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Marcus Klein

CDU 12.06.2025 Sitzungen 18/89

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf, den wir hier einbringen, verfolgen wir ein Ziel, und das ist ebenso grundsätzlich wie für überzeugte Demokraten selbstverständlich. Es sollte selbstverständlich sein. Wir gehen einen Schritt zum Schutz unseres Parlaments gegen verfassungsfeindliche Kräfte, gegen diejenigen, die, aus welchen Motiven auch immer, gegen das arbeiten, wofür genau dieses Hohe Haus und das Verfassungsorgan, das sich hier trifft, stehen. Es geht um den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zu deren Verteidigung alle Verfassungsorgane aufgerufen sind; (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) denn es geht um nicht weniger als um den Wesenskern unseres politischen Systems und der Grundlagen und Wertaussagen unseres Staates. Dafür achten uns viele in der Welt. Manche beneiden uns vielleicht dafür. Für den Schutz dieses Systems zu kämpfen und dafür einzustehen, ist etwas, das sich wirklich lohnt. (Beifall der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Was wir vorschlagen, ist kein Beschäftigungsverbot. Es ist ein Finanzierungsausschluss, der sich allein darauf richtet, staatliche Ressourcen nicht solchen Personen und Bestrebungen zugutekommen zu lassen, die nachgewiesenermaßen unsere verfassungsmäßige Ordnung ablehnen und sogar bekämpfen. Nach unserer Verfassung stehen Abgeordnete – sehr zu Recht – in einem besonderen Freiheitsstatus. Unser freies Mandat schützt unsere Entscheidungsfreiheit auch in der Personalauswahl. Fraktionen genießen auch ein hohes Maß an Autonomie, doch diese Rechte sind nicht schrankenlos. Eingriffe in die Ausstattung der Abgeordneten und Fraktionen sind zulässig, wenn sie zum Schutz insbesondere der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, aber auch der Funktionsfähigkeit und Integrität des Parlaments selbst notwendig sind. Diese Schutzgüter sind nicht abstrakt. Sie konkretisieren sich in der täglichen Arbeitsfähigkeit von uns allen, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) des Parlaments und seiner besonderen Rolle als Herzkammer der Demokratie. Sie können bedroht sein, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit engen Verbindungen zu extremistischen Organisationen Zugang zu vertraulichen Informationen, internen Abläufen und den Gebäuden des Landtags haben, wenn sie hier aktiv Einfluss auf das nehmen, was wir hier verhandeln, und solche verfassungsfeindlichen Bestrebungen hier sogar durch Unterwanderung Eingang finden. (Heiterkeit bei der AfD) Der Kollege hat das dargestellt. Das gibt es alles schon. Das gibt es alles schon, und das unterstützen wir nicht länger mit staatlichen Mitteln. Diese Grundentscheidung ist absolut richtig. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei der FDP sowie der Abg. Dr. Lea Heidbreder, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Der Finanzierungsausschluss ist geeignet, erforderlich und ein verhältnismäßiges Mittel zum Schutz genau davor. Er ist geeignet, weil er Anreize setzt, verfassungsfeindliche Personen erst gar nicht zu beschäftigen. Er ist erforderlich, weil – wie auch im Gesetzentwurf richtig ausgeführt – andere denkbare Mittel, zum Beispiel alleine den Zutritt zu verweigern oder mit IT-Systemen andere Zugangsmöglichkeiten zu schaffen oder nicht zu geben, nicht ausreichend sind, weil die Einflussnahme auf die tägliche Arbeit alleine dadurch möglich ist, dass man bei jemandem beschäftigt ist. Es ist trotzdem angemessen, weil es trotzdem möglich ist, die Person weiter zu beschäftigen. Es bleibt dem Abgeordneten der Fraktion selbst überlassen, wenn er die Person beschäftigen will, aber eben nicht mit staatlichen Mitteln. Das ist die Kernaussage. (Beifall der CDU, der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

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