Dr. Herbert Drumm
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Grundsätzlich ist dieser Gesetzentwurf dem Sinne nach ausdrücklich zu begrüßen. Es kann tatsächlich nicht sein, dass man seine eigenen Feinde großzügig unterstützt, damit sie mich noch besser bekämpfen können. Dies gilt hier genauso wie in anderen Fällen. Allerdings gibt es drei Punkte, aufgrund derer ich dem Entwurf so nicht zustimmen kann. Erstens: Laut Gesetzestext sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, alle Abgeordneten und Fraktionen zu überprüfen. Dennoch ist es nicht zu übersehen, dass die politische Zielrichtung dieser geplanten Gesetzesänderung in erster Linie die AfD betrifft. Genau wie die gestrige, ähnlich gelagerte Aktuelle Debatte wird sie dazu führen, dass der AfD ohne ihr eigenes Bemühen eine Bühne geboten wird, die ihr weitere Wähler zuführt. Dies kann doch nicht der Sinn sein. Zweitens: Während im neuen § 6 a bzw. in § 12 Abs. 4 Nr. 1 und 2 klare, eindeutige Kriterien für die fehlende Zuverlässigkeit genannt werden, heißt es in Nr. 3: Die erforderliche Zuverlässigkeit fehlt in der Regel Personen, „bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes verfolgt oder unterstützt haben“. Hier wird Tor und Tür geöffnet für nicht enden wollende Streitereien, politische Einflussnahmen usw. Was sind Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass? Was bedeutet, Bestrebungen verfolgt oder unterstützt haben? Wer soll das entscheiden? Es gibt nur eine einzige Instanz, die hier maßgebend ist, nämlich die Gerichte, (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) insbesondere die Verfassungsgerichte und ihre Urteile. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos, sowie bei der AfD) Der Verfassungsschutz reicht keinesfalls aus. Drittens: In Abs. 3 des § 6 a bzw. in § 12 wird festgelegt, dass der Landtagspräsident allein die Entscheidung über die Zuverlässigkeit trifft. Ist dies sinnvoll, oder wäre es nicht besser, wenn ein größeres Gremium dafür zuständig ist? Stellen wir uns vor, dass bei der übernächsten Landtagswahl die AfD Regierungspartei wird und sogar den Landtagspräsidenten stellt. Was dann? (Abg. Martin Haller, SPD: Das will ich mir nicht vorstellen! – Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Weitere Zurufe von der SPD) Ich nenne noch einen letzten Gesichtspunkt. Mit immensem Aufwand werden hier mal wieder die Kleinen bestraft und die Großen laufen gelassen. Ich weiß, dass es alles andere als einfach wäre: Warum werden nicht auch die Abgeordneten selbst überprüft, die doch deutlich mehr Geld erhalten und einen deutlich größeren Einfluss haben? (Zurufe von der SPD) Gerade die laufenden Diskussionen, vor allem die gestrigen, zeigen, dass dies sinnvoll wäre. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos, sowie des Abg. Ralf Schönborn, AfD)
