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Dr. Jan Bollinger

AfD 12.06.2025 Sitzungen 18/89

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich muss noch einmal sagen, als erste Fraktion im Parlament hat die AfD bereits 2018 gefordert, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Das fordern wir, weil sie ungerecht und hochbürokratisch sind. Die antragstellende Gruppe weiß offenbar nicht genau, was sie will. Dem Wortlaut ihres Antrags nach kann es sich die Landesregierung aussuchen, ob sie Straßenausbaubeiträge abschafft oder, wie es heißt, hilfsweise eine Bundesratsinitiative zur steuerlichen Absetzbarkeit der Ausbaubeiträge einleitet. (Zuruf des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) Die antragstellende Gruppe war fachlich und politisch nicht in der Lage, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge einzubringen. Vielmehr ist es ein stümperhafter und formal zweifelhafter Antrag geworden. Der vorliegende Antrag greift ein mehr als sieben Jahre altes Urteil des Bundesfinanzhofs auf, wonach Straßenausbaubeiträge nicht als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung von der Einkommensteuer absetzbar sind. Ein jüngeres BFH-Urteil dazu stammt aus dem Jahr 2020. Die Begründung des BFH: Es fehlt den Straßenausbaubeiträgen an – Zitat mit Erlaubnis des Präsidenten – „einem räumlich-funktionalen Zusammenhang der Handwerkerleistungen mit dem Haushalt des einzelnen Grundstückseigentümers“. Das Bundesfinanzministerium hätte ein Gesetz zur Änderung von § 35 a Einkommensteuergesetz vorlegen können, damit die ungerechten Straßenausbaubeiträge wenigstens von der Steuer absetzbar werden. Stattdessen hat das Bundesfinanzministerium unter Olaf Scholz im September 2021 ein Schreiben herausgegeben, durch das das BFH-Urteil für die Finanzämter verbindlich wurde. Das ist sozialdemokratische Finanzpolitik: Lieber in die Taschen der Bürger greifen, als das Einkommensteuergesetz im Bürgersinne zu ändern. Das damalige BFH-Urteil ist für alle überraschend gewesen, die sich mit der Begründung des Bundesverfassungsgerichts befasst haben, warum Straßenausbaubeiträge erhoben werden dürfen. Straßenausbaubeiträge stellen ein Sonderopfer der Hauseigentümer dar, und nur sie werden zur Zahlung der ungerechten Ausbaubeiträge herangezogen. Das Argument war, der Straßenausbau würde einen – Zitat – grundstücksbezogenen Sondervorteil erzeugen, und um diesen abzugelten, seien Sonderopfer gerechtfertigt. Worin dieser Sondervorteil besteht, ist nirgends näher beschrieben. Er wird einfach als gegeben angenommen. Dieser angebliche Sondervorteil ist eine Fiktion. Als Fiktion bezeichnet der Jurist eine nicht zu widerlegende Annahme. Basta. Während das Bundesverfassungsgericht von einem grundstücksbezogenen Sondervorteil spricht, sagt der Bundesfinanzhof, dass ein Straßenausbaubeitrag keinen unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Haushalt, somit zum betroffenen Grundstück, hat. Wir haben hiermit einen Widerspruch. Zum einen liegt ein Sondervorteil vor, wenn der Bürger Straßenausbaubeiträge bezahlen muss, der räumliche Zusammenhang aber nicht, wenn er den Straßenausbaubeitrag von der Steuer absetzen will. Diese Rechtsprechung ist in sich unschlüssig und widersprüchlich. Dieser Widerspruch muss aufgelöst werden, sofern Straßenausbaubeiträge weiterhin erhoben werden. Das Beste aber wäre es ohnehin – das ist unsere Forderung seit Jahren –, die Straßenausbaubeiträge komplett abzuschaffen. Dafür setzt sich meine AfD-Fraktion seit Jahren ein und hat einen sehr guten Gesetzentwurf eingebracht. Über den werden wir im Ausschuss diskutieren, und wir werden nicht ruhen, bis die ungerechten Straßenausbaubeiträge abgeschafft sind. Der Antrag, der vorliegt, ist, wie gesagt, mangelhaft. Wir können uns in diesem Fall nicht zu einer Zustimmung durchringen. Obwohl wir das Ziel teilen, werden ihn aber auch nicht ablehnen. Wir werden uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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