Dörte Schall
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren! Altersdiskriminierung in dem Begriff, wie Sie ihn hier nehmen, ist der sogenannte Ageismus, also die Facette der Altersdiskriminierung, die das Alter angeht. Ageismus wird für das fortgeschrittene Alter verwendet, häufig aufgrund von äußeren Merkmalen dargestellt. Dagegen ist der Youngismus, über den wir hier auch schon gesprochen haben, die Ausgrenzung und auch die Abwertung aufgrund des jugendlichen Alters von Menschen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aus dem Jahr 2006 kennt sechs Anlässe der Ungleichbehandlung: die Rasse oder ethnische Zugehörigkeit, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter – hier geht es um Jung und Alt – und die sexuelle Identität. Wir haben auch schon in einem Beitrag gehört, dass es häufig Vermischungen der unterschiedlichen Diskriminierungsarten gibt, gerade was die Themen Alter und Behinderung angeht. Wenn einer Person aufgrund von äußeren Merkmalen Eigenschaften zugeschrieben werden, reden wir über eine Stereotypisierung. Es sind h äufig negative Eigenschaften, die da zugeschrieben werden. Dann wird es eine Stigmatisierung, und diese kann zu Diskriminierung und auch zu Ausgrenzung führen. Im Wesentlichen unterscheiden wir zwei Arten, nämlich die individuelle und die strukturelle Diskriminierung. Die individuelle Stigmatisierung ist vor allem im zwischenmenschlichen Bereich, und dieser wird im Alter auch zusehends hart, wie man beobachten kann, wenn man sieht, wie Menschen miteinander umgehen, wenn man sieht, wie das Umfeld oder auch die Eltern älter werden und von anderen Menschen behandelt werden. Daneben haben wir die strukturelle Diskriminierung, die gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigt. Auch die findet statt. Es gibt Schwierigkeiten bei Kreditvergabe je nach Alter der Menschen, bei Versicherungsprämien, gerade beim Thema Verkehr, Teilhabe, Auto, beim Thema Kaufverträge und auch bei beruflichen Einstellungen und bei Beförderungsgrenzen. Alter und Armut sind auch ein ganz wichtiger Teil. Es gibt viele Fälle, in denen das Hand in Hand geht. Bei der Stigmatisierung steht vor allem die Armut vorne und nicht das Alter. Auch das Wohnumfeld ist aber ein großer Teil von Stigmatisierung, das äußere Erscheinungsbild von Menschen und auch das gesundheitliche Befinden und das Wohlbefinden von Menschen. Wir haben in Rheinland-Pfalz – wie Sie aus der Anfrage oder aus der Antwort auf die Anfrage wissen – keine Daten zur Altersdiskriminierung, weil es keine gesetzliche Grundlage für diese Erhebung gibt. Wir unterscheiden aber auch, wie ich gerade dargestellt habe, zwischen der Diskriminierung durch und von Privatpersonen – auch in der Familie, auch in der Verwandtschaft leider, auch in Nachbarschaften – und den zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen. Da geht es um Arbeitsverträge, um Kaufverträge, Versicherungen und auch um Bildungsverträge. Eine amtliche Erfassung in diesem Bereich scheidet aus meiner Sicht aus. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) Insofern ist es nicht klar, was die Analyse von Altersdiskriminierung, die Sie fordern, haben soll, welche rechtlichen Grundlagen wir nehmen könnten, und wie die Analyse aussehen sollte, die wir erstellen sollen. Altersgrenzen haben in der Regel einen gesetzlichen Grund, was die Einstellung angeht, bzw. gibt es Gesetze, die nach der Abwägung von Argumenten dafür entschieden haben, und diese Gesetze werden auch häufig angepasst. So hat die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Feuerwehrtechnischen Dienst eine andere, jeweils angepasste Altersgrenze als die Grenze für die Wasserschutzpolizei, die in der Landeslaufbahnverordnung für Polizisten dargestellt ist. Es gibt jeweils deutliche berufliche Gründe, weil die Tätigkeiten sehr anspruchsvoll sind. Diese Altersgrenzen gibt es in beide Richtungen. Zum Beispiel kann man das ehrenamtliche Amt des Sozialrichters erst ab dem Alter von 30 Jahren ausführen, weil dafür eine Lebenserfahrung die Voraussetzung ist. Wir beobachten das immer und halten das häufig für richtig oder passen, gerne mit Ihren Vorschlägen, die Altersgrenzen an. Im Hinblick auf die Digitalisierung der Verwaltung befinden wir uns auf jeden Fall in einer Übergangsphase. Da geht es darum, dass wir Weiterbildung ermöglichen, Weiterbildung in jedem Alter. Natürlich haben wir – ich darf Sie auch noch mal erwähnen, ich freue mich, dass Sie heute so häufig erwähnt wurden – die Digital-Botschafterinnen und Digital-Botschafter. Es handelt sich um über 700 Ehrenamtler, die dafür da sind, andere zu schulen. Ja, sie sind qualitativ gleichwertig. Sie sind nicht inhaltlich gleichwertig, aber qualitativ machen sie alle eine sehr hochwertige Arbeit. Die inhaltlichen Unterschiede halte ich auch für richtig. Es ist wichtig, dass man nach den Bedarfen unterrichtet und Dinge beibringt. Die einen brauchen einen WhatsApp-Kontakt, die anderen brauchen den Umgang, wie eine Fahrkarte zu bestellen ist. Deswegen ist es richtig, dass dort sehr unterschiedlich gearbeitet wird. Da wir mit Menschen arbeiten oder Menschen im Digital-Botschafterbereich tätig sind, die ehrenamtlich sind, haben sie auch sehr unterschiedliche Voraussetzungen und Fachkompetenzen, die sie aus ihrem Berufsleben mitnehmen. So haben wir gerade den Vorteil, dass wir die Berufs- und Lebenserfahrung dieser Menschen einsetzen können und das Alter da ein positiver Punkt ist. Wir haben in Rheinland-Pfalz die Landesleitstelle „Gut leben im Alter“. Sie ist Partnerin für viele Maßnahmen gegen Diskriminierung. Sie fördert digitale Kompetenz gerade bei hochaltrigen Menschen und die digitalen Ehrenämter auch in der nachberuflichen Phase. Wir fördern – auch das haben wir gehört – mehrere Landesprojekte, gerade für SGB-II-Leistungsbezieher ab 50 Jahren. Es gibt fünf Projekte, für die wir 500.000 Euro zur Verfügung stellen. Zentrale Maßnahme ist die digitale Förderung, weil wir wissen, dass digitale Kompetenzen im Berufsleben immer notwendiger werden. Die individuellen Potenziale sollen erkannt und die Fähigkeiten der Teilnehmenden weiterentwickelt werden. Daneben haben wir flächendeckende Anlaufstellen für Kompetenzerwerb. Wir haben sie in 110 Seniorinnentreffs, deren Adressen allerdings auch analog verfügbar sind, sodass die Menschen sie leicht finden können. Wir fördern präventive Gesundheitsmaßnahmen. Wir setzen uns in Kampagnen und Initiativen aktiv dafür ein, gerade älteren Menschen besseren Zugang zu geben. „Dabei sein bewegt!“ heißt die neue Kampagne der Bewegungsbegleiter, die wir haben, die Menschen gerade auch aus der Einsamkeit herausholen – auch das ist ein wichtiger Faktor des Alters –, aber ältere Menschen auch einfach aktivieren. Die Landesantidiskriminierungsstelle arbeitet auf der Grundlage des merkmalübergreifenden Antidiskriminierungsansatzes. Sie hat Angebote, die nicht spezifisch sind, die – Gleichbehandlungsgesetze – aber alle persönlichen Eigenschaften fokussieren. Die sind so ausgelegt, dass sie ein übergreifendes und allgemeines Angebot darstellen. Sie sehen, wir schaffen in Rheinland-Pfalz die Voraussetzungen für ein gutes Leben auch im Alter. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir wollen, dass alle Menschen, egal welchen Alters, selbstbestimmt, gesund und eigenständig leben können. Wir haben einen wirksamen Mix aus starkem Schutz vor Diskriminierung, aus Beratungsangeboten, aus einem Netzwerk und auch aus der politischen Unterstützung auch aus diesem Haus. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
