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Michael Ebling

12.06.2025 Sitzungen 18/89

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Von Mensch zu Mensch möchte ich noch gerne ein paar Worte an Sie richten. Ich darf vorweg sagen, dass ich innerhalb der letzten 23 Stunden, in denen wir dieses Thema der Straßenausbaubeiträge nun zum dritten Mal miteinander diskutieren – wenn man sonst von der Welt nichts wahrnimmt, könnte man fast den Eindruck gewinnen, es sei in Rheinland-Pfalz ein wichtiges Thema –, trotzdem noch einmal ein paar Feststellungen treffen möchte. Zum einen sind Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz bewährt. Sie schaffen auch ein Stück Gerechtigkeit, zumindest wenn man auf Abgaben und Steuern so schaut, dass Menschen, die einen unmittelbaren Nutzen haben, auch eine etwas größere Last tragen. Das mag man politisch, inhaltlich anders bewerten; (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) dass die AfD das grundlegend anders sieht, überrascht mich nicht. Ungerecht sind sie deswegen dadurch nicht, weder gefühlig noch rechtlich, weil es inzwischen dazu Urteile höchster Gerichte auch in Deutschland gibt, die genau das vom Wesen her unterstreichen. Das ist gerade in der Debatte mehrfach angesprochen worden. Sie sind ein funktionierendes Prinzip, auch in Rheinland-Pfalz, nicht nur seit Jahren bewährt, sondern aktuell haben wir auch so wenige Verfahren anhängig in Rheinland-Pfalz an Gerichten zum Komplex kommunales Abgabengesetz. Ich hatte gestern schon darauf hingewiesen. Es ist auch so, dass sie in der Tat einen Aufwand erzeugen, einen Aufwand wie alles, was erhoben werden muss. Auch die Friedhofsgebühr erfordert einen Aufwand, und auch die sonstige Verwaltung von Steuern und Abgaben erfordern einen Aufwand. Ist er bei den Straßenausbaubeiträgen in Rheinland-Pfalz unverhältnismäßig? Nein, er ist nicht unverhältnismäßig. Das haben wir auch mehrfach dargelegt. Es wird nicht dadurch besser, dass auch hier wieder Herr Abgeordneter Bollinger andere Zahlen nennt. Was sagen die Kommunen dazu? Ich finde, das ist schon noch mal wichtig. Sie finden es gut, dass es sie gibt, und sie wollen sie beibehalten, weil es eine Stärkung ihrer kommunalen Selbstverwaltung ist. Im Übrigen ist es nicht nur eine Stärkung kommunaler Selbstverwaltung, sondern es ist auch eine hohe Nutzenrelation zu den Bürgerinnen und Bürgern, weil die Kommunen dann im hohen Maße selbst darüber entscheiden, was sie dort tun und ob der Aufwand wiederum auch zur Investition oder zum hebenden Nutzen im Verhältnis steht. Insofern ergibt das auch Sinn. Die letzte Frage, die in diesem Komplex nun innerhalb der 23 Stunden noch eine Erörterung braucht, ist der Antrag der FREIEN WÄHLER, so etwas wie eine steuerliche Vollabschreibung nach dem Motto, na ja, wenn es schon nicht die Mehrheit gibt, vielleicht kann ich dann wenigstens noch beim Finanzamt etwas dafür geltend machen. Liebe Gruppe FREIE WÄHLER, das ist ein bisschen so, wie wenn ich an die Mosel in den Urlaub fahre, dort eine Tourismusabgabe bezahle, anschließend zu Herrn Dr. Weinberg gehe und sage, Du, ich habe im Urlaub irgendwie einen gewissen Aufwand gehabt, kann ich das nicht bei der Steuer geltend machen? Das gilt dann auch für jede Abgabe. (Abg. Martin Haller, SPD: Wie sieht’s denn aus, Herr Dr. Weinberg?) Auch das ist ein Prinzip von Steuergerechtigkeit und Rechtsprechung in Deutschland, dass ich nicht einfach sagen kann, da gibt es eine besondere Abgabe, ist die denn irgendwie besonders? Das ist sie gerade nicht. Deswegen gibt es dazu nicht nur Rechtsprechung, sondern es ergibt tief im Innern, auch wenn man es durchdenkt, gar keinen Sinn. Da wir von Mensch zu Mensch sprechen, sage ich auch mal jenseits von Amt und Verantwortung, ich zahle genauso wie Sie alle Steuern und Abgaben – das ist das Normalste der Welt, dass wir das tun –, aber liebe FREIE WÄHLER, eine Frage will ich Ihnen deshalb stellen: Kann man es noch komplizierter machen, als einen Vorschlag zu bringen, bei dem man sich auf der einen Seite wirklich hier den Mund über den angeblichen großen bürokratischen Aufwand bei der Erhebung einer Abgabe heiß redet, um dann von hinten durch die Brust ins Auge den Bürgerinnen und Bürgern zu suggerieren, ich habe die Lösung, wenn Du mit deinem Bescheid zum Steuerberater gehst, machst Du das geltend im Rahmen Deiner Einkommensteuerberechnung und dann kommt das Finanzamt und gibt Dir wieder über einen Vorgang und Erhebungsaufwand irgendwie einen Geldanteil zurück? Wenn wir weiterhin so kompliziert denken wollen, sollten wir zumindest eines klar machen: Beim Thema Bürokratieabbau hat die Gruppe FREIE WÄHLER keinen Beitrag mehr zu leisten, weil sie Bürokratie schafft. Das wollen wir nicht. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie des Abg. Dennis Junk, CDU)

Protokoll ↗