Eugen Ziegler
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Zahl psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Das zeigen Statistiken und Studien eindeutig. Diese Entwicklung und die psychotherapeutische Versorgung insbesondere für Kinder und Jugendliche waren während dieser Legislatur fraktionsübergreifend Themen zahlreicher Initiativen. Gerade mit Blick auf die Auswirkungen der Pandemie wurde vor etwa zweieinhalb Jahren ein aufschlussreiches Anhörverfahren durchgeführt. Mit der Materie sind wir hier also durchaus vertraut. Unstrittig ist, die aktuelle Versorgungssituation, sei es für Kinder, Jugendliche oder generell, ist insbesondere wegen der teils erheblichen Wartezeiten verbesserungswürdig. Angesichts der erfreulichen Thematisierung psychischer Erkrankungen ist zudem mit einer weiter steigenden Inanspruchnahme zu rechnen. Dass die aktuelle Bedarfsplanung an der Versorgungsrealität vorbeigeht, ist hier weitgehend Konsens. Reformbedarf besteht. Eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche könnte die Situation verbessern. Insofern widersprechen wir dem Grundanliegen des Antrages nicht, wenn es um Verbesserung der Versorgung geht. Allerdings: Die Landesregierung kurzfristig zur Evaluation und Anpassung der Bedarfsplanung aufzufordern, geht an der Realität vorbei. Im Bereich der ambulanten Versorgung obliegt die Bedarfsplanung den Partnern der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens. Grundlage ist die bundesweit gültige Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Umsetzung erfolgt auf Landesebene durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Die Landesregierung hat Einflussmöglichkeiten, kann die Bedarfsplanung jedoch nicht einfach kurzfristig anpassen. Ebenso wenig ist eine kurzfristige Evaluation realistisch. Dies erfordert Datenerhebung, statistische Auswertung und die Festlegung relevanter Indikatoren – ein erheblicher Aufwand, der Zeit benötigt, wenn er fundiert erfolgen soll. Wenn dann noch gefordert wird, bis zur Freigabe zusätzlicher Kassensitze Übergangslösungen wie befristete Behandlungsangebote zu schaffen, hieße das, dass das Land befristet in die Finanzierung der ambulanten Versorgung einsteigen sollte. Das ist ein großer Schritt, dessen Umfang und Zeitrahmen genau geklärt werden müsste. Hier fehlt uns die Substanz. Ein finanzieller Anreiz zur Niederlassung in ländlichen Regionen ergibt nur Sinn, wenn es dort viele freie Kassensitze gibt, die nicht besetzt werden können. Bei ärztlichen Psychotherapeuten existieren vereinzelt freie Arztsitze, aber nicht zwingend im ländlichen Raum. Bei den auf Kinder und Jugendliche spezialisierten Psychotherapeuten ist das ohnehin nicht der Fall. Eine Förderung würde also ins Leere laufen. Wir teilen die Einschätzung, dass die Bedarfsplanung reformiert werden muss. Die Forderungen an die Landesregierung sind jedoch in dieser Form nicht umsetzbar, unpräzise und nicht zielführend. Wir werden uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
