Daniela Schmitt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die rheinlandpfälzische Weinwirtschaft und die deutsche Weinwirtschaft insgesamt leiden unter einer erheblichen Absatzkrise. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellen wir sicher, dass den regionalen Weinwerbungen in diesen schweren Zeiten mehr Mittel zur Verfügung stehen, um die Vermarktung von Wein aus Rheinland-Pfalz noch besser fördern zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich kurz einen Blick zurückwerfen. Aufgrund der kleinen und mittelständischen Struktur der Erzeuger in der deutschen Weinwirtschaft ist in § 43 Nr. 1 und 2 des Deutschen Weingesetzes die Finanzierung einer gemeinschaftlichen deutschen Weinwerbung eröffnet. Darüber hinaus räumt das Bundesrecht in § 46 Weingesetz den Bundesländern die Möglichkeit ein, zur besonderen Förderung des in ihrem Gebiet erzeugten Weins eine Abgabe zu erheben. Das Land Rheinland-Pfalz hat mit seinem Absatzförderungsgesetz Wein, kurz AbföG Wein, vom 28. Juni 1 976 hiervon Gebrauch gemacht. Die Abgabe nach dem AbföG Wein unterliegt als sogenannte Sonderabgabe mit Finanzierungszweck strengen finanzverfassungsrechtlichen Anforderungen. Gleiches gilt für die Abgabe an den Deutschen Weinfonds. Liebe Kolleginnen und Kollegen, derzeit beträgt die Höhe der Abgabe zur besonderen Förderung des in Rheinland-Pfalz erzeugten Weins pro Jahr für die bestimmten Anbaugebiete Ahr, Mittelrhein, Nahe, Pfalz und Rheinhessen 77 ct/Ar und im bestimmten Anbaugebiet Mosel 87 ct/Ar. Die Abgabe nach dem AbföG Wein wird bisher von den Gemeinden ab einer Weinbergsfläche von mehr als 5 Ar erhoben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Abgaben auf einheitlich 1 Euro/Ar für alle rheinland-pfälzischen Anbaugebiete vor. Die jetzt vorgeschlagene Erhöhung der Abgabe ist das Ergebnis des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens und insbesondere auf gemeinsamen Wunsch der rheinland-pfälzischen Weinbauverbände hin geschehen. Daneben wird für die Erhebung der Abgabe die maßgebliche Größe der Weinbergsfläche von 5 auf 10 Ar erhöht, sodass es zu einer Abgabenentlastung kleinerer Weinbaubetriebe sowie zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die entsprechenden Gemeinden kommt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss sagen, die Weinwirtschaft befindet sich in einer schwierigen Lage. Wir haben hohe Lagerbestände, wir haben fallende Preise, wir haben gestiegene Kosten, wir haben ein verändertes Konsumverhalten, wir haben eine Verunsicherung der Verbraucher durch Verzehrwarnungen, wir haben Zollankündigungen. Deswegen müssen wir gemeinsam etwas tun, gemeinsam mit der Branche, und uns noch einmal klarmachen: Wein ist ein Kulturgut, Wein ist ein Genussmittel, und der Weinanbau ist für uns in Rheinland-Pfalz identitätsstiftend. Setzen wir uns deswegen gemeinsam dafür ein. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
