Michael Frisch
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer die freiheitliche Demokratie aktiv bekämpft, sollte keine staatliche Finanzierung erhalten. Daran darf kein Zweifel bestehen. Dem stimmen wir als „Drei Farben“ ausdrücklich zu. Doch schon mit dieser grundsätzlichen Feststellung beginnen die Probleme. Wer ist denn ein Verfassungsfeind? Wem sind die Mittel des Staates vorzuenthalten und wem nicht? Die im vorliegenden Gesetzentwurf genannten Kriterien für eine Einstufung als unzuverlässig sind in weiten Teilen nachvollziehbar: rechtskräftige Verurteilung wegen eines Staatsschutzdeliktes, Mitgliedschaft in verbotenen Vereinen und Organisationen sowie die Zugehörigkeit zu einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei. Dabei bleibt es aber nicht. Würde doch so das unausgesprochene Ziel dieses Gesetzes nicht erreicht, eine unliebsame Opposition, der man auf politischem Weg nicht mehr Herr wird, mit verwaltungsrechtlichen Mitteln zu schwächen. Einmal mehr beruft man sich dabei auf den Verfassungsschutz. Diese dem Innenministerium unterstellte Behörde soll Beweise dafür liefern, dass Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen „potenzielle Verfassungsfeinde“ sind, wie es im WD-Gutachten wortwörtlich heißt. Bereits die Mitgliedschaft und erst recht das Engagement in einer vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuften Partei können als wichtiges Indiz für eine Unzuverlässigkeit gewertet werden. Meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz greift tief in die Rechte frei gewählter Abgeordneter und in die Fraktionsautonomie ein. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nö!) Solche Eingriffe auch mit der Einschätzung einer regierungsabhängigen Behörde zu begründen und letztendlich in einem Verwaltungsakt zu entscheiden, ist ein inakzeptabler Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. (Beifall der Abg. Dr. Herbert Drumm, Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos, sowie bei der AfD) Man schränkt Rechte der Opposition mit dem Argument ein, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau, es geht um die Opposition!) dies diene dem Schutz der Demokratie, und legt gleichzeitig selbst fest, wer die Demokratie gefährdet. Diese Strategie ist nichts anderes als ein Blankoscheck für das Aushebeln fundamentaler parlamentarischer Rechte, den wir grundsätzlich ablehnen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Machen wir nicht!) Es kann und darf nicht sein, dass die Exekutive in einem selbstreferenziellen Verfahren demokratische Prinzipien außer Kraft setzt und eine gegebenenfalls beantragte gerichtliche Kontrolle erst im Nachhinein und ohne aufschiebende Wirkung erfolgt. Interessanterweise hat gerade die politische Linke in der Diskussion um die 2011 von der damaligen Familienministerin Kristina Schröder eingeführten und 2014 von der schwarz-roten Bundesregierung wieder abgeschafften Extremismusklausel ganz ähnlich argumentiert. Man sprach damals von Misstrauen, Generalverdacht und Schnüffelmentalität. Man wies darauf hin, Verfassungsschutzberichte lieferten keine Beweise und Verfassungswidrigkeit stelle in der Bundesrepublik ausschließlich das Bundesverfassungsgericht fest, nicht der Verfassungsschutz. Davon wollen Grüne und SPD heute offensichtlich nichts mehr wissen, sonst hätten sie nicht unter tätiger Mithilfe der CDU und einer schon lange nicht mehr freiheitlichen FDP diesen Gesetzentwurf vorgelegt. (Zuruf des Abg. Steven Wink, FDP) Meine Damen und Herren, das ist die gleiche Doppelmoral, die man ansonsten in der Demokratiedebatte findet. Dürfen wir damit rechnen, dass linksextreme Nichtregierungsorganisationen demnächst keine Fördergelder aus dem Projekt „Demokratie leben!“ mehr erhalten oder dass Jette Nietzard, für die alle Polizisten Schweine sind und der Massenmord der Hamas am 7. Oktober eine Militäroperation war, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) als offenkundige Verfassungsfeindin von ihren grünen Freunden ausgeschlossen wird? Mit Sicherheit nicht. Meine Damen und Herren, der renommierte Staatsrechtler Dietrich Murswiek hat im Blick auf Rheinland-Pfalz davor gewarnt, wer Fraktionen durch finanzielle Einschränkungen strukturell behindere, greife in das Parteienprivileg ein und versuche auf indirektem Weg, das Parteienverbot zu umgehen. Noch schärfer fällt die Kritik des Magazins Cicero aus. (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zitier doch den Stürmer!) Ich zitiere aus der Ausgabe vom 2. Juni: Ein Rechtsstaat, der den Rechtsbruch durch den Staat zugleich für legitim erklärt, wendet sich gegen sich selbst. – Das hat noch viel größere Probleme zur Folge. Die systematische Missachtung des Rechtsstaatsprinzips nämlich hat das Bundesverfassungsgericht erst im Jahr 2017 zu einem eindeutigen Merkmal für Verfassungsfeindlichkeit erklärt. Könnte es sein, dass gerade die, die vorgeben, die Verfassung zu schützen, sie in Wirklichkeit zerstören? Meine Damen und Herren, für uns als „Drei Farben“ ist klar, (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Euch gibt es doch gar nicht!) im Zweifel für die Freiheit, denn die stirbt, wie Guido Westerwelle es vor vielen Jahren zutreffend beschrieben hat, immer zentimeterweise. Sollte dieses Gesetz verabschiedet werden, stirbt sie wieder einige Zentimeter mehr. (Glocke des Präsidenten) Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der Abg. Dr. Herbert Drumm und Martin Louis Schmidt, fraktionslos, sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD)
