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Benedikt Oster

SPD 12.06.2025 Sitzungen 18/89

Fühlt Euch direkt ertappt, was?) Der Gesetzentwurf konkretisiert genau, was unter dieser Unzuverlässigkeit zu verstehen ist, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Wenn er verstehen kann!) um die es hier geht. Es werden Regelbeispiele angeführt, und die sind ganz klar umrissen. Es geht um Personen, die wegen Staatsschutzdelikten schon rechtskräftig verurteilt sind, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Genau! – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) die Mitglied in einem verbotenen Verein oder einer durch das Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) sind oder bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie staatsfeindliche Bestrebungen im engsten dargelegten Rechtssinn verfolgen oder unterstützen. Noch einmal: Die Personen nicht mit staatlichen Mitteln zu unterstützen, erklärt sich eigentlich von selbst. Zentraler Mechanismus ist die Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die basiert auf Anfragen beim Bundeszentralregister, beim Landeskriminalamt und der Verfassungsschutzbehörde. Der Kollege hat es gesagt: Die Prüfung erfolgt selbstverständlich einzelfallbezogen. Es gibt stets eine Gesamtwürdigung aller Umstände. Der Rechtsweg steht offen. Es gibt eine Anhörung. (Glocke des Präsidenten) Es wird begründet, und auch die Arbeitgeber – Abgeordnete und Fraktionen – haben die Möglichkeit, Rechtsmittel zu erheben. Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Das Gesetz, wie es hier vorliegt, geht in die weitere Beratung. Da wird es natürlich noch weitere Begründungen geben. Ich halte es für einen angemessenen Baustein zum Schutz unserer Demokratie und unseres Parlaments. Unsere Verfassung ist bewusst nicht wehrlos ausgestattet worden. In dieser Ausgestaltung durch unsere Verfassungsväter und -mütter liegt auch ein Auftrag für uns, für unser Handeln und Tun im Jetzt. Vielen Dank. (Beifall der CDU, der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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