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Marco Weber

FDP 12.06.2025 Sitzungen 18/89

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen über das Landesgesetz zur Änderung des Absatzförderungsgesetzes Wein, abgekürzt AbföG Wein. Mit dem Absatzförderungsgesetz wird die Vermarktung des rheinland-pfälzischen Weines unterstützt. Ich habe in der Historie ein bisschen recherchiert. In der Vergangenheit sind schon viele Dinge im rheinland-pfälzischen Landtag auf den Weg gebracht worden, die zur Unterstützung der Weinwerbung unseren rheinland-pfälzischen Winzer und Winzerinnen zugutegekommen sind. Aufgrund eines Umlage- bzw. Beitragssystems, das aus der Vergangenheit den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht, ist diese Änderung des Gesetzes notwendig geworden. Die Vorredner haben eindrucksvoll die Situation in der Weinwirtschaft und unserer rheinland-pfälzischen Winzerinnen und Winzer beschrieben. Wir haben schon seit mehreren Jahren große Herausforderungen beim Wein und der Vermarktung, vor denen nicht nur Rheinland-Pfalz, sondern auch Europa steht. Die Dinge, die dazu führen, sind beschrieben worden: weniger und anderer Weinkonsum, aber auch die Ausweitung in Europa und weltweit. Immer mehr Wein wird auf dem Markt angeboten. Das stellt gerade die rheinland-pfälzischen Weinbauern vor große Herausforderungen. Wir können gerade in den Steillagen an Ahr, der Mosel, am Mittelrhein nicht mit den Gunstlagen in Frankreich, Spanien oder Rheinhessen konkurrieren. Gerade in diesen Gebieten ist Weinanbau geprägt von Handarbeit und großen Herausforderungen der Geologie, aber dadurch auch durch eine einzigartige Schmackhaftigkeit dieses Genussmittels aus diesem Steillagenweinbau. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist beschrieben worden, welche Finanzierungsmittel bzw. welche Parameter in der Vergangenheit angewendet wurden, mit welchen Centbeträgen bzw. mit welchen Ar-Größenordnungen. Ich gehe davon aus, dass grundsätzlich jeder hier im Saal weiß, dass 100 Ar dazu führen können, 1 ha zu werden. Daher glaube ich, diese Grundthematik ist jedem bewusst. Ich komme ein bisschen zur Ernsthaftigkeit zurück. Der Weinanbau ist eines der prägenden Kulturlandschaftselemente in Rheinland-Pfalz, der dazu beiträgt, dass Rheinland-Pfalz nicht nur Wirtschafts- und Arbeitsplatzqualität bietet, sondern auch für unseren Tourismus die Qualität bietet, um unsere Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz so einzigartig zu machen. Deshalb ist das Thema Weinwerbung und Finanzierung eines der Elemente, die wir von Rheinland-Pfalz aus unterstützen können. Ich sage, der Ansatz ist, nach Jahrzehnten Änderungen herbeizuführen, um unseren Winzerinnen und Winzern aufzuzeigen, dass die Landesregierung, das Ministerium und wir im Parlament diese Weinwerbung mit einem neuen Finanzierungsparameter neu aufstellen wollen, um damit die Weinwirtschaft bezüglich der Weinwerbung gut in die Zukunft zu führen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die Ausschussberatung bzw. den weiteren Verlauf dieser Initiative und die Diskussionen mit den Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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