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Peter Moskopp

CDU 12.06.2025 Sitzungen 18/89

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Landesgesetz setzen wir eine wichtige Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg um. Der Staatsvertrag wurde zuletzt 2015 novelliert. Seither haben sich die Medienlandschaft und die Erwartungen unserer Bürgerinnen und Bürger verändert. Sie verlangen, den SWR für die heutigen und zukünftigen Anforderungen modern, flexibel und fit zu machen, die Regionalität zu stärken und, ganz wichtig, Transparenz zu schaffen. (Beifall der CDU und bei der SPD) Natürlich bleibt auch Raum für Kritik. Ich möchte diesbezüglich auf die Anhörung vom 9. Mai 2025 verweisen. Dort haben Sachverständige und Vertreter der anderen Fraktionen unsere Forderung nach einer stärkeren Transparenz, sei es bei Entscheidungsprozessen, bei der Beitragsverwendung, bei organisatorischen Strukturen, bei der Auswahl von Personal oder bei der Vergütung von Führungskräften im SWR, bestätigt und bekräftigt, dass diese aufgeführten Forderungen im vorliegenden Änderungsstaatsvertrag nicht abgebildet wurden. Sehr positiv ist zu bewerten, dass unsere Forderung nach einer Stärkung der Transparenzpflicht in die Begründung zum Landesgesetz aufgenommen wurde. (Beifall der CDU) Das ist ein wichtiger Schritt, um verloren gegangenes Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern zurückzugewinnen und die Legitimation des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu sichern. Allerdings bleiben einige Punkte aus unserer Sicht nach wie vor kritisch. Dazu zählt insbesondere die Formulierung des § 3 a, der ein Verbot flächendeckender lokaler Berichterstattung vorsieht. Wie mehrere Sachverständige schilderten, ist diese Formulierung unklar und könnte auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen, da sie die Rundfunkfreiheit gefährdet und im Widerspruch zur geforderten Regionalität steht. Wir erwarten daher, bei der nächsten Überarbeitung des Staatsvertrags darauf hinzuwirken, dass dieser anscheinend handwerkliche Fehler noch einmal überprüft wird, um letztendlich Rechtssicherheit zu gewährleisten. (Beifall der CDU – Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Darüber hinaus überzeugt uns die vorliegende Wildcard-Regelung nicht, da auch hier die Transparenz der Auswahl nicht klar definiert wird. Die Fraktion begrüßt grundsätzlich das Ziel, jüngere Menschen stärker in die Entscheidungsstrukturen des SWR einzubinden. Jedoch halten wir die Regelung, junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren auch ohne Fachkenntnisse in den Rundfunkrat zu berufen, für unzureichend und sehr kritisch. Stattdessen sollte bei der Auswahl der Mitglieder die Leistung im Vordergrund stehen und nur die klügsten Köpfe in den Rundfunkrat berufen werden. Dabei soll auf eine gerechte Altersstruktur geachtet werden, um ein breites Spektrum an Perspektiven zu gewährleisten und die gesellschaftliche Relevanz des Gremiums zu stärken. Trotz dieser Bedenken erkennen wir an, dass der Änderungsstaatsvertrag viele sehr wichtige Reformen enthält, die der Modernisierung des SWR dienen. Die Fraktion wird dem Staatsvertrag daher zustimmen, jedoch mit der klaren Erwartung, dass die genannten Punkte in künftigen Novellierungen präzisiert und rechtssicher geklärt werden. (Beifall der CDU) Wir wollen einen starken, modernen und bürgernahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen und mitarbeiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU)

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