist für uns als FDP, als Fraktion mit einem Satz zusammenzufassen, und zwar so: Keine Freiheit den Feinden der Freiheit. Dieser Satz ist für uns als FDP maßgeblich, für Sie als AfD anscheinend nicht. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht deren Gruppenvorsitzender Helge Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! In einem wirklich bemerkenswerten Widerspruch zu den Vorwürfen, die unserer Gruppe und mir ganz persönlich im vergangenen Plenum im Hinblick auf die Einbringung einer Änderung am Fraktionsgesetz gemacht wurden, wird hier nun leidenschaftlich über die Verteidigung der Demokratie mittels Geldentzug für Verfassungsfeinde philosophiert. Ich will ganz nüchtern etwas festhalten, Herr von Heusinger, Herr Klein: Haben Sie mir und uns nicht unlängst nach alter Schulmeister Sitte vorgehalten, solche Dinge, also gerade Änderungen am Fraktionsgesetz, müssten im Vorfeld gemeinsam, also unter Beteiligung aller Demokraten im Landtag, erörtert werden? Werte Kolleginnen und Kollegen, entgegen Ihrer Behauptung, wir FREIE WÄHLER hätten vorab den Kontakt suchen müssen, hat mich in der vorliegenden Angelegenheit tatsächlich niemand angeschrieben, angerufen oder auf andere Weise versucht, Verbindung aufzunehmen. In Anbetracht der Geschehnisse der vergangenen Wochen und der Tragweite des hier zu behandelnden Gesetzentwurfs halte ich dieses Vorgehen schlichtweg für stillos. Ungeachtet der Art und Weise Ihres Vorgehens sind wir uns in der Sache allerdings einig. Wer in welcher Form auch immer nachgewiesenermaßen gegen unsere Verfassung agiert, ist nicht spielberechtigt, weder im Landtag, der Regierung, in den Wahlkreisbüros noch in den Fraktionen oder Gruppen. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Solche staatsfeindlichen Personen zweckentfremden das Parlament unter dem Deckmantel eines Arbeitsplatzes zugunsten der Verwirklichung ihrer extremistischen Ideen. Dem könnten wir einen pragmatischen und wirksamen Riegel vorschieben: Geldhahn zu, fertig. Was mir allerdings nicht gefällt, ist der Zeitpunkt der Einbringung im Hinblick auf die Ereignisfolge der jüngeren Vergangenheit. Selbst wenn im Gesetzestext nicht unterschieden und generell auf Extremisten im linken oder rechten Spektrum verwiesen wird, so kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die derzeitigen Umfrage- und Wahlergebnisse die Klingen im Land und Bund immer weiter schärfen lassen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau, guten Morgen!) Natürlich unterstützen wir diesen Gesetzesentwurf grundsätzlich. Was die praktische Umsetzung angeht, so halte ich es aus Erfahrung weder für umsetzbar, alle nach meinem Dafürhalten zu überprüfenden Personen fristgerecht zu überprüfen, noch ist es sinnvoll, die letztendliche Entscheidung über die Alimentierung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Hand einer einzelnen Person zu überstellen. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und bei der AfD) Diese Entscheidung sollte immer einem rechtsstaatlichen Gremium anheimgestellt werden, um nicht von vornherein einen falschen Eindruck zu erwecken. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und bei der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Frisch.

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Michael Frisch fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer die freiheitliche Demokratie aktiv bekämpft, sollte keine staatliche Finanzierung erhalten. Daran darf kein Zweifel bestehen. Dem stimmen wir als „Drei Farben“ ausdrücklich zu. Doch schon mit dieser grundsätzlichen Feststellung beginnen die Probleme. Wer ist denn ein Verfassungsfeind? Wem sind die Mittel des Staates vorzuenthalten und wem nicht? Die im vorliegenden Gesetzentwurf genannten Kriterien für eine Einstufung als unzuverlässig sind in weiten Teilen nachvollziehbar: rechtskräftige Verurteilung wegen eines Staatsschutzdeliktes, Mitgliedschaft in verbotenen Vereinen und Organisationen sowie die Zugehörigkeit zu einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei. Dabei bleibt es aber nicht. Würde doch so das unausgesprochene Ziel dieses Gesetzes nicht erreicht, eine unliebsame Opposition, der man auf politischem Weg nicht mehr Herr wird, mit verwaltungsrechtlichen Mitteln zu schwächen. Einmal mehr beruft man sich dabei auf den Verfassungsschutz. Diese dem Innenministerium unterstellte Behörde soll Beweise dafür liefern, dass Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen „potenzielle Verfassungsfeinde“ sind, wie es im WD-Gutachten wortwörtlich heißt. Bereits die Mitgliedschaft und erst recht das Engagement in einer vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuften Partei können als wichtiges Indiz für eine Unzuverlässigkeit gewertet werden. Meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz greift tief in die Rechte frei gewählter Abgeordneter und in die Fraktionsautonomie ein. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nö!) Solche Eingriffe auch mit der Einschätzung einer regierungsabhängigen Behörde zu begründen und letztendlich in einem Verwaltungsakt zu entscheiden, ist ein inakzeptabler Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. (Beifall der Abg. Dr. Herbert Drumm, Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos, sowie bei der AfD) Man schränkt Rechte der Opposition mit dem Argument ein, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau, es geht um die Opposition!) dies diene dem Schutz der Demokratie, und legt gleichzeitig selbst fest, wer die Demokratie gefährdet. Diese Strategie ist nichts anderes als ein Blankoscheck für das Aushebeln fundamentaler parlamentarischer Rechte, den wir grundsätzlich ablehnen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Machen wir nicht!) Es kann und darf nicht sein, dass die Exekutive in einem selbstreferenziellen Verfahren demokratische Prinzipien außer Kraft setzt und eine gegebenenfalls beantragte gerichtliche Kontrolle erst im Nachhinein und ohne aufschiebende Wirkung erfolgt. Interessanterweise hat gerade die politische Linke in der Diskussion um die 2011 von der damaligen Familienministerin Kristina Schröder eingeführten und 2014 von der schwarz-roten Bundesregierung wieder abgeschafften Extremismusklausel ganz ähnlich argumentiert. Man sprach damals von Misstrauen, Generalverdacht und Schnüffelmentalität. Man wies darauf hin, Verfassungsschutzberichte lieferten keine Beweise und Verfassungswidrigkeit stelle in der Bundesrepublik ausschließlich das Bundesverfassungsgericht fest, nicht der Verfassungsschutz. Davon wollen Grüne und SPD heute offensichtlich nichts mehr wissen, sonst hätten sie nicht unter tätiger Mithilfe der CDU und einer schon lange nicht mehr freiheitlichen FDP diesen Gesetzentwurf vorgelegt. (Zuruf des Abg. Steven Wink, FDP) Meine Damen und Herren, das ist die gleiche Doppelmoral, die man ansonsten in der Demokratiedebatte findet. Dürfen wir damit rechnen, dass linksextreme Nichtregierungsorganisationen demnächst keine Fördergelder aus dem Projekt „Demokratie leben!“ mehr erhalten oder dass Jette Nietzard, für die alle Polizisten Schweine sind und der Massenmord der Hamas am 7. Oktober eine Militäroperation war, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) als offenkundige Verfassungsfeindin von ihren grünen Freunden ausgeschlossen wird? Mit Sicherheit nicht. Meine Damen und Herren, der renommierte Staatsrechtler Dietrich Murswiek hat im Blick auf Rheinland-Pfalz davor gewarnt, wer Fraktionen durch finanzielle Einschränkungen strukturell behindere, greife in das Parteienprivileg ein und versuche auf indirektem Weg, das Parteienverbot zu umgehen. Noch schärfer fällt die Kritik des Magazins Cicero aus. (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zitier doch den Stürmer!) Ich zitiere aus der Ausgabe vom 2. Juni: Ein Rechtsstaat, der den Rechtsbruch durch den Staat zugleich für legitim erklärt, wendet sich gegen sich selbst. – Das hat noch viel größere Probleme zur Folge. Die systematische Missachtung des Rechtsstaatsprinzips nämlich hat das Bundesverfassungsgericht erst im Jahr 2017 zu einem eindeutigen Merkmal für Verfassungsfeindlichkeit erklärt. Könnte es sein, dass gerade die, die vorgeben, die Verfassung zu schützen, sie in Wirklichkeit zerstören? Meine Damen und Herren, für uns als „Drei Farben“ ist klar, (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Euch gibt es doch gar nicht!) im Zweifel für die Freiheit, denn die stirbt, wie Guido Westerwelle es vor vielen Jahren zutreffend beschrieben hat, immer zentimeterweise. Sollte dieses Gesetz verabschiedet werden, stirbt sie wieder einige Zentimeter mehr. (Glocke des Präsidenten) Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der Abg. Dr. Herbert Drumm und Martin Louis Schmidt, fraktionslos, sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will, weil die Frage aufkam, noch einmal darauf aufmerksam machen: 5 Minuten haben fraktionslose Abgeordnete an einem Plenartag Zeit zu reden. Die 5 Minuten sind jetzt vorbei. Jetzt kommt der nächste fraktionslose Abgeordnete, den ich aufrufen darf, Dr. Herbert Drumm, 5 Minuten maximal. Sie haben das Wort.

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Dr. Herbert Drumm fraktionslos

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Grundsätzlich ist dieser Gesetzentwurf dem Sinne nach ausdrücklich zu begrüßen. Es kann tatsächlich nicht sein, dass man seine eigenen Feinde großzügig unterstützt, damit sie mich noch besser bekämpfen können. Dies gilt hier genauso wie in anderen Fällen. Allerdings gibt es drei Punkte, aufgrund derer ich dem Entwurf so nicht zustimmen kann. Erstens: Laut Gesetzestext sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, alle Abgeordneten und Fraktionen zu überprüfen. Dennoch ist es nicht zu übersehen, dass die politische Zielrichtung dieser geplanten Gesetzesänderung in erster Linie die AfD betrifft. Genau wie die gestrige, ähnlich gelagerte Aktuelle Debatte wird sie dazu führen, dass der AfD ohne ihr eigenes Bemühen eine Bühne geboten wird, die ihr weitere Wähler zuführt. Dies kann doch nicht der Sinn sein. Zweitens: Während im neuen § 6 a bzw. in § 12 Abs. 4 Nr. 1 und 2 klare, eindeutige Kriterien für die fehlende Zuverlässigkeit genannt werden, heißt es in Nr. 3: Die erforderliche Zuverlässigkeit fehlt in der Regel Personen, „bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes verfolgt oder unterstützt haben“. Hier wird Tor und Tür geöffnet für nicht enden wollende Streitereien, politische Einflussnahmen usw. Was sind Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass? Was bedeutet, Bestrebungen verfolgt oder unterstützt haben? Wer soll das entscheiden? Es gibt nur eine einzige Instanz, die hier maßgebend ist, nämlich die Gerichte, (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) insbesondere die Verfassungsgerichte und ihre Urteile. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos, sowie bei der AfD) Der Verfassungsschutz reicht keinesfalls aus. Drittens: In Abs. 3 des § 6 a bzw. in § 12 wird festgelegt, dass der Landtagspräsident allein die Entscheidung über die Zuverlässigkeit trifft. Ist dies sinnvoll, oder wäre es nicht besser, wenn ein größeres Gremium dafür zuständig ist? Stellen wir uns vor, dass bei der übernächsten Landtagswahl die AfD Regierungspartei wird und sogar den Landtagspräsidenten stellt. Was dann? (Abg. Martin Haller, SPD: Das will ich mir nicht vorstellen! – Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Weitere Zurufe von der SPD) Ich nenne noch einen letzten Gesichtspunkt. Mit immensem Aufwand werden hier mal wieder die Kleinen bestraft und die Großen laufen gelassen. Ich weiß, dass es alles andere als einfach wäre: Warum werden nicht auch die Abgeordneten selbst überprüft, die doch deutlich mehr Geld erhalten und einen deutlich größeren Einfluss haben? (Zurufe von der SPD) Gerade die laufenden Diskussionen, vor allem die gestrigen, zeigen, dass dies sinnvoll wäre. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos, sowie des Abg. Ralf Schönborn, AfD)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der ersten Beratung des Gesetzentwurfs. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12234 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen jetzt zu den Punkten 23 bis 26 der Tagesordnung: Jahresbericht 2025 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 18/11500 – Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2023 Antrag der Landesregierung – Drucksache 18/11039 – Entlastung des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2023 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 18/11134 – Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2025 des Rechnungshofs (Drs. 18/11500) sowie Ergänzung des Schlussberichts der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2022 – Drucksache 18/12123 – Gemäß der Absprache im Ältestenrat findet die Behandlung ohne Aussprache statt. Es wird vorgeschlagen, die Punkte an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung durch die Rechnungsprüfungskommission zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen dann zu Punkt 27 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung der Straßenausbaubeiträge (Straßenausbaubeitragsabschaffungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 18/12278 – Erste Beratung Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Es spricht der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion, Abgeordneter Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als erste Fraktion im Parlament hat die AfD bereits 2018 gefordert, Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. (Abg. Martin Haller, SPD: Das haben wir gestern schon gehört!) Die Straßenausbaubeiträge müssen abgeschafft werden, weil sie ungerecht sind und hochbürokratisch. Bereits im vergangenen Plenum im Mai hatten wir diesen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge angekündigt. Hintergrund war eine von uns beantragte Aktuelle Debatte, da die FDP-Fraktion groß in der Presse angekündigt hatte, sie sei für die Abschaffung der ungerechten Straßenausbaubeiträge, aber zwei Tage später ist die FDP in der Plenarsitzung dann kleinlaut zurückgerudert, es sei doch nichts mit der Abschaffung. Meiner AfD-Fraktion und mir ist die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sehr wichtig. Zum einen werden die Bürger von den ungerechten Beiträgen entlastet (Abg. Martin Haller, SPD, nimmt Bezug auf die Reihen der AfDFraktion: Wo ist denn Ihre AfD-Fraktion?) – das spüren die Hauseigentümer direkt in ihrem Portemonnaie –, und zum anderen werden die Kommunen von der hohen Bürokratie entlastet. Im Durchschnitt gehen mehr als 22 % des Beitragsaufkommens für die Verwaltung der Ausbaubeiträge drauf. Das ist viel zu viel. Statt hoher Verwaltungskosten beim Eintreiben von ungerechten Ausbaubeiträgen werden die Kommunen vom Land finanziell entschädigt für den Einnahmenwegfall. Das verlangt das Konnexitätsprinzip. Die Entschädigung von mindestens 90 Millionen Euro ist ausreichend hoch. (Abg. Thomas Wansch, SPD: Ha, ha!) Größere Bundesländer wie Bayern und NRW sind ein guter Vergleichsmaßstab. (Heiterkeit des Abg. Marco Weber, FDP) Das Land übernimmt mit den 90 Millionen Euro nur den Bürgeranteil. Der Gemeindeanteil bleibt weiterhin bestehen und kann weiterhin vom Land gefordert werden. Sehr wichtig ist uns der Bürokratieabbau durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Die Kompensationszahlung wird pauschal über den kommunalen Finanzausgleich ausgezahlt. Maßstab ist die Länge der Gemeindestraßen. Bereits heute kennt der kommunale Finanzausgleich den sogenannten Straßenansatz als Maßstab von Zuweisungen. Somit fügt sich die pauschale Erstattung systemgerecht und unbürokratisch in den bestehenden Finanzausgleich ein und ist gleichzeitig sachgerecht, weil es bei den Ausbaubeiträgen um Gemeindestraßen geht. Der Personalmangel in der öffentlichen Verwaltung macht im Übrigen auch vor der Erhebung der bürokratischen Straßenausbaubeiträge nicht halt. Selbst das derzeit noch rot regierte Koblenz ist personell nicht in der Lage, die Ausbaubeiträge zu erheben, aber die Genossen im Land setzen sich dafür ein, dass die ungerechten Ausbaubeiträge erhalten bleiben. Die Widersprüche in der SPD-Politik merken die Genossen nicht, weil sie lieber gierig nach dem Geld der Bürger schielen. (Abg. Martin Haller, SPD: Genau!) Wenn man sich eines sicher sein kann, dann, dass Steuern und Beiträge steigen, wenn man die Roten regieren lässt. Dennoch reicht das Geld nie aus. Die 90 Millionen Euro Kompensationszahlungen haben wir übrigens in unseren Deckblättern zum Haushalt vollständig gegenfinanziert. Somit wird der Landeshaushalt unterm Strich nicht belastet und entstehen auch, wie hier schon öfter fälschlicherweise behauptet wurde, keine zusätzlichen Belastungen, sondern es fallen Belastungen weg. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge kennt nur Gewinner. Die Bürger werden finanziell entlastet, die Kommunen werden von Bürokratie entlastet, und der Einnahmeausfall wird vollständig kompensiert. Das Land hat dank Einsparungen bei Steuergeldverschwendung keinerlei Defizite, sondern kann sich sogar rühmen, den kommunalen Finanzausgleich um 90 Millionen Euro aufzubessern, und FDP und CDU können ihr angebliches Wahlversprechen umsetzen, die ungerechten Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Meine AfD-Fraktion wird sich jedenfalls stets für die Abschaffung der ungerechten Straßenausbaubeiträge einsetzen. Das war von Anfang an unsere Position und ist es bis heute. Auf die AfD ist Verlass. Wir schaffen die Straßenausbaubeiträge ab. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Benedikt Oster.

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Benedikt Oster SPD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das wird die kürzeste Rede in meiner gesamten Parlamentszeit. Die Debatte ist gestern, glaube ich, mehr als erschöpfend diskutiert worden. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Der Entwurf ist aus dem Kontext gerissen und ergibt keinen Sinn. Deshalb kann ich nur sagen: Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der SPD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Dennis Junk.

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Dennis Junk CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir haben gestern unseren eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der natürlich viel besser aufbereitet und durchdachter ist. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD: Da muss er selbst lachen!) Ich will Ihnen das an Ihren Zahlen einmal deutlich machen, Herr Bollinger, wenn Sie sagen, mit den 90 Millionen sind Sie auskömmlich. Wenn wir von 20.000 km Gemeindestraßen in Rheinland-Pfalz ausgehen und einmal unterstellen, im Durchschnitt sollten die alle 50 Jahre erneuert werden, dann müssten wir im Jahr im Durchschnitt 400 km ausbauen. Wenn wir diesen Kilometer einmal rechnen, je nach Straße, je nach Beschaffenheit, müssen wir mindestens 1 Million bis 1,5 Millionen Euro investieren. Also brauchen wir pro Jahr 400 bis 600 Millionen Euro, wenn wir das durchschnittlich fortschreitend machen würden. Bei 60 % wiederkehrenden Beiträgen brauchen wir eine Summe von 240 Millionen, um dies im Durchschnitt zu machen. Wir haben gestern gesagt, wir starten mit 200 Millionen Euro, die wir dann kontinuierlich anpassen werden. Deshalb sind Ihre 90 Millionen Euro nicht das, was wir in Zukunft brauchen werden. Der Gesetzentwurf ist nicht durchdacht. Deswegen stimmen wir dem natürlich auch nicht zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist von der Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Patrick Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schon allein aus der Drucksachennummer geht hervor, dass wir FREIEN WÄHLER einen Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vor dem Gesetzentwurf der AfD eingereicht hatten. (Abg. Marco Weber, FDP: Ach!) Wir stellen an dieser Stelle lieber unseren eigenen Antrag vor, als auf den Gesetzentwurf der AfD einzugehen. Vielen Dank. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist peinlich!)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Michael Ebling das Wort. (Beifall des Abg. Claus-René Schick, SPD)

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Michael Ebling

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! In der gestrigen Debatte, soweit war zumindest meine Erinnerung, hat die AfD-Fraktion erklärt, dem Gesetzentwurf der CDU zustimmen zu wollen. Dann wäre es jetzt aber auch konsequent gewesen, dass Sie Ihren Gesetzentwurf heute einfach zurückgezogen hätten. (Heiterkeit des Abg. Michael Wagner, CDU) Somit müssen wir jetzt zum einen eine unnötige Debatte führen und uns zum anderen auch noch mit Ihren selbst erzeugten Widersprüchen herumschlagen. Kurz zur Erinnerung: Der Gesetzentwurf der CDU, dem Sie zustimmen wollen, sieht eine Abschaffung der Beiträge im Jahr 2027 vor. Ihr eigener Entwurf fordert das für 2026. Der Gesetzentwurf der CDU sieht einen finanzielle n Ausgleich in Höhe von 200 Millionen Euro vor, Sie sehen ihn von mindestens 90 Millionen Euro vor, sprechen aber selbst da schon von Überkompensation. Spätestens an dieser Stelle dürfte klar sein, man kann nicht beiden Entwürfen zustimmen. Das ist weder logisch noch ist es schlüssig. Vielleicht ist es auch einfach das Prinzip, man will sowieso nicht ernst genommen werden. Das scheint die Grundlage für Ihren Gesetzentwurf zu sein. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP)

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Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Dr. Bollinger das Wort.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Die 90 Millionen, Herr Minister, auf die Sie eingegangen sind, reichen aus, weil größere Bundesländer mit längeren Straßen wie Bayern und NRW mit weniger Geld auskommen. Das ergibt Sinn. (Heiterkeit bei der SPD sowie des Abg. Marco Weber, FDP) Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Wir wollen noch 5 Millionen Euro zusätzlich einbringen, um Mitarbeiter der Behörden im ersten Jahr zu schulen und weiterzubilden. Wir wollen mit der Einführung der Abschaffung 2026 die Bürger früher entlasten als die CDU. Dass wir dem Gesetzentwurf der CDU trotzdem zugestimmt haben, ist kein Widerspruch. Uns geht es nämlich darum, die Bürger zu entlasten. Das wäre mit dem qualitativ minderwertigeren, von uns abgeschriebenen Gesetzentwurf der CDU auch möglich gewesen. So aber, wenn unserem zugestimmt worden wäre, wäre das früher der Fall gewesen. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Damian Lohr, AfD – Zuruf des Abg. Dennis Junk, CDU)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wird Erwiderung gewünscht, Herr Minister? – Darauf wird verzichtet. Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor, dann sind wir am Ende der ersten Beratung. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der AfD – Drucksache 18/12278 – an den Innenausschuss – federführend – sowie mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen dann zu Punkt 28 der Tagesordnung: Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist überfällig – hilfsweise ist eine Bundesratsinitiative zur steuerrechtlichen Vollabschreibung der Straßenausbaubeiträge notwendig Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/12170 – Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Für die einbringende Gruppe FREIE WÄHLER darf ich Abgeordnetem Patrick Kunz das Wort erteilen. 3 Minuten. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da dieser Tagesordnungspunkt gestern sehr ausgiebig diskutiert wurde und es wenige neue Eindrücke gab mit Ausnahme von Steven Wink, der eine Alternative zu der Abschaffungsproblematik geschaffen hat, haben wir FREIE WÄHLER unseren Antrag weiter aufrecht erhalten mit dem alleinigen Darstellungsmerkmal, dass wir von der Landesregierung fordern, sich auf der Bundesebene für eine steuerliche Vollabschreibung der Straßenausbaubeiträge einzusetzen. (Beifall des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER – Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr gut!) Für uns ist wichtig, wer zahlt, sollte wenigstens steuerlich entlastet werden. Es wäre das Mindeste, sich dafür einzusetzen. Das wäre ein kleiner Ausgleich für unsere Bürger, weil das immer wieder als Belastung gesehen wird. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Helge Schwab und Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Benedikt Oster.

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Benedikt Oster SPD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hier ein paar Worte mehr zu dem Antrag, weil Sie gesondert auf die Einkommensteuer oder das Einkommensteuergesetz eingehen. Dennoch würde ich sagen, Ihr Antrag ist unverändert zu dem aus dem April 2024. Alter Wein aus neuen Schläuchen, so würde ich es in meiner Sprache zusammenfassen. Ich glaube, überzeugender und innovativer wird es auch nicht werden am heutigen Tag. Wir haben es gestern diskutiert, eben noch ein drittes Mal. Ihr Antrag fußt auf einem, ich würde sagen, bewussten Missverständnis; denn der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil 2018 Ihre Frage, die Sie jetzt im Bundesrat geklärt sehen möchten, bereits geklärt. § 35 Einkommensteuergesetz bezieht sich auf haushaltsnahe Dienstleistungen. Er hat dazu schon geurteilt, dass das, was Sie da fordern, das dann abzuschreiben, weder funktioniert noch rechtens ist. Deshalb sind Ihr Antrag und Ihre Bundesratsinitiative somit nicht sinnführend. Danke schön. (Beifall bei der SPD)

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Matthias Lammert

Es liegt eine Kurzintervention des Abgeordneten Stephan Wefelscheid von der Gruppe FREIE WÄHLER vor. (Zuruf aus dem Hause) – Nein, das war gerade noch just in time. Wir sind großzügig. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Oster, es geht genau um die Problematik, dass das Steuerrecht das aktuell nicht hergibt. Sie haben das Finanzgericht erwähnt. Das Problem lässt sich lösen, indem Du das Gesetz änderst. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Das ist die Intention, dass Ihr noch mal das Gesetz ändert. Es gab Steuerberater, die versucht haben, es darunter zu subsumieren. Es ergibt aus meiner Sicht auch deswegen Sinn, weil sie es auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen geltend machen können. Warum sollen sie dann nicht die Kosten, die Sie vom Staat in Rechnung gestellt bekommen für die Straße, weil Sie Eigentümer sind – sie haben Eigentumsbezug –, letztlich nicht steuerlich geltend machen? (Zuruf des Abg. Steven Wink, FDP) Der Bundesfinanzhof hat gesagt: Geht nicht. Das ist die Intention des Anliegens, dass das Land sich dafür einsetzt, wenn wir schon das einzige Land sind, das noch Straßenausbaubeiträge erhebt, dass dann wenigstens das Steuerrecht entsprechend geändert wird, damit die Bürgerinnen und Bürger, die Eigentum haben, die die Bescheide bekommen, die es bezahlen müssen, das wenigstens steuerlich geltend machen können. Dass das aktuell nach der Gesetzeslage nicht geht, ist unstreitig, aber wir wollen gerade die Änderung des Gesetzes. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD)

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Matthias Lammert

Kollege Oster zur Erwiderung? – Auf die Erwiderung wird verzichtet. Von der CDU-Fraktion hat Abgeordneter Dennis Junk das Wort. (Abg. Dennis Junk verändert die Höhe des Redepults) Das Pult braucht ein bisschen, aber das ist jetzt so. Vielleicht könnten wir irgendwann eine Melodie einspielen, aber das kann man noch in der Zukunft.

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Dennis Junk CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus meiner Sicht oder aus Sicht der CDU-Fraktion ergibt der Entschließungsantrag keinen Sinn; denn wenn es alle anderen Bundesländer abgeschafft haben, warum soll man sich auf Bundesebene dafür einsetzen, eine Regelung zu treffen, die nur in Rheinland-Pfalz zutrifft, wenn man hier selbst die Möglichkeit hätte, eine Entscheidung zu treffen, es einfach abzuschaffen? Warum soll ich mich woanders einsetzen, wenn ich hier die Möglichkeit habe, die Rahmenbedingungen zu schaffen? Deshalb noch einmal: Unser Gesetzentwurf von gestern ist ein Systemwechsel, der gut durchdacht ist, beschleunigt, Bürokratie abbaut und Planungssicherheit in den Kommunen schafft. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf wesentlich besser. Wir werden Ihrem Antrag daher nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Daniel Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bundesfinanzhof hat 2022 ein entsprechendes Urteil gefällt, weil er im Prinzip gesagt hat, sie können bei Straßenausbaubeiträgen nicht nachweisen, wie der Anteil des Arbeitslohns ist. Das hat auch einen besonderen Grund. Ich bin als Finanz- und Steuerpolitiker immer skeptisch, wenn es um Ausnahmetatbestände bei Einkommensteuererklärungen geht. Die Einführung dieser Ausnahmetatbestände hatte vor allem den Grund – sowohl bei der sozusagen Ertüchtigung von eigenem genutzten Vermögen als auch beim Thema haushaltsnahe Dienstleistungen –, Anreize zu geben, Schwarzarbeit zurückzudrängen. Wenn Sie jetzt anfangen, Einmalbeiträge oder Beiträge der Kommune sozusagen darauf umzulegen, was Arbeitslohnkosten beim Einzelnen in den Gebühren ausmachen, dann ist das zum einen gegen die Intention dieser Steuerminderung, weil ich davon ausgehe, dass die kommunalen Auftraggeber davon ausgehen, dass es keine Schwarzarbeit ist. Das Zweite ist aber auch, wir reden überall von Bürokratieabbau. Überlegen Sie mal, was das bedeuten würde, das am Ende nachzuweisen, welcher Bestandteil genau was bei diesen wiederkehrenden Beiträgen ist. Deswegen ist es kein zielführender Antrag der FREIEN WÄHLER, und er wird von uns abgelehnt. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Matthias Lammert

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüßen wir wieder Gäste bei uns, und zwar zum einen ehrenamtlich Mitwirkende von „Tina Verbindet“ aus Kusel. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Wir begrüßen Werkstatträte der Rhein-Mosel-Werkstätten im nördlichen Rheinland-Pfalz sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 9, Koblenz. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall im Hause) Wir fahren in der Debatte fort. Für die AfD-Fraktion darf ich Fraktionsvorsitzendem Dr. Bollinger das Wort erteilen.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich muss noch einmal sagen, als erste Fraktion im Parlament hat die AfD bereits 2018 gefordert, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Das fordern wir, weil sie ungerecht und hochbürokratisch sind. Die antragstellende Gruppe weiß offenbar nicht genau, was sie will. Dem Wortlaut ihres Antrags nach kann es sich die Landesregierung aussuchen, ob sie Straßenausbaubeiträge abschafft oder, wie es heißt, hilfsweise eine Bundesratsinitiative zur steuerlichen Absetzbarkeit der Ausbaubeiträge einleitet. (Zuruf des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) Die antragstellende Gruppe war fachlich und politisch nicht in der Lage, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge einzubringen. Vielmehr ist es ein stümperhafter und formal zweifelhafter Antrag geworden. Der vorliegende Antrag greift ein mehr als sieben Jahre altes Urteil des Bundesfinanzhofs auf, wonach Straßenausbaubeiträge nicht als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung von der Einkommensteuer absetzbar sind. Ein jüngeres BFH-Urteil dazu stammt aus dem Jahr 2020. Die Begründung des BFH: Es fehlt den Straßenausbaubeiträgen an – Zitat mit Erlaubnis des Präsidenten – „einem räumlich-funktionalen Zusammenhang der Handwerkerleistungen mit dem Haushalt des einzelnen Grundstückseigentümers“. Das Bundesfinanzministerium hätte ein Gesetz zur Änderung von § 35 a Einkommensteuergesetz vorlegen können, damit die ungerechten Straßenausbaubeiträge wenigstens von der Steuer absetzbar werden. Stattdessen hat das Bundesfinanzministerium unter Olaf Scholz im September 2021 ein Schreiben herausgegeben, durch das das BFH-Urteil für die Finanzämter verbindlich wurde. Das ist sozialdemokratische Finanzpolitik: Lieber in die Taschen der Bürger greifen, als das Einkommensteuergesetz im Bürgersinne zu ändern. Das damalige BFH-Urteil ist für alle überraschend gewesen, die sich mit der Begründung des Bundesverfassungsgerichts befasst haben, warum Straßenausbaubeiträge erhoben werden dürfen. Straßenausbaubeiträge stellen ein Sonderopfer der Hauseigentümer dar, und nur sie werden zur Zahlung der ungerechten Ausbaubeiträge herangezogen. Das Argument war, der Straßenausbau würde einen – Zitat – grundstücksbezogenen Sondervorteil erzeugen, und um diesen abzugelten, seien Sonderopfer gerechtfertigt. Worin dieser Sondervorteil besteht, ist nirgends näher beschrieben. Er wird einfach als gegeben angenommen. Dieser angebliche Sondervorteil ist eine Fiktion. Als Fiktion bezeichnet der Jurist eine nicht zu widerlegende Annahme. Basta. Während das Bundesverfassungsgericht von einem grundstücksbezogenen Sondervorteil spricht, sagt der Bundesfinanzhof, dass ein Straßenausbaubeitrag keinen unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Haushalt, somit zum betroffenen Grundstück, hat. Wir haben hiermit einen Widerspruch. Zum einen liegt ein Sondervorteil vor, wenn der Bürger Straßenausbaubeiträge bezahlen muss, der räumliche Zusammenhang aber nicht, wenn er den Straßenausbaubeitrag von der Steuer absetzen will. Diese Rechtsprechung ist in sich unschlüssig und widersprüchlich. Dieser Widerspruch muss aufgelöst werden, sofern Straßenausbaubeiträge weiterhin erhoben werden. Das Beste aber wäre es ohnehin – das ist unsere Forderung seit Jahren –, die Straßenausbaubeiträge komplett abzuschaffen. Dafür setzt sich meine AfD-Fraktion seit Jahren ein und hat einen sehr guten Gesetzentwurf eingebracht. Über den werden wir im Ausschuss diskutieren, und wir werden nicht ruhen, bis die ungerechten Straßenausbaubeiträge abgeschafft sind. Der Antrag, der vorliegt, ist, wie gesagt, mangelhaft. Wir können uns in diesem Fall nicht zu einer Zustimmung durchringen. Obwohl wir das Ziel teilen, werden ihn aber auch nicht ablehnen. Wir werden uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Für die FDP-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich habe gestern alles in ausführlicher Breite pro und contra von unserer Seite gesagt. Bei dem Antrag wollte ich nur sagen, ich sehe § 35 a hier falsch. Natürlich gab es damals eine Debatte zum Bundesfinanzhof, der gesagt hat, ich kann das nicht absetzen, weil die Handwerkerleistungen, die vorm Haus gemacht werden, nicht grundstücksbezogen sind. Man kann vielleicht darüber debattieren: Ist es grundstücksbezogen oder ist es das nicht? Ich glaube auch nicht, dass eine Bundesratsinitiative in diesem Bereich durchginge. Bei § 35 a ist es auf 20 % gedeckelt, also 1.200 Euro im Jahr 20 %. Das heißt, wenn ich 200 Euro Straßenausbaubeiträge im Jahr zahle, habe ich 40 Euro, die ich in die Einkommensteuererklärung schreiben kann, selbst wenn ich 50 % Steuern zahle. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Was ist die Ersparnis daraus? Ich glaube, dass dieser Weg einfach der falsche ist, weil der Umkehrschluss wäre, (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) – das ist ein Argument –, ich müsste im Umkehrschluss – – – (Zuruf aus dem Hause) – Nein, wenn ich in § 35 a Vollabschreibung haben will, muss ich § 35 a in Gänze ändern. Dann gilt das für haushaltsnahe Dienstleistungen. Dann gilt es für Handwerkerleistungen und im Verbund mit außergewöhnlichen Belastungen usw. Das ist steuerlich. Nicht jeder Anwalt weiß alles übers Steuerrecht. Das ist immer so dieser Trugschluss, der da entsteht. (Beifall des Abg. Marco Weber, FDP) Nichts gegen Juristen, aber Steuerrecht ist manchmal ein bisschen was anderes, tut mir leid. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Das ist keine Beleidigung. Das sind super Menschen, alle miteinander, (Heiterkeit und Beifall des Abg. Marco Weber, FDP, bei der SPD, bei der CDU sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) aber es ist immer so diese Aussage, sie wissen alles. Das ist Steuerrecht, und die Rechtsprechung ist in dem Bereich ein bisschen anders. Die Rechtsfolge wäre eine andere, aber so weit wollte ich gar nicht gehen. (Heiterkeit im Hause) Von daher können wir den so eigentlich nicht mittragen, weil es eigentlich um die Initiative geht, die wir mit geringer Wahrscheinlichkeit sehen, dass sie überhaupt irgendwie käme und angenommen werden würde. Danke. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Vielen Dank für diese Ausführungen. (Heiterkeit im Hause) Wir sind froh, dass das auch Menschen sind. Ich bin beruhigt, weil doch einige Juristen da sind, sonst hätte ich vielleicht noch etwas sagen müssen. Alles gut. Es spricht jetzt der Staatsminister. Er ist selbst Jurist. Er kann vielleicht dazu noch einmal etwas sagen. Für die Landesregierung spricht Innenminister Michael Ebling.

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Michael Ebling

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Von Mensch zu Mensch möchte ich noch gerne ein paar Worte an Sie richten. Ich darf vorweg sagen, dass ich innerhalb der letzten 23 Stunden, in denen wir dieses Thema der Straßenausbaubeiträge nun zum dritten Mal miteinander diskutieren – wenn man sonst von der Welt nichts wahrnimmt, könnte man fast den Eindruck gewinnen, es sei in Rheinland-Pfalz ein wichtiges Thema –, trotzdem noch einmal ein paar Feststellungen treffen möchte. Zum einen sind Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz bewährt. Sie schaffen auch ein Stück Gerechtigkeit, zumindest wenn man auf Abgaben und Steuern so schaut, dass Menschen, die einen unmittelbaren Nutzen haben, auch eine etwas größere Last tragen. Das mag man politisch, inhaltlich anders bewerten; (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) dass die AfD das grundlegend anders sieht, überrascht mich nicht. Ungerecht sind sie deswegen dadurch nicht, weder gefühlig noch rechtlich, weil es inzwischen dazu Urteile höchster Gerichte auch in Deutschland gibt, die genau das vom Wesen her unterstreichen. Das ist gerade in der Debatte mehrfach angesprochen worden. Sie sind ein funktionierendes Prinzip, auch in Rheinland-Pfalz, nicht nur seit Jahren bewährt, sondern aktuell haben wir auch so wenige Verfahren anhängig in Rheinland-Pfalz an Gerichten zum Komplex kommunales Abgabengesetz. Ich hatte gestern schon darauf hingewiesen. Es ist auch so, dass sie in der Tat einen Aufwand erzeugen, einen Aufwand wie alles, was erhoben werden muss. Auch die Friedhofsgebühr erfordert einen Aufwand, und auch die sonstige Verwaltung von Steuern und Abgaben erfordern einen Aufwand. Ist er bei den Straßenausbaubeiträgen in Rheinland-Pfalz unverhältnismäßig? Nein, er ist nicht unverhältnismäßig. Das haben wir auch mehrfach dargelegt. Es wird nicht dadurch besser, dass auch hier wieder Herr Abgeordneter Bollinger andere Zahlen nennt. Was sagen die Kommunen dazu? Ich finde, das ist schon noch mal wichtig. Sie finden es gut, dass es sie gibt, und sie wollen sie beibehalten, weil es eine Stärkung ihrer kommunalen Selbstverwaltung ist. Im Übrigen ist es nicht nur eine Stärkung kommunaler Selbstverwaltung, sondern es ist auch eine hohe Nutzenrelation zu den Bürgerinnen und Bürgern, weil die Kommunen dann im hohen Maße selbst darüber entscheiden, was sie dort tun und ob der Aufwand wiederum auch zur Investition oder zum hebenden Nutzen im Verhältnis steht. Insofern ergibt das auch Sinn. Die letzte Frage, die in diesem Komplex nun innerhalb der 23 Stunden noch eine Erörterung braucht, ist der Antrag der FREIEN WÄHLER, so etwas wie eine steuerliche Vollabschreibung nach dem Motto, na ja, wenn es schon nicht die Mehrheit gibt, vielleicht kann ich dann wenigstens noch beim Finanzamt etwas dafür geltend machen. Liebe Gruppe FREIE WÄHLER, das ist ein bisschen so, wie wenn ich an die Mosel in den Urlaub fahre, dort eine Tourismusabgabe bezahle, anschließend zu Herrn Dr. Weinberg gehe und sage, Du, ich habe im Urlaub irgendwie einen gewissen Aufwand gehabt, kann ich das nicht bei der Steuer geltend machen? Das gilt dann auch für jede Abgabe. (Abg. Martin Haller, SPD: Wie sieht’s denn aus, Herr Dr. Weinberg?) Auch das ist ein Prinzip von Steuergerechtigkeit und Rechtsprechung in Deutschland, dass ich nicht einfach sagen kann, da gibt es eine besondere Abgabe, ist die denn irgendwie besonders? Das ist sie gerade nicht. Deswegen gibt es dazu nicht nur Rechtsprechung, sondern es ergibt tief im Innern, auch wenn man es durchdenkt, gar keinen Sinn. Da wir von Mensch zu Mensch sprechen, sage ich auch mal jenseits von Amt und Verantwortung, ich zahle genauso wie Sie alle Steuern und Abgaben – das ist das Normalste der Welt, dass wir das tun –, aber liebe FREIE WÄHLER, eine Frage will ich Ihnen deshalb stellen: Kann man es noch komplizierter machen, als einen Vorschlag zu bringen, bei dem man sich auf der einen Seite wirklich hier den Mund über den angeblichen großen bürokratischen Aufwand bei der Erhebung einer Abgabe heiß redet, um dann von hinten durch die Brust ins Auge den Bürgerinnen und Bürgern zu suggerieren, ich habe die Lösung, wenn Du mit deinem Bescheid zum Steuerberater gehst, machst Du das geltend im Rahmen Deiner Einkommensteuerberechnung und dann kommt das Finanzamt und gibt Dir wieder über einen Vorgang und Erhebungsaufwand irgendwie einen Geldanteil zurück? Wenn wir weiterhin so kompliziert denken wollen, sollten wir zumindest eines klar machen: Beim Thema Bürokratieabbau hat die Gruppe FREIE WÄHLER keinen Beitrag mehr zu leisten, weil sie Bürokratie schafft. Das wollen wir nicht. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie des Abg. Dennis Junk, CDU)

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Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Stephan Wefelscheid das Wort. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es hat mich jetzt doch gereizt, hierauf zu erwidern. Herr Minister, in dem Fall auch von Mensch zu Mensch und von Jurist zu Jurist: Sie haben den Text doch gelesen, und Sie wissen auch – das haben Sie im Studium gelernt –, was ein Hilfsantrag ist. (Heiterkeit des Staatsministers Michael Ebling) Sie tun hier so und stellen das in den Mittelpunkt Ihrer Betrachtung, als ob wir primär beantragt hätten, diese steuerliche Lösung herbeizuführen. Der Hauptantrag ist auf die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gerichtet. Das ist das primäre Ziel. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Das ist ein Ziel, das wir auch mit SPD-Leuten teilen, die ich in Koblenz kenne, die ich jetzt namentlich, weil ich sie schützen will, nicht aufführe. (Heiterkeit des Abg. Marco Weber, FDP) Aber Ihre eigene Basis sieht das anders als Sie. Dann, weil Sie weiter daran festhalten, an dem Ding, das Ihre eigene Basis schon nicht akzeptiert, haben wir einen Hilfsantrag gestellt, damit wenigstens die Leute, die diese Steuer weiterhin zahlen müssen, weil Sie daran festhalten, einen steuerlichen Ausgleich bekommen, um sozusagen die Last herauszunehmen aufgrund der Probleme, die Sie durch das Festhalten erzeugen. Hauptantrag, Hilfsantrag, das ist Gegenstand dieses Papiers gewesen. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Die Erwiderung wird offensichtlich nicht gewünscht. Es gibt auch keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/12170 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 29 der Tagesordnung: Kita-Leitungen entlasten – Realität in den Einrichtungen anerkennen – mehr Zeit für Leitungsaufgaben Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12258 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Barth.

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Thomas Barth CDU

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren von der Ampelkoalition, Sie werden jetzt vielleicht denken: Na, da macht die CDU schon wieder einen Aufschlag zum Thema Kita, obwohl die letzte Änderung, der Vorschlag doch von Ihnen abgelehnt worden ist. Ich kann sogar nachvollziehen, dass Sie das denken. Aber wenn Sie denken, dass wir nach unserem Gesetzentwurf, den Sie abgelehnt haben, aufhören, weiterhin gute und bessere Rahmenbedingungen für Kitas zu fordern, dann irren Sie sich, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Uns liegen die Kitas mit allen Beteiligten am Herzen, was gut und richtig ist, was wir für ordentlich halten und wovon wir überzeugt sind. Wenn Sie sich mal ganz im Inneren ehrlich machen, sind Sie es doch eigentlich auch. Bei dem, wovon wir wissen, dass es unsere Kitas weiterentwickelt, werden wir als CDU auch künftig nicht stillhalten, sondern immer wieder den Finger in die Wunde legen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall der CDU) Wir wollen und werden nicht aufhören, weiter Vorschläge zu machen, (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Dann fangen Sie doch mal an!) und Sie davon überzeugen, damit Sie es doch einsehen, dass es nach wie vor Handlungsbedarf gibt. Ich fange an. Worum geht es heute? Es geht um die Leitungsfreistellung. Warum gerade die Leitungsfreistellung? Weil spätestens in der Anhörung und Auswertung im Bildungsausschuss klar wurde, dass eine Erweiterung der Freistellung von Kitaleitungen nicht nur als geboten angesehen wird, sondern hierüber sogar Einigkeit herrschte und herrscht. Meine Damen und Herren von der Ampelkoalition, auch von Ihren Vertreterinnen und Vertretern wurde die Erhöhung der Leitungsfreistellung weder infrage gestellt noch gar abgelehnt. In allen Beratungen, die wir zu diesem Thema hatten, ist nicht ein Mal, wirklich nicht ein Mal, negativ über eine Anpassung oder Erhöhung der Leitungsfreistellungen in Kitas gesprochen oder geschrieben worden. Ja, wir wissen, dass das Kitagesetz in der jetzigen Form erstmals überhaupt Freistellungen für Leitungen vorsieht, aber die Praxis zeigt, es reicht noch nicht ganz, und es reicht insbesondere nicht bei größeren Einrichtungen; denn die Kitaleitung ist nicht nur Chefin oder Chef im Haus, sondern vieles mehr. Da zitiere ich gerne Ortsbürgermeisterin Schillo, die in der Anhörung gesagt hat – mit Erlaubnis des Präsidenten darf ich zitieren –: „[D]ie Kitaleitung [ist] immer ein Stück weit das Herz und der Kopf einer Kita […]. Die Leitung ist vor Ort zuständig für die gesamte Organisation. Eingeschlossen ist hierbei neben der Pädagogik der wichtige Bereich der Personalführung und der Personalentwicklung für das gesamte Team inklusive, was unsere Einrichtung zum Beispiel betrifft, Hauswirtschaft, Reinigung und Gebäudemanagement sowie der Hausmeister.“ Dass es dafür Zeit braucht, meine Damen und Herren, liegt auf der Hand. Die Arbeit der Kitaleitungen ist heute mehr und auch differenzierter als noch vor einigen Jahren. Organisation und Personalführung, Qualitätsentwicklung, Elternarbeit, Integration, Inklusion, Zusammenarbeit mit dem Träger, Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und – nicht gerade besonders beliebt, aber trotzdem erforderlich – Dokumentationen. In kleineren Einrichtungen sind Kitaleitungen zudem regelmäßig im Kinderdienst eingebunden. Bei Krankheitsfällen ist das auch in den größeren Häusern der Fall. Mit dieser Meinung stehen wir auch mit Blick auf die Expertinnen und Experten, die wir im Zuge des Gesetzesänderungsverfahrens angehört haben, nicht alleine, sondern sie haben uns bestätigt, zum Beispiel Frau Theobald vom Fachkräfteverband – ich zitiere –: „Wir halten eine Anhebung […] der Leitungsdeputate […] für dringend geboten.“ Die GEW schlägt in die gleiche Kerbe, wenn sie in der Anhörung sagt: „[A]uch wir als GEW [sehen] die Notwendigkeit der Erhöhung der Leitungsdeputate; denn Kitaleiterinnen kommt eine besondere Stellung in den Kindertagesstätten zu. […] Eine Erhöhung der Leitungsdeputate wird durch die GEW Rheinland-Pfalz […] ausdrücklich begrüßt, spiegelt sie doch letztlich die Realität in den Einrichtungen wider.“ Auch der Landeselternausschuss äußerte sich positiv, indem Frau Graeff sagte: „Die Erhöhung der Leitungsdeputate für die Kitaleitung ist für uns auch unstrittig.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Erhöhung und Anpassung der Leitungsdeputate ist nicht nur Wunschdenken, sondern dringend geboten. Lassen Sie uns das gemeinsam angehen. Gemeinsam müssen und wollen wir unsere Kitas weiterentwickeln und die Rahmenbedingungen verbessern. Wir als CDU-Fraktion erheben hier erneut die Stimme und reichen Ihnen die Hand. Ich zitiere gerne den damaligen Kollegen Teuber – mittlerweile Minister, er ist da –, der mir im Plenum am 19. Februar zurief: „Ihr Ziel eint uns, die ausgestreckte Hand von Ihnen nehme ich gerne an.“ Das ist uns ganz klar ein Grund, weiter im Gespräch zu bleiben. Auch der liebe Kollege Weber, den ich jetzt gar nicht sehe, sagte ebenfalls, dass die FDP-Fraktion bereit sei, weitere Schritte zu diskutieren. Lassen Sie sich an Ihren Worten messen. Zeigen Sie hier Flagge, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU) Unser Antrag ist gut und richtig, richtig gut und wichtig. Lassen Sie uns ein Zeichen Richtung Kitaleitungen setzen. Zum Schluss möchte ich es nicht versäumen, ein großes, herzliches Dankeschön an alle in den Kitas Beteiligten und Beschäftigten für ihre wichtige Arbeit zu senden. Wir als CDU-Fraktion denken an Sie, werden das auch weiterhin tun und uns weiterhin für Sie einsetzen. Bitte unterstützen Sie also unseren Antrag. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Maier.

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Florian Maier SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Kitas sind – das stimmt – unwahrscheinlich wichtig für die frühkindliche Bildung in Rheinland-Pfalz. Sie sind der Ort, an dem viele Kinder zum ersten Mal mit einer Welt außerhalb ihrer eigenen Familie in Berührung kommen. Hier lernen sie, hier spielen sie, hier erkunden sie viele Dinge, und hier wachsen sie auch über sich hinaus. Jeder von uns, der Kinder hat, die eine Kita besuchen oder eine Kita besucht haben, weiß das. Unsere Kitas fördern Neugier, Empathie und Selbstvertrauen. Wie gut eine Kita ist, wie hoch die Qualität einer Kita ist, hängt ganz entscheidend von der Leitung ab. Eine Leitung muss für ein stabiles Team sorgen, für das richtige pädagogische Konzept, und sie muss mit den Eltern zusammenarbeiten. Das sind ein paar der Anforderungen, also insgesamt sehr, sehr hohe Anforderungen, die da miteinander zu vereinbaren sind. Kitaleitungen sind Führungskräfte, Pädagoginnen, Krisenmanager und Ansprechpartner in einer Person. Darum hat die Ampelkoalition 2021 beim KiTa-Zukunftsgesetz zum ersten Mal überhaupt in Rheinland-Pfalz eine gesetzlich verbindliche Leitungsfreistellung eingeführt. Vorher war da ganz viel vom Trägerwillen oder vielleicht auch von der Situation des jeweiligen kommunalen Haushalts abhängig, je nachdem. Es ist vielleicht wichtig, dass wir das heute noch mal in den Vordergrund rücken, wenn wir über das Gesetz sprechen, dass wir ein Ziel, ein wichtiges Ziel des Kitagesetzes noch mal erwähnen, nämlich dass wir eine Vereinheitlichung über das ganze Land bekommen. Da bin ich schon froh – tatsächlich, Herr Kollege Barth –, dass wir darüber gar nicht mehr ganz generell streiten, dass keine generelle Frontalkritik kommt, dass das Gesetz auf jeden Fall vom Grundsatz her schlecht ist, sondern wir jetzt mittlerweile darüber diskutieren, an welchen Stellschrauben wir drehen können und wie wir es besser machen können. (Abg. Thomas Barth, CDU: Ja!) Natürlich hat niemand hier etwas dagegen – wenn wir herumfragen oder auf der Empore oder so –, dass Kitaleitungen mehr Zeit für Leitungsaufgaben bekommen. Das ist doch völlig klar. Aber die Frage ist nicht immer nur, ob man etwas sinnvoll findet, sondern dann auch, wie viel man davon sinnvoll findet, auf welcher Grundlage denn eigentlich entschieden wird, wie das zukünftig geregelt werden soll, wie es finanziert und organisiert wird, ohne dass man dann vielleicht gleich das komplette Gesamtsystem aus dem Gleichgewicht bringt; denn das einzige Argument, was wir jetzt gehört haben, war, dass wir mehr Zeit für wichtige Aufgaben brauchen. Wenn wir das Argument nehmen, dann können wir alles Mögliche fordern. Dann kann man sagen: Ja, dann braucht man mehr Erzieherinnen und Erzieher, dann braucht man mehr Sprachförderkräfte, dann braucht man mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, mehr Pflegepersonal, mehr Polizisten. Der Forderungswelle ist dann Tür und Tor geöffnet. Deshalb müssen wir natürlich immer die Entwicklung ganz genau beobachten. Wir müssen, so wie wir es auch geplant haben, eine Evaluation machen. Wir müssen dann schauen, wie wir das Gesetz zielgerichtet weiterentwickeln können. Aber jetzt einfach Schnellschüsse zu machen, verbietet sich an der Stelle. Da ist auch die Frage, woher die Zahlen kommen, die im Vorschlag der CDU aufgeführt werden und warum man nicht in einem Jahr wieder zusammenkommen und sagen soll, einfach noch eins drauf, wir schrauben die Zahlen an der Stelle noch höher. Wir müssen strukturell denken, realistisch planen und verlässlich handeln. Darum ist die angekündigte Evaluation wichtig; denn dann können wir anhand der Fakten, die vorliegen, differenzierte Lösungen finden, damit wir unser frühkindliches Bildungssystem in Rheinland-Pfalz ganz gezielt weiterentwickeln können. (Beifall der SPD –

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollege Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In unseren Kitas wird ganz wesentlich wichtige Arbeit für die Zukunft unserer Kinder und unserer Gesellschaft insgesamt gemacht. Die Kitaleitungen übernehmen dabei einen wichtigen Job. Deswegen war es absolut richtig, mit dem Kitagesetz dieses Engagement der Kitaleitungen abzubilden, der Kollege hat es gesagt. Die erstmalige Freistellung für Kitaleitungen ist im Übrigen nicht nur der Arbeitsbelastung geschuldet, sondern auch ein Anreiz, überhaupt diesen Job auszufüllen, den es vorher so flächendeckend zumindest nicht gab. Deswegen ist die Grundintention, lieber Kollege Barth, eine gute, eine richtige, hier zu schauen, ob man da noch weiter gehen kann, als es bis jetzt der Fall ist. Ich sage es mal so, Sie haben sehr aufmerksam zugehört, das war im Prinzip bei der Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf der Punkt, der einzige Punkt, bei dem die Anzuhörenden sagten: Ja, da hat die CDU einen richtigen Punkt, darauf müssen wir mal schauen. (Zuruf des Abg. Thomas Barth, CDU) Ich sage mal so, unser Kitagesetz ist gut, und Sie machen jetzt Vorschläge, ob man es noch ein bisschen besser machen kann. Da hatten wir schon andere Diskussionen in diesem Haus. Ich kann es mir aber nicht verkneifen, wenn Sie als Parlamentarier in einen Antrag schreiben, die Landesregierung möge hier mal ein Gesetz ändern, zu sagen, die Gesetze ändern wir immer noch im Landtag und im Parlament. (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist auch gut so. Ich weiß, dass auch die Landesregierung immer schaut. Deswegen haben wir eine Evaluation ins Gesetz geschrieben: Was können wir auf Basis dieses Gesetzes für unsere Kitas, für die Erzieherinnen und Erzieher, auch für die Leitungen, definitiv, und am Ende natürlich vor allem für unsere Kinder noch besser machen? Dieser Prozess ist angestoßen, er ist gesetzlich sogar verpflichtend. Ich denke, da wird das Thema Leitungsdeputate auch eine Rolle spielen. Ich kann es Ihnen aber auch nicht ersparen, zu sagen – wenn ich Ihren Vorschlag richtig verstanden habe –, dass wir davon reden, 260 Stellen landesweit zusätzlich zu schaffen, die auch irgendwo herkommen müssen. Das eine ist, Sie wissen, dass wir ein großes Fachkräfteproblem beim Thema „Erzieherinnen und Erzieher“ haben. Leider sind schon jetzt in weiten Teilen nicht alle Stellen besetzt. Es werden noch welche dazukommen müssen. Das Zweite ist, Sie müssten schon darlegen, woher die zusätzlichen Mittel kommen sollen. Zum einen ist die Frage, wo sind sie im Landeshaushalt. Wir reden immerhin über 9, 9,5 Millionen Euro pro Jahr. Das andere ist, das ist nur knapp die Hälfte der Personalkosten. Den anderen Teil, mehr als die Hälfte, also um die 10 Millionen Euro, müssten die Träger aufbringen. Haben Sie mit denen mal gesprochen? Die werden auch begeistert sein, seien es die freien Träger der Wohlfahrtshilfe oder der kirchennahen Einrichtungen, oder seien es vor allen Dingen diejenigen, bei denen Sie als CDU an anderer Stelle immer beklagen, dass sie zu wenig finanzielle Mittel hätten, das sind unsere Kommunen. Sie müssten auch tiefer in den Säckel greifen. Deswegen sage ich, die Intention, darauf zu schauen, wie wir die Kitaleitungen noch stärker entlasten können, ist richtig; der Antrag überzeugt aber nicht und wird von uns abgelehnt. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Im Januar hatten wir eine sehr aufschlussreiche Anhörung im Bildungsausschuss. Diese Anhörung ermöglichte den Abgeordneten einen schonungslosen Blick auf die Kitarealität in Rheinland-Pfalz. Es wurde deutlich, dass im Kitasystem riesige Baustellen entstanden sind und die Landesregierung mit der Problemlösung überfordert ist. (Abg. Florian Maier, SPD: Ne!) Das liegt vor allem an schlechten Rahmenbedingungen, die die Ampelparteien schlichtweg leugnen oder nicht wahrhaben wollen. Das kennen wir ja. Dabei wurden die Problemursachen im Rahmen der Expertenanhörung deutlich benannt und adressiert. Ein Beispiel aus der Anhörung, das die ganze Misere gut auf den Punkt gebracht hat, sind die sogenannten Forscherkästen der BASF, deren pädagogischer Mehrwert hervorragend ist, die jedoch in Schränken verstauben, weil im Kitaalltag einfach nicht die Zeit für ihren Einsatz ist. Frau Theobald, Vorsitzende des KiTa-Fachkräfteverbandes Rheinland-Pfalz, fasste die verfahrene Lage mit dem markanten Satz zusammen: „Wir schaffen das nicht.“ Besonders problematisch sind die vielen sprachlichen Defizite bei zu vielen Kindern, die viel zu häufig bis zum Eintritt in die Grundschule nicht behoben werden können. Frau Theobald sagte es ganz offen, in ihrer Gruppe mit 26 Kindern würden gerade einmal sieben als sprachliches Vorbild dienen und bei der Vermittlung der Sprache anderen Kindern behilflich sein können. (Abg. Florian Maier, SPD: Kann man eigentlich von irgendeinem Thema sprechen?) Die Folge: sie muss Kinder mit Sprachdefiziten in die Schule schicken. Die kommen dann in der Schule an mit Sprachdefiziten. Ähnlich äußerte sich Margot Schillo, die Bürgermeisterin der Ortsgemeinde Herschweiler-Pettersheim (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) aus dem Landkreis Kusel. In der 31 Kinder umfassenden Vorschulgruppe haben mindestens ein Drittel Sprachförderbedarf. Seit Jahren nehme dieses Problem zu, und das, obwohl die Kita keineswegs in einem Brennpunkt liege. (Abg. Florian Maier, SPD: Kommen Sie doch mal zum Thema! Sie sprechen nicht zum Thema!) – Ich weiß, das schätzen Sie alles gering. Für Sie ist das alles nicht wahr. (Weitere Zurufe des Abg. Florian Maier, SPD) Für Sie sind das keine Probleme, für uns schon. In der Anhörung wurde zudem Kritik geübt an der derzeitigen Regelung der Leitungsfreistellung, (Abg. Florian Maier, SPD: Ah, jetzt kommen Sie zum Thema!) und genau da setzt nun der Antrag an. Worum geht es konkret? Bei der Bemessung der Leitungsfreistellung soll künftig stärker nach der Größe der jeweiligen Einrichtung differenziert werden, damit ausreichend Zeit für die komplexen Leitungsaufgaben zur Verfügung steht. Deshalb sollten im Kitagesetz Anpassungen der Leitungszeit vorgenommen werden. Für Kitas bis zu 74 Plätzen soll eine Erhöhung um 2,5 Wochenstunden auf insgesamt 7,5 Wochenstunden Leitungszeit erfolgen. Für Kitas mit 7 5 und mehr Plätzen soll eine Erhöhung um fünf Wochenstunden auf insgesamt zehn Wochenstunden Leitungszeit festgeschrieben werden. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Mehr Zeit für Leitungsaufgaben, das bedeutet weniger Bürokratie und mehr pädagogische Qualität in den Einrichtungen. Das stellen wir fest. Die AfDFraktion hat sich stets dafür eingesetzt, eine Verbesserung der pädagogischen Qualität zu erreichen, Herr Kollege. (Abg. Florian Maier, SPD: Ja, genau!) In dem Antrag wird nun erwartet – ich zitiere –, „die Sorgen, Schilderungen und Rückmeldungen der Fachkräfte, Fachverbände und weiteren Anzuhörenden ernst zu nehmen und die Leitungsdeputate entsprechend zu erhöhen, um Kitaleitungen den notwendigen zeitlichen Freiraum für ihre Leitungsaufgaben zu ermöglichen“. Genau darum geht es. Deshalb stimmt die AfD diesem Antrag auch zu. (Beifall der AfD) So, Herr Maier, und jetzt? (Abg. Florian Maier, SPD: Ja, und jetzt? – Heiterkeit des Abg. Florian Maier, SPD) Ja, das ist konstruktive Opposition.

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Wir sind uns, glaube ich, einig, dass die Kita oder der Kindergarten grundsätzlich ein ganz wichtiger Punkt in der Bildungsbiografie eines jeden Menschen ist, und wenn das nicht gelingt, dann hat es Folgen, die sich über die Grundschule, die weiterführende Schule bis in die Ausbildung immer weiter fortsetzen. Entsprechend ist es wichtig, dass wir dort eine tragfähige Lösung finden. Grundsätzlich geht der Vorschlag der CDU in die richtige Stoßrichtung. Darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren. Die Verantwortung, die wir für unsere Gesellschaft und für die Zukunft unserer Kinder übernehmen, ist entscheidend. Wir müssen aber natürlich auch sagen, dass wir mit dem Kitagesetz, das es seit der letzten Legislatur gibt, einen ersten Schritt gemacht haben. Es ist jetzt möglich, Freistellungszeiten für die Leitung festzulegen. Es ist auch möglich, das Ganze mit Verwaltungskräften zu nutzen. Das heißt, die ersten Schritte sind erfolgt. Wir haben es eben schon einmal gehört. Das ist eine gute Grundlage, an der man eventuell noch etwas verbessern kann. Was wir aber auch festgestellt haben, ist, dass insbesondere die Verwaltungsaufgaben – beispielsweise im Bereich der Personalverwaltung – besonders belastend sind und dass dort eine Entlastung her muss. Das kann über verschiedene Wege laufen. Wir können uns drei Szenarien vorstellen, die man besser machen kann. Das eine ist, dass wir bei der Aufgabenverteilung noch einmal nachsteuern und schauen: Was leistet der Träger, was leistet die Kitaleitung? Die pädagogischen Leitungsaufgaben gehören ganz eindeutig in die Kita, die Verwaltungsaufgaben eigentlich zum Träger. Das ist sicherlich eine weitergehende Professionalisierung der Träger und eine der Möglichkeiten, mit denen man etwas ändern könnte. Das Zweite ist der Verwaltungsaufwand, dem die Leitungen unterliegen. Jedes hilfreiche System kann dabei natürlich einen Fortschritt bedeuten. Auch hier ist zumindest eine Option, über Digitalisierung einen Teil der Aufgaben zu erleichtern oder effizienter zu gestalten, sodass wir insbesondere im Bereich der formalen Verwaltung und des Personals noch Verbesserungspotenzial sehen. Der dritte Punkt ist das, was die CDU vorgeschlagen hat. Wir können die Leitungsstundenzahl weiter erhöhen. Das Ganze wäre schön – wir haben es eben schon einmal gehört –, wenn das nicht mit entsprechenden Problemen behaftet wäre; denn wir haben einfach einen Fachkräftemangel im Bereich Kita. Wir können uns keine Erzieherinnen und Erzieher aus dem Hut zaubern, und mit jeder Stunde, die von pädagogischen Fachkräften für die Kitaleitung aufgewendet wird, wird natürlich dieser Zeitanteil nicht als pädagogische Arbeit im Kindergarten an den Kindern geleistet. Das heißt, sobald wir eine Antwort darauf haben, woher wir die Leute herbekommen, haben wir auch sicherlich eine Möglichkeit, über die Finanzierung zu reden; denn – auch das war eben schon einmal Thema – die Kommunen und die anderen Träger müssen das auch mit bezahlen. Wir strecken gern die Hand aus in Richtung CDU, wenn wir uns weiter mit dem Thema befassen. Grundsätzlich gehen wir gerne auf die Vorschläge ein; allerdings müssen sie entsprechende Lösungen beinhalten, die wir dann auch umsetzen können. Deswegen werden wir dem jetzigen Vorschlag nicht zustimmen, weil wir ihn in der Form, wie er jetzt ist, noch nicht für ausgereift halten. Allerdings soll das keine Absage an die Idee sein, sondern nur eine Absage an die jetzige Lösungssituation. Wir freuen uns darauf, noch weitergehende Vorschläge zu finden, denen wir dann auch zustimmen können. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Leider sprechen wir erst am zweiten Tag und auch zu fortgeschrittener Zeit über die Realität in unseren Kitas und die damit einhergehenden Herausforderungen für die Leitungen dieser sehr wichtigen Einrichtungen. Ist dies ein Zeichen für fehlende Wertschätzung? Hoffentlich nicht. Wie dem auch sei, wir FREIE WÄHLER unterstützen den Antrag der CDU in Gänze, zeigt doch die Praxis, dass die mit dem Inkrafttreten des KiTaZukunftsgesetzes am 1. Juli gesetzlich verankerte Leitungsfreistellung inzwischen nicht mehr ausreicht. Wir müssen also noch eine Schippe drauflegen. Die Leitungen in unseren Kindertagesstätten haben eine vielfältige und vor allem große Verantwortung. Neben der Personalentwicklung, dem Personalmanagement für pädagogisches Personal und für Reinigungs- und Hauswirtschaftskräfte kommt ihnen eine besondere Bedeutung in unseren multiprofessionellen Teams zu. Sie stehen ein für eine qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit, deren Weiterentwicklung und eine gute Erziehungspartnerschaft mit den Eltern. Die Arbeit für und mit einem Team braucht Zeit und ist eine Aufgabe, die auch die Qualität einer Kindertagesstätte nachhaltig sichert. Die tatsächlichen Herausforderungen müssen eine Aufstockung im Leitungsdeputat zur Folge haben. (Abg. Thomas Barth, CDU: Sehr gut!) Dies wurde in der Anhörung im Bildungsausschuss am 16. Januar 2025 seitens aller Experten so klar und eindeutig bewertet. (Abg. Thomas Barth, CDU: So ist es!) Eine weitere Voraussetzung für eine nachhaltig gute pädagogische Betreuung unserer Kleinsten ist eine gute Ausbildung des Kitapersonals, und zur Ausbildung brauchen wir Praxisanleiter, welche auch die Zeit und eine angemessene Freistellung für ihre Ausbildertätigkeit haben. Eine gute Ausbildung darf nicht auf Kosten einer guten Betreuung gehen. Auch dies wurde in der Anhörung sehr deutlich. (Beifall bei der CDU) die Experten haben die notwendigen Verbesserungen für die Arbeit von Praxisanleitern klar und unmissverständlich herausgestellt. Unsere Forderung steht darum nach wie vor. Neben der Entlastung der Kitaleitungen und der von der CDU geforderten Verbesserung des Leitungsdeputats brauchen wir auch eine Entlastung und eine verbesserte Freistellung der Ausbilder sowie mehr Ausbildungsplätze. Leider müssen wir davon ausgehen, dass in der Realität die Arbeitsverdichtung für Kitaleitungen und Praxisanleiter weiter zunehmen wird. Die Gründe kennen wir, kennen Sie alle: hohe Nachfrage nach verlängerten Betreuungszeiten durch die Eltern, ein Angebot an Kitaplätzen, das nicht wirklich zum tatsächlichen Bedarf passt, und zu allem Überfluss zu große Gruppen infolge von Unterbesetzung. Mit den baulichen Realitäten will ich heute gar nicht anfangen, dies würde den Rahmen sprengen. Wir haben also ein strukturelles Problem. Die Situation der Kitaleitungen ist nur ein Mosaikstein in einem Bild, das zudem von Bürokratie und zunehmenden Dokumentationspflichten getrübt wird. Abschließend verweise ich noch einmal auf eine alte Weisheit. Wer ein Haus baut, sollte nicht am Fundament sparen. Daraus folgt, viele Probleme in den Schulen könnten wir vielleicht frühzeitig verhindern, wenn wir den Kitas die gebührende Beachtung schenken würden, anstatt sie als selbstverständlich einzustufen. Ich danke allen Kitamitarbeiterinnen und -mitarbeitern. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und bei der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Bildungsminister Teuber.

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Sven Teuber

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen als Landesregierung den unter anderem vom Kollegen Maier und anderen häufig schon geäußerten Dank noch einmal deutlich unterstreichen; denn dieser Dank ist die Grundlage dafür, dass man gemeinsam in eine gute Zusammenarbeit und ein gutes Miteinander kommt, um die Weiterentwicklung unserer Kitalandschaft voranzubringen. Ich danke allen, die in der Debatte dazu Vorschläge machen. Der Kollege Barth hat mich zu Recht richtig zitiert mit der ausgestreckten Hand, und diese ausgestreckte Hand gilt im Parlament, wenn es um die Stärkung von Kindern und guten Arbeitsbedingungen für die Erzieherinnen und Erzieher und aller Fachkräfte und helfenden Hände geht. Die ausgestreckte Hand gilt aber auch den Trägern, den Kommunen, um gemeinsam die Partnerschaft in der Kita so zu leben, dass alle Möglichkeiten des Gesetzes auch tatsächlich ausgeschöpft werden. Dazu haben wir in vielen Bereichen schon gute Grundlagen, in manchen aber noch Verbesserungsbedarf. In diesem Sinne sollten wir gemeinsam diese Partnerschaft nutzen und die ausgestreckte Hand auch nehmen. Den Dank nehmen Sie bitte alle auch mit in Ihre Bereiche. Wir haben schon gehört, unter anderem vom Kollegen Maier, dass wir jetzt schon seit einigen Monaten eine Grundlage haben, dass wir mit der CDU auch als Landesregierung im guten Austausch darüber sind, dass das Kitagesetz eine gute Grundlage ist und wir an einigen Stellen sozusagen Stellschrauben weiterentwickeln wollen. Dazu gibt es auch die fortlaufende Evaluation, die wir wirklich, wie ich finde, auch im guten Austausch miteinander immer wieder diskutieren, und bei der wir auch Hinweise aus der Praxis wahrnehmen, wo nachgesteuert werden könnte. In diesem Sinne will ich auch ganz klar deutlich machen: Das betrifft auch das Thema Kitaleitung; denn es wurde mit dem Kitagesetz überhaupt erst gesetzlich ermöglicht, die Kitaleitungen freizustellen und dafür auch eine Entlastung zu bekommen. Es gab auch Kommunen und Träger, die es vor dem Kitagesetz schon geregelt haben, aber dann komplett auf eigene Kosten. Das weiß ich auch aus meiner eigenen Stadt Trier. Jetzt haben wir aber mit dem Kitagesetz auch da sowohl eine Entlastung als auch eine strukturelle Verfestigung von notwendigen Leitungsdeputaten. Das ist ein echter Gewinn. Ich danke allen, die das heute hier noch einmal herausgestellt haben; (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP –

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Martin Haller SPD

Klasse!) denn damit sieht man, dass wir einen riesigen Fortschritt gemacht haben, um auch die Arbeitsbedingungen und die Entwicklung in den Kitas zu unterstützen. Ich will auch sagen, dass wir in dem Bereich auch schon das dynamisierte Sozialraumbudget dahingehend nutzen – ich sehe den Kollegen Barth als einen Träger nicken in dem Zusammenhang –, dass wir auch dort eine Möglichkeit haben, um individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden, und da auch keine Frage des Mittelproblems haben, sondern einfach die Frage, gemeinsam Fachkräfte zu finden. Da möchte ich meinem Team im Bildungsministerium, an der Spitze Frau Barbara Reinert-Benedyczuk, einfach mal herzlich danken, weil wir es mit unserer Kampagne geschafft haben, über die Jahre hinweg gemeinsam mit den Kommunen, gemeinsam mit den Trägern, als Bildungsministerium mehrere Tausend neue Fachkräfte zu schaffen und 38.700 pädagogische Fachkräfte in unseren Kitas heute beschäftigt zu wissen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

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Martin Haller SPD

Sehr gut!) 38.700, und das mit 1 Milliarde Euro vom Land finanziert. Dank Ihnen, dank uns als Parlament und Haushaltsgesetzgeber. Wo haben wir aber noch Bedürfnisse, die bei den Leitungen und auch bei Erzieherinnen und Erziehern bestehen, die im Gesetz angelegt sind, aber noch nicht genutzt werden? Da möchte ich auf ein Beispiel hinweisen; denn der Kollege Barth hat in seiner Antragsbegründung darauf hingewiesen: Hausmeistertätigkeiten, Hauswirtschaftstätigkeiten etc. Das sind keine klassischen Leitungsaufgaben. Nein, das sind Aufgaben des Trägers. Deswegen darf man die hier nicht anführen. Wir sollten auch die Träger motivieren, von einer Regelung Gebrauch zu machen, die da ganz konkrete Entlastungen bietet, nämlich die Einstellung von Verwaltungskräften. Das machen nur 4 % im Land, obwohl hier ein Potenzial liegt, eine hohe Entlastung im Zeitlichen und im Budget zu bekommen, um sich dann um pädagogische und Entwicklungsfragen zu kümmern. Ich rufe dazu auf: Nehmen Sie die Möglichkeit wahr. Wir brauchen dort tatsächlich eine weitere Entlastung. Die ist im Gesetz angelegt. Sie wird nur zu 4 % wahrgenommen, und das sollten Träger und Kommunen miteinander wahrnehmen. Ich bitte Sie ganz herzlich darum: Nehmen Sie das mit in Ihre kommunalen Gremien, stärken Sie damit die Möglichkeit, machen Sie vom Gesetz Gebrauch, und schauen Sie genau rein, sodass wir tatsächlich diese Entlastung für die Kitaleitungen bekommen, ohne dass wir hier einen Antrag brauchen, der keine Gegenfinanzierung hat. Kollege Barth hat zwar auf den Antrag hingewiesen, hat die Möglichkeiten des Gesetzes offensichtlich noch nicht genau genug erkannt, hat aber nicht gesagt, wo denn die 20 Millionen Euro Mehrkosten, die wir dafür haben, unterjährig, im laufenden Haushaltsverfahren herkommen sollen. Diese 20 Millionen Euro: Ich schaue zum Kollegen Reichert und anderen, die im Haushalts- und Finanzausschuss sitzen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Umsetzung des Haushalts, den wir hier besprochen haben, natürlich auch im engmaschigen Austausch mit dem Finanzministerium und mit den Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss ist. Wo aber die 20 Millionen Euro herkommen sollen, die unterjährig einfach mal zusätzlich kommen, nur für diesen Antrag, dazu gibt es keine Antwort. Es tut mir leid, das ist keine Grundlage, auf der eine Landesregierung arbeiten kann. Wir brauchen, wenn wir Vorschläge haben, auch die Notwendigkeit, das in Mitteln auszusetzen. Ansonsten sind es Versprechungen, die tatsächlich keine Folgen herausbringen. Damit werden wir der Sache nicht gerecht. Wir vergrätzen Menschen, aber wir wollen Lust und Zuversicht auf diesen Job machen. Noch mal, wir haben Möglichkeiten im Gesetz, die nicht ausgeschöpft werden, deren Geld aber etatisiert ist, und für die kein Mehrgeld genutzt werden muss. In dem Sinne sind wir an der Seite der Träger, der Kommunen, der Erzieherinnen und Erzieher und auch dafür da, dass sich Leitungen auf das konzentrieren können und Träger in ihrer Qualifizierung und ihrer Qualität auch Leitungen so entlasten, dass sie eine gute Arbeit, eine gute Kita und damit gute Grundlagen für starke Familien und eine gute Zukunft der eigenen Gemeinde haben. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP)

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Hendrik Hering

Herr Barth, Sie haben noch Redezeit. Die Regierung hat Ihnen noch weitere Redezeit gegeben. (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: So sind wir!)

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Thomas Barth CDU

Die eigene Zeit reicht mir. Vielen Dank, Herr Präsident. – Zwei Dinge, bzw. um auch direkt zu antworten, weil es sowohl der Herr Minister als auch, ich glaube, Herr Köbler erwähnt haben: Seit wann muss man einen Antrag finanziell hinterlegen? Gesetzentwurf – klar. Ich glaube, bei einem Antrag ist es nicht zwingend erforderlich. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Minister, ich kann Ihnen sagen, warum nur 4 % Verwaltungsfachkräfte hinzunehmen, um Kitaleitungen zu entlasten. Wer schon einmal in einer Kita war (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) – das bin ich als Träger, wie gesagt, mindestens einmal in der Woche –, der weiß genau, dass Kitaleitung pädagogische Arbeit und Verwaltungsarbeit ist. Das ist wie ein Schulleiter, (Staatsminister Sven Teuber: Ne, eben nicht!) der pädagogische Arbeit und Verwaltungsarbeit hat. In der Kita ist das im Grunde genauso. Wenn ich jetzt in der Kita eine zusätzliche Verwaltungskraft abstellen müsste, dann könnte das im Idealfall nur in der Kita sein. Sie bräuchte einen eigenen Arbeitsplatz, sie bräuchte einen eigenen PC, allein schon aus Datenschutzgründen, damit die ganzen Daten, die für die Verwaltungsarbeit notwendig sind, (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) von den anderen Daten der Kinder und Erziehungsberechtigten usw. zu trennen sind. Das sind also ganz praktische Gründe, die die allermeisten Träger derzeit davon abhalten, in Verwaltungskräfte zu investieren. Da kann man bei Ihrem Gesetz sagen, tatsächlich gut gedacht, aber nicht ganz zu Ende gedacht, weil es allein schon diese tagtäglichen Hürden gibt, die ich als Träger jetzt für meine drei Häuser gar nicht umsetzen kann. Deswegen glaube ich, ist es so, dass es gerade im ländlichen Raum schwer wird, externe Verwaltungskräfte zur Entlastung von Kitaleitungen einzusetzen, weil das einfach nicht den Alltag in den Häusern widerspiegelt, weil es auch gar nicht funktioniert. Das nur mal dazu. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) Trotzdem habe ich aber mit Freude vernommen: viele, mehrere ausgestreckte Hände von allen möglichen Kolleginnen und Kollegen hier aus dem Plenum. Das heißt, wir bleiben an dem Thema dran und werden noch den einen oder anderen Vorschlag einbringen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Dann stimmen wir über den Antrag der CDU-Fraktion – Drucksache 18/12258 – ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Wir kommen damit zu Punkt 30 der Tagesordnung: Gewalt und Übergriffe gegen Frauen in Rheinland-Pfalz für das 2. Erfassungshalbjahr 2024 Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 18/11734/12113 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Sicherheitslage von Frauen in Rheinland-Pfalz hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch verschärft. Das belegt die vorliegende Anfrage. Lassen Sie mich mit den Sexualdelikten beginnen. Im Jahr 2016 wurden in Rheinland-Pfalz 1.833 Sexualstraftaten erfasst, und diese Zahl ist kontinuierlich gestiegen. 2020 waren es bereits 2.454, 2 023 dann 2.747, und nun, im Jahr 2024, wurden ganze 2.866 Sexualdelikte registriert; der höchste Stand seit dem Erfassungsjahr 2016. Das entspricht einem Anstieg gegenüber dem Jahr 2016 von sage und schreibe 56,4 %. Diese Entwicklung lässt sich nicht allein mit statistischen Effekten oder Gesetzesänderungen erklären. Sie ist real, sie ist strukturell und sie ist brandgefährlich. Auch die Gesamtzahl der erfassten Gewaltdelikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die persönliche Freiheit sowie sogenannter Rohheitsdelikte zeigt eine deutliche Zunahme. Im Jahr 2023 wurden 22.871 Fälle registriert. 2024 sind es knapp 24.000; ein Anstieg von 4,6 % in nur einem Jahr. Besonders besorgniserregend ist die Lage bei Kindern und Jugendlichen. Im Jahr 2024 wurden 2.241 Kinder unter 14 Jahren Opfer solcher Gewalttaten; ein Anstieg von 3,1 % gegenüber 2023. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren wurden 2.395 Opfer gezählt. Das sind 7,5 % mehr als im Vorjahr. Vergleicht man diese Zahlen mit dem Jahr 2016, zeigt sich eine Zunahme bei Kindern um 127,5 %, also mehr als eine Verdopplung, und bei Jugendlichen um 22,9 %. Auch bei erwachsenen Frauen zeigt sich ein trauriger Rekordwert. Im Jahr 2024 wurden 19.897 deutsche Frauen (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Die anderen interessieren nicht, nur deutsch!) und 5.496 nicht deutsche Frauen Opfer von Gewaltdelikten. Die meisten dieser Taten finden nicht auf der Straße oder im Park, sondern im privaten Raum statt. Im Jahr 2024 wurden 10.612 Fälle im nicht öffentlichen Bereich registriert, gegenüber 6.548 Taten in der Öffentlichkeit. Diese Zahlen zeigen: Die Gefahr ist oft verborgen und genau deshalb besonders schwer zu bekämpfen. Ein weiteres alarmierendes Bild zeigt sich bei den Tatverdächtigen. Im Jahr 2024 wurden 5.378 nicht deutsche Tatverdächtige erfasst. Das entspricht einem Anstieg um 3,7 % gegenüber dem Vorjahr und einer Zunahme von 31 % im Vergleich zu 2016. Damit sind ausländische Tatverdächtige im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil mehr als dreifach überrepräsentiert. Hinzu kommt, Doppelstaatler werden statistisch pauschal als Deutsche geführt, was die reale Lage zusätzlich verschleiert. Auch die Altersstruktur der Täter ist besorgniserregend. Die Zahl der tatverdächtigen Kinder unter 14 Jahren stieg von 712 im Jahr 2023 auf 760 im Jahr 2024. Bei den 14 bis 18jährigen Tatverdächtigen stieg die Zahl von 1.462 auf 1.535. Das sind 5 % mehr als im Vorjahr. Diese Entwicklungen lassen sich nicht länger wegdiskutieren. Sie sind ein Weckruf, ein Weckruf an Politik, Justiz und Gesellschaft. Daher fordern wir als AfD-Fraktion erstens: eine regelmäßige Dunkelfeldstudie, um das tatsächliche Ausmaß sexueller Gewalt realistisch zu erfassen, über die bekannten Zahlen hinaus, zweitens: eine verbesserte statistische Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik, insbesondere eine eindeutige Unterscheidung nach Geburtsort und Nationalität auch bei der doppelten Staatsangehörigkeit, drittens: einen verbesserten Opferschutz – es muss für betroffene Frauen einfacher werden, Anzeige zu erstatten, und es darf nicht sein, dass Opfer im Strafverfahren dem Täter gegenüberstehen müssen –, viertens: eine konsequente Strafverfolgung und harte Urteile, insbesondere bei Wiederholungstätern und schweren Sexualdelikten, und fünftens – das ist besonders wichtig –: Wer nicht von hier kommt und schwere Straftaten begeht, der muss sofort ausreisepflichtig sein, ohne Ausnahme und mit langfristigem Wiedereinreiseverbot. Sehr geehrte Damen und Herren, wir als Land haben eine Verantwortung. Ich denke, es ist Konsens in diesem Haus, dass jede Straftat eine zu viel ist. Wir müssen handeln. Wir müssen die Situation verbessern, sodass diese eben vorgetragenen Zahlen in der Zukunft hoffentlich wieder runtergehen. Wir müssen mit Entschlossenheit handeln. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Das sind zunächst Schülerinnen und Schüler der Realschule plus aus Saarburg, die 9. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Es sind ferner Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Wir freuen uns zudem über einen ganz jungen Gast: Finja. (Beifall der Abg. Lisett Stuppy, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Abgeordnete Müller.

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Susanne Müller SPD

Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema der Gewalt und Übergriffe gegen Frauen ist eine ernste gesellschaftliche Herausforderung und kommt in allen Gesellschaften und allen Regionen der Welt vor. Ich bin froh, heute für die Ampelkoalition einen Perspektivwechsel vorzunehmen, der nicht die Täter, sondern die Frauen in den Fokus nimmt. Dies möchte ich gerne an einem Beispiel erläutern. Alles begann mit einer Umfrage in London im letzten Jahr, in der acht Frauen die Frage gestellt wurde, ob sie, wenn sie allein durch den Wald laufen würden, lieber einem Mann oder einem Bären begegnen würden. Nach kurzen Überlegungen sagte nur eine Frau: Mann. Sieben Frauen sagten, sie würden lieber einem Bären begegnen. Für viele mag das nach einer absurden Frage klingen. Wer würde denn ein Raubtier einem Menschen vorziehen? Offenbar viele Frauen. Dieses Video und die Frage „Mann oder Bär?“ ging viral und ging rund um den Globus. Hier einige Kommentare der Frauen: „Niemand würde danach fragen, welche Klamotten ich bei der Bär-Attacke anhatte“, „Würde ich mich schlafend stellen, dann würde der Bär nicht versuchen, Sex mit mir zu haben“ oder „Niemand würde danach behaupten, dass ich den Bär-Angriff genossen habe“. Hier kommen wir zum Kern dieser Frage „Mann oder Bär?“. Es geht um die ständig anwesende und vorhandene Gewalt gegen Frauen und das Gefühl, nicht sicher zu sein. Mädchen und Frauen werden groß mit dem Hinweis „Wenn du abends nach Hause gehst, trage keine Kopfhörer, nimm deine Schlüssel in die Hand und schau, dass dir niemand etwas in den Drink kippt!“ und vielem mehr, weil wir in einer Welt leben, in der geschlechtsspez ifische Gewalt Teil der Realität von Mädchen und Frauen ist. 14 Frauen werden in einer Stunde Opfer von Partnerschaftsgewalt. Jeden Tag versucht ein Mann, seine Partnerin oder Expartnerin zu töten. Die größte Gefahr einer Frau, Opfer von Gewalt zu werden, wartet eben nicht im Wald oder auf der Straße, sondern die größte Gefahr geht von dem eigenen Partner oder Expartner aus. Für die Frau, die Opfer wird, ist es nicht relevant, ob der Täter Maximilian, Wladimir oder Holger heißt. Diese pauschalisierte Hetze und Stimmungsmache hilft keiner Frau. Wir müssen über Gewalt an Frauen und Frauenmorde reden, egal welche Nationalität Täter und Opfer haben, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Thema Gewalt an Frauen und Mädchen ist eine Querschnittsaufgabe, die soziale Ungleichheiten, patriarchale Strukturen, Rollenfixierungen, soziale Medien, Innere Sicherheit und vieles mehr adressieren muss. So vielfältig sind auch unsere Einflussmöglichkeiten, die viele Arbeitsbereiche betreffen, angefangen von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis hin zu gleicher Bezahlung, dem gleichen Lohn oder auch der Bereitstellung von Präventions- und Unterstützungsstrukturen. Dazu gehört unser Präventionsnetzwerk RIGG, unser Landesaktionsplan zur Istanbul-Konvention, ein Netzwerk von Frauennotrufen und vieles mehr. Diese Thematik aber bewusst mit Migration zu verknüpfen, hat System. Es hat System bei rechtsextremen Parteien wie der AfD, die dadurch versuchen, das Problem auszulagern. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Ausgerechnet die AfD wähnt sich als Verfechter für die Überwindung von Gewalt an Frauen. Es ist für mich als Frau und Feministin nicht nur heuchlerisch, sondern nennen wir es beim Namen, die Art und Weise, wie sie das macht, ist einfach nur offen rassistisch, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD sowie der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Jede von uns hat eine Verantwortung für Rollenbilder, für patriarchale Denkmuster, und wir sehen nicht zuletzt in den sozialen Medien, dass diese einen fruchtbaren Nährboden für Sexismus, Antifeminismus und Frauenhass bilden. Wenn man sich das einmal ansieht, dann ist hier auch zu erkennen, dass Stimmen der AfD relativ wirkmächtig sind. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten einige Aussagen von AfD-Politikern: „[Ich würde] die Ausgabe von Menstruationsartikel[n] an Frauen ähnlich [sehen,] als würde Alkoholikern Alkohol, Rauchern Zigaretten […] ausgegeben.“ Und: „Feminismus heute ist Krebs“ und „Feministinnen sind alle hässlich und grässlich“. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Wer soll das gesagt haben?) So sehr mancher auch über diese Äußerungen schmunzeln mag, Frauen werden hier auf ihre biologische Funktion und Abhängigkeit reduziert. Es zeigt sich ein frauenfeindliches und diskriminierendes Frauenbild, das Frauen auf äußere Merkmale und negative Eigenschaften beschränkt. Meine Damen und Herren, wer Debatten um die Gewalt an Mädchen und Frauen in dieser Form führt, ist nicht an Gleichberechtigung und auch nicht an Selbstbestimmung interessiert und ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Und ganz ehrlich, wenn Sie sich als weiße Cis-Männer nicht einmal aufraffen können, die Präsidentin im Parlament oder die anwesenden Parlamentarierinnen zu begrüßen, (Abg. Damian Lohr, AfD: Was?) sollten Sie nicht erwarten, dass wir Sie in dieser Schaufensterdebatte am heutigen Tag als Verteidiger von Frauen ernst nehmen. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Wächter.

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Karina Wächter CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen ist eine traurige Realität jeden Tag in unseren Städten und Gemeinden. Diese Gewalt hat viele Gesichter: körperlich, seelisch, sexualisiert. Sie findet in Ehen statt, in Beziehungen, im digitalen Raum und auf offener Straße, und es geht uns alle an. Die Zahlen, die die Landesregierung vorlegt, sprechen eine deutliche Sprache. Die Polizei verzeichnet weiterhin hohe Fallzahlen, insbesondere bei minderjährigen Opfern. Gleichzeitig bleibt die Dunkelziffer alarmierend hoch. Die Faktenlage zeigt es uns. Gewalt gegen Frauen ist kein Einzelfall. Vielmehr handelt es sich um ein gesellschaftliches Problem, dem wir uns entschlossen entgegenstellen sollten. Hierzu bedarf es einer sachlichen Analyse statt ideologischer Zuspitzung. Umso mehr kann ich nur den Kopf schütteln, wenn ich den Versuch der antragstellenden Fraktion sehe, ein solch sensibles Thema erneut zur politischen Stimmungsmache zu nutzen. (Beifall der CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, so weit waren wir aber im Übrigen bereits bei der letzten Aussprache zum identischen Thema am 20. Februar dieses Jahres. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ist noch schlimmer geworden seitdem!) Es geht um ein sehr ernstes und wichtiges Thema. Daher sage ich es gerne noch einmal. Es ist falsch, komplexe gesellschaftliche Probleme zu simplifizieren, etwa durch pauschale Schuldzuweisungen an ganze Bevölkerungsgruppen. Das hilft den betroffenen Frauen nicht. Es ersetzt auch keine Lösung. Was wir brauchen, ist eine ehrliche und differenzierte Analyse und klare Konsequenzen für die Täter. Gewalt ist kein Importthema, sondern ein gesellschaftliches Problem. Gewalt gegen Frauen ist kein Problem, das sich auf eine bestimmte Tätergruppe, Bevölkerungsschicht oder Nationalität beschränken lässt. Frauen aus allen Teilen der Gesellschaft sind betroffen, auch unabhängig davon, ob sie hier geboren oder zugewandert sind. (Abg. Damian Lohr, AfD: Hab ich auch gesagt!) Genau hier ist der eigentlich entscheidende Punkt. Die Anfrage macht deutlich, dass sich die Lage für Frauen in Rheinland-Pfalz nicht verbessert hat. Wir brauchen daher wirksamen Schutz statt Symbolpolitik. Was wir nicht brauchen, sind Imagekampagnen ohne Reichweite, sondern Schutzräume mit Platz, Prozesse mit Tempo und Justiz mit Klarheit. Frauen, die Gewalt erleben, brauchen ein System, das funktioniert, von der ersten Anzeige bis zur letzten Gerichtsverhandlung. Dafür brauchen wir konsequente Strafverfolgung. Wer Gewalt gegen Frauen ausübt, muss unabhängig von seiner Herkunft konsequent zur Verantwortung gezogen werden. (Beifall der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Doch wir dürfen gar nicht erst warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Das heißt konkret, auch die Präventionsmaßnahmen noch einmal verstärkt in den Blick zu nehmen. Wir müssen bestehende Strukturen zum Schutz von Frauen ausweiten und gezielt stärken. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für uns als CDU-Fraktion ist klar, jede Form von Gewalt ist nicht hinnehmbar. Sie ist ein Angriff auf die Würde, die Freiheit und die körperliche Unversehrtheit eines Menschen und damit auf das Fundament unseres Rechtsstaates. Lassen Sie uns daher alle gemeinsam dafür sorgen, dass Rheinland-Pfalz ein sicherer Ort für Frauen bleibt. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen ist nicht nur ein Verbrechen, sie ist ein Angriff auf unsere freiheitliche Gesellschaft. Sie zu bekämpfen, ist Pflicht jedes Rechtsstaats. Dabei geht es um den Schutz von Leben, Würde und Freiheit und nicht um parteipolitische Profilierung. Die Zahlen sind eindeutig. 25.159 Frauen wurden im Jahr 2024 Opfer von Gewaltdelikten in Rheinland-Pfalz. 154 von ihnen wurden schwer verletzt, 23 kamen ums Leben. Besonders erschütternd ist, der Großteil dieser Gewalt geschieht nicht auf der Straße, sondern in den eigenen vier Wänden: in Partnerschaften, Familien oder unter Bekannten. Über 10.000 Fälle fanden im Wohnraum statt. Das bedeutet, viele Frauen werden dort angegriffen, wo sie sich eigentlich sicher fühlen sollten. Deshalb brauchen wir dringend mehr Schutzräume wie Frauenhäuser – wohnortnah, rund um die Uhr erreichbar und langfristig finanziert. Wir dürfen nicht vergessen, auch viele Kinder und Jugendliche sind betroffen. Allein im Jahr 2024 wurden über 4.600 Mädchen unter 18 Jahren Opfer von Gewalt, darunter schwere Körperverletzungen und sexualisierte Gewalt. Das sind Kinder, die oft in ihren Familien oder ihrem unmittelbaren Umfeld leiden und dringend Schutz, Therapieangebote und Aufarbeitung brauchen. Der Schutz dieser Mädchen ist keine Randfrage, sondern ein zentraler Maßstab für unsere Gesellschaft. Wir FREIE WÄHLER fordern deshalb seit Langem eine verlässliche, ausgestattete Polizei mit guter digitaler Infrastruktur, einen weiteren Ausbau und die sichere Finanzierung von Frauenhäusern in allen Regionen sowie präventive Täterprogramme, insbesondere in sozialen Brennpunkten. Jede Gewalttat gegen eine Frau ist eine Tragödie, unabhängig von Nationalität, Religion oder sozialem Status. Die betroffenen Frauen brauchen Hilfe, Schutz und Solidarität. Wir FREIE WÄHLER stehen für eine klare, realistische und verantwortungsbewusste Sicherheitspolitik. Wer ideologische Scheuklappen trägt, löst keine Probleme, er verschärft sie. Wir hingegen wollen sie lösen. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Ebling.

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Michael Ebling

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Gewalt und Übergriffe gegen Frauen sind eine äußerst ernste Herausforderung, die alle gesellschaftlichen Gruppen betrifft. Aufgrund der häufig bestehenden Beziehungen zwischen Opfer und Täter fällt es den Opfern oft deutlich schwerer, sich eigenständig Hilfe zu suchen. Genau deshalb muss der Staat in besonderer Weise an der Seite der Opfer stehen. Beim größten Teil der Fälle – Zahlen sind alle schon genannt worden – von Gewaltdelikten zum Nachteil von weiblichen Personen besteht eine Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer. Rund die Hälfte ereignete sich in Wohnräumen. Es gehört aber auch zur Wahrheit, dass nicht alle Fälle präventabel sind. Dennoch versuchen wir, alle Opfer und Täter mit unseren Botschaften zu erreichen. Es darf aber auch davon ausgegangen werden, dass unser aller stetiges Engagement immer mehr Opfern zu Recht die Zuversicht verleiht, sich der Polizei, der Justiz oder einer Unterstützungseinrichtung anzuvertrauen. Wir in Rheinland-Pfalz sind in diesem Thema bereits seit vielen Jahren, im Übrigen auch im Vergleich zu anderen Ländern, intensiv und engagiert bei der Sache. Schon in der letzten Debatte kritisierte die AfD nur und ließ die unzähligen erfolgreichen Maßnahmen der Landesregierung, insbesondere auch ihrer Partnerinnen und Partner, außer Acht, machte aber keinen produktiven Vorschlag. Eine Dunkelfeldstudie solle her. Fast auf den Tag genau – es war der 13. Juni 2024 – habe ich an gleicher Stelle ausgeführt, dass sich die Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ von Bundesinnenministerium, BKA und Bundesfrauenministerium genau mit diesem Verhältnis zwischen angezeigter und nicht angezeigter Gewalt beschäftigt, insbesondere im Bereich von partnerschaftlicher Gewalt. Die Ergebnisse sind für dieses Jahr angekündigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die polizeilichen Fallzahlen zeigen, dass die Taten in der überwiegenden Anzahl eine vorherige Täter-Opfer-Beziehung aufweisen. Seltener werden die Taten willkürlich begangen. Wir haben mit einem breiten Unterstützungsangebot und auch mit dem „Rheinland-Pfälzischen Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ RIGG – auch in dieser Abkürzung sehr bekannt – ein bewährtes Fundament geschaffen, dessen Strukturen wir kontinuierlich weiterentwickeln. Wesentlicher Bestandteil bleiben die vom Frauenministerium geförderten Frauenunterstützungseinrichtungen, die derzeit 19 Frauenhäuser mit den Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen, zwölf – bald 14 – Frauennotrufe – dieses Jahr werden zwei weitere Frauennotrufe gefördert – und 18 Interventionsstellen. Zudem fördern wir neun Täterarbeitseinrichtungen, in denen an der Durchbrechung des Gewaltkreislaufs gearbeitet wird, was ein wichtiger Baustein des Opferschutzes ist. Ich will auch aus der polizeilichen Arbeit bewusst noch einmal den Einsatz von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern oder auch Pädagoginnen und Pädagogen als Opferberaterinnen und Opferberater in unseren Polizeipräsidien nennen, die nicht dem Strafverfolgungszwang unterliegen. Ich will ausdrücklich und mit großer Dankbarkeit die vielen Netzwerkpartner in den Interventionsstellen, in den Täterarbeitseinrichtungen, beim Weißen Ring, bei den Frauenhäusern oder auch SOLWODI erwähnen, um die wichtigsten beispielhaft zu nennen. Alles das ist ein funktionierendes und belastbares Netzwerk, und alles das gibt den Kurs vor, nämlich den Weg des konsequenten Schutzes. Genau den werden wir weitergehen. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Die Große Anfrage hat sich parlamentarisch mit ihrer Besprechung erledigt. Wir kommen damit zu Punkt 31 der Tagesordnung: Psychische Gesundheit junger Menschen stärken – Versorgung verbessern, Fachkräfte fördern Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Drucksache 18/12259 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordnete Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein Thema, das dringlicher kaum sein könnte: die psychische Gesundheit junger Menschen in Rheinland-Pfalz. Seit der Pandemie – das wurde hier im Haus erst beim letzten Plenum mehrfach von verschiedenen Fraktionen betont – beobachten wir eine besorgniserregende Zunahme psychischer Belastungen bei Kindern und Jugendlichen. Die COPSY-Studie hat bereits 2021 gezeigt, was sich seither nicht verbessert hat: Angststörungen, Depressionen und psychosomatische Beschwerden nehmen zu, und das in einer Altersgruppe, in der wir eigentlich Stabilität und Zuversicht fördern müssten. Wie wir eben gehört haben, haben auch Gewaltdelikte gegen Mädchen zugenommen, und auch sie brauchen dringend eine bessere psychotherapeutische Versorgung in unserem Land. Deshalb fordern wir erstens: Die psychotherapeutische Bedarfsplanung muss realitätsgerecht angepasst werden, insbesondere mit Blick auf Kinder und Jugendliche. Die Zahlen liegen auf dem Tisch. Es braucht ein entsprechendes Modul in der Bedarfsplanung sowie eine Bundesratsinitiative zur Reform der G-BA-Richtlinie. Parallel dazu sind landesseitige Sofortmaßnahmen erforderlich; denn Kinder in Not können nicht auf föderale Zuständigkeiten warten. Zweitens: Wir fordern Übergangslösungen, um akut bestehende Versorgungslücken zu überbrücken, etwa durch befristete Behandlungsangebote in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung und Einrichtungen, die bereit sind, jetzt zu helfen. Drittens: Wir brauchen eine Ausbildungsoffensive. Die Plätze an der Universität Trier oder am Pfalzklinikum Klingenmünster reichen bei Weitem nicht aus. Es braucht gezielte Förderung mit Stipendien, Praxisanreizen für den ländlichen Raum und engeren Kooperationen mit Hochschulen und Weiterbildungsstätten. Nun mag man sagen: Das ist doch Aufgabe des Bundes. Ja, teilweise, aber reicht es aus, auf Berlin zu warten, wenn Kinder in der Eifel oder der Südwestpfalz monatelang auf einen Therapieplatz hoffen und dabei Gefahr laufen, ihre Lebensperspektive zu verlieren? (Unruhe bei der AfD) Kinder brechen unter dem Druck zusammen, und das System sagt: Wartezeit sechs Monate. Wir sagen: Hilfe muss dann kommen, wenn sie gebraucht wird, nicht irgendwann. Im letzten Plenum wurde das Thema bereits intensiv diskutiert, doch ohne greifbare Konsequenzen. Heute liegt mit unserem Antrag ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch; denn obwohl grundsätzlich Konsens besteht, hat sich an der Versorgungslage kaum etwas verbessert. Das zeigt die Einschätzung der Landespsychotherapeutenkammer deutlich. Deshalb ist unser Antrag notwendig, nicht nur wegen seiner Forderungen, sondern weil er auf Umsetzung zielt. Wir reden nicht nur über Studien; wir fordern Handeln. Der Antrag zeigt Wege auf, die machbar sind, haushalterisch wie strukturell, und er folgt einem klaren Grundsatz: Wer Verantwortung trägt, darf nicht tatenlos zusehen, wenn Kinder leiden; denn wer heute zu lange auf Hilfe warten muss, verliert nicht nur Zeit, sondern vielleicht auch die Hoffnung, überhaupt noch gehört zu werden. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Kusch.

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Dr. Oliver Kusch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Wir beraten heute den Antrag der Gruppe der FREIEN WÄHLER „Psychische Gesundheit junger Menschen stärken – Versorgung verbessern, Fachkräfte fördern“. Ich habe mich mit dem Thema intensiv auseinandergesetzt und habe auch mit der Psychotherapeutenkammer gesprochen, mit Sabine Mauer, und mit Peter Staub von der KV. Beide haben versichert, dass es momentan gar keinen Fachkräftemangel gibt. Das also ist schon mal ausgeräumt. Fachkräfte gibt es genügend. Alle Plätze, die vorhanden sind, sind besetzt, und es gibt keine offenen Stellen, die momentan nicht besetzt werden. Das ist schon mal eine gute Nachricht. Dann sind auch alle Studienplätze momentan belegt. Wo es noch Ausbesserungsbedarf gibt oder bzw. wo noch nachgebessert werden muss – da sind wir seit 2024 vonseiten der SPD-Fraktion schon unterwegs – ist, dass nach dem Masterstudiengang an der Universität die praktische Ausbildung in den Kliniken folgen muss. Die muss in Rheinland-Pfalz sichergestellt sein, damit uns die hier ausgebildeten Psychotherapeutinnen und -therapeuten nach der Ausbildung nicht verloren gehen, weil sie die praktischen Jahre dann woanders machen müssen. Das ist ganz wichtig. Wie schon ausgeführt, hat die COPSY-Studie gezeigt, dass die Betroffenheit von Jungen und Mädchen bis zum 17. Lebensjahr seit der Pandemie deutlich zugenommen hat. Der Krieg, die Corona-Pandemie: Das alles hat dazu beigetragen, dass die Kinder sich in ihrer Lebenswirklichkeit schlechter fühlen. Deshalb brauchen wir auf jeden Fall einen Aufwuchs an Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Momentan gibt es im gesamten Pool der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten 20 %, die sich um die Kinder- und Jugendpsychotherapie kümmern. Deshalb muss es ein Ziel sein, dass das mehr wird und es on top zu den 20 % einfach noch mehr Kinder- und Jugendpsychotherapeuten geben muss. Die Bedarfsplanung ist Bundessache. Deshalb muss die Bedarfsplanung dort, beim Bund, auf jeden Fall verbessert werden. Der Landesausschuss setzt sich immer dafür ein, dass mehr Sitze zugelassen werden. In den letzten Jahren sind zwölf Sitze genehmigt worden. Das Problem liegt aber nicht bei der KV, die dafür zuständig ist, oder beim Landesausschuss, sondern die Krankenkassen stehen da immer ein bisschen auf der Bremse; denn die machen eine einfache Rechnung auf. Ein Psychotherapeutenplatz kostet 100.000 Euro, also kosten zwölf Stück 1,2 Millionen Euro mehr. Das ist nicht, wie man es angehen sollte; aber es wird leider oft so gesehen. Eine Bundesratsinitiative gibt es schon, von Rheinland-Pfalz wurde die gemacht. Clemens Hoch hat die vorletztes Jahr eingebracht. Heute ist Gesundheitsministerkonferenz in Weimar. Dort ist auch die Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Thema. Es gibt viele Initiativen in Rheinland-Pfalz, die auch von der Landespsychotherapeutenkammer sehr positiv gesehen werden, zum Beispiel die Schulsozialarbeit oder die Aktion „Psychische Gesundheit für Kinder“. Das ist flankierend sehr gut für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land. Spezielle Ermächtigungen, zum Beispiel die Zulassung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Therapie von mehrfach körperlich oder auch geistig behinderten Menschen, werden auf Antrag immer gegeben. Das ist auch schon ein kleiner Fortschritt, der erzielt werden konnte. Wichtig ist aber auch, dass der Koalitionsvertrag in Berlin die separate Planung von Kinder- und Jugendpsychotherapie mit aufgenommen hat, dass die Stärkung der Psychotherapie auf dem Land mit drinsteht, dass das gemacht werden soll. Die Finanzierung der Weiterbildung soll verbessert und fortgeschrieben werden, und die Prävention und Krisenvorsorge sind auch im Koalitionsvertrag drin. Deshalb wird das alles, was im Antrag drinsteht, schon gemacht. Er bringt uns nichts Neues, und deshalb wird die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Kollege Wäschenbach.

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Michael Wäschenbach CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema des Kinder- und Jugendwohls ist nicht neu. Unsere Fraktion hat bereits mehrere Berichtsanträge zur Situation junger Menschen und Kinder in diesen herausfordernden Zeiten gestellt. Deshalb sind wir froh über den heutigen Antrag, um das Thema hier im Landtag erneut zu beleuchten. Im November letzten Jahres haben wir im Ausschuss für Familie und Jugend bessere Zugänge zu ambulanten Psychotherapieplätzen für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen gefordert. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, psychische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen bleiben in Deutschland auf einem hohen Niveau. Die psychotherapeutische Bedarfsplanung entspricht nicht mehr den aktuellen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Erfordernissen. Seit Jahren gibt es unzumutbar lange, sich über Monate bis Jahre erstreckende Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, vor allem in ländlichen und strukturschwachen Gebieten. Dies hat schwerwiegende Folgen, insbesondere auch für die von Gewalt Betroffenen, die keinen Ort für die Bearbeitung der Tatfolgen und der damit einhergehenden Traumata finden. Laut des Kinder- und Jugendreports der DAK-Gesundheit für Rheinland-Pfalz sind Kinder und Jugendliche psychisch weiterhin erheblich belastet. Vor allem Mädchen sind von Depressionen und Angststörungen betroffen. Bei jugendlichen Mädchen gab es hohe Zuwachsraten von 29 bzw. 52 %. Im Januar 2024 habe ich bereits eine Kleine Anfrage zu psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen gestellt. Das Thema köchelt also schon seit langer Zeit. Die andauernde Unterversorgung schafft Schicksale und menschliche Tragödien am Beginn eines jungen Lebens. (Beifall der CDU) Bleiben psychische Erkrankungen zu lange unbehandelt, gefährdet dies die Schulfähigkeit, erhöht das Risiko für Chronifizierung und beeinträchtigt die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Ein paar Zahlen: In Rheinland-Pfalz gibt es 2.600 psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen. Das ergibt eine Einwohnerberechnung von 32 Personen auf 100.000 Einwohner. In Berlin sind es 70 Therapeuten auf 100.000 Einwohner. Das heißt, wir müssen hier deutlich nachbessern. Anders als in allen anderen medizinischen Fachgebieten besteht aber kein Nachwuchsmangel – Kollege Kusch hat es schon erwähnt –, sondern es gibt zu wenig Sitze. Es fehlen rund 200 Sitze in Rheinland-Pfalz. Was wird getan? Als Chance dient ein Depressionsscreening bei der J1Untersuchung, das wir ausdrücklich begrüßen. Es ist ein Frühwarnsystem für Depression. Als Chance dient auch die Enttabuisierung psychischer Probleme. Als Chance dienen auch Räume zur aktiven Mitgestaltung der Gesellschaft, wenn es darum geht, die Selbstwirksamkeit von Jugendlichen zu stärken. Eine große Chance wäre es aber auch, für bessere Prävention in RheinlandPfalz zu sorgen. Hierfür gibt es gute Beispiele mit „fit4future“ der DAK oder dem Ausbau und der Förderung eines speziellen Resilienzangebots für Kinder und Jugendliche durch das Leibniz-Institut für Resilienzforschung. Bei Nichtstun werden die Jugendlichen das ganze Leben lang Probleme haben, und das kann und darf nicht sein. Lieber Kollege Kusch, die drei Forderungen des vorliegenden Antrags der FREIEN WÄHLER sind zustimmungsfähig. Sie haben selbst gesagt, dass das alles richtig ist. Deshalb verstehe ich nicht, dass die SPD-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen will; denn die drei Forderungen der FREIEN WÄHLER zur psychotherapeutischen Bedarfsplanung Rheinland-Pfalz stehen im Koalitionsvertrag. Sie haben es selbst erwähnt. Sie können im Koalitionsvertrag auf Seite 111 nachlesen, dass das in Berlin mit der SPD beschlossen wurde. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER) Punkt zwei: Die zusätzlichen Kassensitze und das landeseigene Förderprogramm stehen auf Seite 111 und Seite 112 des Koalitionsvertrags in Berlin. Deshalb sehe ich keine Veranlassung, warum die SPD dem Antrag nicht zustimmen kann. (Zuruf des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn der Antrag in kleinen Details vielleicht nicht umfassend und konkret genug ist oder Dinge schon in Arbeit sind, wie Sie sagen, Herr Kusch, können wir dem Antrag als größte Oppositionspartei zustimmen, weil er einen deutlichen Schritt zur Verbesserung der psychischen Gesundheit junger Menschen schafft und die Gesellschaft für dieses Problem sensibilisiert. Das ist es doch, worum es geht. Es geht hier nicht um Klein-Klein. Bauen wir für die Betroffenen eine bessere Zukunft. Denken wir vom Kind und Jugendlichen aus und nicht von Institutionen oder Paragrafen. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Winkler.

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Josef Winkler GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Wäschenbach, das war schon fast Realsatire. Wenn Sie Herrn Kusch korrekt zugehört hätten, hat der eben gerade aufgezählt, was von dem Forderungskatalog – wenn man Katalog sagen will bei drei Pünktchen – der FREIEN WÄHLER schon alles in Arbeit ist. Sie können doch nicht von uns verlangen, dass wir zustimmen, die Landesregierung aufzufordern, im Bundesrat für irgendetwas tätig zu werden, wofür sie schon lange tätig ist – ein Beispiel nur. (Abg. Michael Wäschenbach, CDU: Also stimmen Sie dem Koalitionsvertrag zu in Berlin?) – Ich stimme überhaupt dem Koalitionsvertrag in Berlin nicht zu. Ich bin hier in Mainz, und ich wollte das nur vorneweg sagen. Wir reden hier über einen Antrag in diesem Parlament, und es interessiert mich jetzt nicht, welche Verträge in Berlin gerade besprochen wurden. Die FREIEN WÄHLER greifen heute ein sehr wichtiges Thema auf. Ich will es gleich zu Beginn sagen, die vorgeschlagenen Lösungen überzeugen leider nicht. Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen ist seit Jahren gefährdet, das ist im Übrigen keine rheinlandpfälzische Besonderheit. Immer mehr Studien zeigen, dass es jungen Menschen psychisch nicht gut geht. Einen erschreckenden Wert lieferte erst jüngst die Einsamkeitsstrategie der Landesregierung. Sie zitiert in ihrer Einleitung Daten der Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften, kurz ALLBUS, wonach unter den 18 bis 29Jährigen über 44 % von Einsamkeitsgefühlen berichten. Das heißt, fast jeder oder jede zweite junge Erwachsene fühlt sich einsam. Im Vergleich: In der Alterskohorte über 75 Jahre sind es „nur“ rund 32 % , im Alter zwischen 29 und 75 Jahren im Schnitt eher rund 25 %. Insofern ein wichtiges Thema und hier eine überproportionale Belastung in der jüngeren Alterskohorte. Als Grünenfraktion haben wir uns dieses Themas schon lange angenommen. Bereits vor drei Jahren haben wir uns im Rahmen unseres Jahresthemas „Gestärkt aus der Krise – Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt“ in einem Fachdialog „Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen – Folgen der Corona-Pandemie in den Blick nehmen“ damit beschäftigt. Erst kürzlich, im vergangenen April, haben wir in einem neuerlichen Fachdialog „Mentale Gesundheit und Jugend“ mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Vertreterinnen und Vertretern der Jugendverbände zu dieser Frage diskutiert. In beiden Gesprächen hatten wir auch Vertreterinnen der Landespsychotherapeutenkammer zu Gast. Wie Sie wissen, werte Kollegin Jeckel, der Gesundheitsausschuss hat sich ebenfalls mit diesem Thema bereits mehrfach befasst, unter anderem im Rahmen einer Anhörung, aber eben auch im Rahmen von Berichtsanträgen und anderem. Jedes Mal wurde deutlich, dass die psychotherapeutische Versorgung für Kinder und Jugendliche nicht einmal annähernd bedarfsgerecht ist. Es gibt viel zu wenige Kassensitze für Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten. Das liegt aber nicht an irgendetwas, was wir hier zu verantworten hätten, sondern an der veralteten Bedarfsplanung des Gemeinsamen Bundesausschusses, kurz G-BA, auf Bundesebene, die noch immer auf dem Niveau der 1990erJahre liegt, als die psychische Gesundheit noch einen viel geringeren Stellenwert hatte. Deshalb appellieren wir bereits seit Jahren aus der Landespolitik an die Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung im G-BA, diesen schreienden Notstand umgehend zu ändern und die Bedarfsplanung an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Solange dies nicht geändert ist, hilft es aber eben gerade nicht, noch mehr Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten auszubilden; denn wenn der Flaschenhals der fehlenden Kassensitze, also Niederlassungserlaubnisse, bestehen bleibt, nützen uns auch die ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten nichts, vor allem den Patientinnen und Patienten nicht. Hier ist also vor allem und zuallererst die Selbstverwaltung der Gesundheit gefordert, endlich Abhilfe zu schaffen. Es ist nun einmal die gesetzliche Regelung, und es ist nun einmal die Grundlage der Selbstverwaltung, dass das so organisiert ist im deutschen Gesundheitswesen und es dort geregelt wird. Jetzt zu sagen „Das ignorieren wir einfach, wir beschließen einfach das Gegenteil, das wäre uns lieber“, bringt uns nicht weiter. (Abg. Michael Wäschenbach, CDU: Nicht das Gegenteil!) Wenn das Ihr Lösungskonzept ist, kann ich das nicht mittragen. Das Problem herrscht allgemein in der Psychotherapie und betrifft alle Patientinnen und Patienten, aber verstärkt die Kinder und Jugendlichen. Erst dann, wenn die Selbstverwaltung Änderungen herbeigeführt hat, werden wir darüber nachdenken müssen, ob man die Ausbildung zusätzlich fördern müsste, wenn es eventuell nicht genügend Personal für die künftig potenziell neuen Kassensitze gäbe. Im Moment haben wir aber – ich wiederhole es noch einmal – keine offenen Kassensitze, sondern unzählige bereits fertig ausgebildete Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die liebend gern einen Sitz besetzen würden, wenn es denn nur genug gäbe. Ich hoffe – weil Ihr Antrag uns nicht weiterhelfen wird –, dass uns zumindest diese Debatte einen kleinen Schritt weitergebracht hat, um den Blick nach vorne zu richten und die Aufforderung an den G-BA nochmals zu verstärken. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Es sind die Alterskameraden der Freiwilligen Feuerwehr aus dem Rhein-Pfalz-Kreis. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Abgeordneter Ziegler.

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Eugen Ziegler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Zahl psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Das zeigen Statistiken und Studien eindeutig. Diese Entwicklung und die psychotherapeutische Versorgung insbesondere für Kinder und Jugendliche waren während dieser Legislatur fraktionsübergreifend Themen zahlreicher Initiativen. Gerade mit Blick auf die Auswirkungen der Pandemie wurde vor etwa zweieinhalb Jahren ein aufschlussreiches Anhörverfahren durchgeführt. Mit der Materie sind wir hier also durchaus vertraut. Unstrittig ist, die aktuelle Versorgungssituation, sei es für Kinder, Jugendliche oder generell, ist insbesondere wegen der teils erheblichen Wartezeiten verbesserungswürdig. Angesichts der erfreulichen Thematisierung psychischer Erkrankungen ist zudem mit einer weiter steigenden Inanspruchnahme zu rechnen. Dass die aktuelle Bedarfsplanung an der Versorgungsrealität vorbeigeht, ist hier weitgehend Konsens. Reformbedarf besteht. Eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche könnte die Situation verbessern. Insofern widersprechen wir dem Grundanliegen des Antrages nicht, wenn es um Verbesserung der Versorgung geht. Allerdings: Die Landesregierung kurzfristig zur Evaluation und Anpassung der Bedarfsplanung aufzufordern, geht an der Realität vorbei. Im Bereich der ambulanten Versorgung obliegt die Bedarfsplanung den Partnern der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens. Grundlage ist die bundesweit gültige Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Umsetzung erfolgt auf Landesebene durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Die Landesregierung hat Einflussmöglichkeiten, kann die Bedarfsplanung jedoch nicht einfach kurzfristig anpassen. Ebenso wenig ist eine kurzfristige Evaluation realistisch. Dies erfordert Datenerhebung, statistische Auswertung und die Festlegung relevanter Indikatoren – ein erheblicher Aufwand, der Zeit benötigt, wenn er fundiert erfolgen soll. Wenn dann noch gefordert wird, bis zur Freigabe zusätzlicher Kassensitze Übergangslösungen wie befristete Behandlungsangebote zu schaffen, hieße das, dass das Land befristet in die Finanzierung der ambulanten Versorgung einsteigen sollte. Das ist ein großer Schritt, dessen Umfang und Zeitrahmen genau geklärt werden müsste. Hier fehlt uns die Substanz. Ein finanzieller Anreiz zur Niederlassung in ländlichen Regionen ergibt nur Sinn, wenn es dort viele freie Kassensitze gibt, die nicht besetzt werden können. Bei ärztlichen Psychotherapeuten existieren vereinzelt freie Arztsitze, aber nicht zwingend im ländlichen Raum. Bei den auf Kinder und Jugendliche spezialisierten Psychotherapeuten ist das ohnehin nicht der Fall. Eine Förderung würde also ins Leere laufen. Wir teilen die Einschätzung, dass die Bedarfsplanung reformiert werden muss. Die Forderungen an die Landesregierung sind jedoch in dieser Form nicht umsetzbar, unpräzise und nicht zielführend. Wir werden uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir heute über das Thema reden. Psychische Gesundheit junger Menschen ist zweifelsfrei ein Thema, das die letzten Jahre ein Stück weit in den Fokus gerückt ist in der Gesellschaft und worüber man nicht mehr hinwegschaut, sondern über das man spricht, und das ist auch gut so. Die Maßnahmen in dem Antrag sind aber leider teilweise überholt oder nicht in der Landeskompetenz. Das wurde in Teilen auch schon erkannt. Die zentrale Forderung aber, die kurzfristige Neuausrichtung der psychotherapeutischen Bedarfsplanung mit einem zusätzlichen Modul für Kinder und Jugendliche: Das Thema ist politisch erkannt, mehrfach erkannt, und wurde unter maßgeblicher Beteiligung von Rheinland-Pfalz in die Bundesdebatte eingebracht. 2022 gab es einen Antrag, der auf der GMK, auf der Gesundheitsministerkonferenz, verabschiedet wurde. Er wurde in der letzten Koalition aus Gründen nicht mehr umgesetzt und wird jetzt natürlich erneuert, um in der neuen Koalition das Thema umzusetzen. Der Punkt ist also kein landespolitisches Versäumnis. Ein politischer Wille ist da. Es ist aber föderale Realität, wenngleich sie in solchen Dingen nicht bremsen sollte. Der zweite Punkt: Im Bereich der Kassensitze wurde, ebenfalls mit Engagement von Rheinland-Pfalz, die 20%Quote – das wurde vorhin schon erwähnt – für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten in der Bedarfsplanung eingeführt. Das berücksichtigt auch den besonderen Bedarf, nämlich dann, wenn in einem Planungsbereich 100 % Versorgung entsteht. Ab 100 % wäre eine Zulassungssperre, die greift, aber wenn die Quote von 20 % nicht erfüllt ist, wird die Quote aufgefüllt, trotz der Zulassungssperre bei über 110 % Versorgung. Hier haben wir also den besonderen Bedarf. Der dritte Punkt: Die Sonderbedarfszulassungen sind ebenfalls ein wirksames Instrument. Das hat man auch im Ahrtal gesehen, wo 16 Zulassungen kurzfristig geschaffen wurden. Von den Sonderbedarfszulassungen bei regionalen Engpässen waren die Selbstverwaltungen auch sehr hoch in der Anwendung, mit steigender Tendenz. Zur Forderung nach einem Förderprogramm: Hier hat Rheinland-Pfalz auf der GMK ebenfalls das angesprochen, was die Weiterbildung betrifft – das hat Herr Dr. Kusch erwähnt –: die Weiterbildungsplätze oder Finanzierungslücken in diesem Bereich. Dass wir hier eine nachhaltige Lösung brauchen, ist selbstverständlich. Auch das Thema ist aber schon im Gange. Was aber auch noch wichtig ist – da reden wir außerhalb der Gesundheitspolitik – und hier natürlich mit hineinfließt – es ist nicht explizit im Antrag, aber es ist wichtig –, ist zum Beispiel das Thema der Schulsozialarbeit, das ist zum Beispiel das Thema der Schulpsychologen, also das Gesundheitssystem ergänzend, dann natürlich die Projekte, die wir an den Schulen haben, Herr Minister, „Verrückt? Na und!“ etc., alles, was wir hier schon haben in diesem Bereich, wo auf Augenhöhe mit den Kindern und Jugendlichen solche Themen und Krankheiten besprochen werden und präventiv darauf hingearbeitet werden kann, was die Kinder tun können, weil sie fit bleiben sollen. Gerade wenn es in die Schule geht, funktioniert es nur, wenn sie fit sind. Der letzte Punkt ist die Stärkung der Jugendhilfe an sich, um präventiv arbeiten zu können. Das sind noch vier weitere Punkte, die wir gern anbringen würden, damit Einsamkeit – wir haben das noch an einem anderen Punkt, bei älteren Menschen – auch hier nicht dazu führt, dass man ein Stück weit vom gesellschaftlichen Leben abgespalten wird. All das sind Probleme, die mit hineingreifen. Das wollten wir nur ergänzen. Den Antrag, so, wie er vorliegt, können wir nicht mittragen. Danke. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Staatssekretärin Steingaß.

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Nicole Steingaß

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung setzt sich seit vielen Jahren für die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen ein. Wir haben hier viel selbst unternommen. Wir arbeiten mit den Partnern der Selbstverwaltung ganz eng zusammen. Wir bringen gegenüber dem Bund im Rahmen der MPK, über den Bundesrat und natürlich auch über die Gesundheitsministerkonferenz unsere Forderungen gemeinsam mit den anderen Ländern immer wieder ein und bringen sie dem Bund gegenüber zum Ausdruck. Selbstverständlich werden wir das auch in Zukunft weiter tun, und wir werden uns dafür einsetzen, weil uns die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen natürlich ein ganz besonderes Anliegen ist. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Vieles wurde bereits gesagt und erläutert zu den Zuständigkeiten und Verbesserungen, die sich bereits ereignet haben. Ich gehe deshalb nicht mehr auf alles ein. Ich möchte sagen, dass ganz aktuell die Gesundheitsministerkonferenz in Weimar tagt. Rheinland-Pfalz und das Saarland haben dort einen Beschlussvorschlag eingebracht, der sich mit der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung befasst. Die Sicherstellung der Weiterbildungsfinanzierung in der Psychotherapie wurde auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart. Nun ist also der Bund am Zug. Die Länder haben ihre Position dazu deutlich gemacht. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ebenfalls teilen wir Ihre Auffassung, dass die derzeitige psychotherapeutische Bedarfsplanung besonders für Kinder und Jugendliche stark überarbeitungsbedürftig ist. Daher haben wir uns als Rheinland-Pfalz unter anderem schon im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz der alten, der ehemaligen Bundesregierung stark eingesetzt und intensiv für eine Anpassung der psychotherapeutischen Bedarfsplanung gearbeitet. Wir wollen die Versorgung der Patientinnen und Patienten und insbesondere der jungen Menschen verbessern. Auch hier ist die Problemlage bekannt, sie ist klar, und auch hier ist zunächst der Bund gefragt. Weiterhin wird ein Förderprogramm des Landes im Antrag gefordert, das Anreize zur Niederlassung setzen würde und setzen soll. Das geht aber an dem Versorgungsbereichsproblem eigentlich komplett vorbei; denn anders als im hausärztlichen Bereich, in dem es zahlreiche freie Arztsitze mit Schwerpunkt in ländlichen Regionen gibt und das Land mit einem Förderprogramm Anreize schaffen kann, würde ein Förderprogramm im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie aufgrund der begrenzten Niederlassungsmöglichkeiten am Ende verpuffen; denn derzeit gibt es deutlich mehr niederlassungswillige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als freie Sitze. Priorität muss deshalb zunächst die Reform der Bedarfsplanung haben, um zusätzlich neue Niederlassungsmöglichkeiten zu schaffen. Wie Sie sehen, gibt es vor allem auf Bundesebene viel zu tun. Dort sind die Probleme und die Themen bekannt. Es muss nun gehandelt werden. Ein bisschen Gesetzgebungskompetenz gibt es nicht. Deshalb ist die Bundesebene gefragt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ungeachtet dessen haben wir als Landesregierung im Rahmen unser Zuständigkeiten und Möglichkeiten bereits viele Maßnahmen umgesetzt, um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu stärken und mit Präventionsmaßnahmen psychischen Krankheiten vorzubeugen, z. B. mit dem Projekt „Gesundheit für alle!“, das auf kommunaler Ebene niederschwellig Menschen, also auch Kinder und Jugendliche, anspricht, oder dem Projekt „Verrückt? Na und! Psychisch fit in der Schule“, das sich an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8 bis 1 3 richtet. Das Projekt ist außerordentlich wertvoll, weil es den Schülerinnen und Schülern, den jungen Menschen hilft, damit sie nicht stigmatisiert werden, einfache Beratungs- und Informationsmöglichkeiten erhalten und sich niederschwellig informieren können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die psychische Gesundheit liegt uns allen am Herzen. Deshalb wird sich die Landesregierung selbstverständlich weiterhin aus sich heraus für eine grundlegende und nachhaltige Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung aller Menschen in RheinlandPfalz, besonders der von Kindern und Jugendlichen, einsetzen. Der vorliegende Antrag geht fehl, weil er von falschen Voraussetzungen ausgeht und die falschen Schlüsse zieht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Damit treten wir in die Abstimmung ein. Wer dem Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Drucksache 18/12259 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt. Ich rufe Punkt 32 der Tagesordnung auf: Bürokratieabbau Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 18/11346/11642 – dazu: Mehr Vertrauen wagen: Bürokratie stoppen, Chancen nutzen! Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12280 – Die CDU hat eine zusätzliche Redezeit von 3 Minuten, sprich 8 Minuten Redezeit stehen Dr. Martin zur Verfügung.

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Dr. Helmut Martin CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Antrag der CDU-Fraktion haben wir seit Beginn des Jahres immer wieder im Plenum über Vorschläge für einen Bürokratieabbau debattiert. Das Thema verdient in der Tat unsere höchste Aufmerksamkeit; denn praktisch, um ein Beispiel zu nennen, bei jedem Unternehmensbesuch hören wir alle die Klagen über bürokratische Lasten. In der Verwaltung selbst gibt es inzwischen viele Stimmen, die anprangern, dass es zu komplizierte Verfahren, zu viele Vorgaben und zu oft Doppelbearbeitungen von Vorgängen gibt. Wenn wir Bürokratielasten abbauen, geht es also einmal darum, die Ressourcen nicht mehr werteverwaltend, sondern wertschöpfend einzusetzen, meine Damen und Herren. Es ist zudem wohl die einzige Wirtschaftsförderungsmaßnahme, die nicht nur kein Geld kostet, sondern sogar Geld einspart. (Beifall der CDU) Die Bürgerinnen und Bürger klagen über umständliche und oft nur noch schwer zu verstehende Verwaltungsprozesse. Es ist sicherlich nicht übertrieben, wenn man feststellt, dass aufgrund solcher negativer Erfahrungen bei so manchem der Eindruck des dysfunktionalen Staats entsteht und somit das Vertrauen und die Zustimmung zu unserem Staat leiden. Als CDU-Fraktion hatten wir im vierten Quartal letzten Jahres ein eigenes Konzept für einen systematischen Bürokratieabbau vorgelegt, über das medial berichtet wurde. Trotzdem haben einige im Plenum bei vorangegangenen Debatten immer wieder nach diesem Konzept gefragt, zum Beispiel Kollege von Heusinger. Daher stellt unser Begleitantrag noch einmal Kernelemente dieses Konzepts vor. Die Landesregierung hat im Herbst einen Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau in der Presse präsentiert. Seitdem wird regierungsseitig – man erlebt das immer wieder – bei jeder sich bietenden Gelegenheit jenes Paket der ominösen 57 Maßnahmen als vermeintlich großer Schritt angepriesen. Grund genug also für uns, mit ausreichend zeitlichem Abstand einmal nachzufragen, was es mit den 57 Maßnahmen auf sich hat und wie der tatsächliche Stand ist. Was fällt auf beim Maßnahmenpaket und bei der Antwort der Landesregierung? Ein paar Beispiele: Bei den Antworten zu den Fragen 2 und 3 lesen wir, dass seit November 2023 ein politisches Lenkungsforum und ein agiles Team an dem Paket mit den 57 Maßnahmen gearbeitet haben. Meine Damen und Herren, in Baden-Württemberg wurde in gleicher Zeit ein Paket mit knapp 170 Maßnahmen erarbeitet. Zweites Beispiel, Antwort zu Frage 5: Das zeigt, dass der konkrete Austausch mit anderen Bundesländern bestenfalls spärlich erfolgte. Das deckt sich mit unseren Informationen aus benachbarten Bundesländern, die sich ihrerseits sehr intensiv dem Thema gewidmet haben und uns berichten, dass es praktisch keine Kontaktaufnahme aus Rheinland-Pfalz gab. Souverän und sinnvoll wäre es, wenn die Landesregierung prüft, welche gute Ideen aus einem anderen Land übernommen werden könnten. Nächstes Beispiel, Antwort zu Frage 8: Fünf von den immer wieder angepriesenen 57 Maßnahmen beruhen auf bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen. Wenn sich aber eine Landesregierung schon dafür lobt, dass sie gesetzliche Verpflichtungen erfüllt, dann lässt das tief blicken, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Zudem folgt aus Anlage 1 zur Antwort, dass die Maßnahmen 4, 6 und 7 gar nicht von der Landesregierung bzw. in Landeskompetenz umgesetzt werden können, sondern die Vorschläge – ich zitiere – an die Bundesregierung weitergegeben wurden, „da für eine Umsetzung der Maßnahme ausschließlich Bundesgesetze geändert werden müssen.“ Meine Damen und Herren, mit dem Trick kann ich jedes Paket open end aufblasen. (Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren, diese Beispiele zeigen, da wurde ein Päckchen zum angeblichen Paket aufgemöbelt, um die Landesregierung besser dastehen zu lassen, als sie tatsächlich ist. Unberührt bleibt, dass das Paket sicherlich auch sinnvolle und umsetzbare Maßnahmen enthält. Ein Kernproblem sehen wir aber darin, dass sich die Landesregierung ausschließlich mit dem Bestand an Regelungen befasst, nicht aber mit der Frage, wie ein künftiger Bürokratieanstieg verhindert werden soll, und nicht mit der Frage, wie beim Vollzug der Gesetze ein bürgerund wirtschaftsfreundliches Vorgehen der Behörden sichergestellt und gefördert werden kann. Unser Konzept geht die Aufgabe stattdessen systemisch an und enthält konkrete Vorschläge, wie parallel zum Abbau entbehrlicher Regelungen neuer Bürokratieaufwuchs gestoppt werden kann und wie es erreichbar wird, dass beim Gesetzesvollzug die Kriterien pragmatisches Vorgehen, bürger- und wirtschaftsfreundliche Entscheidungen beachtet werden. Meine Damen und Herren, eines ist doch erwiesen, bisher haben alle Entbürokratisierungspakete und -gesetze nicht verhindert, dass es zeitgleich zu einem Anstieg des Erfüllungsaufwands gekommen ist. Deshalb müssen wir neue Wege gehen, und unser Antrag beschreibt zentrale Eckpunkte genau eines solchen Wegs. Neue Gesetze, die bürokratische Lasten enthalten, müssen künftig in der Gesetzesbegründung erläutern, warum es nicht mit weniger Bürokratie geht und welche Alternativen dazu geprüft wurden. Bei neuen Gesetzen mit bürokratischen Belastungen muss die Regel Onein-one-out gelten, also neue Belastungen nur, wenn im Gegenzug andere abgebaut werden. Zusätzlich sind belastende Gesetze mit einer Evaluierungspflicht nach angemessenem Zeitraum zu versehen. So wird verhindert, dass Bürokratielasten quasi kraft Gewohnheit dauerhaft bleiben, obwohl sie längst entbehrlich wären. Ein weiterer Aspekt bezieht sich auf den Gesetzesvollzug; denn natürlich sehen viele Gesetze Ermessensspielräume vor und eröffnen gewisse Entscheidungsalternativen. Also müssen wir die Entscheiderinnen und Entscheider motivieren, wirtschaftliche Kriterien, Pragmatismus sowie Bürger- und Unternehmensfreundlichkeit im Rahmen des rechtlich Zulässigen zu berücksichtigen. Wir hatten in einem vorangegangenen Antrag dazu zunächst auf beurteilungs- und disziplinarrechtliche Schritte verwiesen. Die Anhörung zu dem Antrag hat ergeben, dass zusätzlich weitere Anreize sinnvoll wären, und daher ist unser Antrag in dem Punkt geöffnet worden. Meine Damen und Herren, über alledem steht aber ein Wechsel im Mindset; denn Bürokratie entsteht oft aus einem Misstrauen und dem Bedürfnis heraus, alle Umgehungsmöglichkeiten auszuschließen. Daher gilt, wenn wir nicht bereit sind, künftig mehr Vertrauen zu wagen, dann werden wir beim Bürokratieabbau scheitern. Daher ist das das Leitmotiv all unserer Aktivitäten zu dem Thema: mehr Vertrauen wagen. Meine Damen und Herren, trauen wir uns? Stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Hüttner.

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Michael Hüttner SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Martin, Sie haben vor drei Wochen – Sie haben es selbst angesprochen, dass Sie das wiederholt zum Thema gemacht haben – hier davon gesprochen, das Vertrauen in die Mitarbeiter ist ungemein wichtig. Wenn ich das zusammenfasse, dann haben Sie kein Vertrauen in die Mitarbeiter, sonst würden Sie dieses nicht immer wieder einfordern. Ich kann Ihnen sagen, die SPD-Fraktion und die regierungstragenden Fraktionen haben Vertrauen in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Land und Kommunen. Das möchte ich ausdrücklich betonen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Vielleicht denken Sie mal über diesen Ansatz nach. Wenn wir das immer wieder zum Thema machen müssen, dass Vertrauen aufgebaut werden muss, also kein Vertrauen vorhanden ist, dann ist vielleicht der Denkansatz ein bisschen quer. Im Hinblick auf die Aussprache, den Antrag, den Sie noch zusätzlich eingereicht haben, wäre dies eigentlich so nicht notwendig gewesen; denn die Landesregierung hat in der Großen Anfrage geschrieben, das Thema ist eine sogenannte Daueraufgabe, auch wenn Sie versucht haben, das ein bisschen zu zerreißen. Ich verstehe den Grundansatz, und ich glaube, Sie haben einen guten Willen dabei. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich ärgere mich darüber. Sie fordern, dass Förderprogramme zu vereinfachen und Abrechnungserfordernisse hintenanzustellen und Ermessensspielräume pragmatisch auszuschöpfen seien. Ich will ein paar Beispiele aus der Vergangenheit aufnehmen. Ich kann mich erinnern, in Ausschüssen und im Parlament hatten wir von der CDU permanent Fragen zu Aufsichtsbehörden, die bei einem Entsorgungsbetrieb angeblich nicht alles kontrolliert hätten. Es wurde versucht, jede Kleinigkeit aufzuzeigen, die die Verwaltung falsch gemacht hätte. Ich erinnere mich daran, wie eine Kollegin hierhergekommen ist mit seitenweisen Fragen. Da hat man versucht, penibel einer Verwaltung aufzuzeigen, dass sie ihren Job nicht richtig gemacht hat. Ich erinnere mich daran, wie ein Polizeieinsatz ganz kräftig hinterfragt wurde, ohne dass man die örtliche und die sachliche Lage gekannt und im Nachhinein versucht hat, einen solchen Polizeieinsatz zu kritisieren, bei dem der Polizist in Sekunden entscheiden musste. Das ist natürlich schon sehr fragwürdig. Was erwarten Sie denn von den Mitarbeitern, wenn permanent eine solche Situation hier im Parlament oder im Ausschuss behandelt wird? Was erwarten Sie von den Leuten, wie sie ihre Ermessensspielräume nutzen sollen, wenn sie damit rechnen müssen, dass es hier im Parlament zum Thema wird? (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Daniel Köbler und Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will Ihnen, weil ich den guten Ansatz verstehe, aber die Hand reichen. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) Ich will Ihnen die Hand reichen dergestalt, dass wir gemeinsam versuchen wollen, Verwaltungsverfahren anzupassen. Dann müssen Sie aber auch als Opposition den Leuten einmal den Raum geben, wenn sie nur die zweitbeste Entscheidung getroffen haben, dass sie eben nicht hier zitiert werden. Ich will mich ausdrücklich bei der Landesregierung, bei der Staatskanzlei bedanken. In der Antwort auf die Große Anfrage ist, finde ich, auch wenn Sie versucht haben, das anders darzustellen, sehr wohl sehr im Detail erklärt worden, was im Augenblick mit den anstehenden 57 Aufgaben erfolgt. Darüber hinaus ist auch ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass es eine Daueraufgabe ist und darüber hinaus auch andere Sachen außer den 5 7 geschehen. Diese 57 Aufgaben sind teilweise bearbeitet oder manchmal auch schon vollständig bearbeitet. Sie haben versucht, das ein bisschen ins Lächerliche zu ziehen, aber dabei wird natürlich auch mit dem Bund kooperiert, und auch der Bund muss ein Stück weit darauf hingewiesen werden, dass hier das Bedürfnis einer Veränderung bei der Bürokratie notwendig ist. Umgekehrterweise wird auch mit den Kommunen kooperiert, weil nach unten die Situation eine ähnliche ist wie nach oben. Die Staatskanzlei hat Ihnen ausdrücklich hier geschrieben – das will ich noch einmal betonen –, dass im Zusammenhang mit den sogenannten Gesetzesfolgenabschätzungen ausdrücklich das Thema Bürokratieabbau, Digitalcheck oder auch die jeweiligen von Ihnen geforderten Evaluierungen verankert sind. Beim Thema Digitales ist natürlich zusätzlich zu sehen, dass immer mehr Verfahren digitaler werden. Ich muss Ihnen die Beispiele nicht nennen, die kennen Sie selbst. Auch das Thema der pauschalen Zuwendungen wenden wir immer mehr an. Wir haben gerade gestern noch über das Thema Feuerwehr gesprochen. Dort ist es jetzt dabei. RZN war eines der ersten Beispiele, die wir diesbezüglich geführt haben. Ich will das noch einmal zusammenfassen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Der Bürokratieabbau ist ein Dauerthema der Landesregierung. (Glocke der Präsidentin) Aufgrund dessen ist alles am Laufen. Den Antrag lehnen wir ab, aber das haben Sie nicht anders erwartet. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Dr. Braun.

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich freue mich natürlich, zu dem wunderbaren Thema Bürokratieabbau reden zu dürfen. Wir hatten schon öfter Ansätze der Diskussion zum Bürokratieabbau, und Sie haben heute einen Antrag vorgelegt. Ich will nicht so sehr auf die Große Anfrage eingehen; denn das ist eine längere Antwort mit Tabellen. Sie haben die alle genau studiert und daraus diesen Antrag geschaffen. Was mich wundert oder was mich mit vollem Respekt erfüllt, ist, wie Sie aus den kleinen Punkten, die Sie da gemacht haben, wirklich eine Große Anfrage gemacht haben und zum zweiten jetzt einen großen Antrag. Zumindest hat es so geklungen, als Sie hier geredet haben, dass das der entscheidende Antrag wäre, um die Welt zu verändern. Ich habe allerdings nicht den Eindruck, wenn ich jetzt diese Forderungen lese, dass da viel passieren würde, selbst wenn man sie direkt umsetzte. Ich gehe auf die einzelnen Forderungen ein, Herr Dr. Martin. Das Erste ist, bei jeder Gesetzgebungsinitiative umfassend zu prüfen und zu begründen, warum das Ziel nicht mit weniger Bürokratie erreicht werden kann. Jetzt haben wir – Sie kennen sich besser aus als ich in den Gesetzen –, wenn wir ein Gesetz machen in der Landesregierung, „Kosten“, „Begründung“, „Alternativen“ und „Genderauswirkungen“ darin stehen. Sie hätten jetzt gerne, dass man bei jedem Gesetz noch einmal eine Prüfung macht und dann schreibt: Was steht da, was kommt noch hinzu. Gut, wir würden dann natürlich auch noch die Auswirkungen aufs Klima prüfen wollen und so weiter und so fort. Das dann als Bürokratieabbau zu verkaufen, halte ich für problematisch. (Abg. Michael Hüttner, SPD: So ist es!) Natürlich wird bei jedem Gesetz darauf geachtet, dass man Vereinfachungen macht. Man macht doch nicht Gesetze, um die zu verkomplizieren, da kann mir die Staatskanzlei, glaube ich, zunicken. (Staatssekretär Dr. Fedor Rose nickt dem Redner zu – Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Danke. Die Frage lautet doch: Wie machen wir Vorgaben einfacher? Die Frage ist doch: Was machen wir mit den wenigen Leuten, die wir dann am Schluss noch haben? Wir werden auch da ein Personalproblem bekommen. Was machen wir mit denen? Wie können wir die entlasten? Also Punkt 1: Prinzipiell völlig dafür, dass bei jedem Gesetz geprüft wird, ob das Bürokratie auf- oder abbaut, aber ich glaube, das wird gemacht. Das Zweite sind Evaluierungsklauseln, und das Dritte ist dann das Prinzip: one in, more out. Das kann man auch auf Deutsch sagen, aber wenn es Englisch sein muss. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Uh!) Wir machen ein Gesetz und streichen dafür zwei oder zumindest mehr als eins. Ist das Ihr Vorschlag? Ich habe es nämlich nicht so ganz verstanden, was das dann bedeuten soll. (Zuruf von der CDU: Das wundert nicht!) Wir machen doch alle fünf Jahre eine Entlastung und schauen, was wir entlasten und streichen können. (Abg. Marco Weber, FDP: Echt?) Genauso machen wir das eigentlich auch im Landtag. Wir sagen immer, wir wollen Berichtspflichten abbauen. Wenn man dann die CDU fragt, was wollen Sie denn abbauen, dann kommt, oh, den Bericht brauchen wir aber dringend, und zwar alle zwei Jahre, weil wir genau überprüfen müssen, was die Behörde macht. Von daher hätte ich gern einmal eine Liste von Ihnen, welche Berichte wir innerhalb der Landesregierung abschaffen können. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Das wäre auch ein Vorschlag zur Entlastung und zum Bürokratieabbau. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Dann kommt, glaube ich, tatsächlich das Wichtigste von allem, nämlich die Leute zu ermutigen zu entscheiden. Ich habe auch mal in der Stadtverwaltung, in Ludwigshafen gearbeitet (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) und habe da ein sehr schönes Beispiel, das ich Ihnen jetzt aber nicht erzählen will, wie wir mehrere Sitzungen hatten, weil irgendwie keiner entscheiden wollte. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Als dann die Entscheidung getroffen war – ich kann dazu sagen, das habe ich gemacht –, (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) war die Sache auch schnell umzusetzen. Die Frage aber ist doch: Warum trifft denn keiner Entscheidungen? Sie haben es angesprochen. Das liegt jetzt nicht nur an der Ermutigung. Ich glaube, im Donnersbergkreis – wurde mir zumindest mal mitgeteilt – gibt es ein schönes Projekt. „Zopf ab“ heißt das. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, das ist sehr gut!) Man macht freitags eine Besprechung: Was ist falsch gelaufen? Wo sind Fehler passiert? Wie machen wir eine fehlerfreundliche Verwaltung? (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben wir in der Anhörung gehört!) Das heißt, man geht auf die Beamtinnen und Beamten zu und sagt dann, wenn Ihr Fehler macht, macht das eigentlich nicht so viel, weil der Landrat, die Spitze der Verwaltung es mit Euch schon wieder glattziehen und ausbügeln wird. Das ist eine sehr gute Sache. Das brauchen wir natürlich. Wir können doch aber hier nicht per Gesetz oder per Antrag beschließen in Bezug auf die Landesverwaltung. Ich glaube, die CDU hat mehr Landräte als die Grünen in Rheinland-Pfalz. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) – Hat man gehört. Da müssen Sie doch einmal hingehen und sagen: Leute, Ihr, die Spitzenbeamten unserer Verwaltung auf Kreisebene, sollet den Leuten sagen, wir sind hier entscheidungsfreudig, wir müssen das schneller machen. Wenn Ihr auch einen kleinen Fehler macht, wir werden hinterher zu Euch stehen. Genau da merken wir – wir haben auch die Anhörung zum Gaststättenrecht gehabt –, (Glocke der Präsidentin) dass die Leute nicht den Mut haben, weil dauernd nachgefragt wird, ob sie nicht doch einen Fehler gemacht haben, das zu entscheiden und schnell zu entscheiden. Also jeder kehre vor seiner Tür. Kehren Sie doch mal in den Landkreisen. Das wäre bestimmt sehr erfolgreich. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion Abgeordneter Ziegler.

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Eugen Ziegler AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Allein im Jahr 2 023 stieg der jährliche Erfüllungsaufwand von Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung für die deutsche Bürokratie um 7,4 Milliarden Euro. Obendrauf kamen in diesem Jahr 20,2 Milliarden Euro Einmalkosten. Somit ist es nicht von ungefähr, dass laut ifo Institut die Bürokratie in Deutschland inzwischen 146 Milliarden Euro im Jahr kostet. Bürokratie wird folgerichtig seit zwei Jahren in allen IHK-Umfragen als das größte Problem der Wirtschaft genannt. Auch in Rheinland-Pfalz wuchert die Bürokratie. Obwohl die Digitalisierung auch in Rheinland-Pfalz langsam zunimmt, steigt die Zahl der Stellen in der Steuer- und in der allgemeinen Landesverwaltung an, entsprechend sind die Personalausgaben seit Beginn der Ampelregierung 2016 um 60 % gestiegen. Nun schreibt die CDU zu Recht, dass der Abbau von Bürokratie wahrscheinlich die einzige wirtschaftsfördernde Maßnahme ist, die im Prinzip kein Geld kostet, sogar Mittel einspart. Demnach müsste der Bürokratieabbau eigentlich ein Selbstläufer sein, ist es aber leider nicht. Wer Bürokratie abbauen will, braucht darum großes Durchsetzungsvermögen und starken Rückhalt. Ministerpräsidentin Dreyer fehlte jegliches Problembewusstsein. Alexander Schweitzer hat zumindest erkannt, dass er etwas tun muss. Seine erste Initiative mit 57 Maßnahmen zum Bürokratieabbau war allerdings nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Er selbst hat darum bereits eine zweite angekündigt. Gut ist, dass der mächtigste Politiker im Land sich nun persönlich um den Bürokratieabbau kümmert. Schlecht ist allerdings, dass der Ministerpräsident sich alleine auf die Vorschläge der Ressorts verlässt. Für dieses Verfahren gibt es ein schönes Sprichwort, nämlich den Bock zum Gärtner machen. Wirksamer Bürokratieabbau in Rheinland-Pfalz braucht zweierlei. Als erstes muss das Parlament einbezogen werden, um die Verbindlichkeit des Verfahrens zu erhöhen. Hier liegt nun dankenswerterweise eine neue Initiative der CDU vor. Die elf Punkte der CDU unter dem Titel „Mehr Vertrauen wagen: Bürokratie stoppen, Chancen nutzen!“ beschreiben sehr gut die notwendigen Handlungsfelder. Ich brauche hier im Plenum nicht auf die einzelnen Punkte des Antrags einzugehen. Ich glaube, alle elf Punkte sind auch keine originäre E rfindung, sondern sie werden alle schon seit Jahren im Kontext des Bürokratieabbaus diskutiert. Der CDU-Antrag ist insofern eine gute Zusammenfassung für den aktuelle Diskussionsstand. Verehrte Damen und Herren, die Arbeit ist aber nicht damit getan, dass wir einmalig dem Parlament einen Anstoß geben. Wir brauchen auch Leute, die den Bürokratieabbau als ihre ständige und dringende Aufgabe ansehen. Ob man diese Leute dann DOGE nennt, wie in den Vereinigten Staaten, oder Normenkontrollrat, ist zweitrangig. Wobei mir klar ist, dass DOGE ähnlich wie die Rechnungshöfe in Deutschland den Finanzdschungel im Blick hat, Deutsche Normenkontrollräte, soweit es sie gibt – in Rheinland-Pfalz leider nicht –, eher den Gesetzgebungsdschungel. Die beiden Aufgaben sind aber durchaus vergleichbar, und man braucht für beide Aufgaben einen starken Rückhalt von ganz oben. Insofern bleibt der Antrag der AfD-Fraktion vom Juli 2023 für einen Normenkontrollrat Rheinland-Pfalz aktuell. Er ist so sogar eine wunderbare Ergänzung zum vorliegenden CDU-Antrag; denn viele der elf Handlungsfelder, die die CDU nennt, könnten am besten von externen Gremien bearbeitet werden. In diesem Sinne werden wir dem vorliegenden Antrag zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag „Mehr Vertrauen wagen: Bürokratie stoppen, Chancen nutzen!“ will die CDU-Fraktion den Eindruck erwecken, als sei in Sachen Bürokratieabbau in Rheinland-Pfalz nichts geschehen bzw. als sei die Landesregierung untätig oder überfordert. Das ist schlichtweg falsch. Ich bin dankbar, dass der Kollege Martin trotzdem die 57 Punkte angesprochen hat, die die Landesregierung in Einzelmaßnahmen in Angriff genommen hat und die sie Schritt für Schritt weiter umsetzen wird bzw. schon umgesetzt hat. Sie enthalten unter anderem digitale Lösungen, die Vereinfachung von Verfahren, gezielte Entlastungen für Unternehmen sowie Maßnahmen zur organisatorischen Effizienzsteigerung in der Verwaltung. Damit wird nicht nur Verwaltungshandeln effizienter, sondern vor allem werden Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen konkret entlastet. Was spricht konkret gegen diesen Antrag? Es sind mehrere Punkte. Ich will sie Punkt für Punkt abarbeiten. Erstens: Der Antrag bleibt hinter dem zurück, was das Maßnahmenpaket der Landesregierung leistet. Viele der Forderungen wie digitale Meldeportale, die Nutzung von Ermessensspielräumen, Evaluierungen gesetzlicher Vorschriften oder das Prinzip „One in, more out“ sind entweder längst in Umsetzung oder Bestandteil bestehender Strategien, aber nichts lässt sich nicht noch weiter ausbauen. Hier wird politisches Marketing betrieben, aber nicht Politik gemacht. Zweitens: Der CDU-Antrag stellt Behauptungen auf, ohne die tatsächlichen Realitäten in der Verwaltungspraxis zu berücksichtigen. Die Umstellung von Förderprogrammen auf pauschale Zuweisungen mag in der Theorie charmant klingen, in der Praxis jedoch ist sie rechtlich und verwaltungstechnisch hochkomplex, weil sie Kontrollmechanismen und rechtsstaatliche Anforderungen aushebelt. Einfach pauschal pauschalieren, das funktioniert nicht. Drittens: Der Antrag suggeriert, dass Bürokratieabbau nichts kostet. Doch selbst effiziente Digitalisierungen verlangen Investitionen in Systeme, Schulungen und Wartungen und Personal. Auch müssen neue Verfahren verwaltungsintern begleitet, überprüft und technisch abgesichert werden. Der Antrag blendet diese Realität konsequent aus und verspricht Entlastungen zum Nulltarif. Das ist unseriös. Viertens fordert die CDU ein Vertrauensmodell, das auf die Bereitschaft der Verwaltung baut, großzügige Ermessensspielräume zu nutzen. Doch genau diese Ermessensspielräume sind bereits rechtlich gegeben, und sie werden genutzt. Allerdings erfordert dies auch Rechtssicherheit, insbesondere gegenüber Kontrollinstanzen und Gerichten. Wir brauchen keine pauschalen Vertrauensvorschüsse, sondern klare rechtliche Rahmenbedingungen, die vor allem auch den Beamten Sicherheit in ihrem Handeln geben. Fünftens verkennt der Antrag die Dynamik, mit der bereits gearbeitet wird. Es gibt eine ressortübergreifende Steuerungsgruppe, konkrete Umsetzungsschritte, Evaluationskriterien und sogar Überlegungen zur Integration von künstlicher Intelligenz in Verwaltungsabläufe. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man sich das Ganze praktisch noch ein bisschen vor Augen führt, dann haben wir auf der einen Seite große Erwartungen des Wählers, der Betroffenen, derjenigen, die in dem einzelnen Verband unterwegs sind, die ihre Klientel bedienen. Mit dem Wort „Bürokratieabbau“ ist meiner Meinung nach in den letzten 30 Jahren aber ein bisschen auch geaast worden. Man hat in den letzten 30 Jahren vielleicht zu oft suggeriert, man könnte Bürokratieabbau hemdsärmelig innerhalb von Minuten oder Tagen umsetzen. Dies suggeriert, was zum einen wünschenswert ist: Jeder Bürger, der eine Garage baut, ein Haus baut, oder derjenige, der unternehmerisch tätig ist und einen Antrag stellt oder mit der Verwaltung oder anderen Dingen Erfahrungen macht, macht dann auf der einen Seite Erfahrungen. Auf der anderen Seite haben wir heute zum Beispiel auch über Straßenausbaubeiträge diskutiert. Dann erlebt man vor Ort die tollsten Dinge, wenn Widersprüche gemacht werden und erlebt gerade beim Thema Straßenausbaubeiträge die tollsten Gerichtsurteile. Man erlebt nach diesen Gerichtsurteilen, was verwaltungsmäßig passiert. Auf der anderen Seite verlangen wir alle ein funktionierendes Rechtssystem, jeder, der sich irgendwo benachteiligt fühlt. Mit diesem Rechtssystem – Juristen haben wir genug auch hier im Parlament sitzen, der Berufsstand wird so schnell nicht aussterben vor Arbeit –, kommen aber immer Dinge, bei denen verständlicherweise der Verwaltungsmensch sagt, oh, da brauche ich eine gewisse Rückendeckung, so weit kann ich mit meiner privaten Entscheidung nicht gehen. Ich glaube, das ist die eigentliche Herausforderung, die wir haben, dass wir auf der einen Seite zwar hier reden, dass wir persönliches Zutrauen einzelner Handlungspersonen, egal auf welcher Ebene, einfordern, (Glocke der Präsidentin) aber auf der anderen Seite, wenn die Personen unter Druck geraten, nicht hinter ihnen stehen und uns bei dieser Verantwortung, die wir hier suggerieren bzw. uns wünschen, dann in die Büsche schlagen. (Glocke der Präsidentin) Ich glaube, das ist eines der Themen, die wir weiter in den Fokus nehmen müssen. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Steven Wink, FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir fahren fort. Die Gruppe FREIE WÄHLER hat das Wort. Die Rednerin ist Abgeordnete Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU hat mit ihrer Großen Anfrage ein zentrales Thema aufgegriffen, das viele Menschen und Unternehmen in Rheinland-Pfalz bewegt. Die wirtschaftliche Lage unseres Landes ist angespannt. Das Bruttoinlandsprodukt ist nun zum dritten Mal in Folge gesunken, deutlicher als im Bundesdurchschnitt. Als FREIE WÄHLER betonen wir seit Langem: Unser Standort braucht mehr Dynamik, weniger Hürden und eine Verwaltung, die ermöglicht statt verhindert. Der Bürokratieabbau ist dabei ein entscheidender Hebel. Was uns heute mit dem Antrag vorliegt, ist zweifellos gut gemeint, aus unserer Sicht jedoch kein echter Durchbruch. Vertrauen ist ein sympathischer Leitbegriff, aber Vertrauen allein ersetzt keine klare Gesetzgebung, keine konsequente Umsetzung und keine verbindlichen Strukturen. Der Antrag bleibt zu oft im Prüfmodus, setzt auf Ermessensspielräume und appelliert an den guten Willen, statt auf konkrete Maßnahmen zu setzen. Unser Eindruck: Es fehlt nicht am Bewusstsein für die Probleme, sondern an der Verbindlichkeit der Lösungen. Prüfaufträge reichen nicht. Vertrauensappelle ersetzen keine klaren Zuständigkeiten. Ohne feste Fristen, Berichtspflichten und entsprechende Ressourcen werden auch gut gemeinte Vorschläge schnell zu guten Absichten, die nicht in die konkrete Umsetzung gehen. Ein Beispiel: Wenn wir wollen, dass die Verwaltung bürgernäher wird, wo ist dann das Fortbildungskonzept? Wo sind die konkreten Spielräume im Personalhaushalt? Ohne diese Grundlagen entsteht der Eindruck, als sollten strukturelle Herausforderungen lediglich rhetorisch begleitet statt konsequent angegangen werden. Wir als FREIE WÄHLER fordern konkretere Entlastungen mit einem verbindlichen Bürokratiecheck, der nicht nur Absichtserklärungen liefert, sondern Rückbaupflichten setzt mit digitalen Prozessen aus einer Hand vor allem für Mittelstand, Handwerk und Landwirtschaft und mit einer gesetzlich verankerten jährlichen Berichtspflicht, um Fortschritte transparent und überprüfbar zu machen. Unser Ziel ist nicht nur, Vertrauen zu fordern, sondern es durch klare Prozesse und mutige Vereinfachungen zu verdienen. Wir teilen das Anliegen des Antrags ausdrücklich, können ihm in dieser Form jedoch nicht zustimmen und werden uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Bevor wir in der Debatte weiterfahren, lassen Sie uns gemeinsam Gäste im Plenum begrüßen. Es sind Schülerinnen und Schüler des Johann-WolfgangGoethe-Gymnasiums aus Germersheim. Willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Für die Landesregierung spricht der Chef der Staatskanzlei, Dr. Rose.

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Dr. Fedor Rose

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Abbau von Bürokratie ist eine der zentralen Aufgaben unserer Zeit. Wo wir als Landesregierung die Zuständigkeit für Verwaltungsvorschriften haben, setzen wir gezielt an. Mit unseren heute schon sehr oft erwähnten 57 Maßnahmen, unserem ersten Bürokratieabbaupaket, haben wir einen wichtigen Schritt getan. Eines ist aber klar: Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau sind keine Einmalmaßnahmen – Herr Hüttner hat darauf hingewiesen –, sie sind Daueraufgaben. Sie betreffen alle Ebenen: Europa, Bund, Land und Kommunen. Herr Martin, deswegen will ich noch einmal sagen, nächste Woche beschließen wir mit dem Bundeskanzler zusammen auf der MPK einen Prozess, um eine Modernisierungsagenda auf den Weg zu bringen und diese Fragen zu diskutieren, was die Themen zur Staatsmodernisierung angeht. Wir haben ab dem 1. Oktober den Vorsitz der MPK. Sie können sich gar nicht vorstellen, mit wie vielen Länderkollegen ich in den letzten Monaten genau über diese Fragen gesprochen habe und darüber, was andere Bundesländer haben, was wir als Vorschläge haben. Sie können sich sehr sicher sein, wir haben da einen sehr regelmäßigen Austausch auf der Ebene der Chefs der Staatskanzleien. Wenn ich noch ergänzen darf, auch die Digitalministerin hat jüngst mit Baden-Württemberg zusammen Vorschläge entwickelt. Sie sehen, dass sich Rheinland-Pfalz da entsprechend im föderalen Kontext gut abstimmt und auch mit gutem Vorbild vorangeht. Mehr Abstimmung geht fast gar nicht. Zur strukturierten Umsetzung der Daueraufgabe Bürokratieabbau haben wir in Rheinland-Pfalz – alle sind darauf schon eingegangen – ein politisches Lenkungsforum unter meiner Leitung eingesetzt und auf der Fachebene entsprechend mit einem Umsetzungsteam ergänzt, das aus den Zentralabteilungsleitungen und weiteren Vertretungen aus allen Ressorts besteht. Das erste daraus hervorgegangene Maßnahmenpaket umfasst die 57 konkreten Vorhaben, und weil wir quasi hier immer nur so abstrakt über diese 57 Maßnahmen sprechen, lassen Sie mich vielleicht, obwohl wir dazu sehr detailliert auf die Große Anfrage geantwortet haben, spotlightmäßig ein paar herausstellen. Wir machen Bauen schneller; Beispiel: die Veränderungen in der Landesbauordnung. Wir machen Förderprozesse leichter und schneller; Beispiel: die deutlichen Erhöhungen bei Schwellenwerten von Drittförderungen und Kommunalförderung. Wir vereinfachen zentrale Leistungen des Staats mithilfe der Digitalisierung; Beispiele: Handwerksgründungen und Wohngeld sind bereits landesweit digital verfügbar. Kfz-An- und -Ummeldung, Ummeldung des Wohnsitzes und Unterhaltsvorschuss sind nahezu flächendeckend verfügbar. Herr Martin, unser Digitalcheck setzt auch bei der Gesetzgebung an und fragt entsprechend: Wie können wir digitaltaugliche Gesetze auf den Weg bringen? Wir nutzen Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren, um unsere Ziele als Land schneller zu erreichen; Beispiel: Wir haben die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zu den SGDen hochgezogen und so die Dauer von 33 auf 13 Monate reduziert. Unsere Maßnahmen sind also ein echter Behördenbeschleuniger. Das zeigt aber auch: Bürokratieabbau und Digitalisierung gehen in Rheinland-Pfalz Hand in Hand. Wenn man sich den Antrag anschaut, setzen wir auch zentrale Punkte dieses Antrags Tag für Tag um. Ich nehme ein paar Beispiele aus den Säulen. Säule 1, wir gehen mit gutem Beispiel voran. Das kann ich so unterstreichen. Säule 3, wir überprüfen laufend unsere Regelungen. Ja, das machen wir, nicht nur in den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, sondern auch natürlich im politischen Lenkungsforum und übrigens nicht nur innerhalb der Regierung und zwischen den Ressorts, sondern auch mit Kommunen, mit den Kammern und mit anderen Vertreterinnen und Vertretern, die uns gute Hinweise geben und die wir in der Koalition weiter besprechen und umsetzen werden. Säule 4, wir haben durch Digitalisierung echte Fortschritte erzielt. Ich habe Ihnen aufgeführt, zentrale Leistungen in Rheinland-Pfalz sind digital für die Bürgerinnen und Bürger und für die Unternehmen verfügbar, und zwar nahezu flächendeckend. Erlauben Sie mir aber zur zweiten Säule des CDU-Antrags ausdrücklich Stellung zu nehmen; denn klar ist doch, die besten Reformideen nützen nichts, wenn es nicht die vielen engagierten Kolleginnen und Kollegen gibt, die sie mit Know-how, Herzblut und Verantwortungsbewusstsein umsetzen. Sie sind es, die Prozesse vereinfachen, Vertrauen schaffen und unser Land zukunftsfähig machen. Dafür – ich denke, das kann ich im Namen von uns allen machen – gebührt ein Dank allen denjenigen, die dafür Tag für Tag in den Ministerien, in den Behörden und in den kommunalen Verwaltungen arbeiten. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Deswegen kann ich am Schluss nur sagen, lassen Sie uns gemeinsam weiterarbeiten an einem modernen, an einem bürgernahen Staat, für mehr Tempo bei der Digitalisierung, für weniger Hürden durch bessere Vorschriften, für ein Rheinland-Pfalz, das Verwaltung mit Vertrauen, Mut und Klarheit neu denkt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion. Wer dem Antrag – Drucksache 18/12280 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der AfD bei Stimmenthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Die Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung sind mit ihrer Besprechung erledigt. Meine Damen und Herren, wir kommen zu Punkt 33 der Tagesordnung: Altersdiskriminierung in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 18/11690/12087 – dazu: Altersdiskriminierung in Rheinland-Pfalz wirksam bekämpfen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12276 – Abgeordnete Moesta von der CDU-Fraktion bringt den Antrag ein. Sie haben das Wort, und zwar mit einer verlängerten Redezeit. Ihnen stehen 8 Minuten zur Verfügung.

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Anette Moesta CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein Thema, das oft übersehen, kleingeredet oder ganz geleugnet wird: Altersdiskriminierung, ein unsichtbares Problem. In Rheinland-Pfalz wird seitens der Landesregierung behauptet, es sei keine systematische Altersdiskriminierung feststellbar. Diese Aussage ist nicht nur realitätsfern, sie ist auch gefährlich und falsch; denn wenn man ein Problem nicht anerkennt, kann man es auch nicht lösen, aber das ist für diese Landesregierung nichts Außergewöhnliches. Ihr Motto: ausblenden, wegschauen, ignorieren und schwups ist das Problem weg. Nur klappt das bei dieser Landesregierung genauso wenig wie bei einem Zauberer. Menschen ab einem gewissen Alter – sei es 50, 60 oder 70 – erleben im Alltag Diskriminierung, aber auch jüngere Menschen haben Erfahrungen damit. Bei Bewerbungen werden sie trotz zumindest vergleichbarer Qualifikation übergangen. Im Gesundheitswesen erfahren sie Benachteiligungen bei der Versorgung oder werden nicht mehr ernst genommen. Im digitalen Raum werden sie durch mangelhafte Barrierefreiheit und fehlende Schulungsangebote ausgeschlossen. Auch in politischen Beteiligungsprozessen fehlt oft die Perspektive der ältesten und der jüngeren Generation. Diese Beispiele sind keine Einzelfälle. Sie sind Symptome eines strukturellen Problems und damit systematisch. (Beifall der CDU) Liebe Landesregierung, Ihre Lösung ist, wie soll es anders sein, wieder mal die Gemeindeschwesterplus und der Digi-Botschafter, unsere rheinland-pfälzischen Allzweckwaffen gegen Einsamkeit, für Gesundheit, für Prävention, für Ernährung, kulturelle Teilhabe, digitale Teilhabe, unterstützt von den DigiBotschaftern, und jetzt noch Altersdiskriminierung. (Beifall bei der CDU) Ganz ehrlich, Sie überfordern sowohl die Gemeindeschwester als auch die ehrenamtlichen Digi-Botschafter, und Sie tun so, als ob beides flächendeckend und qualitativ gleichwertig in Rheinland-Pfalz vorhanden ist, was nicht stimmt. Sie versuchen auch gar nicht, eine flächendeckende und annähernd qualitativ gleichwertige Struktur in allen Kommunen aufzubauen; denn eine Möglichkeit dazu wäre gewesen, unserem Seniorenteilhabe- und Mitwirkungsgesetz mit der Einführung von Seniorenlotsen zuzustimmen. (Beifall des Abg. Michael Wäschenbach, CDU – Unruhe im Hause) Warum erkennen Sie keine systematische Altersdiskriminierung? (Anhaltend Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)

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Kathrin Anklam-Trapp

Entschuldigung, Frau Moesta. – Es ist der letzte Tagesordnungspunkt. Ich bitte noch einmal ein bisschen um Ruhe, damit wir der Debatte folgen können. – Bitte.

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Anette Moesta CDU

Vielen Dank. Das Beste kommt zum Schluss. Weil Altersdiskriminierung leise und kaum hörbar ist. Aber nur, weil Diskriminierung nicht laut ist, heißt das nicht, dass sie nicht existiert. Sie wirkt im Stillen, in der Zurückweisung, in der Ausgrenzung, in der Resignation. Der CDU-Fraktion war es im Rahmen der Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften wichtig, die untere Altersgrenze für ehrenamtliche Bürgermeister von 21 Jahren aufzuheben. Diesem Antrag sind Sie sogar ausnahmsweise gefolgt. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das Bestehen dieser Grenze erst durch unseren Antrag aufgefallen ist; (Beifall des Abg. Lars Rieger, CDU) denn nach unten öffnen Sie in der Landesregierung die Altersgrenze immer gerne. Wir sagen, Altersgrenzen sollen regelmäßig evaluiert werden; denn viele Grenzen stammen aus den 60er oder 70erJahren. Auch geht es darum, den Blick über das AGG hinaus zu weiten; denn auch in der Gesellschaft, in Vereinen, Kirchen, Verbänden, in ehrenamtlichen Funktionen gibt es Altersgrenzen. Altersdiskriminierung ist ein drängendes gesellschaftliches Problem in einer alternden Gesellschaft. Aktuelle Studien und Berichte zeigen ein anderes Bild als das der Landesregierung. So äußert sich die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman: „Altersdiskriminierung ist […] eines der am meisten unterschätzten Phänomene.“ Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ergab, dass rund 45 % der Befragten ab 16 Jahren bereits Altersdiskriminierung erlebt haben. Besonders besorgniserregend ist, dass ein Drittel der Befragten – ein Drittel – der Meinung ist, ältere Menschen sollten Platz machen für die jüngere Generation. Auch der Sozialverband Deutschland bestätigt eine zunehmende Diskriminierung älterer Menschen. Die Aufmerksamkeit für negative Altersbilder und Altersdiskriminierungsverhalten sei gesellschaftlich gering ausgeprägt. Es wird deshalb von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen. Strukturelle Benachteiligungen und Altersstereotype müssten daher konsequent abgebaut werden. Auf internationaler Ebene fordert die Weltgesundheitsorganisation einen verstärkten Kampf. In einem Bericht wurde festgestellt, dass jeder zweite Erwachsene weltweit Vorurteile gegenüber älteren Menschen hat. Altersdiskriminierung kann zu sozialer Isolation, schlechterer Gesundheit und erhöhtem Risiko für Armut führen. Nebenbei, der thüringische Landtag sieht es anders als unsere Landesregierung. Er hat auf Antrag der CDU-Fraktion im letzten Jahr den Schutz vor Altersdiskriminierung in die Landesverfassung aufgenommen. Was brauchen wir? Eine unabhängige Analyse der altersbedingten Diskriminierung in Rheinland-Pfalz, gezielte Programme zur Förderung der Teilhabe älterer Menschen – beruflich, gesellschaftlich, digital –, eine Förderung des Dialogs der Generationen – hier müssen wir um gegenseitiges Verständnis werben – und vor allem eine klare Haltung des Landes, dass Altersdiskriminierung nicht nur ein Randphänomen, sondern ein ernst zu nehmendes gesellschaftliches Problem ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Altersdiskriminierung ist die einzige Form der Diskriminierung, von der wir alle, wenn wir Glück haben und so alt werden, einmal betroffen sein werden. Es ist Zeit, dass Rheinland-Pfalz die Augen öffnet, es ist Zeit hinzusehen, und es ist Zeit zu handeln. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Die nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion Abgeordnete Horstmann.

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Lana Horstmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gut, dass wir heute über das wichtige Thema Altersdiskriminierung sprechen. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion zeigt dabei, wie facettenreich diese Thematik ist, aber auch die Handlungsansätze der Landesregierung. Umso weniger kann ich nachvollziehen, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, angesichts dieser Antwort zu dem Schluss kommen, es mangele der Landesregierung an Problembewusstsein; denn auf 25 Seiten führt die Landesregierung doch sehr genau aus, welche Maßnahmen sie ergreift, um Altersdiskriminierung wirksam zu bekämpfen, also genau das Anliegen Ihres Antrags. Nehmen wir gerne den Aspekt des Abbaus negativer Stereotype gegenüber älteren Menschen, den Sie im Forderungsteil Ihres Antrags unter anderem erwähnen. Die Landesregierung unterstützt mit hohem Engagement und Erfolg Initiativen und Projekte. Beispielhaft will ich hier nur das Angebot „Menschen 60+ Lust am Ehrenamt vermitteln“ nennen oder auch verschiedene Aktivitäten des Vereins In Würde alt werden, zum Beispiel eine sehr erfolgreiche Wanderausstellung oder ein Kinoverein. Übrigens hat genau dieser Verein im Jahr 2023 den renommierten deutschlandweiten German Medical Award erhalten. Diesen und weiteren Ansätzen ist gemein, dass sie den Facettenreichtum und die Potenziale der älteren Generation in den Vordergrund stellen, ihre Lebenserfahrung und ihre Würde, und zur respektvollen Begegnung einladen. Es geht also darum, die Vielfalt der Lebensrealität abzubilden und Möglichkeiten für den Dialog auf Augenhöhe zu schaffen. Ein Aspekt ist natürlich auch die digitale Teilhabe. Sie sprechen sie in Ihrem Antrag zu Recht an. Die Gemeindeschwesterplus hatte ich an der Stelle gar nicht erwähnt, aber ich danke Ihnen, dass Sie dieses Erfolgsmodell auch noch mal aufgeführt haben. Die Arbeit der Digital-Botschafterinnen und Digital-Botschafter, die Sie auch aufgeführt hatten, die in diesem Zusammenhang geleistet wird, ist gar nicht hoch genug einzuschätzen. In der Antwort der Landesregierung wird auch aufgeführt, dass sie allein im Jahr 2023 mit rund 10.000 Angeboten über 36.000 Seniorinnen und Senioren in Rheinland-Pfalz erreicht haben. 71 % der Ehrenamtlichen arbeiten bei ihren Angeboten in einem Netzwerk mit anderen Digital-Botschafterinnen und Digital-Botschaftern oder Anlaufstellen vor Ort zusammen. Es geht also gar nicht nur um Kompetenzerwerb. Es geht auch um den Austausch, die Vernetzung und die Begegnung sowohl innerhalb der älteren Generation als auch generationenübergreifend. Auch das ist ein Muster, das sich durch die Politik der Landesregierung zieht: Begegnung und Teilhabe als wirksamer Schutz vor Diskriminierung. Das betrifft auch das Thema Wohnen. Das Land unterstützt die unterschiedlichsten innovativen Wohnformen. Zu nennen sind hier beispielsweise das Landesangebot WohnPunkt RLP für Wohnpflegegemeinschaften, die Beratungsangebote der Landesberatungsstellen „Barrierefrei Bauen und Wohnen“, „Neues Wohnen“ sowie die Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen über die soziale Wohnraumförderung. Jetzt haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, sich in Ihrem Antrag vor allem an dem Bereich der Arbeit gestört. Auch hier möchte ich aber zunächst einmal festhalten, Teilhabe zu ermöglichen ist ein zentraler Baustein, um Diskriminierung vorzubeugen. Tarifverträge schützen übrigens auch vor Altersdiskriminierung. Deshalb fördert das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung bereits seit 2018 gezielt mehrere Landesprojekte für erwerbsfähige SGB-II-Leistungsbeziehende ab 50 Jahren. Auch bei der vor wenigen Monaten vorgestellten Fachkräftestrategie Pflege Rheinland-Pfalz 2025 bis 2028 wurde ein besonderer Fokus auf ältere Beschäftigte gelegt. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Lassen Sie mich aber noch ergänzen, dass auch die kürzlich von Sozialministerin Dörte Schall vorgestellten Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung von Einsamkeit dazu geeignet sind, Begegnungen zu ermöglichen, Vorurteile abzubauen und Diskriminierung entgegenzuwirken, und zwar auch generationenübergreifend. In der Antwort der Landesregierung wird auch auf eine Vielzahl weiterer Bereiche eingegangen, so zum Beispiel auf die politische Teilhabe oder auch auf die Felder Gesundheit und Pflege. Es ist wichtig, dass wir über Altersdiskriminierung in all ihren Facetten sprechen, Entwicklungen kontinuierlich beobachten und Maßnahmen fortschreiben. Daher bin ich wirklich dankbar für die heutige Debatte. Es wäre allerdings hilfreich gewesen, wenn Sie, liebe CDU, für diese Diskussion nicht nur vage Stichpunkte eingebracht hätten, während Sie gleichzeitig einmal mehr all das, was bereits läuft, weiter weitestgehend ausklammern. Aus diesen Gründen lehnen wir den vorgelegten Antrag ab. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der nächste Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Daniel Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Stärkung der Teilhabemöglichkeiten von Seniorinnen und Senioren bis ins hohe Alter glaube ich, dass wir uns alle miteinander einig sind, dass das eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe ist, dass diese Aufgabe aufgrund der schieren Zahl der Menschen, die jenseits des Pensions- und Rentenalters und zum Glück immer mehr bis ins hochbetagte Alter unter uns leben, eine immer größere Aufgabe wird. Ich glaube, auch darüber, dass es da viele, viele Themen gibt, die wir landesweit, bundesweit, aber vor allem eben auch dezentral in den Städten und Gemeinden organisieren müssen und das auch tun, besteht eine Einigkeit. Deswegen kann ich jetzt auch nicht verstehen, warum man wirklich gute Projekte wie die Digital-Botschafter oder die Gemeindeschwesterplus, die sowohl im ländlichen Raum als auch in den Städten gerade auch Seniorinnen und Senioren zugutekommen, hier so pauschal kritisiert. Es sind wichtige Instrumente, und das wissen Sie auch. Das sagen schließlich auch die Menschen, die vor Ort Teilhabe politisch oder gesellschaftlich organisieren, unabhängig davon, welcher demokratischen Partei sie zuneigen. Jetzt finde ich aber schon, Frau Kollegin Moesta, dass Sie da ein bisschen einseitig unterwegs waren. Die Frage von Altersdiskriminierung ist eine, bei der man sich schon die Frage stellen kann, ob es altersdiskriminierend ist, wenn zum Beispiel hauptamtliche Bürgermeister oder Beigeordnete, die älter als 65 Jahre alt sind, nicht mehr kandidieren dürfen. (Abg. Anette Moesta, CDU: Habe ich gar nicht gesagt!) Oder ist es altersdiskriminierend, dass Menschen unter 18 Jahren nicht wählen dürfen? Ist das altersdiskriminierend? Ist es altersdiskriminierend, wenn in einer ALLBUS-Umfrage knapp 30 % oder 32 % der über 75Jährigen sagen, dass sie sich einsam fühlen? Ist es altersdiskriminierend, wenn bei den 1 8- bis 29Jährigen auf diese Frage 44 % mit Ja antworten? Ich glaube schon, dass man da sauber sein und diese Frage stellen muss. Das Diskriminierungsmerkmal Alter ist eindeutig in unserem Grundgesetz und auch in den entsprechenden Gleichstellungsgesetzen festgelegt, die wir gerne zu Antidiskriminierungsgesetzen ausweiten würden und damit, denke ich, auch in Ihrem Sinne Diskriminierung aufgrund eines höheren Lebensalters stärker den Kampf ansagen würden. Aber wir müssen dann alle Diskriminierungen in den Blick nehmen. Zur Frage des Merkmals nur ein Beispiel: Wir haben im Land die Antidiskriminierungsstelle. Die schreibt auch immer einen Bericht. Der letzte Bericht ist jetzt ein paar Jährchen alt, es wird demnächst einen neuen geben, aber da ist eben bei den sechs Diskriminierungsmerkmalen abgefragt worden: Warum ist eine Diskriminierung angezeigt worden, aufgrund welcher Diskriminierungsmerkmale? – Da ist von sechs Merkmalen das Alter mit einer Nennung von 4 % aller Fälle nur auf Platz 5. Allerdings – das bringt uns dann vielleicht wieder zusammen – ist zehnmal so oft das Thema Behinderung genannt, also fehlende Barrierefreiheit. Jetzt kommen die Dinge wieder zusammen. Es gibt eben auch mehr ältere Menschen, die von dem Thema Behinderung beeinträchtigt sind oder deswegen diskriminiert werden als Jüngere, einfach aufgrund der Tatsache, dass ein Großteil der Menschen mit Behinderung diese erst im Laufe des Lebens erwirbt. Deswegen finde ich, wir sollten uns Diskriminierung umfassender anschauen, umfassender gegen Diskriminierung vorgehen und uns hier jetzt nicht eine Gruppe alleine herausnehmen. Wir sollten auf der anderen Seite sozialpolitisch über das Thema soziale Teilhabe im Alter und stärkere soziale Teilhabe auch im Erwerbsleben, was die Kollegin vorher in den Mittelpunkt gestellt hat, sprechen. Aber über Diskriminierungsfragen sollten wir vor allem sprechen, wenn es um gruppenspezifische Diskriminierung geht, wenn ein Mensch aufgrund eines Merkmals, und zwar rechtfertigungsfrei nur aufgrund dieses Merkmals, benachteiligt wird. Da kann ein hohes Lebensalter ein Thema sein, aber da müssen wir eben auch die Merkmale in den Blick nehmen, die deutlich häufiger für die Menschen das Problem sind. Das ist das Thema Behinderung. Das sind die Themen ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung. Das ist das Thema sexuelle Orientierung, und das ist auch leider immer noch viel zu oft das Thema Geschlecht. Wenn wir das in diesem Sinne gemeinsam weiter voranbringen, bin ich guter Dinge, dass wir Diskriminierung in all ihren Merkmalsausprägungen sozusagen thematisieren und weiter zurückdrängen und gleichzeitig sozialpolitisch die Teilhabe von Menschen in Rheinland-Pfalz, die betagter sind, auch in Zukunft weiter verbessern. Da ist uns Ihr Antrag ein bisschen zu dünn und zu einseitig. Deswegen werden wir ihn ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Ziegler.

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Eugen Ziegler AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU behauptet in ihrem Antrag, die Landesregierung zeige kein Problembewusstsein beim Thema Altersdiskriminierung. Doch beim genaueren Betrachten wird klar, das eigentlich fehlende Problembewusstsein zeigt sich gerade in der CDU selbst, sowohl in der Großen Anfrage als auch im Antrag, die wir heute diskutieren. Zur Erinnerung: Altersdiskriminierung bedeutet die ungerechtfertigte Benachteiligung oder Herabsetzung von Menschen aufgrund ihres Alters, und das betrifft Ältere wie Jüngere gleichermaßen. Doch der Fokus der CDU liegt ausschließlich auf älteren Menschen. Jüngere kommen lediglich am Rande vor. Sie werden bestenfalls als Nebenprodukt in allgemeinen Fragen erwähnt, aber eine ernsthafte Beschäftigung mit der Diskriminierung jüngerer Menschen: Fehlanzeige. Im Antrag selbst tauchen jüngere Menschen gar nicht mehr auf. Was sagt das aus? Entweder ist der Begriff der Altersdiskriminierung nicht richtig verstanden worden, oder man verschließt bewusst die Augen davor, dass gerade auch junge Menschen im Alltag benachteiligt werden. Diese Einseitigkeit, dieses Ignorieren einer ganzen Bevölkerungsgruppe ist kein Zufall, sondern offenbar das wahre Anliegen der Antragsteller. Leider ist die Tendenz der CDU nicht neu. Die Interessen der jungen Generation waren der CDU schon immer wenig wichtig. Das zeigte sich beispielsweise bei der Corona-Pandemie. Die Maßnahmen waren überwiegend auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten, während Kinder und Jugendliche massive Einschränkungen erdulden mussten und viele bis heute unter den Folgen leiden. Oder nehmen wir das jüngst beschlossene gigantische Schuldenpaket. Die Zeche zahlen vor allem die Jüngeren, denen man so die Folgen jahrzehntelanger Versäumnisse und vernachlässigter Infrastruktur aufbürdet. Auch die ambitionslosen Pläne zur Rente gehen konsequent zulasten der jungen Generation. Was wir heute erleben, ist das, was wir von der CDU kennen: Klientelpolitik in Reinkultur, ein Antrag, der einzig und allein der eigenen Wählergruppe dienen soll, getarnt als Einsatz für mehr Gerechtigkeit. Es wundert auch nicht, dass im Antrag ausdrücklich die Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen als einziges Ziel genannt wird. (Zurufe von der CDU) Noch absurder wird es, wenn die CDU erst großspurig fordert, negative Stereotypen gegenüber älteren Menschen abzubauen, und dann im gleichen Atemzug suggeriert, dass Ältere pauschal bei digitalen Kompetenzen Unterstützung benötigen. Was ist das anderes als ein Vorurteil? Dabei verschweigt die CDU auch, dass die Landesregierung in ihrer Antwort keine qualitative schwerwiegende alltägliche Diskriminierung älterer Menschen belegt hat und schon gar kein fehlendes Bewusstsein erkennen lässt. Viele Altersgrenzen, die angesprochen werden, sind längst gerichtlich geprüft und als sachlich gerechtfertigt bestätigt worden. Wir bestreiten nicht, dass Altersdiskriminierung existiert, und zwar für alle Altersgruppen. Bereits jetzt gibt es aber wirksame gesetzliche Regelungen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, besonders im Arbeitsleben. Weitere Maßnahmen bestehen ebenfalls und wurden von der Landesregierung dargelegt. Natürlich kann und soll man immer weiter sensibilisieren, aber ein aktueller Handlungsbedarf, wie die CDU ihn konstruiert, können wir nicht erkennen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind überzogen und letztlich reine Schaufensterpolitik. Wir lehnen den Antrag ab. Er behandelt das Thema Altersdiskriminierung einseitig und verfehlt das Ziel echter Gerechtigkeit für alle Generationen. Die AfD steht für ein echtes Gleichbehandlungsverständnis, das Alt und Jung gleichermaßen im Blick behält und keine Politik auf Kosten der einen oder anderen Gruppe macht. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Zurufe von der CDU: Etwas langsamer sprechen, dann hätten es auch alle verstanden!)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein wichtiger Tagesordnungspunkt, auch zur späten Stunde, aber ich möchte noch einmal darauf eingehen, was mein Kollege Köbler gesagt hat. Bei den über 60Jährigen sind 45 % mit Altersdiskriminierung in Kontakt gekommen, bei den über 65Jährigen waren es 35 %. Also, es ist eigentlich völlig egal, welches Alter, ob es die Arbeit betrifft, ob es das Wohnen betrifft oder ob es Dienstleistungen betrifft. Ja, es ist richtig, der Respekt vor dem Alter und die faire Teilhabe an der Gesellschaft ist für jedes Alter einfach unverzichtbar für eine freie Gesellschaft, wie wir sie haben möchten. (Beifall bei der SPD) Die Landesregierung brachte aber entgegen der Kritik einiger Kollegen viele Maßnahmen auf den Weg, und in diesem Bereich gilt immer Befähigung vor Bevormundung. Ein Beispiel: Die Digital-Botschafterinnen und Digital-Botschafter wurden erwähnt. Sie unterstützen ehrenamtlich gerade ältere Menschen und helfen ihnen in der digitalen Welt. Wir hatten damals in der Anhörung die Debatte, als es um die Seniorenbeiräte ging, in der digitalen Welt teilhaben zu können, alles nutzen zu können, sich bewegen zu können, alles bedienen zu können, was man braucht, um vielleicht auch nur zu shoppen. Das Gleiche haben wir jetzt bei den ePA-Coaches, die wir in der Medienanstalt kennenlernen durften. Sie helfen älteren Menschen dabei, zu erkennen, wie sie die ePA benutzen, wie sie ihre Gesundheitsdaten einspielen können, wie sie an der elektronischen Patientenakte partizipieren und wie sie es selbst steuern können. Dies sind oftmals Angebote von älteren Menschen für ältere Menschen, also Menschen gleichen Alters, die weitergebildet werden und das Wissen weitergeben. Weiterhin haben wir gezielte Projekte für Menschen über 50 zur Stärkung digitaler Kompetenzen im Allgemeinen. Dies schafft letztendlich b erufliche Perspektiven, gerade heute. Ich komme gleich noch einmal darauf zu sprechen. Die Gemeindeschwesterplus möchte ich natürlich auch erwähnen. Ich weiß, sie steht immer in der Kritik, aber sie ist uns wichtig. Sie ist ein sehr gutes Mittel für präventive Beratung. Sie ist niedrigschwellig, sie ist persönlich, und sie ist respektvoll den Menschen gegenüber, die sie berät. Damit können ältere Menschen ihr Leben selbstbestimmt gestalten. Das Alter ist kein Hindernis, das Alter ist ein Erfahrungsschatz. Deshalb setzen wir auf Teilhabe statt Bevormundung. Das gilt analog sowie online. Wer Altersdiskriminierung bekämpfen will – ich sage es noch einmal –, der muss Menschen befähigen, selbstbestimmt zu leben. Das gilt natürlich – nun der Schwenk zur beruflichen Welt – gerade in Zeiten der Transformation. Ich möchte das Beispiel nicht noch einmal ausführen, aber wir haben in Pirmasens die Schuhfabriken etc., und gerade in diesem Bereich ist es hilfreich, die Menschen analog und digital weiterzubilden, in der Transformation mitzunehmen, um sie dann in einen neuen Beruf zu überführen, einmal ganz unabhängig vom AGG, wo die Landeskompetenzen relativ gering sind. Da hier aber schon altersneutrale Einstellungen und Beförderungen usw. geregelt werden, ist der Bereich der Transformation, das lebenslange Lernen, genauso wichtig, um berufliche Diskriminierung zu minimieren. Weiterhin, weil wir in einer alternden Gesellschaft leben, gibt es auch viele Unternehmerinnen und Unternehmer, die schon sehr darum bemüht sind, den Erfahrungsschatz von älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu halten und sie eben nicht, so wie früher, vielleicht schneller in die Rente zu schicken, um es einmal so auszudrücken. Die Altersgrenzen im Beamtenrecht, im öffentlichen Dienst oder in sicherheitsrelevanten Bereichen sind nicht zwingend diskriminierend, sondern das ist oftmals auch Gesundheitsschutz, der durch die europäische Rechtsprechung gedeckt ist. In diesem Zusammenhang ist es natürlich immer einfach, neue Programme zu fordern und neue Programme zu wollen; es ist aber auch schwierig, bestehende Programme umzusetzen, und das ist das Wichtigste an dieser Stelle. Dabei gilt auch, dass Altersgerechtigkeit nicht immer nur bedeutet, Altersgrenzen aufzuheben. Wenn wir über Altersgrenzen reden, würde ich gern noch einmal die Wahl ab 16 ins Spiel bringen. Darüber können wir auch einmal reden, wenn wir über die Abschaffung von Altersgrenzen sprechen. Wir reden auch über Verhältnismäßigkeiten, die in diesem Bereich zu wahren sind, egal, ob im Arbeitsrecht, im öffentlichen Dienst, im Ehrenamt oder wo auch immer. Deshalb brauchen wir generationsübergreifende Projekte, altersfreundliche Quartiere, Mehr-Generationen-Wohnen, alterssensible Bildung, digitale oder auch analoge Weiterbildung. Ein Problem haben wir in der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist, was Diskriminierung, auch Altersdiskriminierung, betrifft, oftmals sehr abgestumpft, weil man oftmals sehr früh in seinem Leben diese Einstellung mitbekommt (Glocke der Präsidentin) – ich komme zum Schluss – und erlebt, dass das Altern unbefriedigend ist, sich ältere Menschen nicht selbst versorgen können und einem somit schon ein Aspekt der Diskriminierung eingepflanzt wird, wenn ich es einmal so ausdrücken darf. Diese Abstumpfung reduzieren wir, wenn wir Respekt und Vertrauen in die Menschen haben, das Bekenntnis zur Freiheit jedes Einzelnen und eine generationsübergreifende Selbstbestimmung durch diverse Projekte herbeiführen können. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es liegt eine Kurzintervention vor. Für die CDU-Fraktion hat Abgeordnete Anette Moesta das Wort.

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Anette Moesta CDU

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es einfach nur richtigstellen. Die Zahl der Jüngeren, die sich diskriminiert fühlen, ist nach der Untersuchung höher, aber eines wurde die ganze Zeit weggelassen. Ich möchte auch deswegen vorlesen, dass die Quote der Betroffenheit mit steigendem Alter sinkt – das heißt, dass Altersdiskriminierung bei älteren Menschen akzeptierter ist, man denkt, das ist normal –, während – ich zitiere – unter anderem mit einer stärkeren Sensibilität gegenüber gesellschaftlichen und persönlichen Ungleichbehandlungen unter Jüngeren umzugehen ist. Das heißt, jüngere Menschen sind da sensibler unterwegs als ältere Menschen. Also, das nur zur Klarstellung. Dann noch ein Wort zu den Digital-Botschaftern. Wir hatten neulich im Ausschuss darüber gesprochen. Dazu hat Ministerin Schall klargestellt, dass Digital-Botschafter schon sehr unterschiedlich in ihren Angeboten in ganz Rheinland-Pfalz unterwegs sind. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass es um flächendeckende und qualitativ gleichwertige Strukturen geht, die wir anstreben müssen. Auch möchte ich die elektronische Patientenakte ebenfalls noch mit erwähnen. Dass dazu Kurse fehlen, haben wir auch im Ausschuss diskutiert. Wir haben auch nicht gesagt, wir möchten Altersgrenzen aufheben, sondern dass man sie ständig evaluieren muss. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Eine Erwiderung ist nicht gewünscht. Wir fahren in der Debatte fort. Ich erteile Abgeordnetem Patrick Kunz für die Gruppe FREIE WÄHLER das Wort. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Altersdiskriminierung ist eine Herausforderung, die unsere Gesellschaft betrifft. Die Landesregierung betont, dass sie sich gegen Vorurteile und Benachteiligung aufgrund des Alters einsetzt. Doch trotz zahlreicher Maßnahmen bleibt eine zentrale Frage offen: Sind unsere bestehenden Regelungen tatsächlich frei von Altersdiskriminierung, oder gibt es strukturelle Hürden, die ältere Menschen benachteiligen? Betrachten wir das Arbeitsleben. Während in der Antwort auf die Große Anfrage keine systematische Diskriminierung festgestellt wurde, bleibt die Realität für viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft eine andere. Vorurteile und mangelnde Leistungsfähigkeit und Innovationskraft sind nach wie vor weit verbreitet. Beim Thema Wohnen fördert die Landesregierung altersgerechten Wohnraum, ein Schritt in die richtige Richtung. Doch reichen diese Maßnahmen aus, um sicherzustellen, dass ältere Menschen nicht in eine soziale Isolation geraten? Die Antwort darauf hat der SWR, der in einem Bericht veröffentlichte, dass 28.000 bis 30.000 soziale Wohnungen in Rheinland-Pfalz derzeit fehlen. Eine weitere tolle Erfindung sind die Medienbotschafter. Die Medienbotschafter spielen eine wichtige Rolle bei der Darstellung von Altersdiskriminierung und Ageismus in der Öffentlichkeit. Sie setzen sich dafür ein, dass ältere Menschen nicht nur als Rentner oder Pflegebedürftige wahrgenommen werden, sondern als aktive und vielfältige Mitglieder der Gesellschaft. Dass ältere Menschen anderen gegenüber gleichgestellt sein müssen und können, hat auch die Informationsfahrt nach Stockholm gezeigt; denn es ist doch die schwedische Regierung, die sich aktiv für die Gleichstellung älterer Menschen einsetzt. Schweden gilt als Vorreiter in der Sozialpolitik und investiert einen erheblichen Teil seines Bruttoinlandsprodukts in die Altersfürsorge. Ein Beispiel ist das Europäische Jahr für aktives Altern, in dem die schwedische Regierung verschiedene Initiativen gestartet hat, um die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen zu fördern. Dazu gehören finanzielle Unterstützung für Angehörigenorganisationen und kulturelle Aktivitäten für Senioren. Ein weiteres innovatives Modell ist die primäre Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten, bei der multidisziplinäre Teams ältere Menschen gezielt betreuen. Dieses Modell wurde sogar von anderen Ländern wie Georgien und Lettland als Vorbild übernommen. Alles in allem, meine Damen und Herren, hätte man sich die Große Anfrage und den dazu gestellten Antrag sparen können; denn alles, was darin gefragt wurde oder im Antrag gefordert ist, habe ich in dieser Legislaturperiode kennen lernen dürfen, was mich zu dem Schluss kommen lässt, dass die Kollegen aus der CDU dieses Wissen haben könnten. Was den Antrag betrifft, so wundere ich mich doch sehr, dass die CDU in diesem Plenum Bürokratie abschaffen will und mit ihrem Antrag mehr Bürokratie erzeugt. (Beifall bei der SPD – Glocke der Präsidentin) Fakt ist: Die CDU schwächelt vor der Wahl, und wir FREIEN WÄHLER lehnen den Antrag der CDU ab. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir fahren in der Debatte fort. Es spricht die Landesregierung, Frau Staatsministerin Schall.

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Dörte Schall

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren! Altersdiskriminierung in dem Begriff, wie Sie ihn hier nehmen, ist der sogenannte Ageismus, also die Facette der Altersdiskriminierung, die das Alter angeht. Ageismus wird für das fortgeschrittene Alter verwendet, häufig aufgrund von äußeren Merkmalen dargestellt. Dagegen ist der Youngismus, über den wir hier auch schon gesprochen haben, die Ausgrenzung und auch die Abwertung aufgrund des jugendlichen Alters von Menschen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aus dem Jahr 2006 kennt sechs Anlässe der Ungleichbehandlung: die Rasse oder ethnische Zugehörigkeit, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter – hier geht es um Jung und Alt – und die sexuelle Identität. Wir haben auch schon in einem Beitrag gehört, dass es häufig Vermischungen der unterschiedlichen Diskriminierungsarten gibt, gerade was die Themen Alter und Behinderung angeht. Wenn einer Person aufgrund von äußeren Merkmalen Eigenschaften zugeschrieben werden, reden wir über eine Stereotypisierung. Es sind h äufig negative Eigenschaften, die da zugeschrieben werden. Dann wird es eine Stigmatisierung, und diese kann zu Diskriminierung und auch zu Ausgrenzung führen. Im Wesentlichen unterscheiden wir zwei Arten, nämlich die individuelle und die strukturelle Diskriminierung. Die individuelle Stigmatisierung ist vor allem im zwischenmenschlichen Bereich, und dieser wird im Alter auch zusehends hart, wie man beobachten kann, wenn man sieht, wie Menschen miteinander umgehen, wenn man sieht, wie das Umfeld oder auch die Eltern älter werden und von anderen Menschen behandelt werden. Daneben haben wir die strukturelle Diskriminierung, die gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigt. Auch die findet statt. Es gibt Schwierigkeiten bei Kreditvergabe je nach Alter der Menschen, bei Versicherungsprämien, gerade beim Thema Verkehr, Teilhabe, Auto, beim Thema Kaufverträge und auch bei beruflichen Einstellungen und bei Beförderungsgrenzen. Alter und Armut sind auch ein ganz wichtiger Teil. Es gibt viele Fälle, in denen das Hand in Hand geht. Bei der Stigmatisierung steht vor allem die Armut vorne und nicht das Alter. Auch das Wohnumfeld ist aber ein großer Teil von Stigmatisierung, das äußere Erscheinungsbild von Menschen und auch das gesundheitliche Befinden und das Wohlbefinden von Menschen. Wir haben in Rheinland-Pfalz – wie Sie aus der Anfrage oder aus der Antwort auf die Anfrage wissen – keine Daten zur Altersdiskriminierung, weil es keine gesetzliche Grundlage für diese Erhebung gibt. Wir unterscheiden aber auch, wie ich gerade dargestellt habe, zwischen der Diskriminierung durch und von Privatpersonen – auch in der Familie, auch in der Verwandtschaft leider, auch in Nachbarschaften – und den zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen. Da geht es um Arbeitsverträge, um Kaufverträge, Versicherungen und auch um Bildungsverträge. Eine amtliche Erfassung in diesem Bereich scheidet aus meiner Sicht aus. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) Insofern ist es nicht klar, was die Analyse von Altersdiskriminierung, die Sie fordern, haben soll, welche rechtlichen Grundlagen wir nehmen könnten, und wie die Analyse aussehen sollte, die wir erstellen sollen. Altersgrenzen haben in der Regel einen gesetzlichen Grund, was die Einstellung angeht, bzw. gibt es Gesetze, die nach der Abwägung von Argumenten dafür entschieden haben, und diese Gesetze werden auch häufig angepasst. So hat die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Feuerwehrtechnischen Dienst eine andere, jeweils angepasste Altersgrenze als die Grenze für die Wasserschutzpolizei, die in der Landeslaufbahnverordnung für Polizisten dargestellt ist. Es gibt jeweils deutliche berufliche Gründe, weil die Tätigkeiten sehr anspruchsvoll sind. Diese Altersgrenzen gibt es in beide Richtungen. Zum Beispiel kann man das ehrenamtliche Amt des Sozialrichters erst ab dem Alter von 30 Jahren ausführen, weil dafür eine Lebenserfahrung die Voraussetzung ist. Wir beobachten das immer und halten das häufig für richtig oder passen, gerne mit Ihren Vorschlägen, die Altersgrenzen an. Im Hinblick auf die Digitalisierung der Verwaltung befinden wir uns auf jeden Fall in einer Übergangsphase. Da geht es darum, dass wir Weiterbildung ermöglichen, Weiterbildung in jedem Alter. Natürlich haben wir – ich darf Sie auch noch mal erwähnen, ich freue mich, dass Sie heute so häufig erwähnt wurden – die Digital-Botschafterinnen und Digital-Botschafter. Es handelt sich um über 700 Ehrenamtler, die dafür da sind, andere zu schulen. Ja, sie sind qualitativ gleichwertig. Sie sind nicht inhaltlich gleichwertig, aber qualitativ machen sie alle eine sehr hochwertige Arbeit. Die inhaltlichen Unterschiede halte ich auch für richtig. Es ist wichtig, dass man nach den Bedarfen unterrichtet und Dinge beibringt. Die einen brauchen einen WhatsApp-Kontakt, die anderen brauchen den Umgang, wie eine Fahrkarte zu bestellen ist. Deswegen ist es richtig, dass dort sehr unterschiedlich gearbeitet wird. Da wir mit Menschen arbeiten oder Menschen im Digital-Botschafterbereich tätig sind, die ehrenamtlich sind, haben sie auch sehr unterschiedliche Voraussetzungen und Fachkompetenzen, die sie aus ihrem Berufsleben mitnehmen. So haben wir gerade den Vorteil, dass wir die Berufs- und Lebenserfahrung dieser Menschen einsetzen können und das Alter da ein positiver Punkt ist. Wir haben in Rheinland-Pfalz die Landesleitstelle „Gut leben im Alter“. Sie ist Partnerin für viele Maßnahmen gegen Diskriminierung. Sie fördert digitale Kompetenz gerade bei hochaltrigen Menschen und die digitalen Ehrenämter auch in der nachberuflichen Phase. Wir fördern – auch das haben wir gehört – mehrere Landesprojekte, gerade für SGB-II-Leistungsbezieher ab 50 Jahren. Es gibt fünf Projekte, für die wir 500.000 Euro zur Verfügung stellen. Zentrale Maßnahme ist die digitale Förderung, weil wir wissen, dass digitale Kompetenzen im Berufsleben immer notwendiger werden. Die individuellen Potenziale sollen erkannt und die Fähigkeiten der Teilnehmenden weiterentwickelt werden. Daneben haben wir flächendeckende Anlaufstellen für Kompetenzerwerb. Wir haben sie in 110 Seniorinnentreffs, deren Adressen allerdings auch analog verfügbar sind, sodass die Menschen sie leicht finden können. Wir fördern präventive Gesundheitsmaßnahmen. Wir setzen uns in Kampagnen und Initiativen aktiv dafür ein, gerade älteren Menschen besseren Zugang zu geben. „Dabei sein bewegt!“ heißt die neue Kampagne der Bewegungsbegleiter, die wir haben, die Menschen gerade auch aus der Einsamkeit herausholen – auch das ist ein wichtiger Faktor des Alters –, aber ältere Menschen auch einfach aktivieren. Die Landesantidiskriminierungsstelle arbeitet auf der Grundlage des merkmalübergreifenden Antidiskriminierungsansatzes. Sie hat Angebote, die nicht spezifisch sind, die – Gleichbehandlungsgesetze – aber alle persönlichen Eigenschaften fokussieren. Die sind so ausgelegt, dass sie ein übergreifendes und allgemeines Angebot darstellen. Sie sehen, wir schaffen in Rheinland-Pfalz die Voraussetzungen für ein gutes Leben auch im Alter. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir wollen, dass alle Menschen, egal welchen Alters, selbstbestimmt, gesund und eigenständig leben können. Wir haben einen wirksamen Mix aus starkem Schutz vor Diskriminierung, aus Beratungsangeboten, aus einem Netzwerk und auch aus der politischen Unterstützung auch aus diesem Haus. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Durch die verlängerte Redezeit der Landesregierung hätten die Fraktionen, sollten sie darauf bestehen, am Ende gar noch 2 Minuten Redezeit. – Davon wird kein Gebrauch gemacht. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion – Drucksache 18/12276 –. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer dem seine Ablehnung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU abgelehnt. Die Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung sind mit ihrer Besprechung erledigt. Meine Damen und Herren, ich darf Sie zur nächsten Plenarsitzung am Mittwoch, den 2. Juli einladen. Im Namen des Präsidiums wünsche ich einen sonnigen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Ende der Sitzung: 17.26 Uhr

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