Steven Wink
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein wichtiger Tagesordnungspunkt, auch zur späten Stunde, aber ich möchte noch einmal darauf eingehen, was mein Kollege Köbler gesagt hat. Bei den über 60Jährigen sind 45 % mit Altersdiskriminierung in Kontakt gekommen, bei den über 65Jährigen waren es 35 %. Also, es ist eigentlich völlig egal, welches Alter, ob es die Arbeit betrifft, ob es das Wohnen betrifft oder ob es Dienstleistungen betrifft. Ja, es ist richtig, der Respekt vor dem Alter und die faire Teilhabe an der Gesellschaft ist für jedes Alter einfach unverzichtbar für eine freie Gesellschaft, wie wir sie haben möchten. (Beifall bei der SPD) Die Landesregierung brachte aber entgegen der Kritik einiger Kollegen viele Maßnahmen auf den Weg, und in diesem Bereich gilt immer Befähigung vor Bevormundung. Ein Beispiel: Die Digital-Botschafterinnen und Digital-Botschafter wurden erwähnt. Sie unterstützen ehrenamtlich gerade ältere Menschen und helfen ihnen in der digitalen Welt. Wir hatten damals in der Anhörung die Debatte, als es um die Seniorenbeiräte ging, in der digitalen Welt teilhaben zu können, alles nutzen zu können, sich bewegen zu können, alles bedienen zu können, was man braucht, um vielleicht auch nur zu shoppen. Das Gleiche haben wir jetzt bei den ePA-Coaches, die wir in der Medienanstalt kennenlernen durften. Sie helfen älteren Menschen dabei, zu erkennen, wie sie die ePA benutzen, wie sie ihre Gesundheitsdaten einspielen können, wie sie an der elektronischen Patientenakte partizipieren und wie sie es selbst steuern können. Dies sind oftmals Angebote von älteren Menschen für ältere Menschen, also Menschen gleichen Alters, die weitergebildet werden und das Wissen weitergeben. Weiterhin haben wir gezielte Projekte für Menschen über 50 zur Stärkung digitaler Kompetenzen im Allgemeinen. Dies schafft letztendlich b erufliche Perspektiven, gerade heute. Ich komme gleich noch einmal darauf zu sprechen. Die Gemeindeschwesterplus möchte ich natürlich auch erwähnen. Ich weiß, sie steht immer in der Kritik, aber sie ist uns wichtig. Sie ist ein sehr gutes Mittel für präventive Beratung. Sie ist niedrigschwellig, sie ist persönlich, und sie ist respektvoll den Menschen gegenüber, die sie berät. Damit können ältere Menschen ihr Leben selbstbestimmt gestalten. Das Alter ist kein Hindernis, das Alter ist ein Erfahrungsschatz. Deshalb setzen wir auf Teilhabe statt Bevormundung. Das gilt analog sowie online. Wer Altersdiskriminierung bekämpfen will – ich sage es noch einmal –, der muss Menschen befähigen, selbstbestimmt zu leben. Das gilt natürlich – nun der Schwenk zur beruflichen Welt – gerade in Zeiten der Transformation. Ich möchte das Beispiel nicht noch einmal ausführen, aber wir haben in Pirmasens die Schuhfabriken etc., und gerade in diesem Bereich ist es hilfreich, die Menschen analog und digital weiterzubilden, in der Transformation mitzunehmen, um sie dann in einen neuen Beruf zu überführen, einmal ganz unabhängig vom AGG, wo die Landeskompetenzen relativ gering sind. Da hier aber schon altersneutrale Einstellungen und Beförderungen usw. geregelt werden, ist der Bereich der Transformation, das lebenslange Lernen, genauso wichtig, um berufliche Diskriminierung zu minimieren. Weiterhin, weil wir in einer alternden Gesellschaft leben, gibt es auch viele Unternehmerinnen und Unternehmer, die schon sehr darum bemüht sind, den Erfahrungsschatz von älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu halten und sie eben nicht, so wie früher, vielleicht schneller in die Rente zu schicken, um es einmal so auszudrücken. Die Altersgrenzen im Beamtenrecht, im öffentlichen Dienst oder in sicherheitsrelevanten Bereichen sind nicht zwingend diskriminierend, sondern das ist oftmals auch Gesundheitsschutz, der durch die europäische Rechtsprechung gedeckt ist. In diesem Zusammenhang ist es natürlich immer einfach, neue Programme zu fordern und neue Programme zu wollen; es ist aber auch schwierig, bestehende Programme umzusetzen, und das ist das Wichtigste an dieser Stelle. Dabei gilt auch, dass Altersgerechtigkeit nicht immer nur bedeutet, Altersgrenzen aufzuheben. Wenn wir über Altersgrenzen reden, würde ich gern noch einmal die Wahl ab 16 ins Spiel bringen. Darüber können wir auch einmal reden, wenn wir über die Abschaffung von Altersgrenzen sprechen. Wir reden auch über Verhältnismäßigkeiten, die in diesem Bereich zu wahren sind, egal, ob im Arbeitsrecht, im öffentlichen Dienst, im Ehrenamt oder wo auch immer. Deshalb brauchen wir generationsübergreifende Projekte, altersfreundliche Quartiere, Mehr-Generationen-Wohnen, alterssensible Bildung, digitale oder auch analoge Weiterbildung. Ein Problem haben wir in der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist, was Diskriminierung, auch Altersdiskriminierung, betrifft, oftmals sehr abgestumpft, weil man oftmals sehr früh in seinem Leben diese Einstellung mitbekommt (Glocke der Präsidentin) – ich komme zum Schluss – und erlebt, dass das Altern unbefriedigend ist, sich ältere Menschen nicht selbst versorgen können und einem somit schon ein Aspekt der Diskriminierung eingepflanzt wird, wenn ich es einmal so ausdrücken darf. Diese Abstumpfung reduzieren wir, wenn wir Respekt und Vertrauen in die Menschen haben, das Bekenntnis zur Freiheit jedes Einzelnen und eine generationsübergreifende Selbstbestimmung durch diverse Projekte herbeiführen können. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
