Eugen Ziegler
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Weinwerbung, ob international, national oder regional, kommt allen Winzern zugute. Daher lässt es sich rechtfertigen, dass sich im Grundsatz alle Winzer an der Finanzierung beteiligen müssen. Das Absatzförderungsgesetz verhindert somit Trittbrettfahrer. Richtig ist, kleine Winzer nicht mit diesen Kosten zu belasten. Insofern begrüßen wir es, dass die Schwelle, ab der die Abgabe erhoben werden soll, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf angehoben wird, nämlich von 5 auf 10 Ar. Diese Anhebung trägt damit auch dem allgemeinen Konzentrationsprozess im Weinbau Rechnung. Zwischen 2010 und 2020 wuchs in Rheinland-Pfalz die durchschnittliche Rebfläche je Betrieb von 6,8 auf 9,8 ha. Entsprechend sank leider die Zahl der Winzerbetriebe im gleichen Zeitraum um 31 %. Nachvollziehbar erscheint uns, den Betrag, den die Gemeinden als Erstattung für ihre Erhebungskosten einbehalten dürfen, zu erhöhen. Seit 1990 lag dieser Betrag bei 61 Cent für jeden Winzer. Nun soll auf 2,50 Euro angehoben werden. Das erscheint uns etwa im Vergleich zu den 37 Euro, die jeder Bürger für einen neuen Personalausweis bezahlen muss, moderat. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
