Daniel Köbler
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bundesfinanzhof hat 2022 ein entsprechendes Urteil gefällt, weil er im Prinzip gesagt hat, sie können bei Straßenausbaubeiträgen nicht nachweisen, wie der Anteil des Arbeitslohns ist. Das hat auch einen besonderen Grund. Ich bin als Finanz- und Steuerpolitiker immer skeptisch, wenn es um Ausnahmetatbestände bei Einkommensteuererklärungen geht. Die Einführung dieser Ausnahmetatbestände hatte vor allem den Grund – sowohl bei der sozusagen Ertüchtigung von eigenem genutzten Vermögen als auch beim Thema haushaltsnahe Dienstleistungen –, Anreize zu geben, Schwarzarbeit zurückzudrängen. Wenn Sie jetzt anfangen, Einmalbeiträge oder Beiträge der Kommune sozusagen darauf umzulegen, was Arbeitslohnkosten beim Einzelnen in den Gebühren ausmachen, dann ist das zum einen gegen die Intention dieser Steuerminderung, weil ich davon ausgehe, dass die kommunalen Auftraggeber davon ausgehen, dass es keine Schwarzarbeit ist. Das Zweite ist aber auch, wir reden überall von Bürokratieabbau. Überlegen Sie mal, was das bedeuten würde, das am Ende nachzuweisen, welcher Bestandteil genau was bei diesen wiederkehrenden Beiträgen ist. Deswegen ist es kein zielführender Antrag der FREIEN WÄHLER, und er wird von uns abgelehnt. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
