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Kathrin Anklam-Trapp

12.06.2025 Sitzungen 18/89

Für die Gruppe FREIE WÄHLER ist der nächste Redner Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es sind die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die in besonderem Maße von Kostensteigerungen und den Auswirkungen schwieriger Rahmenbedingungen betroffen sind – Stichworte Energiekosten, Versicherungen, Mindestlohn, Grundsteuer. Das gilt insbesondere für unsere Bauern und Winzer. Bei Letzteren kommt noch ein sinkender Weinabsatz hinzu. Aus meiner Sicht ist es deshalb unglücklich, ausgerechnet jetzt eine monetäre Änderung des Absatzförderungsgesetzes Wein und damit eine weitere, wenn auch im konkreten Fall nur moderate Gebührenerhöhungen vorzunehmen, selbst wenn es die erste Gebührenerhöhung seit 1995 ist und die Verbände damit einhergehend einen massiven Ausbau der Marketingmaßnahmen für Wein aus Rheinland-Pfalz fordern und bekommen sollen. Wenn man die Kostenstrukturen in unseren Weinbaubetrieben ins Auge fasst, macht die Abgabe natürlich nur einen verschwindend kleinen Teil der tatsächlichen Betriebskosten aus. Gestatten Sie mir aber dennoch folgende Überschlagsrechnung: Laut Statistischem Landesamt – die Zahlen sind von 2021 – haben wir etwa 6.500 Weinbetriebe im Land, die insgesamt 63.600 ha bewirtschaften. Die durchschnittliche Anbaufläche pro Betrieb liegt somit bei rund 9,8 ha, also 980 Ar. Zum Vergleich: Der Bundesdurchschnitt liegt bei 660 Ar. Lassen wir der Einfachheit halber die von der Abgabe befreiten Fläche unter 5 Ar außen vor, liegt die durchschnittliche Abgabe bei Betrieben pro Jahr bei geschätzt 745 Euro, an der Mosel und an der Saar bei rund 852 Euro. Jetzt ist geplant, die Abgabe von 77 bzw. von 87 Cent auf 1 Euro anzuheben. Künftig werden einheitlich 1 Euro/Ar fällig. Wir FREIE WÄHLER begrüßen ausdrücklich die Gleichbehandlung aller Anbaugebiete. Der Wermutstropfen: Die durchschnittliche Abgabe pro Betrieb wird auf 980 Euro steigen. Nicht zu vergessen ist, auch für den Deutschen Weinfonds muss eine Abgabe bezahlt werden, 67 Cent/Ar. Hier gilt ebenfalls eine Freifläche von 5 Ar. Sie werden meine Berechnung wahrscheinlich als kleinlich bezeichnen, zumal die Kosten für die Gemeinden, die diese Abgabe erheben, gestiegen sind. Das Problem ist doch, dass die vermeintlich verträglichen Erhöhungen für Betriebe an allen Fronten gemeldet werden. Irgendwann werden Inhaber von Kleinstbetrieben – das hat Kollege Wolf eindrücklich beschrieben – oder Nebenerwerbswinzer die Lust verlieren. Ist dies angesichts eines Überangebots auf den internationalen Weinmärkten gewollt? Auf jeden Fall ist die Erhöhung der Freifläche auf 10 Ar nur ein schwacher Trost. Wer bei diversen Weinbautagen genauer hinhört, wird erkennen, dass es gegen die Beiträge noch immer leises Murren gibt, (Glocke der Präsidentin) auch wenn die Winzerverbände mit am Tisch saßen. Offener Widerstand ist zwecklos, denn schon im Juli 2014 hat das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen die Abgabe zur Finanzierung des Deutschen Weinfonds und gegen eine landesrechtliche Abgabe zur Förderung des rheinland-pfälzischen Weins zurückgewiesen. (Glocke der Präsidentin) – Letzter Satz. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir die Erhöhung und die Abgaben und Gebühren mit viel Fingerspitzengefühl angehen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Protokoll ↗