Katharina Binz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit ihren insgesamt 25 Einrichtungen gehört die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu den bedeutendsten Kultureinrichtungen der ganzen Welt. Damit sie dieser Bedeutung gerecht werden kann, haben die Länder gemeinsam mit dem Bund einen umfangreichen Reformprozess angestoßen, in dessen Folge die Finanzierung der Stiftung neu geregelt werden muss. Obwohl alle Häuser der Stiftung in Berlin sind, hat die Stiftung eine gesamtstaatliche Bedeutung. Daher wird sie gemeinsam vom Bund und den Ländern getragen. Dafür ursächlich sind nicht nur die außergewöhnlichen und national bedeutsamen Kunstschätze, die immer wieder als Leihgaben in Museen oder Ausstellungen bei uns in Rheinland-Pfalz zu sehen sind, sondern die Stiftung wirkt deutschlandweit, zum Beispiel mit der Koordinierungsstelle für den Erhalt schriftlichen Kulturguts, der Deutschen Digitalen Bibliothek oder bei der Erforschung und Dokumentation des Museumswesens. Warum ist jetzt eine Reform der Finanzierung der Stiftung notwendig? Die Ansprüche von Besucherinnen und Besuchern, Museen, Bibliotheken und Archiven haben sich im Laufe der Jahre gewandelt. Heute stehen die Einrichtungen der SPK in einem globalen Wettbewerb mit Einrichtungen wie dem Louvre oder dem British Museum. Für diese Herausforderungen, so hat es das Gutachten des Wissenschaftsrates belegt, ist die Stiftung strukturell und finanziell noch nicht richtig aufgestellt. Der Stiftungsrat hat daher Eckpunkte für eine Reform verabschiedet, mit denen die Einrichtungen attraktiver, das Management effizienter und die internationale Vernetzung der Stiftung gestärkt werden sollen. Für die Umsetzung dieser Strukturreform, die bis zum Jahr 2030 abgeschlossen sein soll, wurde vom Deutschen Bundestag ein neues Stiftungsgesetz beschlossen, das zum 1. Januar 2026 in Kraft treten wird. Vor dem Hintergrund dieser notwendigen strukturellen Veränderungen und eines gestiegenen Finanzbedarfs haben sich Bund und Länder parallel auf ein neues Abkommen zur Finanzierung der Stiftung geeinigt. Es sieht vor, dass die jährlichen Beträge, im Übrigen erstmals seit 1996, ab dem kommenden Jahr steigen, und zwar um insgesamt 12 Millionen Euro. Der Bund übernimmt davon schon 9 Millionen Euro. Die Länder werden ihre Beiträge somit um 10 % anheben, was in der Summe zu einer Anhebung von jetzt rund 30 Millionen auf dann 33,7 Millionen Euro führt. Für das Land Rheinland-Pfalz heruntergebrochen bedeutet dies einen Aufwuchs von 117.000 Euro auf dann insgesamt 1,2936 Millionen Euro. Dieser Betrag ist im Haushalt für das Jahr 2026 schon berücksichtigt worden. Mit dem neuen Finanzierungsabkommen senden die Länder ein ganz wichtiges Signal. Trotz schwieriger Haushaltslage handeln wir gemeinsam. Wir wirken aktiv daran mit, dass sich die größte und bedeutsamste Kultureinrichtung Deutschlands erfolgreich weiterentwickeln kann. Ich freue mich, dass nach vielen Jahren der Diskussion der Reformprozess der Stiftung Preußischer Kulturbesitz unter der aktiven Mitwirkung unseres Bundeslands erfolgreich auf den Weg gebracht werden konnte. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
