Carl-Bernhard von Heusinger
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir erleben heute nicht nur die erste Beratung eines normalen Gesetzentwurfs. Wir setzen heute ein klares Zeichen für die Wehrhaftigkeit unserer parlamentarischen Demokratie. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP – Zuruf von der AfD) Viele Menschen setzen sich mit großem Engagement für unsere Demokratie ein. Sie gehen auf die Straße. Sie zeigen Flagge, schreiben Texte, diskutieren auf Podien, teilen Inhalte in den sozialen Medien, und sie setzen damit wichtige Zeichen. All das ist Ausdruck lebendiger Zivilgesellschaft, und ich habe größten Respekt vor diesen mutigen Bürgerinnen und Bürgern, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen. Wir dürfen dabei aber nicht stehen bleiben; denn wir als demokratische Abgeordnete tragen politische Verantwortung, und wir müssen konkrete Konsequenzen ziehen. Dazu gehört, Gesetze zu entwickeln, die unsere Institutionen schützen und stärken, gerade in Zeiten, in denen demokratische Prinzipien offen angegriffen werden. Deshalb ist es richtig, dass wir mit diesem Gesetzentwurf handeln. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und bei der CDU) Eine wehrhafte Demokratie braucht mehr als gute Absichten. Sie braucht klare Regeln, Verlässlichkeit und den Mut, Grenzen zu setzen. Der heute vorliegende Entwurf zur Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes ist genau das: ein Ausdruck demokratischer Wachsamkeit und politischer Verantwortung. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Dass wir diesen Gesetzentwurf heute gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen vorlegen, ist mehr als ein formaler Akt, wie ich finde. Es ist ein starkes, parteiübergreifendes Bekenntnis zur Verteidigung unserer demokratischen Institution. In einer Zeit wachsender Angriffe auf Parlamente, auf die Pressefreiheit und auf den Rechtsstaat ist unser Schulterschluss hier in Rheinland-Pfalz keine Selbstverständlichkeit. Es ist ein Signal. Wir übernehmen gemeinsam Verantwortung für die Sicherheit dieses Hauses, für die Integrität unserer Arbeit und für das Vertrauen, das Bürgerinnen und Bürger zu Recht in die demokratischen Institutionen dieses Landes setzen. Sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf folgt einem klaren Prinzip. Die Kollegen Haller und Klein haben es schon erläutert. Beschäftigte von Mitgliedern dieses Hohen Hauses und von den Fraktionen müssen sich einer regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Dies erfolgt zum Schutz und zur Sicherheit des Landtags. Es darf nicht sein, dass ehemalige Mitglieder der Identitären Bewegung, der JA oder sonstiger extremistischer Vereine das Herzstück unserer Demokratie unterwandern. Es ist daher konsequent und notwendig, dass öffentliche Mittel nicht an Personen oder Organisationen gehen dürfen, die aktiv gegen unsere Verfassung arbeiten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und bei der CDU) Wer die Instrumente der Demokratie nutzt, um sie zu schwächen, kann nicht gleichzeitig von ihren Ressourcen profitieren. (Abg. Benedikt Oster, SPD: So ist es!) Wenn Fraktionen oder Abgeordnete Personen beschäftigen, die von den zuständigen Behörden als verfassungsfeindlich eingestuft werden, muss das klare finanzielle Konsequenzen haben. Unsere Demokratie ist offen und frei, aber nicht schutzlos. Sie ist tolerant, aber nicht gegenüber Verfassungsfeinden, sehr geehrte Damen und Herren. Genau deshalb braucht es eine klare Linie, eine klare Haltung und ein Parlament, das nicht nur redet, sondern tut das. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der CDU –
